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Österreich im Vergleich mit der Krone

Posted: 25 Nov 2006, 09:47
by dejost
ich woanders wrote:österreich ist jedenfalls tendenziell gegen bzö und verweigert annoncen von "rassistischen parteien" (di die fpö), was man der krone nicht vorwerfen kann.

österreich ist in wahrheit auf news niveau, und die krone hat ihr eigenes (wesentlich tieferes) niveau ja selbst definiert - "kroneniveau"

auch ist die int'l berichterstattung in ö um welten besser (und immer noch erbärmlich iVgl zu einer richtigen zeitung).

was auch ein bonus ist, ist das politik + chronik in ö gleich gewichtet sind, wohingegen in der krone den kriminellen ausländern schon viel mehr platz eingeräumt wird.

Posted: 13 Jun 2008, 14:15
by dejost
Wie ich aus verlässlicher, aber (oder: deswegen) anonymer Quelle erfahren habe, hat Österreich ja (jetzt) den Plan, sich auf einer links-liberal-populistisch-volksnahen Ebene zu positionieren, im Gegensatz zur eher rechts-antiliberal-populistisch-völkischen Krone.

Was Österreich dabei verkennt, ist, dass die meisten LeserInnen Ex- Krone- Les@s sind, und daher das nicht goutieren oder es ist ihnen eh wurst:
Lese ich die Krone, weil ich ihre Meinung teile oder teilt die Krone mir meine Meinung mit?

Posted: 12 Feb 2009, 09:35
by dejost
Krone v Österreich

Das ist Brutalität (dieses Schlagwort wird auch sehr inflationär gebraucht)
Das juristische Hick-Hack darum, ob die "Kronen Zeitung" Wolfgang Fellners "Österreich" als "Perlen-vor-die-Säue-Blatt" oder "Billig-Postille" bezeichnen darf, ist geklärt. Der Oberste Gerichtshof ist in einer von Fellner angestrebten außerordentlichen Revision dem Ersturteil des Wiener Handelsgerichts gefolgt und hat die "Krone" wegen "sittenwidriger schlagwortartiger Pauschalherabsetzung" zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt.
Streitpunkte waren zwei Briefe von Michael Jeannee vom April und Mai 2007. Das Handelsgericht hatte beschieden, dass Pauschalabwertungen und grobe Beschimpfungen sittenwidrig und nicht durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt seien. Neben der Unterlassungsverpflichtung erkannte es "Österreich" auch eine Schadensersatzzahlung zu. Das Berufungsgericht bestätigte die Unterlassungsverpflichtung, wies aber die Forderung auf Schadensersatz zurück. Fellner strebte daraufhin eine außerordentliche Revision an, der der Oberste Gerichtshof in einem unlängst veröffentlichtem Urteil Folge gab.
so schreibt die Qualitätpostille Standard von der APA ab.