ErbSchStG

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harald
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Post by harald »

Zeitbombe für Immobilien-Erben: Vererben & Schenken kann bald ein Vielfaches kosten

* Günstige Besteuerung fast sicher verfassungswidrig
* Experte sicher, dass es zu Steuer-Erhöhung kommt

Den Erben der Rolling Stones kann nichts mehr passieren. Mick Jagger und Co haben, wie kürzlich bekannt wurde, ihren Nachlass über Stiftungen in den Niederlanden steueroptimal geregelt und können ihre Immobilien und andere Besitztümer praktisch abgabenfrei weitergeben. Österreichische Erben von Haus und Grund drohen dagegen schon in ein paar Monaten extreme Steuererhöhungen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird nämlich die Berechnung der Erbschaft-und Schenkungsteuer nach den günstigen Einheitswerten als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof hat jedenfalls eine entsprechende Klage angenommen, was erfahrungsgemäß mit einer etwa 80-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein entsprechendes Urteil erwarten lässt, welches vermutlich in der im November beginnenden Sitzungsperiode gefällt wird.

Anlassfall ist eine Ehefrau, die bei einer Liegenschaft mit einem Verkehrswert von 3,53 Millionen Euro, die ihr Mann hinterließ, leer ausging. Die Ehefrau pochte auf ihren Pflichtteil und bekam eine Ausgleichszahlung von 808.146 Euro. Ihr wurde für diese Geldsumme eine Erbschaftsteuer von 87.417 Euro auferlegt. Hintergrund: Im Erbschaftsrecht werden Geldzahlungen im Vergleich zu Immobilienvermögen eklatant höher besteuert. Wäre der Ehefrau ein Anteil an der Realität vererbt worden, hätte die Erbschaftsteuer anhand des dreifachen Einheitswerts berechnet werden müssen und allenfalls einige hundert Euro betragen. Die gesamte Immobilie hat nämlich einen Einheitswert von nur 2.107 Euro - ein Bruchteil des Verkehrswertes.

Experte: "Wird zu einer Erhöhung der Steuern kommen"
Gerald Toifl, Rechtsanwalt in der Kanzlei Toifl & Kerschbaum und Vertreter der Klägerin, ist von einer Aufhebung der derzeit extrem günstigen Regeln für Immobilienvermögen überzeugt: "Es wird zu einer Erhöhung der Steuern kommen. Am wahrscheinlichsten ist eine Novellierung des Gesetzes mit einer deutlichen Erhöhung der Einheitswerte mit einer gleichzeitigen Anhebung der Freibeträge bei Erbschaften innerhalb der Familie." Eine ähnliche Regelung könnte ab 1. 1. 2007 auch in Deutschland gelten, wo eine Erhöhung der Steuer so gut wie fix ist. Dort sind aber Erbschaften von Immobilien bis 205.000 Euro steuerfrei.

Möglich wäre auch eine neue Gesetzesregelung, in der der Verkehrswert von Immobilien herangezogen wird. Nicht ausgeschlossen sei allerdings, so BDO-Steuerberater Karl Bruckner, auch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament für ein Fortbestehen der alten Rechtslage, um ein Urteil der Verfassungsrichter ins Leere laufen zu lassen. Trotz der Ungewissheit, wie das neu gewählte Parlament auf das Urteil reagieren wird, ist klar: Die Gefahren einer Vervielfachung der Steuer ist groß. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kann jetzt über entsprechend gestaltete Schenkungen noch vom alten Recht profitieren.

Christoph Mager, Erbrechtsspezialist in der Anwaltskanzlei Dorda, Brugger, Jordis rät deshalb: "Wer Liegenschaften weitergeben möchte, sollte sich beeilen. Auch wenn es nach dem Urteil eine Übergangsfrist von drei bis sechs Monaten für eine Gesetzesreparatur geben sollte, muss man eine Schenkung gut planen, was eine entsprechende Vorlaufzeit erfordert."
:x Diese verkappte Vermögenssteuer sollte man generell abschaffen am besten noch heute!

@Daniel: Das könnte ja eure PPP Partei gleich ins Programm nehmen!
--Harald
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