Vergleich Medianet - Mück

Gegendarstellungen, Widerrufe etc werden viel zu oft vergessen, weswegen ich hier einige auflisten werde. Wichtig ist: Ich suche keine Gegendarstellungen, es sind also nur welche, über die ich zufällig gestolpert bin, die Häufigkeit basiert also nicht auf der Unzuverlässigkeit der Medien sondern nur, ob ich dieses zum richtigen Zeitpunkt konsumiert habe oder ob es jemand von der Forencommunity reinpostet.
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harald
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Vergleich Medianet - Mück

Post by harald »

"Arschloch"-Vergleich geht zu weit: TW1- Chef klagt Journalistin nach dem Strafrecht
"Gibt niemanden, der sich alles gefallen lassen muss"

Der ehemalige ORF-Fernsehchefredakteur Werner Mück hat gegen Alexandra Binder, Redakteurin bei der Branchenzeitung "medianet", sowie gegen die Zeitung selbst Klage eingebracht. Stein des Anstoßes war ein Artikel vom vergangenen November mit dem Titel "Schwein sein", in dem die Autorin Mücks vielfach dokumentierten Führungsstil anhand des Buches "Arschloch-Faktor" analysiert und zu dem Schluss kommt, dass der Ex-Chefredakteur "einige Voraussetzungen" erfüllt, "um nach Robert Suttons Klassifizierung ein 'Arschloch' zu sein." Mück geht das zu weit: Er lässt die Redakteurin strafrechtlich verfolgen.

"Es gibt auch im Journalismus Grenzen und hier wurden eindeutig Grenzen verletzt", erläuterte er gegenüber der APA das Motiv für seine Privatklage gegen Binder. "Es gibt niemanden, der sich alles gefallen lassen muss. Mehr ist dazu nicht zu sagen", konstatierte der nunmehrige TW 1-Geschäftsführer. Er klagt die "medianet"-Redakteurin nach Paragraf 115 StGB auf den strafrechtlich relevanten Tatbestand der Beleidigung.

Bei Binder und ihrer Rechtsanwältin Maria Windhager stößt dieses "persönliche" Vorgehen auf Unverständnis. Die Beklagte stellte in einer Aussendung die Frage, ob die "immer wieder auftretende strafrechtliche Verfolgung von Kollegen durch Medienmenschen im Jahr 2007 noch eine adäquate Reaktion auf kritische Berichterstattung" sei. Umso mehr stelle sich die Frage vor dem Hintergrund der Konsequenzen für die betroffene Person: Eine strafrechtliche Verurteilung bedeutet unter anderem einen Eintrag ins Strafregister - also eine Vorstrafe.

Die Verhandlung in der Sache Mück gegen Binder findet am 22. Februar beim Landesgericht für Strafsachen in Wien statt. Auch gegen "medianet" wurde Klage eingereicht. In ihrer Donnerstagsausgabe veröffentlichte die Zeitung einen Vergleich, mit dem sie sich verpflichtete, keine Abbildungen mehr von Mück zu veröffentlichen, wenn "im Bildbegleittext behauptet wird, der Kläger sei aussichtsreicher Kandidat, von Robert Sutton als Arschloch gebrandmarkt zu werden".
(apa/red)
--Harald
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