domain zu verschenken?

Alte Threads aus allen Bereichen die nicht mehr aktuell sind, zum Nachlesen, in Melancholie schwelgen und zum Reminiszieren. Frei nach dem Motto, die Vergangenheit wird länger, die Zukunft kürzer.

:usuk old topics end up here, if they become obsolete
Post Reply
User avatar
dejost
Administrator
Posts: 5602
Joined: 05 Oct 2005, 00:00
Location: im Westen von Wien
Contact:

domain zu verschenken?

Post by dejost »

Image


Keine Ahnung, ob das was taugt. Ausprobieren mag ich es auch nicht.

harald
33.33% der Leserschaft
Posts: 1526
Joined: 04 Apr 2006, 10:50
Location: Klosterneuburg

Post by harald »

Das Mitglied erklärt sich einverstanden, Newsletter von domains-zu-verschenken.de zu erhalten, auch wenn der Domainantrag abgelehnt wurde.
Find ich schon mal nicht so nett.
--Harald
Image

harald
33.33% der Leserschaft
Posts: 1526
Joined: 04 Apr 2006, 10:50
Location: Klosterneuburg

Post by harald »

Dieser Passus ist diskutabe, scheint aber ganz ok:
Bei der Denic eG wird die Benjamin Lochmann New Media GmbH als Domaineigentümer ("Owner-C") eingetragen, eine Übertragung der Domain an den Benutzer ist jederzeit gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro möglich.
--Harald
Image

harald
33.33% der Leserschaft
Posts: 1526
Joined: 04 Apr 2006, 10:50
Location: Klosterneuburg

Post by harald »

Möchte der Benutzer seine Domain auf seinen eigenen Namen umschreiben lassen, die Domain also per sogenanntem "KK-Antrag" auf ihn übertragen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an.
Hä, das is spanisch für mich, versteh ich nicht. :roll:
--Harald
Image

harald
33.33% der Leserschaft
Posts: 1526
Joined: 04 Apr 2006, 10:50
Location: Klosterneuburg

Post by harald »

Der Betreiber behält sich das Recht vor, Accounts auch ohne jegliche Begründung zu löschen und das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen fristlos zu beenden.
Fristlos, ist doch normal nur mit Angabe von Gründen möglich. Sehr komisch.
--Harald
Image

harald
33.33% der Leserschaft
Posts: 1526
Joined: 04 Apr 2006, 10:50
Location: Klosterneuburg

Post by harald »

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
Da wär ich mir mal nicht so sicher! :n60:

Im großen und ganzen scheint das ein gutes Angebot, man hat halt Bannerwerbung. Die juristischen Spitzfindigkeiten kann man da ruhig außer Acht lassen
--Harald
Image

Post Reply