IP & Copyright Blog zum Urheberrecht (vormals "Mach dich nicht zum Dieb")

Dejos Blog - Blog zu (österreichischer Tages-)Politik, Medien, Urheberrecht uvm

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IP & Copyright Blog zum Urheberrecht (vormals "Mach dich nicht zum Dieb")

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Wichtige Vorbemerkung zur Aktualität:

Der Anlass für dieses "Blog im Blog" gab eine Kampagne im Jahr 2005, wo durch die Contentindustrie rechtlich (damals) falsche Behauptungen über die (damalige) Rechtslage in Österreich aufgestellt wurden.
Unter dem selben Titel, wie die Kampagne lautete "Mach Dich nicht zum Dieb" wurde hier - gelegentlich auch polemisch - dagegen argumentiert.

Im Laufe der Zeit hat sich das Thema verbreitert, und das Blog enthält Beiträge zu verschiedenen Aspekten zu Copyright, Intellectual Property usw.

Die Privatkopie, die in den nächsten Beiträgen immer wieder erklärt, begründet und verteidigt wird, wurde 2015 abgeschafft.
Dh was hier jetzt in den nächsten ~300 Postings tw mit dem Brustton der Überzeugung zur Privatkopie vorgetragen wird, war 2005, 2008, 2012 noch richtig, mit Oktober 2015 ist es aber überholt.

In diesem Posting wird die Einleitung der Abschaffung besprochen und in Folge diskutiert und ab hier geht es schon überwiegend um die neue, derzeit gültige Rechtslage.

ab hier alte Rechtslage:

Vorausgeschickt, wer einen Aufsatz dazu gelesen hat oder sich je mit mir drüber unterhalten hat, kennt ja meine Ansichten zur Privatkopie und weiß, dass mich die IFPI wahrscheinlich nie einstellen wird.

Für diejenigen, die keine juristischen Hintergrund haben, die einschlägige Bestimmung des österreichischen Urheberrechtsgesetz.

§ 42 (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne
Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten
Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch
mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.

Kurz zur Interpretation dieser Stelle, bei der sich ja auch schon so mancher "Jurist" schwergetan hat.
"Jede natürliche Person": Das heißt jeder, auch die Leute mit Internetz, mit Tauschbören und auch die Leute, die dann nicht ins Kino gehen.
"Einzelne Vervielfältigungsstücke": Das heißt mal, nicht 2 Dutzend, aber das war auch nie ein Problem. Das heißt aber auf jeden Fall mp3, avi, sonstige Computerdateien, auch im Wege von Inetz und P2P.

Um es mit den Worten des IT-Rechtsexperten und Richters Franz Schmidbauer zu sagen: "Ich vertrete die Meinung, dass eine Privatkopie eine Privatkopie ist, egal woher sie kommt."

Gegentesten wir mal, was da von weniger unabhängiger Seite reingelesen wird:

IFPI: Man darf nix runterladen, sonst muss man ins Gefängnis.
Aha. Interessant. Keine Rechtsgrundlage.

Kucsko: Nur von legaler Quelle. P2P- Quellen sind iZw illegal.
Kucskos Ansatz ist sehr pragmatisch und mit dem deutschen ident. Unterschied: In D steht das mit der legalen Quelle im Gesetz. Bei uns (derzeit) nicht.
Auch wenn das ein sehr durchdachter Ansatz, rein rechtsdogmatisch ist der meines Erachtens nicht leicht haltbar. Wenn der Gesetzgeber was nicht regelt, und es nicht eine echte Lücke ist (für eine Lücke mangelt es mir an Hinweisen), kann man ihm da nicht einfach was unterschieben, so sehr es auch im Interesse der eigenen Klientel ist.
Weiter also: Kucsko meint, P2P sind iZw illegal. Naja, auch wenn es wohl de facto stimmt, dass die meisten in P2P Börsen angebotenen Dateien nicht zum Upload zur Verfügung gestellt werden dürften, so ist es meines Erachtens etwas problematisch, entgegen dem Vertrauensgrundsatz, gleich zu Zweifeln zu beginnen:
Da ist also jemand, in einem funktionierenden Rechtsstaat mit umfassend ausgebildetem Straf- und Zivilrecht und tut, in "plain sight", etwas Illegales. Ich würde vom 08/15 Rechtsunterworfenen nicht erwarten, dass er/sie gegen jeden, der nicht Universal, BGI, Sony, Apple odgl ist, Verdacht hegt.

Der Upload ist relativ unstrittig in fast jedem Fall gegen das geltende österreichische Recht.

Eine ideengeschichtliche Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht, welches im Gegensatz zu Patent usw ja zu Gunsten der Verlagsfirmen ausschlägt, werde ich nicht initiieren.
Last edited by dejost on 17 Dec 2012, 07:35, edited 5 times in total.

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If you have an apple and I have an apple and we exchange apples then you and I will still each have one apple. But if you have an idea and I have an idea and we exchange these ideas, then each of us will have two ideas.

Vor dem Hintergrund zeigt sich, wie daneben eigentlich die Bezeichnung "Raubkopie" ist.
Ein Raub ist die gewaltsame Wegnahme einer (körperlichen) Sache, so dass der ursprüngliche Besitzer sie nicht mehr hat.
Bei einer "Raubkopie" wird nichts weggenommen und keine Gewalt angewandt, und niemand hat weniger als zuvor.
Falso demnonstratio non nocet oder was?
Naja, im Leberkäs ist ja auch (angeblich) kein Käse drinnen.

edit:

Seitens Personen dies das geltende Urheberrechtsgesetz gerne geändert hätten wird jetzt auch die Bezeichnung "Raubmordkopie" verwendet, um das zu persiflieren.
Last edited by dejost on 05 Feb 2008, 18:44, edited 1 time in total.

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Screening? Screaming?

Dass man im Kino nicht mitfilmen darf, ist ja wohl jedem klar.
(Teil des Kinovertrages).
Man darf ja auch in der Oper nicht mitsingen, im Supermarkt das Sortiment essen ohne zu bezahlen oder im Parkhaus seinen Müll abstellen (letzteres wird aber eher über Besitzstörung geregelt).

Besondere Chuzpe hatte aber neulich Disney:
Den Trailer zu Narnia kombinierten sie mit einem Anti- Screener- Spot, wo sie dann halt gejammert haben, wie schlecht nicht die Tonqualität ist und wie klein das Bild ist. Und das wohl auf der kleinsten Leinwand im ganzen Kino. (Disney ist zwar nicht schuld dran, dass dieses Kino so kleine Leinwände hat, aber die Kombination ist echt albern).

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MACH DICH also NICHT ZUM DIEB

Die ganzen Anti- "Piraterie (FN 1)" Spots sind ja grundsätzlich ok. SOLANGE ES NICHT 3 VOR EINEM EINZIGEN FILM SIND. Und solange sie nicht zur Hälfte die deutsche Rechtslage beinhalten. Ist ja schön, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht. In Österreich (oder Schweiz, Italien oder Togo) juckt mich das relativ wenig.
Nur haben die diversen Filmverbände schon längst die Grenze zur Lächerlichkeit überschritten.

An die Moral zu appelieren ist ja auch ok.
Irgendwer könnte nur mal im Gegenzug an die Moral der Filmverleihe (FN 3) appelieren, dass sie weniger Mist machen. Sogar Hollywood hat zugeben müssen, dass die Filme schlecht waren (FN 2).
Und ganz plump die Leute zu versuchen bewusst über die Rechtslage zu täuschen ist halt einfach ganz pfui und sollte meines Erachtens in einem Rechtsstaat nicht gestattet sein (ist es übrigens auch nicht, nur nehmen die Staatsanwälte das nicht sooo genau...).

FN 1: Piraterie ist übrigens das
Wer unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des
Luftverkehrs mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung gegen eine an
Bord des Luftfahrzeuges befindliche Person oder gegen eine Person,
die auf den Kurs des Luftfahrzeuges oder auf die Sicherheit an Bord
Einfluß nehmen kann, ein Luftfahrzeug in seine Gewalt oder unter
seine Kontrolle bringt oder die Herrschaft darüber ausübt, ist mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Im allgemeine Sprachgebrauch auch im Bezug auf Schiffe.
FN 2: Nachdem es eh schon jedem klar war.
FN 3: Da wolle ich um UF Cartoon zu SIM EA Manager linken, habe ihn aber nicht gefunden..

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MACHT MICH NICHT ZUM DIEB!

Heute (091105) habe ich den IFPI- Chef gesehen. Und mir sogar einen Vortrag angehört, wie böse die fiesen Filehsharer nicht sind.

Er hat uns ua erzählt, dass es nach außereuropäischen Entscheidungen so ist, dass die P2P Netzwerk Software Ersteller dafür haften, was die Leute damit aufführen.
Naja, vielleicht die Diskussion wert.

Auf die Frage "Und wieso die Waffenindustrie nicht?" weicht er auf die Küchenmesserherstellung aus. Bevor er noch weitere (kritische?) Fragen beantworten muss, verabschiedet ihn der LV- Leiter unter größtem Lob. Der LV Leiter scheint sein guter Freund oder sein gewissenhafter Anwalt zu sein (was auch erklärt, wieso er da war).

Nun mag ein Küchenmesser eher zum Zerschnippeln von Essen sein, ein Schießgewehr dient, auch anders als ein P2P Netzwerk, nur dazu, die Angriffsfähigkeit eines Gegners zu mindern oder zu beseitigen. In Notwehrfällen besteht sowieso kein Grund für Haftung.
Konsequent oder gar nicht.

Im Großen und Ganzen wirkte der IFPI Chef eigentlich sympatisch und für einen Chef einer offensichtlich nicht ganz uneinflussreichen Organisation auch relativ jung.
Juristische Argumente brachte er in seinem ~20min Vortrag keinerlei, zwischen Up- und Download hat er so gut wie gar nicht differenziert.
Vorrangig ging es ihm darum, zu erklären, wie böse P2P ist (Mio € Schaden, ganz eindeutig beweisbar) und welche Erfolge er in Gerichtsverfahren gefeiert hat. Auf Nachfrage musste er allerdings zugeben, dass noch keine einzige gerichtliche Entscheidung vorliegt, alle wurden mit Vergleich oder außergerichtlich, vermutlich gegen Zahlung einiger 100 bis weniger 1000 €, beendet.

Ergo nur dasselbe was die IFPI auch in den Schulen macht:
Einseitige Darstellung ihrer Sichtweise, ohne wirklicher Möglichkeit, ihre Standpunkte kritisch zu hinterfragen.
Da es sich (auch) um juristische Fragestellungen handelt, eigentlich etwas peinlich, das am Juridicum zuzulassen.
Last edited by dejost on 31 Aug 2013, 11:03, edited 1 time in total.

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http://www.iphpbb.com/board/ftopic-6852 ... 40-25.html

An anderer Stelle habe ich schon bedauert, dass der Kampf Unterhaltungsindustrie gegen P2P, Filesharer und Privatkopie (die ja auch wieder nur eine Ausnahme von der Ausnahme ist) eigentlich der Kampf Goliath gegen ... niemand ist.

Die Industrie hat die Lobby, die Kohle, den Einfluss usw, während es kaum nennenswerte Organisationen gibt, die die andere Seite vertreten.
Vielleicht ist es den Leuten peinlich, vielleicht ziehen die Kampagnen, vielleicht ist es den meisten egal.

BEUC hat jedenfalls eine Kampagne gegen Kriminalisiernug und für die Privatkopie gestartet.
Unterschriftenaktion unter http://www.consumersdigitalrights.org/c ... ion_en.php, mehr Details zu den Forderungen dort oder in oben angelinkten Thread.

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"Ein aktueller Test der europäischen Konsumentenschutzorganisation BEUC zeigt: Via Internet geladene bezahlte Musik lässt sich oft nur auf bestimmten Playern abspielen."

Aha, so ist das also mit den "legalen" Angeboten.

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8ung! Folgendes wurde aus dem JOl Newsletter kopiert.
Ermöglicht Lizenzpauschale legales Filesharing in Frankreich?
von Matthias Pithan

Die französische Nationalversammlung hat eine Regierungsvorlage zu Fall gebracht und damit einen Protest in der Musikbranche ausgelöst. Intention der Nationalversammlung ist die Legalisierung des Austausches von urheberrechtlich geschützten Daten über das Internet gegen eine monatliche Pauschalgebühr von 7 Euro.

Jene besagte Regierungsvorlage sah die Einführung eines neuen Straftatbestandes vor, der den illegalen Austausch von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Filmen, Bildern oder Texten vorbeugen sollte. Ein Verstoß gegen dieses geplante Gesetz wäre mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro und einer Haftstrafe bis zu 3 Jahren geahndet worden. In massiven Protestkundgebungen und breit angelegten Unterschriftenaktionen, an denen sich mehr als 100.000 Bürger beteiligten, forderte die Bevölkerung mit tatkräftiger Unterstützung von Verbraucherschützern das Recht auf freie Nutzung von Privatkopien.

Die Forderungen gelangten sogar bei einigen Abgeordneten der Regierungspartei UMP auf fruchtbaren Boden und das Ergebnis ging über das angestrebte Ziel der freien Nutzung von Privatkopien hinaus: Filesharing soll legalisiert, die Ansprüche der Copyrightinhaber mit einer Lizenzpauschale von 7 Euro monatlich abgegolten werden. Dass damit die Diskussion über das Urheberrecht im Internet noch lange nicht abgeschlossen scheint, bezeugen schon die Äußerungen der Gegenseite. Plattenfirmen und Künstler sind mit der Initiative der Nationalversammlung nicht im geringsten einverstanden. Die Erhebung einer Lizenzpauschale käme einer "Sowjetisierung der Kunst" gleich, kritisierte zB der Präsident des Verbands der französischen Komponisten und Musikverleger (SACEM), Bernard Miyet.

Die letzte und entscheidende Abstimmung dazu findet erst nach der Rückkehr der Abgeordneten aus der Winterpause am 17. Jänner statt. Danach ist noch die Zustimmung des Senats erforderlich.

Diesen Vorschlag finde ich sehr gut, weil er die gegensätzlichen Standpunkte in einen guten Kompromiss bringt.
Die reine 7€ Pauschale ist blöd, das müßte meiner Meinung nach nach (genutztem) DL Volumen gestaffelt sein, aber das sind Details.

Dieser Miyet disqualifiziert sich imho einfach selbst.
Erstens kann es ihm ja wohl nicht lieber sein, wenn die Leute momentan alles gratis machen, zweitens ist Kunst sowieso immer Allgemeingut (hier geht es außerdem um kommerzielle Musik, naja) und das System gibt es bei Leerkasetten, CD Rohling uvm schon lange (gut, vielleicht hat er damals dasselbe gesagt? Oder das gar super gefunden?)

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Ähnlich dem französischen Vorschlag ein deutscher:
Geht es nach der deutschen Regierung, sollen künftig digitale Privatkopien erlaubt sein, wenn sie von einer legalen Quelle stammen und dafür kein Kopierschutz geknackt wurde.

Strafbar macht sich, wer aus dem Internet Filme vor dem Kinostart herunterlädt. Das sieht der Gesetzesentwurf für eine Reform des Urheberrechts aus dem deutschen Justizministerium vor, über das am Donnerstag Vertreter der Kultur- und Medienwirtschaft bei einer Anhörung in Berlin beraten haben.

Auf Geräte wie Kopierer, Computer und Speichermedien soll eine pauschale Vergütung erhoben werden, deren Höhe zwischen den Kreativen und der Industrie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgehandelt werden soll, heißt es in dem Entwurf.
Quelle: fuzo.orf.at

Der hat vielleicht ein paar Macken, aber dass 2 nicht ganz kleine nicht ganz unwichtige Länder verhältnismäßig sinnvolle Vorschläge gemacht haben, gibt doch Hoffnung.

Am Schluss sind wir vielleicht doch keine Diebe mehr...

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Die Plattenfirma "Label Network" die unter anderem Künstler wie Avril Lavigne unter Vertrag hat, hat sich dagegen gewehrt, Schadenersatz von einem Fan zu verlangen, der sich einen Song von Avril illegal aus dem Internet heruntergeladen hatte.
Hintergrund des Vorfalls ist die mittlerweile übliche Zahlung von 9.000 Dollar, um von einer Klage gegen Raubkopierer abzusehen. An dieser zeigte der Konzern jedoch kein Interesse. Fans zu verklagen sei nicht dei Lösung, sondern das Problem, heisst es
Es ist zwar von sternshortnews, aber es scheint so, als ob zumindest eine Plattenfirma ein Einsehen hat.
Vielleicht macht das Beispiel Schule...

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Ein weiteres Beispiel, das Schule machen sollte:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/69342
Ein Pariser Bezirksgericht hat das Herunter- und Hochladen von Dateien über P2P-Netzwerke zum privaten Gebrauch für legal erklärt.

...

Jean-Baptiste Soufron, Justiziar der digitalen Bürgerrechtsvertretung Association of Audionautes feiert das Urteil nun als "wichtigen Schritt in unserem Kampf für die Legalisierung von P2P". Den richterlichen Beschluss betrachtet er zugleich als Signal an das französische Parlament, das momentan über eine umfassende Urheberrechtsreform debattiert und dabei in einer ersten, noch zu bestätigenden Runde die Einführung einer Art pauschaler "Kulturflatrate" zur rechtlichen Freigabe der Tauschbörsennutzung beschlossen hat.

In dem verhandelten Fall hatte der französische Phonoverband, die Société Civile des Producteurs Phonographiques (SCPP), gegen einen eifrigen P2P-Sauger geklagt. Im September 2004 fand die Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung 1875 MP3- und DIVX-Dateien auf dessen Festplatte. Die Anklage lautete auf den Up- und Download von 1212 Songs und damit auf schwere Urheberrechtsverletzungen. Die Richter wollten sich der Ansicht der SCPP jedoch nicht anschließen. Sie hielten das Tauschverhalten des Beklagten für legal, da es sich um Privatkopien gehandelt habe.

Soufron sieht das Urteil in einer Linie mit mehreren bereits zuvor erfolgten Gerichtsentscheiden, bei denen ein Recht auf die Privatkopie bei der P2P-Nutzung bejaht wurde. Auch das Berufungsgericht in Montpellier hat einen solchen Richtspruch bereits bestätigt. Teilweise wurden den Beklagten aber die Zahlung geringfügiger Strafen für das Hochladen urheberrechtlich geschützter Materialien aufgebrummt. Die Pariser Richter haben nun erstmals auch den Upload für legal erklärt.
Mal sehen, was die oberen Instanzen so sagen, aber das hat Potential.

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Anonymous wrote:...
Aller ortens jammern Musik- und Film- Verwertungsgesellschaften, aber was ist mit den PORNOS???

Die müssen doch am meisten Umsatzeinbussen hinnehmen!

Gerade bei Musik ist es ja so, wenn ich Madonna will, dann will ich Madonna und nicht irgendwen, der so ähnlich klingt.

Aber bei Pornos ist mir doch egal, ob da jetzt Lola Bummbumm in "Wenn die bumsfidele Postlerin kommt" oder Heather Heat in "Stewardessen" kopuliert. Porno ist Porno (von "Nischenprodukten" mal abgesehen)

Gibt's Zahlen zu den Verlusten der Pornoindustrie?
Macht der Pornoverband keine Lobby? Oder gibt's den vielleicht gar nicht? Was ist mit der Pornodarstellergewerkschaft, oder gibt's die auch nicht oder sind die in der Schauspielergewerkschaft?
Werden Pornos von den Medien einfach ignoriert? Selbstzensur?

Und wenn die Pornoindustrie trotz Kazaar, Edonkay und dergleichen Teufelszeug weiter Gewinne einfährt, zeigt das nicht, dass das Gejammere der anderen zumindest teilweise unbegründet ist?

Die Antwort auf diese Frage hat mir heute Ö1 gegeben. (Matrix, So, 2230 - 2300, meistens sehr empfehlenswert. Überhaupt ist Ö1 einer der letzten Gründe, wieso man den ORF nicht abschalten sollte).

Und zwar:
Auch die Pornofirmen verklagen Nutzer (hier ist wohl die rein männliche Form treffend), nur machen sie das seltener, suchen vorher besser andere Lösungen und es scheint, zumindest nach dem Interview eines Porno- Firma- Chefs in besagter Ö1 Sendung nach auch keinen Interessensverband zu geben.
Auch die Pornoindustrie leidet, aber die Pornoindustrie verändert sich.
Btw, nach dem was dieser Mann gesagt hat (seine Firma heißt Digital Playgrounds oder so ähnlich und er macht nach eigener Aussage nur "hochwertige" "künstlerische" Pornos) ist der am meisten gesaugte Film des Dezembers "Pirates", ein besonders aufwendiger Porno dieser Firma.
Und eine Journalistin kam zu Wort, die gesagt hat Porno und Videospiele werden mehr Hand in Hand gehen. In ein paar Jahren ist man also nicht mehr "kindisch" wenn man Videospiele spielt, sondern ein Lustmolch.

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Der obige französiche Vorschlag von der "P2P Pauschale" wurde vom Parlament abgelehnt.

Das Licht am Ende des Tunnels war leider nur ein beleuchtetes Schild "kein Ausgang".

Allerdings gibt es jetzt einen neuen Vorschlag, an dem proprietäre Systeme, also zB das Itunesformat, geknackt werden dürfen.

Bleibt noch die Hoffnung auf Deutschland und die geballte, demokratisch legitimierte, koordinierte Kraft der Zigtausenden, mündigen InternetbenutzerInnen... es bleibt die Hoffnung auf Deutschland.

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Hm, viel Hoffnung bleibt nicht, in den letzten tagen die lauscher über die Landesgrenze ausgestreckt? Der Entwurf ist schrecklich.
--Harald
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Sigi Lindenmayr wrote:...Musik-Downloads für den Privatgebrauch sind meiner Meinung nach nicht illegal und schon gar nicht mit den Delikten 'Raub' oder 'Piraterie' gleichzusetzen, wobei das Kopieren aus gewerblicher Gewinnabsicht selbstverständlich zu verurteilen ist.
...
Denn anstelle des offenen Zugangs zu Wissen und Kultur drohen Einschüchterung, Kriminalisierung, Überwachung und Zensur. Statt die Chancen der neuen Medien zu nutzen, verklagt die Unterhaltungsindustrie ihre eigenen Kunden. Millionen von TauschbörsennutzerInnen werden überwacht und kriminalisiert...
Obiges im Volltext: http://www.wien.spoe.at/online/page.php?P=10541

Egal, was man jetzt von der SPÖ (und der BAWAG) sonst so hält, das ist eine mutige und gute Äußerung. Mit dem Killerargument der Arbeitsplätze wird aber von der IFPI schlau verhindert, dass irgendein Politiker das wieder aufgreift. Wenn a (legaler DL) dann b (Arbeitslosigkeit, von Madonna + Metallica wahrscheinlich), ist einfach eine verkürzte Darstellungsweise, die trotz ihrer Unrichtigkeit ihren Effekt nicht verfehlen wird.

Die Hoffnung, dass nun mal auch Sachpolitik in den Wahlkampf kommt statt "SPÖ kann keine Bank führen" "ÖVP = soziale Kälte" "Grüne = Kiffen" uw usf, wird aber vergeblich sein, diese Äußerung wird weiterhin kaum auffallen und dank der Arbeitslosikeit- Keule wird es auch keiner aufgreifen.

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Weil es aus obigem Thread nicht gut raukommt:

http://www.fairsharing.de

Eine dt Initiative zur Kulturflatrate.
Ansehen und bei Zustimmung unterschreiben.


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harald
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Hm, da sollte man doch glatt folgendes Problem ansprechen:

Peer to Peer TV

http://de.wikipedia.org/wiki/IPTV#P2P_IP_TV

Sachverhalt und Problem wie folgt:

Der Nutzer erhält vom Sender ein Programm. Der Sender hat auch brav dafür die Abgaben (an IFPI und Konsorten) entrichtet und darf die Geschichte im Internet ausstrahlen. Der Nutzer freut sich.

Soweit so gut, jetzt wirds schlecht!

Der Nutzer tätigt einen !!!!Upload!!!! zu einem anderen Nutzer. Dafür entrichtet er keine Gebühren. Und was nun? Wird er jetzt strafrechtlich/zivilrechtlich verfolgt werden? Das Prinzip ist ja das Gleiche wie bei Tauschbörsen.

Das zeigt wie inkonsequent die Trennung von Upload und Download ist. Das eine funktioniert ohne das andere nicht. Ich bin neugierig, wie es in diesem Bereich weitergehen wird.
--Harald
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Frankreich schwächt Copyright-Novelle ab
Ursprünglich sollte das neue französische Urheberrechtsgesetz das Abspielen von legal erworbenen Songs auf jedem beliebigen Musik-Player ermöglichen. Nun wurde doch eine Kopierschutz-Hintertür für die Rechteinhaber offen gelassen.

Die Urheberrechtsrevolution in Frankreich bleibt aus. Statt wie das ursprügnlich geforderte Motto "Jede Musik auf jedem Player" umzusetzen, hat der französische Senat nun die Gesetzesvorlage zum Urheberrecht weitgehend entschärft.

Übrig blieb von der so genannten DRM-Interoperabilitätsklausel wenig: Statt dem Kunden direkt das Recht zu geben, digitale Werke in jedes beliebige Format umzuwandeln, wird nun eine neu eingerichtete Regulierungsbehörde zwischengeschaltet.

Ausgeträumt: Der zahnlose Rest
Diese kann von den Musik-Shop-Betreibern zwar die Herausgabe technischer Dokumentationen und Programmierschnittstellen verlangen, sodass Hardware-Hersteller diese implementieren können, doch nur insofern der Kopierschutz nicht beeinträchtigt wird.

Laut dem neuen Entwurf reicht es aus, wenn eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes angefertigt werden kann, auch wenn diese weiterhin nicht abspielbar ist. (sic!!!)

Chance auf Marktaufschwung verpasst
Konsumentenschützer können dem neuen Gesetz nun nichts positives mehr abgewinnen.

Statt die Chance wahrzunehmen, den Online-Musikkauf durch freie Abspielbarkeit anzukurbeln, wurde dem Druck der großen Industrielobbys nachgegeben, so die Kritik.

Keine Pauschalgebühr für Tauschbörsen
Schon Anfang März wurde ein weiterer revolutionärer Ansatz aus der Gesetzesvorlage gestrichen.

Ein Zusatz hatte vorgesehen, dass gegen die Zahlung einer kleinen monatlichen "Kulturpauschale" der Austausch von urheberechtlich geschütztem Material, also Musik und Filme, über das Internet für den Privatgebrauch erlaubt wird. Dies wurde jedoch von der Nationalversammlung abgelehnt.

"Vivendi-Klausel": Harte Strafen
Den Verbreitern von Programmen, die zur Weitergabe von Raubkopien eingesetzt werden können, drohen laut der "Vivendi-Klausel" bis zu 300.000 Euro Geldstrafe und drei Jahre Haft.

Diese Klausel wurde auf Bestreben des Mediengiganten Vivendi Universal aufgenommen.

Kritiker befürchten, dass aufgrund der zu frei auslegbaren Formulierung auch legal genutzte Tauschsoftware betroffen sein könnte. (!!!)

Auch für private Downloader und Anbieter von Musik wurden Geldstrafen von 38 bis 150 Euro eingeführt.
Entnommen von fuzo.orf.at

Den fuzo- AutorInnen ist offensichtlich entgangen, dass das nicht nur keine Liberalisierung darstellt, sondern sogar deutlich in die Gegenrichtung ausschlägt (es sei denn der Artikel ist falsch recherchiert. Gerade dass man die Lieder kopieren können muss, sie aber unbrauchbar sein können ist so unsinnig, dass es falsch sein könnte.)

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Trotz Klagen und Razzien bleibt Filesharing beliebt. Jüngsten Zahlen zufolge nutzen weltweit 9,736 Mio. Nutzer Tauschbörsen wie eDonkey. Selbst die ehemalige RIAA-Präsidentin Hillary Rosen sieht Klagen als überholt an und fordert von der Industrie mehr Kooperation mit den Tauschbörsen.

Mit 9,736 Mio. Nutzern im Mai dieses Jahres weist BigChampagne, spezialisiert auf das Auswerten von Tauschbörsen-Daten, über zwölf Prozent mehr User als noch im Mai letzten Jahres aus, berichtet die Musikwoche.

Nicht mit eingerechnet ist dabei das BitTorrent-Netzwerk, das in Spitzenzeiten bis zu zwei Drittel des Datenverkehrs im Netz ausmachen soll.

Zuletzt machten einige große Razzien, unter anderem in Deutschland und Schweden, Schlagzeilen – ihre Wirkung scheint aber nur temporär zu sein.

Viel mehr liegt die Vermutung nahe, dass die Nutzer sich daraufhin erst recht Tauschbörsen, und sei es nur zur Probe, zuwenden. Intensiv-Nutzer wissen ohnedies, wie sie auch auf anderem Weg an die gewünschten Daten herankommen.

Die Klagewelle begann einst unter der ehemaligen Chefin der Recording Association of America [RIAA], Hilary Rosen. In einem Blog-Eintrag bei Huffington Post gibt sie nun zu, dass die Klagen sich mittlerweile überlebt haben.

Anstelle dessen sollten die Plattenfirmen ihrer Meinung nach härter daran arbeiten, mehr Tauschbörsen zu legitimieren, also mit legalen Angeboten zu versorgen, anstatt sie von Grund auf zu verdammen und zu verklagen.

Neue Strategie statt Kopierschutz
Zudem sollten die Labels daran arbeiten, dass mehr Services und Geräte miteinander kompatibel sind – damit könnte das Geschäft am besten wachsen, so Rosen.

Auch in Sachen Kopierschutz [Digital Rights Management – DRM] scheint Rosen ihre Einstellung von Grund auf geändert zu haben. Auch diese Strategie sei zu überdenken, so Rosen.
entnommen mal wieder der fuzo

Ich kenn die Fr Rosen nicht, und sie hätte wohl schon viel früher drüber nachdenken sollen, aber es zeigt doch, dass es nie zu spät für erkenntnis ist

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Labels gehen gegen Webcam-Karaoke vor
Mit einer Abmahnwelle gegen Online-Karaokesänger zeigt die Musikindustrie wieder einmal ihr fehlendes Verständis der Web-Kultur. Denn die Plattenlabels wollen nun an den jugendlichen Selbstdarstellern auf Video-Plattformen wie YouTube mitverdienen.

Nach dem Kampf gegen Tauschbörsen und Songtext-Websites will die Musikbranche nun offenbar auch dem Webcam-Karaoke-Trend ein Ende bereiten.

Auf verschiedenen US-Websites wird von Fällen berichtet, bei denen YouTube-Nutzer aufgefordert wurden, ihre Videos von der Website zu entfernen.

Imageschaden riskiert
Doch abermals laufen die Plattenlabels vor allem Gefahr, durch überzogene Forderungen vor allem dem eigenen Image nachhaltig zu schaden.

Denn der Öffentlichkeit fehlt jedes Veständnis für die Geldforderungen einer milliardenschweren Industrie an die meist minderjährigen Hobby-Sänger.
Großartig.

Die Trennlinie zwischen bericht und meinung ist hier zwar nicht mal mehr metaphorisch auszumachen, aber das sind wir vom orf ja gewohnt.

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In einem Interview mit dem "Wall Street Journal" hat Bill Gates gestanden, auch selbst schon Videos ohne Erlaubnis des Rechteinhabers im Internet konsumiert zu haben. Das berichtet nun "The Inquirer".

Der Microsoft-Gründer räumte ein, Physik-Vorlesungen und Videos der Harlem Globetrotters über YouTube geschaut zu haben.

Den Begriff "gestohlen" hält Gates in diesem Zusammenhang zwar für zu hart, aber es handle sich wohl um "urheberrechtlich geschütztes Material, für das der Eigentümer nicht bezahlt wurde", so Gates schuldbewusst.
Muahaha!
:bowser

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Google ist selbstverständlich kein Dieb nicht
Im Copyright-Streit über die Digitalisierung von Büchern hat der Internet-Dienstleister Google vor dem Hamburger Landgericht einen Erfolg verbucht.
...
Nach Auffassung des Gerichts gab es in dem verhandelten Fall keine Urheberrechtsverletzung.
...
Stein des Anstoßes vieler Kritiker ist, dass Google erst auf ausdrücklichen Wunsch etwa eines Verlages bereits gescannte Literatur wieder aus dem Netz nimmt - in einem Opt-out-Verfahren.

"Wir haben erst durch Zufall festgestellt, dass unsere Bücher im Netz verfügbar sind", sagte Andreas Auth von der WBG. Kritiker fordern deshalb, dass Google vor einer Veröffentlichung jeweils die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers einholen müsse.
...
Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 100.000 Euro trägt die WBG.
Bitte erklären.
Wie war das mit "ohne Ansehen der Person"? Unabhängige Justiz? WIPO?

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dejost
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Post by dejost »

Der internationale Verband der Musikkonzerne bereitet nach eigenen Angaben eine Klage gegen Yahoo China vor, weil es bei der lokalen Ausgabe der Suchmaschine Links zu illegalen Musikangeboten gibt.

Wie der Vorsitzende der Internationalen Föderation der Phonografischen Industrie [IFPI] erklärte, wurden erste Schritte eingeleitet, um die Klage entsprechend den chinesischen Gesetzen einbringen zu können.

Ein Sprecher von Yahoo China wies die Vorwürfe zurück. Die Firma arbeite entsprechend den chinesischen Gesetzen und achte die Urheberrechte. Wenn es Links auf illegale Downloads gebe, dann würden sie entfernt.
keine besonders aufregende meldung, aber naja.

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Post by dejost »

Nach jahrelangen Kämpfen und vielen Gerichtsverhandlungen haben sich die Musikindustrie und Sharman Networks, Betreiber der einst so populären Filesharing-Plattform KaZaA, auf eine Beilegung ihres Streits geeinigt. KaZaA soll den Plattenfirmen 100 Mio. Dollar zahlen und sein Angebot legalisieren.
Diese Einigung beendet weltweit alle Rechtsstreitigkeiten, die die KaZaA-Plattform betreffen
Kazaa?
Ich erinner mich, das mal gesehen zu haben...
heutzutage ist das aber ein "ferner liefen".

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Post by dejost »

http://www.hartabergerecht.de/

Wer die IFPi in Aut schon zum Fürchten findet, soll sich mal unter obigem Link die Aktionen de deutschen KollegInnen ansehen.
Zugegeben, die dt Rechtslage hat keine so umfassende Erlaubnis wie die österreichische, da ist also ev etwas mehr Wahrheitsgehalt dran.

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Post by dejost »

MI klagt P2P mal andersrum
LimeWire klagt Musikindustrie
Der Peer-to-Peer-Softwareanbieter LimeWire dreht den Spieß um und zieht gegen Musikkonzerne vor Gericht.
Das Unternehmen hinter der P2P-Software LimeWire, Lime Group LCC, reichte am Montag in den USA Klage gegen die Recording Industry Association of America [RIAA] ein. Darin wirft der Software-Anbieter der Label-Vereinigung Wettbewerbsverzerrungen vor.

Die vom Verband vertretenen Musikkonzerne hätten sich geweigert, Musik an LimeWire zu lizenzieren, und so versucht, das Unternehmen vom Markt zu drängen, heißt es in der Klageschrift.
http://futurezone.orf.at/it/stories/139403/

http://www.ilrweb.com/viewILRPDFfull.as ... unterclaim

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Post by dejost »

In dem Thread geht's zwar eigentlich nur um Urheberrecht, und dies vor allem im Konnex zu P2P, aber die Almdudler- Klagewelle sollte doch ein kurzes Statement wert sein.

Um was geht's?

Almdudler verklagt zu Dutzenden, vermutlich noch viel mehr, Wirte, die Almdudler auf die Karte schreiben oder das Logo aushängen, aber nur eine andere Kräuterlimonade ausschenken wegen Markenrechtsverletzung.
Das ist eine Privatanklagesache.

Wieso machen die Wirte das?
Die Kosten sind pro l um bis zu 16 €Cent billiger (wurde mir berichtet, nachprüfen konnte ich das nicht), außerdem vermute ich mal, dass Almdudler "Knebelverträge" hat, also dass sich die Wirte verpflichten müssen, Mindestmengen abzusetzen und/oder auf eine lange Zeit nur Almdudler und keine konkurrierenden Produkte auszuschenken. Beide Äußerungen sind nicht überprüft, letztere überhaupt nur eine Vermutung.

Und wieso klagt Almdudler?
Also vermutlich mal wegen des Geldes, im Zuge der allfälligen außergerichtlichen Lösungen kann man nämlich ua den Wirten genau solche oben beschriebene Verträge vorschlagen.
Mehr ist aber, so vermute ich weiterhin, Grund, dass die Gefahr besteht, dass "Almdudler" weg von einer Marke zu einer (nicht mehr schützbaren) Gattungsbezeichnung wird (vgl Walkman: Die Rechte an der Marke hat Sony in Österreich nicht mehr, aber auch Tixo, Obi, Cappy). Meines Erachtens ist Almdudler keineswegs ein Synonym für Kräuterlimo(nade), aber das mag strittig werden können.

harald
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Post by harald »

Diesmal ist nicht die IFPI wie sonst in meinem Fadenkreuz, nein diesmal ist es die Austro Mechana. Man sollte annehmen, dass man aus abschlägigen Urteilen des OGH lernt.

So gesehen im Falle von Festplatten, als der OGH sprach, dass keine Leerkassettenvergütung auf diese zu entrichten ist, solange sie nicht in Mp3 Playern und ähnlichen Wiedergabegeräten genutzt werden.

Der Lerneffekt war dann aber doch nicht vorhanden. Austro Mechana führte eine Leerkassettenvergütung für Drucker und alle Geräte, die Anschlüsse :!: für diese bieten ein, also auch PC.

Es bleibt zu hoffen, dass die Austro Mechana auch damit beim OGH einfährt, denn Dummheit gehört bestraft! Musterprozesse sind ja bereits angekündigt.

Nähere Details:

http://www.computerwelt.at/detailArticl ... 00907&n=26
http://64.233.183.104/search?q=cache:wW ... =clnk&cd=4

Darauf gestoßen bin ich durch einen Freund, der bei der Fa. Goldadler einen Hinweis gelesn hat, dass die Urheberrechtsabgabe inkludiert ist.

Ob die Abgabe von allen Firmen eingehoben wird, wäre ein interessante Frage?
--Harald
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Post by dejost »

Ich schätze mal, die heben das ein, solange es geht.
Mussten sie es bis jetzt denn alles zurückzahlen, oder nur den Teil, wegen dem geklagt wurde?

Btw, ich habe ja momentan recht viel mit IP- Privatanklagen zu tun.
Und was mir da noch fehlt, ist die AKM, die Leute wegen ihrer Klingeltöne verklagt, wenn sie öffentlich angerufen werden.

harald
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Post by harald »

@Zurückzahlen: keine Ahnung, da bin ich überfragt. Es wurde bishr nur die Festplattengeschichte eingeklagt, beim anderen hab ich keine Ahnung, müsst man bei der WKÖ fragen.
--Harald
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harald
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Post by harald »

Die Entscheidung ist zwar schon ein paar Monate alt, aber äußerst interessant! Ein Hoch auf die manchmal etwas unschlüssige, aber meist doch gut arbeitende Datenschutzkommission!

http://www.internet4jurists.at/news/aktuell80a.htm
--Harald
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Post by dejost »

http://futurezone.orf.at/it/stories/168267/
Der Vorwurf der tendenziösen Information und des Vertretens von Lobbyisten-Standpunkten im Zusammenhang mit dem Schulpaket "Ideen sind etwas wert" der österreichischen Musik- und Filmwirtschaft [IFPI] sei nicht nachvollziehbar, teilte das Bildungsministerium [BMBWK] in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage am vergangenen Freitag mit.
aber
IFPI will Lehrmaterial ergänzen
Im Rahmen eines Gespräches hätten im jedoch die Initiatoren der Aktion, die IFPI, zugesagt, die Unterlagen in der nächsten Auflage um einige fehlende Bereiche - wie zum Beispiel die Problematik von Kopierschutzsystemen und Hinweise auf die Internet-Urheberrechtsinitiative Creative Commons - zu ergänzen, teilte Steier mit.
mein favorit aus dem ganzen:
Wenn in der Anfrage Tendenziosität behauptet wird, so ergäbe sich diese aus den gesetzlichen Vorschriften selbst. Wie intensiv im Rahmen der Gesetzgebung zum Urheberrecht die Standpunkte der Industrie eingeflossen sind, entziehen sich meiner Kenntnis.
das das ganze schon tendenziös ist, ist wohl in diesem thread schon ausreichend breit getreten.

harald
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Post by harald »

12.02.2007, 09:57
Verzichtet Musiklabel EMI auf Kopierschutz?
MP3-Player: Zank um Online-Musik.

Das Plattenlabel EMI steht angeblich vor einem Kurswechsel in Sachen Kopierschutz. Glaubt man den Gerüchten aus Branchenkreisen, verhandelt EMI bereits mit verschiedenen Download-Plattformen über die Abschaffung des DRM-Systems. Darunter sollen sich laut „Wall Street Journal“ Unternehmen wie RealNetworks, eMusic und MTV Networks befinden.

Andere Majorlabels zeigen sich wenig begeistert vom möglichen Ende des DRM-Systems. So bezeichnete Warner-Chef Edgar Bronfman den Vorschlag von Apple-Chef Steve Jobs in der vergangenen Woche als unlogisch. Bislang herrschte in der Musikbranche Einigkeit darüber, dass DRM die einzige Möglichkeit sei, die Verbreitung von illegalen Kopien zu verhindern.

Das Problem des Kopierschutzsystems liegt darin, dass die Nutzer Downloads dadurch nur eingeschränkt verwenden können. Dateien, die zum Beispiel über iTunes heruntergeladen werden, können nur über iPods und keine anderen MP3-Player abgespielt werden. (dcn)

Licht am Ende des langen dunklen Tunnels oder doch nur eine Fata Morgana, das ist hier die Frage!
--Harald
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ich habe es zwar heute schon mal geposet, aber es ist viel zu gut, um es kein 2. mal hierher zu posten.

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und trotz der gefahr, vom thema abzugleiten:

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harald
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Post by harald »

Robbie & Co. ohne Kopierschutz: Emi verzichtet auf Barriere in Download-Stores
"Premium"-Offerte: Höherer Preis, bessere Qualität
Plattenfirma geht weiter gegen Musikpiraterie vor

Der britische Musikkonzern EMI verkauft seine Musik im Internet künftig auch ohne elektronischen Kopierschutz. Zunächst sollten die frei kopierbaren Lieder beim Download-Portal iTunes des Apple-Konzerns angeboten werden, teilte EMI in London mit.

Songs ohne Kopierschutz sollen eine bessere Klangqualität haben, aber mehr kosten. Somit kann der Nutzer die Lieder künftig weiter im MP3-Format mit digitalem Rechtemanagement (DRM) oder aber im höherwertigen Dateiformat AAC und ohne DRM herunterladen. Als MP3-Song mit DRM, was die Möglichkeit für Kopieren einschränkt, kostet ein Lied von EMI weiter 99 Cent, in AAC-Qualität und ohne DRM dagegen 1,29 Euro.

Nutzer wollten ihre aus dem Internet geladene Musik zunehmend zu Hause auf der Musikanlage, auf dem Handys und mit tragbaren digitale Abspielgeräten nutzen, erläuterte EMI. Der britische Musikkonzern ist das erste große Label, das seine Stücke bei iTunes ohne Kopierschutz vertreibt. Musik-Videos will EMI künftig immer ohne DRM verkaufen. Musikstücke aus dem Repertoire des Konzerns soll in verschiedenen Qualitäten bis hin zur CD-Qualität vermarktet werden.

Auf der langen Musiker-Liste von EMI stehen beispielsweise Pink Floyd, Rolling Stones, Robbie Williams, Norah Jones und Kylie Minogue. Auch die Musik der Beatles wird bei EMI vermarktet, bisher allerdings noch nicht als Download bei iTunes. Daran werde noch "gearbeitet", sagte EMI-Chef Eric Nicoli.

Bisher waren Apple, Microsoft und andere Anbieter von Musik im komprimierten Datei-Format MP3 verpflichtet, ihre Musiktitel mit dem DRM-Kopierschutz zu vertreiben. Apple-Chef Steve Jobs begrüßte die EMI-Entscheidung als einen "richtigen Schritt vorwärts". Jobs hatte Anfang Februar in der Branche für Aufsehen gesorgt, weil er den von den Musikkonzernen verlangten Kopierschutz in Frage gestellt hatte.

iTunes seinerseits wird seit langem von Verbraucherschützern kritisiert, weil Kunden die dort gekauften Lieder nur auf dem hauseigenen iPod-Gerät und nicht auf einem Abspielgerät ihrer Wahl hören können. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßte die Ankündigung von EMI. Dies sei "ein wichtiger Teilschritt zur Erfüllung unserer Forderungen", sagte vzbv-Vize Patrick von Braunmühl: "Nun müssen die anderen Musikkonzerne nachziehen."

(apa)
BRAVO!!!!! :n57:
--Harald
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Mittlerweile haben sich auch die Porno- Produzenten zur GAPA zusammengeschlossen, also auch eine Anti- Piraterie- Vereinigung geschlossen. Dh demnächst werden Leute nicht nur von Musik- und Filmindustrie, auch von der Pornoindustrie verklagt werden.

Prince auf der anderen Seite verschenkt sein neues Album.

http://futurezone.orf.at/it/stories/207820/

Zunächst als Gratisbeilage zu irgendeiner Zeitung, wofür Prince ~ 370 000 Euro bekommen hat, und dann auch via DL im Netz. Im Uk wird es daher nicht mal verkauft werden, bei uns kommt es ab Freitag in den Handel. Ich überlege mir fast, es zu kaufen.

Als schlechter Verlierer zeigt sich die Musikindustrie:
Schon im Vorfeld der Aktion schäumten Vertreter des britischen CD-Handels. Prince sollte wissen, das er mit solchen Aktionen schon bald der Künstler sein werde, der "früher im CD-Handel erhältlich war", sagte ein Branchensprecher

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Ein Link zu einem guten Poster eine Anit- Kinogängeralsraubkopiererbeschimpfungsaktion:

http://scrap.dasgenie.com/images/zkm.jpg

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Post by dejost »

Interessant ist ja dieser Artikel von Heise:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/93027

Kurz zusammengefasst steht drinnen, dass das abgefilmte Herbert Potter- Buch mit einer Canon Rebel 350 gemacht wurde. Dies weiß Canon, weil es sich aus den Bildern ergibt, die Seriennummer 560151117 steht also in jedem von der Kamera gemachten Bildern dabei.
Nach den Angaben des Kameraherstellers ist es "wahrscheinlich", dass das drei Jahre alte Gerät mindestens einmal zur Reinigung oder zur Reparatur gebracht werden musste. Diese Äußerung rief in Internet-Foren Spekulationen darüber hervor, ob der Hersteller vielleicht mit einer zeitlichen "Sollbruchstelle" arbeitet, die dafür sorgt, dass Geräte kurz nach Ablauf der Garantiefrist mit hoher Wahrscheinlichkeit funktionsuntüchtig werden. Vor sieben Jahren machte der Hersteller von sich reden, als ein geheimes elektronisches Verfallsdatum in Canon-Druckern entdeckt wurde.

Eine Verbindung der Seriennummer (die beispielsweise auch Brenner haben und die so auf jedem gebrannten Rohling verewigt werden) mit persönlichen Daten lässt sich eigentlich nur vermeiden, wenn man die Geräte in bar bezahlt, sie nicht zur Reparatur einschickt und die Belege nicht beim Finanzamt vorgelegt werden
:shock:

Wobei, wahrscheinlich wussten das eh schon alle außer mir...

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http://www.gulli.com/news/riaa-gibt-zu- ... 007-07-24/
RIAA gibt zu Klagen gegen Filesharer schaden mehr, als sie nützen
Seit Beginn der Klagen 2003 lädt inzwischen eine knappe Million mehr US-Haushalte illegal Musik aus dem Netz. Der Grund: unter anderem die Klagen, die Aufmerksamkeit und Schlagzeilen generieren.
Das kann natürlich auch an der steigenden Verbreitung von Breitband leigen.
Die RIAA fährt ungeachtet dessen ihre Strategie weiter, externer Link in neuem Fenster folgtüber 408 Briefe seien allein diese Woche wieder an Studierende verschickt worden, in denen ihnen "vergünstigte Vergleichszahlungen" angeboten werden
Passt auch irgendwie in den Thread "Wer ist überrascht"

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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25812/1.html
Die britische Regierung lehnte am Dienstag den ihr von der Musikindustrie angetragenen Plan ab, die Copyright-Laufzeiten für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. In einer bemerkenswerten Klarheit, die man von einer britischen Regierung schon lange nicht mehr hörte, erklärte ein Sprecher, dass die Verlängerung nicht angemessen sei und dass der Großteil der Musiker nicht von ihr profitieren würde.
John Kennedy von der britischen IFPI sprach von mangelndem "Respekt" der Regierung vor der Plattenindustrie.
Die Argumentation der Plattenindustrie widerspricht ganz grundlegend dem, was seit 30 Jahren in der Motivationsforschung unumstritten ist. Nach diesen Ergebnissen schafft eher eine Künstlergrundsicherung als eine Copyrightverlängerung Anreize.
Nun setzt die Musikindustrie wieder mehr auf einen Wahlsieg der Tories, die sich offen für eine entsprechende Initiative zeigten. Geoff Taylor, Chef der britischen BPI deutete an, sich die Musikindustrie nach dem Abdanken der Blair-Regierung, die ihr alle Wünsche erfüllt hatte, auch nach einer anderen europäische Regierung umsieht, die dann auf EU-Ebene ein verlängertes Copyright einbringen und durchsetzen soll.

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Während die IFPI erfolgreich in D eDonkeyserver abdreht (http://derstandard.at/?id=3041416), fordert Trent Reznor seine FanInnen auf, seine Lieder zu stehlen.
http://derstandard.at/?id=3039802
deronlinestandard wrote:Schon vor einigen Monaten hatten Reznor bei einem Interview in Australien gegen die überhöhten CD-Preise gewettert. Das NIN-Album "Year Zero" kostete in Australien 35 australische Dollar, umgerechnet 21 Euro. Avril Lavigne bekäme man hingegen schon für 22 australische Dollar. Universal hatte darauf jedoch nicht mit Preisenkungen, sondern mit heftiger Kritik und Rüge reagiert. Auf der Bühne in Sydney meinte Reznor nun: "Hat irgendwer von euch gesehen, dass die Preise hinuntergegangen sind? OK, ihr wisst was das bedeutet - Stehlt es. Raubt es. Nehmt es weg. Stehlt noch mehr und gebt es euren Freunden und stehlt munter weiter. Denn dies scheint de reinzige Weg zu sein, wie man es diesen Motherf***ers in ihren Schädel hämmert und ihnen klar macht, dass sie die Leute ausnehmen und das nicht ok ist."

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Mehrere Bands verkaufen ihre Lieder nun mehr über ihre eigenen HPs (zB Charlatans), die Radioheads verlangen sogar nur eine freie Spende (Hälfte der DLerInnen zahlt).

Die IFPI hat verpennt, ihre HP www.ifpi.com, zu verlängern, jetzt hat sie eine andere IFPI die "Int'l Federation of Pirate Interests". Rechtliche Schritte sind eh schon angekündigt.

Und der standard weist auf eine sehr arge Anwaltskanzlei hin:

D. denn
You are not authorized to use our name, or any derivative of it.
.
Die verbitten sich sogar Links auf ihre HP, drum poste ich jetzt nur folgenden Text:
For instance, we are the creators of all of the text on this website, and own the “look and feel” of this website. We also own all of the code, including the HTML code, and all content. As you may know, you can view the HTML code with a standard browser. We do not permit you to view such code since we consider it to be our intellectual property protected by the copyright laws. You are therefore not authorized to do so. In addition, you should not make any copies of any part of this website in any way since we do not want anyone copying us. We also do not allow any links to our site without our express permission
In Kürze, sie verbieten jedem auf der Welt, den Sourcecode ihrer HP anzuschauen. Im Übrigen habe ich durch diese Kopie, die allerdings dem Zweck der (Real-)Satrie dient, gegen ihr Urheberrecht verstoßen.
We do not authorize you to access the Dozier Internet Law, P.C. website by conducting “click attacks”, which is the practice of clicking on one of our online ads for the purpose of running up our advertising costs.
Das verstehe ich dafür nicht.

Jedoch:
Make sure that you don’t just read through this website and rely on what it says since we expressly disclaim all liability with respect to your actions taken, or not taken, based on the contents of this website.

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Es gibt zwar schon mehrere Studien, die das bestätigen, aber es ist ja immer wieder nett es zu lesen:

http://futurezone.orf.at/it/stories/233042/
Laut einer von der kanadischen Regierung beauftragten Studie wirkt sich die Nutzung von Online-Tauschbörsen positiv auf CD-Verkäufe aus.
http://strategis.ic.gc.ca/epic/site/ipp ... 1456e.html

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Völlig überbord ging jetzt offensichtlich the artist formerly known as not completely overboard:

http://futurezone.orf.at/it/stories/233864/

Der verklagt nämlich höchstpersönlich Fansites (!). Nicht seiten die sagen er ist ein kleiner großer eitler geck, nein, fansites. die eigenen fans verklagt er.
und dann gibt's diese anekdote wo ein baby in einem youtube video 29 sekunden lang zu irgendeinem lied von ihm tanzt. und er läßt sich da echt auf einen rechtsstreit ein. ist der ruf mal ruiniert, lebt sich's weiter unvernünftig und zweckfrei.

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Mal was Positives:

Das Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation betreibt die Seite saferinternet.at

Das beantwortet Fragen im Umgang mit dem Internet für den technischen und juristischen Laien.

Beim Thema Tauschbörsen fallen sie jedoch nicht der IFPI Propaganda anheim. Juchu. Thumbs up!

Zwar verweisen sie auf die unentschiedene Diskussion und schreiben aus Haftungsgründen "Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist leider derzeit nicht möglich. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man es nicht tut.", aber immerhin, sie verweisen auf internet4jurists.at, wo es ja auch sehr lesenswerte Aufsätze zum Thema gibt etc

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Post by dejost »

Tja, während Frankreich weiter oben äußerst positiv mit dem Plan, eine Urheberrechtspauschale für P2P einzuführen aufgefallen ist (die selbstverständlich nie umgesetzt wurde), kommt jetzt der Pendelschlag in die Gegenrichtung (ob das was mit Sarkozy zu tun hat?):

http://futurezone.orf.at/it/stories/238754/
Frankreich will Internet-Nutzern, die wiederholt Urheberrechtsverstöße begehen, künftig die Leitungen kappen.
In Frankreich sollen die Provider jedoch künftig dazu angehalten werden, Filtertechnologien zu implementieren, mit deren Hilfe urheberrechtlich geschützte Inhalte identifiziert werden können.

Darüber hinaus soll eine staatliche Behörde geschaffen werden, auf deren Zuruf Provider ihre Kunden zunächst per E-Mail verwarnen und ihnen bei weiteren Urheberrechtsverstößen den Zugang sperren sollen.
schlau finde ich, was dieser herr dazu sagt:
"Wenn die Wirtschaft die Frage der gerechten Abgeltung von Urhebern nicht in den Griff bekommt und kein Geschäftsmodell entwickeln kann, das der Markt annimmt, dann hat der Markt versagt. Das mit dem Entzug von essenziellen Bürgerrechten zu beantworten zeigt, dass kein Problemverständnis vorhanden ist, und ist unverhältnismäßig", sagte Peter Rantasa, Geschäftsführer des mica
Larry Lessig läßt grüßen. Der Markt versagt, die Norm versagt, das Recht versagt, was bleibt da noch? Genau, die Architektur, wie er das ausdrückt. Übrigens, Code2 gibt's unter codev2.cc.

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Juggernaut hat einmal zu Bastion gesagt "I fight my own battles".

IFPI Austria aber hätte es am liebsten, wenn doch die Regierung ihren Kampf für sie ficht.

http://futurezone.orf.at/it/stories/239152/

Medwenitsch, IFPI Chef und niemand, der von mir regelmäßig Fanpost erhält, dazu im Orf Interview:
Die Sperre des Internet-Accounts ist sinnvoller als gerichtliche Strafen.
Die Frage ist, was er unter "gerichtliche Strafen" versteht. Weil von der IFPI mag ich mir das Internet auch nicht sperren lassen, weil sie meinen, ich hätte was angestellt. Vermutlich meint er aber Häfen und Geldstrafen, das wäre dann ok.
Die Internet-Provider tragen auch Verantwortung.
Hauptsache, alle anderen arbeiten auch in seinem Interesse.
Jeder hat Anspruch auf den Schutz seiner Privatsphäre und muss es sich nicht gefallen lassen, ausspioniert zu werden.
In diesem Punkt stimme ich ihm zu.
Dass die französischen Provider ein Abkommen zum Schutz des Urheberrechts unterzeichnet haben und sich die österreichische Provider-Lobby ISPA so etwas nicht einmal vorstellen kann, spricht doch Bände.
Auch in diesem Punkt stimme ich ihm zu, aber in einer anderen Hinsicht, als er es meint.
ORF.at: Wie funktioniert die Zusammenarbeit der IFPI mit den Internet-Anbietern in Österreich?
Medwenitsch: In Österreich - welche Zusammenarbeit?
Mal was zum Lachen zwischendurch.
Über die Sinnhaftigkeit und Akzeptanz von DRMs entscheiden die Konsumenten. Wenn der Markt den Kopierschutz ablehnt, wird es ihn auf Sicht nicht mehr geben.
In diesem Punkt behält er auch hoffentlich recht.
ORF.at: Einer Art Grundgebühr für Musik aus dem Netz können Sie nichts abgewinnen?
Medwenitsch: Das ist nichts anderes als die kollektive Enteignung der Kreativen gegen ein Almosen. Der Online-Markt wächst, es wird investiert, es entstehen neue Jobs und Wertschöpfung.

Eine staatlich verordnete Flatrate würde diese positive Entwicklung sofort zerstören. Die Kultur-Flat - ein Thema für pseudopolitische Schwärmer.
Aha. Na wenigstens hat er wirklich sachliche Argumente dagegen.

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Die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr (oder 3König) ist traditionell wenig bix nix los. Daher reminiszieren die meisten über das vergangene Kalenderjahr.
Die Fuzo zB schreibt eine Presseaussendung der dt Ifpi von der DPA ab
(http://futurezone.orf.at/it/stories/245469/)
"Wir gegen davon aus, dass die Zahl der illegalen Downloads in diesem Jahr weiter zurückgegangen ist", sagte Geschäftsführer Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie.
Hypothesen sind immer falsifizierbar, zB postet weiter unten max7c
The Pirate Bay hat im vergleich zum Vorjahr um 30% mehr Torrents und um 100% mehr Peers.
"Allein bis Mitte des Jahres haben wir 25.000 Strafanträge gestellt", danach sei die Aktivität etwas zurückgenommen worden

, "um die Staatsanwaltschaften nicht zu überlasten", sagte Michalk. Damit wurden in Deutschland 2007 mehr als doppelt so viele Verfahren wie 2006 angestrengt.
Ach, diese soziale Verwantwortung. Die Staatsanwaltschaft nicht überlasten. Damit sie halt auch ein bissi Mörder, Einbrecher, Taschendiebe usw verfolgen kann, es gibt ja schließlich auch andere Schwerverbrecher.
Laut Phonoindustrie enden die meisten Verfahren mit einer freiwilligen Zahlung von 500 bis 2.000 Euro von den angezeigten Musikpiraten. "Die Beweislage ist immer eindeutig, deshalb kommt es meist gar nicht erst zum Prozess", sagte Michalk.
Wobei, wenn ich rechne, eine CD mit ~12 Liedern kostet ~20€. Von den 12 Liedern interessieren mich max die Hälfte. Wenn man etwas rumrechnet, sind 500 € vielleicht sogar billiger... (aber es kommen ja noch Anwaltskosten dazu. Sicher noch Überweisunggebühren, Bearbeitungsgebühren, Vertragserrichtungsgebühren etc. etc. etc.).
Den Musikfirmen gehe es nicht um kleine Fische, die etwa ein oder zwei Lieder aus dem Internet herunterladen. "Wir verfolgen Leute, die Hunderte Songs illegal in Umlauf gebracht haben", sagte der Sprecher der deutschen Musikindustrie.
Tja, hundert(e) Songs hat man wohl schon bei einem halben dutzend Alben erreicht. Also echt nicht kleine Fische, was sie da verfolgen.
Nach wie vor betrage der Schaden durch Raubkopien und Internet-Piraterie rund eine Milliarde Euro pro Jahr. "Musikpiraterie ist nicht nur Diebstahl an den Musikern, sondern kostet auch Arbeitsplätze in der Industrie und im Vertrieb", klagte er.
Und hey, die ganzen wissenschaftlichen Studien, die anderes belegen, die sind alle falsifizierbar! Echt! Ich sag nur nicht, wie.
Damit wies er Vorwürfe zurück, die Musikindustrie betreibe "Abzocke" bei den Musikpiraten, indem sie teure Rechtsanwälte mit der Wahrung ihrer Interessen betraue.
Leider ist der Artikel so abgeschrieben, dass nicht rauskommt, womit er diese Vorwürfe zurückweist.

Der userin thebushdoctor dazu:
Das läuft eigentlich ganz klassisch...
...wie im Mafia-Geschäft. Man wird bedroht und man zahlt "freiwillig" um keine weiteren Probleme zu bekommen... und das alles in einer Grauzone jenseits der rechtsstaatlichen Einrichtungen.
Der Vergleich hat was. Grauzone ist es aber keine. Es ist legal, und rechtsstaatliche Einrichtung ist ja im Grunde die Vertragsautonomie auch. Die Frage ist halt nur, inwieweit die Rechtslage demokratisch legitimiert ist, da ich der Meinung bin, Entscheidungen die aufgrund von massivem, einseitigem Lobbying ergehen sind mangels Mandat nicht demokratisch. Aber unser IP Recht ist ja noch verhältnismäßig ausgeglichen, also behaupte ich das auch nicht und werde es hoffentlich auch nie müssen.

Als eine Randnotiz sei noch erwähnt, dass sich der dt Musikrat dagegen ausspricht, dass Computerspiele zu "Kulturgütern" offiziell erhoben werden. http://futurezone.orf.at/it/stories/244880/
Das Computerspiele de facto schon solche sind, ist eh klar.

edit: Nachtrag zum Thema copyright, copy- paste und Journalismus:

Wortgleich der selbe Artikel ist unter http://derstandard.at/?id=3162920 nachzulesen, auch dort ist nicht klar, womit er diese Vorwürfe zurückweist.
Einzig die Überschriften, Absätze etc sind unterschiedlich. Und bei der Fuzo ist das Musikpiraten in der Überschrift unter """

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dejost
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Diesmal Copy Paste von der Washington Post
http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/co ... 00693.html
Now, in an unusual case in which an Arizona recipient of an RIAA letter has fought back in court rather than write a check to avoid hefty legal fees, the industry is taking its argument against music sharing one step further: In legal documents in its federal case against Jeffrey Howell, a Scottsdale, Ariz., man who kept a collection of about 2,000 music recordings on his personal computer, the industry maintains that it is illegal for someone who has legally purchased a CD to transfer that music into his computer.

The industry's lawyer in the case, Ira Schwartz, argues in a brief filed earlier this month that the MP3 files Howell made on his computer from legally bought CDs are "unauthorized copies" of copyrighted recordings.
The industry's own Web site says that making a personal copy of a CD that you bought legitimately may not be a legal right, but it "won't usually raise concerns," as long as you don't give away the music or lend it to anyone.
The Howell case was not the first time the industry has argued that making a personal copy from a legally purchased CD is illegal. At the Thomas trial in Minnesota, Sony BMG's chief of litigation, Jennifer Pariser, testified that "when an individual makes a copy of a song for himself, I suppose we can say he stole a song." Copying a song you bought is "a nice way of saying 'steals just one copy,' " she said.
Der Artikel klärt aber weiterhin auf, dass sich die Meinung der RIAA, in dieser spezifischen Sache des "Eigene- CD- nur für sich selber- Kopieren" nicht durchgesetzt hat, dass es mehrere Judikate gibt, denen zu Folge es legal ist, Sachen auf Video etc aufzunehmen usw.
Last edited by dejost on 16 Feb 2009, 07:50, edited 1 time in total.

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Viviane Reding, die EU Kommissarin für für Informationsgesellschaft und Medien (http://ec.europa.eu/commission_barroso/ ... dex_de.htm) sprach resp ließ sprechen in einer Presseaussendung, die ich jetzt nach der FSF zitiere, da ich sie auf der EU HP nicht gefunden habe,
Lengthy discussions amongst stakeholders have yet to lead to the deployment of interoperable and user-friendly DRM solutions.
Auf http://www.defectivebydesign.org/EU_Letter gibt's eine Replik, die sehr lesenswert ist.
Succus:
The undersigned believe that any use of DRM technology will be inherently limited in its ability to be interoperable, and absolutely deny the possibility that it can ever be considered a user-friendly technology.
Laut verschiedenen Bericht wird jetzt auch Sony BMG (Stichwort Rootkit) DRM freie Musik rausbringen.
Eine neue Interpretation, was DRM heißt, habe ich auch gefunden:
Digital rights management soll's ja angeblich heißen, sehr beliebt ist auch digital restrictions management, neu fand ich
Dreaded Rights Management

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http://futurezone.orf.at/it/stories/248301/
Mit einem Katalog von rund 15.000 Partituren war das International Music Score Library Project [IMSLP] die vermutlich größte Sammlung gemeinfreier Partituren im Internet. Mitte Oktober wurde die Sammlung vom Netz genommen.

Als Grund für die Schließung des Portals gibt der Betreiber der IMSLP, ein kanadischer College-Student, eine drohende Klage des österreichischen Musikverlags Universal Edition an.

Über die IMSLP wurden laut dem Verlag auch Partituren zum Download bereitgestellt, die zwar nach kanadischem Recht gemeinfrei sind, die aber in Österreich noch Schutzrechten unterliegen.

Während in Kanada Werke von Komponisten und Autoren bereits 50 Jahre nach dem Tod der Verfasser in die Public Domain übergehen, ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz eine Schutzfrist von 70 Jahren vorgesehen.
In weiterer Folge werden diverse Leute zitiert, und es kommt eh raus, dass sie's kaum in Kanada durchsetzen könnten und dass sie's vermutlich wieder aufdrehen werden.

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http://futurezone.orf.at/it/stories/248852/

Hollywoods langer Arm hat zugepackt
Die schwedischen Behörden geben dem Druck aus Hollywood offenbar nach und wollen Anklage gegen den Torrent-Tracker Pirate Bay erheben.

Bereits im Jahr 2006 gab es Ermittlungen gegen das Torrent-Portal, in dieser Zeit gewonnene Beweismittel sollen nun vor Gericht Verwendung finden.
Lt Betreibern sind die Server allerdings von Schweden ausgewandert.
Mal sehen war rauskommt.

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Heute warf ich einen Blick in meine Ausgabe von Alice im Wunderland.

Da stand auf Seite 3 ua
If you purchased the book without a cover [...] neither the author nor the publisher has received any payment.
Don't do this, and that, wie zB das Buch für den eigenen Gebrauch scannen.
Your support of the author's right is appreciated.
Lewis Carroll (Charles Lutwidge Dodgson) ist seit 1898 tot. :doh



Auch Erwähnung finden soll
http://iwouldntsteal.net/
eine Initiative der europäischen Grünen zur Meinungsbildung und Bewusstmachung (und zur Stimmenvermehrung).
Last edited by dejost on 29 Jul 2008, 14:37, edited 1 time in total.

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http://www.gulli.com/news/riaa-die-song ... 008-02-05/

Obwohl man also mit legalen Privatkopien die man sich mittels Emule etc anfertigt, die armen, armen, armen KünstlerInnen schädigt, verhungern lassen, schaut's plötzlich ganz anders aus, wenn die Frage ist, wer den Löwenanteil bekommen soll
Während üblicherweise die Fronten zwischen Künstlern/Labels auf der einen und den digitalen Shops auf der anderen Seite verläuft, sind sich in der aktuellen Sache die vier Majors mit Apple, Napster und Co. einig: die Anteile der Songwriter sollen gesenkt werden.

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RIAA-Boss will Copyright-Filter auf allen Rechnern

http://derstandard.at/?id=3216678

Die Schlagzeile sagt eh schon alles.
In einem Vortrag auf einer IT-Konferenz in Washington gesteht Cary Sherman ein, dass Internet Filter zur Verhinderung des Tauschs urheberrechtlich geschützter Inhalte einfach nicht funktionieren.
Sherman schweben hier Lösungen direkt in der Netzwerk-Hardware oder auch in den Anwendungen selbst vor.

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Während sich die schwedischen Grünen hinter the Pirate Bay stellen und in Zeitungen gegen die Musikindustrie wettern, die seit mittlerweile 10 Jahren den technischen Fortschritt verschlafen hat - die einzige Reaktion waren unsinnige Trailer, mit denen sie einen im Kino quälen - geht die schwedische Staatsanwalt gegen den Torrentracker Pirate Bay vor und ist sich ihres Erfolges bewusst.

http://derstandard.at/?id=3218700

Ich für meinen Teil kopiere den Post des Users

nomore
mit dem Titel "Musik muss man 3x bezahlen"
ich kauf mir einen PC, da drinnen sind Festplatte und Brenner, auf die wird Urheberrechtsabgabe eingehoben, ich kauf mir einen Rohling, auf den wird Urheberrechtsabgabe eingehoben, ich lade mir legal gegen bezahlung ein lied runter, im preis ist anzunehmender weise wieder urheberrechtsabgabe enthalten. Wie oft wollen kassieren die eigentlich für dieselbe leistung noch? und für die cd brauche ich eine sicherheitskopie, eine zerklratzte LP kingt zwar nicht schön, trotzdem hört man noch etwas, sogar wenn sie eiert, aber eine defekte cd ist irreparabel, wie bei einem Buch, sogar wenn seiten fehlen versteht man noch was, bei einem ebook gibts nur alles oder nix, aber ja nicht kopieren!

harald
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Sony BMG: Bald Musik ohne Kopierschutz

Sony BMG: DRM-freie Musik.
Als letzte der vier großen Plattenfirmen will Sony BMG noch im ersten Quartal Musik ohne Kopierschutz anbieten. Dies berichtet das US-Magazin Business Week unter Berufung auf Unternehmenskreise.

Ende Dezember hatte Warner Musik angekündigt, seine Titel künftige DRM-frei auf den Markt zu bringen. EMI und Universal Music tun dies seit geraumer Zeit. (hst)
:D Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!
--Harald
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Während ich schon vor einiger Zeit für eine Kultur- Flatrate (und damit Wegfall der diversen "Leerkasetten" Abgaben) eintrete, kommt jetzt plötzlich die Musikindustrie auch auf die Idee.

http://futurezone.orf.at/business/stories/258204/
Digitale Downloads [online und mobil] machten 2007 sechs Prozent des Gesamtmarktes aus, nach Musik-DVDs [sieben Prozent] und vor Musikkassetten und Vinyl [0,5 Prozent]
Vinyl und Musikkassetten machen immer noch 0,5 Prozent aus. Und dies, obwohl man die doch so leicht kopieren kann. Wie seltsam!
Um dem Umsatzschwund gegenzusteuern, will die IFPI nun auf Flatfee-Modelle setzen, bei denen Österreichs Internet-Nutzer gegen eine monatliche Gebühr auf ein breites Repertoire an Musik zugreifen können. Die Gebühr könne auch über Provider, Sponsoren oder Werbung finanziert werden, sagte Eder.
Die ersten Reaktionen [der Provider und der WKÖ] seien positiv gewesen. Einen Zeitplan oder gar konkrete Gebührenmodelle gebe es aber noch nicht.
Die Tarifgestaltung werde sich daran orientieren, ob auf die Musik-Files nur zugegriffen werden kann oder ob sie tatsächlich in den Besitz der Nutzer übergehen.
Tja, wer hätte das gedacht... Es wird aber noch viel ärger:
Die Internet-Anbieter will die IFPI allerdings nicht nur zur Mitarbeit an neuen Geschäftsmodellen gewinnen. Sie sollen die Musikwirtschaft auch im Kampf gegen nicht lizenzierte, urheberrechtlich geschützte Musik-Downloads im Netz unterstützen, wünschten sich Eder und Medwenitsch. Diese würden sich derzeit in der Frage der Urheberrechtsverletzungen im Netz eher "zurücklehnen".
Denn obwohl digitale Musikverkäufe nach Stückzahlen 2007 um mehr als 60 Prozent auf 10,2 Millionen Einheiten gewachsen sind, dürften nichtlizenzierte Downloads aus Online-Tauschbörsen zahlenmäßig weit überwiegen, vermutete Eder.
An Internet-Sperren nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen im Netz, wie sie etwa in Frankreich und Großbritannien diskutiert werden, denke man dabei jedoch nicht.
Da haben wir doch noch was anderes vor einiger Zeit gehört, oder?
Andrerseits, mit einem Flatfee Modell, wozu auch? Wer auch nur in Verdacht steht, ein Raubmordmusikkopierer zu sein, muss halt im Nachinein X Jahre Flatfee entrichten und den Dienst (weil es wird sicher irgendein DRM Mist) für (min) 3 Jahre abonnieren.

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Es schreibt der standard.at heute
Der Unterhaltungskonzern Sony BMG ist seit Jahren einer der tatkräftigsten Unterstützer der Anti-Piraterie-Vereinigungen RIAA und IFPI.
Eine Einstellung, die man allerdings offenbar nur dann sonderlich ernst nimmt, wenn man sich selbst in der Rolle des Geschädigten wähnt. So hat der französische Softwarehersteller PointDev nun den Konzern beim Einsatz von raubkopierten Programmen erwischt.
Aufgeflogen ist die ganze Angelegenheit, als PointDev einen Support-Anruf von Sony BMG erhalten hat. Nach Angabe des Lizenzschlüssels stellte sich heraus, dass dieser geklaut war. PointDev konnte in Folge eine Razzia bei dem Unterhaltungskonzern erreichen, bei der sich herausstellte, dass die eigene Software zumindest auf vier Sony-Servern illegal installiert wurde.
Die Anti-Raubkopier-Vereinigung Business Software Alliance (BSA), die die Razzia mit durchgeführt hat, verschärft die Vorwürfe allerdings noch einmal gehörig: Bis zu 47 Prozent der Software auf Sonys Rechnern könnten geklaut sein.
Auf jeden Fall hat Sony BMG damit erheblichen Erklärungsbedarf, immerhin hat man in der Vergangenheit nicht einmal davor zurückgeschreckt Rootkits auf den Rechnern der eigene CD-KäuferInnen zu installieren um gegen das Kopieren vorzugehen.
AHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHA!

Raubkopierer sind Verbrecher! Es stimmt also doch!

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Seitens DRM BefürworterInnen kommt ja sehr oft das Argument, DRM wäre nutzungsfreundlicher, einfacher, komfortabler, sonst irgendwas.

Wie userfriendly das ist, zeigt das Beispiel von MSN Music, also einem Anbieter wo man nicht gleich denkt, der hat keine Kohle, was kann der schon machen.

Vorne weg, MSN Music wurde schon 2006 eingestellt. Die Musik, da man dort "gekauft" hat, war aber dauerhaft "gekauft".
Wie das Unternehmen in einer Mail an die ehemaligen Kunden bekannt gegeben hat, sollen mit 31. August die Lizenzierungsserver vom Netz genommen werden. Die früheren Nutzer des Musikdienstes stehen damit vor einer wenig erfreulichen Situation - die gekauften Titel im WMA-Format können nicht mehr auf anderen bzw. neuen Computern freigeschalten werden.
Doch MS gibt Hilfe zur Selbsthilfe
Microsoft rät den Nutzern als Lösung für das Problem, die erworbenen Songs als Audio-CD zu brennen und dann erneut umzuwandeln, um den Kopierschutz auszuschalten.
Wow. Das ist benutzerfreundlich. Und hey, ist das Umgehen des Kopierschutzes, nicht zuletzt auch dank des steten Bemühens von Konzernen wie MS und denen, die die Musik verlegen, nicht vielleicht ein bissi illegal?

Apropos Sony
So waren zum Beispiel die Kunden von Sonys Download-Dienst Connect betroffen, als dieser vom Unternehmen eingestellt wurde. Als Lösung empfiehlt auch Sony, die Musik zu brennen und neu umzuwandeln.
von http://derstandard.at/?id=3314184

Tja, auch EMI macht sich verdient. Die sind jetzt der Meinung, Musik abzuspeichern ist illegal.
EMI klagte gegen MP3tunes und erklärte, dass KundInnen nicht berechtigt seien, online ihre Musikdateien zu speichern. Aufgrund von UrheberInnenrechtsverletzungen will man MP3tunes nun mit der Klage ein rasches Ende bereiten. Bei MP3tunes handelt es sich aber tatsächlich nur um einen Backup-Dienst und nicht um ein Filesharing-Angebot.
Mit allem hat ein Großkonzern aber auch nicht Erfolg
Im März entschied ein Gericht zugunsten von MP3tunes und stellte fest, dass EMI keinen Anspruch darauf haben, dass das Unternehmen die gespeicherten Dateien seiner KundInnen löschen beziehungsweise dem Musikunternehmen aushändige. Robertson schreibt in seinem Blog, dass die Anfrage des Konzerns absurd sei: "Die Dateien sind kein Eigentum von MP3tunes, genauso wenig wie der Inhalt von Bankschließfächern der Bank, die sie bereitstellt, gehört. Den Speicherplatz den MP3runes bereitstellt, gehört den AnwenderInnen. Ein Schließfach ist leer, solange bis es jemand mietet und entscheidet was er darin aufbewahren will."
von http://derstandard.at/?id=3313118
Last edited by dejost on 29 Jul 2008, 14:41, edited 1 time in total.

harald
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Blöd, dass man mit der Variante CD Brennen und nachher wieder codieren mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Qualitätsverlust hinnehmen muss.
--Harald
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Neulich haben wir uns was in der Videothek ausgeborgt. Und mir war wieder gleich zum Kotzen. Da gehe ich schon in die Videothek, borge mir schon irgendeinen Hollywood Film und muss mir dann irgendeinen Drecks- Antipiraterie- Spot(t) anschauen. Ich habe gezahlt, zum Teufel. Hätte ich das Teil aus dem Netz gesaugt, hätte ich mir diesen Dreck erspart. Wie schon weiter oben gepostet, eine Privatkopie hat den Mehrwert, dass die den Konsumenten nicht gleich zu Beginn verarscht!

http://futurezone.orf.at/it/stories/281171/

Ipod Kontrolle auf dem Flughafen, titelt die Fuzo. Und das mit gutem Grund, wie wir gleich sehen werden.
Während eine diesbezügliche EU-Richtlinie - sie ist unter dem Kürzel IPRED2 bekannt - das Parlament bereits passiert hat und seit etwa einem Jahr dem Ministerrat zur Verabschiedung vorliegt, verhandelt die EU-Kommission mit den USA, der Schweiz, Japan und Kanada über ein Abkommen, das hier vollendete Tatsachen schaffen könnte.

Die Kommission verhandelt dabei hinter verschlossenen Türen, so dass die Parlamentarier nicht einmal erfahren, was da ausgehandelt wird.
Wer sich im Moment nicht an die IPRED2 erinnert, Wiki hilft:
http://en.wikipedia.org/wiki/IPRED2

Der Artikel ist zwar kurz, linkt aber auf den Text. Noch zur IPRED2
Eine ebensolche Passage [Anm: Strafbarkeit für bloßes Nutzen von P2P] hatte das EU-Parlament 2007 mit großer Mehrheit aus IPRED2 [...] entfernt.

Das wiederum passte einer Anzahl von EU-Mitgliedsstaaten, in denen internationale Unterhaltungs- und Medienkonzerne beheimatet sind, nicht ins Geschäft, weshalb im Rat in punkto IPRED2 ein Jahr lang so gut wie nichts weiterging.
Übrigens, bei diesem immensen Demokratidefizit konnte ich den selben Post nochmal ins Politik Forum posten.
Das Abkommen mit dem Namen "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" [ACTA] soll auf einem der beiden kommenden G8-Gipfel bis Jahresende beschlossen werden.
Trotz des netten Titels soll es aber jedwede Form von Piraterie betreffen, auch P2P NutzerInnen dürfen sich auf's Strafgericht freuen.
Übrigens, seit wann kann G8 irgendwas Verbindliches beschließen? Ein Völkerrechtlicher Vertrag? Österreich ist da jedenfalls nicht dabei, und die EU auch nicht, im Moment können wir - noch - aufatmen.
Die unter den großen acht vetretenen EU-Mitglieder Deutschland [Bertelsmann], Frankreich [Vivendi Universal] und Großbritannien [Virgin, EMI] haben nun einmal andere wirtschaftliche Interessen als etwa die G8-Nichtmitglieder wie Bulgarien, Österreich und Dänemark, die über keinen derartigen Mediengroßkonzern verfügen.
Achja, die Verhandlungen sind ja hinter geschlossenen Türen erfolgt, lt Fuzo ist der Entwurf daher nur über die Aufdeckerseite wikileaks bekannt geworden.
Das Maßnahmenpaket summiert im Wesentlichen die maßgeblichen Wünsche der Unterhaltungsindustrie der vergangenen Jahre. So sollen etwa Internet-Provider haftbar gemacht werden, wenn sie der Aufforderung zur Sperre von Websites nicht rasch genug nachkommen.

Geplant ist weiters, die Schadenersatzsummen weiter anzuheben, sogar wenn die Rechteinhaber "Schwierigkeiten haben, das volle Ausmaß des Schadens einzuschätzen. Dazu sollen international Strafen verhängt werden, die "abschreckend wirken", den Zollbehörden aber werden umfassende Ermächtigungen eingeräumt.
Demokratie und BürgerInnenorientiertheit in R.e.i.n.f.o.r.m. Überhaupt gar kein Lobbying, Partikularinteressen.
In der vorliegenden Fassung werden sie [Anm. die oben angeführten Behörden] nicht nur ermächtigt, von sich aus Ermittlungen zu betreiben, sondern auch "abschreckende" Verwaltungsstrafen auszusprechen. Zudem räumt ihnen der Vertrag umfassende Durchschungsbefugnisse ein, die Datenträger sind eingeschlossen.

Damit könnten verdachtsunabhängige, routinemäßige Durchsuchungen von Laptops, iPods und anderen Datenträgern nach MP3-Dateien und Videos schon 2009 in Europa Realität werden.
Am Ende kommt nämlich alles zusammen und ergibt ein schön einheitliches Bild (trotz der juristisch sehr unpräzisen Ausdrucksweise der Fuzo):
Der Grund, warum die Musik- und Filmindustrie darauf besteht, dass Downloads von Copyright-geschütztem Material von einem einfachen Vergehen zum strafrechtlichen Tatbestand "aufgewertet" werden, steht in einer anderen EU-Richtlinie von 2006.

Die verpflichtende "Vorratsdatenspeicherung" [Data Retention] von Telefonie- und Internet-Verkehrsdaten - quer durch Europa gerade in der Implementierungsphase - sieht die Herausgabe dieser Daten nur bei schweren Vergehen vor.
Da die Unterhaltungsindustrie in der Regel die IP-Adressen über die Tauschbörsen zwar erfassen, aber nicht zuordnen kann, besteht hier höchstes Interesse, ein Delikt, das etwa hierzulande mit maximal einem halben Jahr bedingter Strafe geahndet werden kann, in den Rang eines Verbrechens anzuheben.
Damit würde die inhaltlich doppelt irreführende PR-Kampagne der vergangenen Jahre, die unter dem Schlagwort "Raubkopierer sind Verbrecher" lief, ex post richtiggestellt: Indem die gesetzliche Realität nachträglich der Kampagnenaussage angepasst wird, und Franz Normaltauschbörsennutzer so tatsächlich in den Rang eines Kriminellen aufrückt.
Sowohl Eva Lichtenberger als auch PosterInnen in der Fuzo führen an, dass die Durchsuchung von Ipod (tm), Schlepptop etc zweckfrei ist, weil "wirkliche Verbrecher" dort ja wohl nicht einfach so Daten transportieren bzw weil auch ein mp3 normalerweise kein Mascherl hat.
Aber sie sind zu kurzsichtig.
Die Industrie will ja auch nicht, dass man Leute durchsucht und erwischt. Sie will dass jedeR, egal ob 12 jähriges Mädchen, ein 80 jährige Oma oder Harald oder ich, sich fürchtet, von seinem/ihren (noch bestehenden) Recht auf Privatkopie Gebrauch zu machen, weil man ja vielleicht irgendwann beim Grenzübertritt nach Liechtenstein drauf kommen könnte. Überspitzt heißt dass, P2P soll sterben, damit DRM leben kann: Die Rechtsunsicherheit (und damit Angst) und der Entscheidungsspielraum von Behörden soll bei freien Formaten und Privatkopien so weit ausgedehnt werden, dass kein 08/15 NutzerIn auf sie zurückgreift, sondern eben nur DRM verwendet. Das ist dann der umfassende Sieg der Industrie.

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http://futurezone.orf.at/it/stories/281986/
Zwei Internet-Fahnder der Bremer Polizei stehen im Verdacht, sich aus dem Netz illegal Filme und Musik heruntergeladen zu haben.

Bei der Durchsuchung der Wohnungen der beiden Beamten sei eine Vielzahl von CDs und DVDs sichergestellt worden, teilte die deutsche Polizei am Freitag mit. Ob es sich dabei um illegale Kopien handle, stehe noch nicht fest.

Offen sei ebenfalls noch, ob die Beamten einen Polizeicomputer an ihrem Arbeitsplatz für das Herunterladen und Vervielfältigen von Musik und Filmen genutzt hatten. Die Polizisten waren von einem Kollegen angezeigt worden.
Shocking, shocking.
Da sind die Cops und jagen im Internet Pädophile, gewerbsmäßige Betrüger etc.
Aber wenn die IFPI die Presseausmeldungen schreibt, sind sie selber gleich die wirklichen Verbrechern, weil sie haben _vielleicht_ illegale Kopien.

(PS: Die fuzo erinnert daran, dass vor ein paar Monaten ein ähnlicher Fall in Australien passiert ist.)

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http://futurezone.orf.at/it/stories/283433/

Die bösen, bösen Drucker.
Das Ausforschen von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken durch Ermittler der Unterhaltungsindustrie ist oft ungenau und wenig transparent. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie von Wissenschaftlern der Universität Washington.

Die Forscher untersuchten im August 2007 und im Mai 2008, wer an BitTorrent-Netzwerken teilnimmt und welche Inhalte dort getauscht werden. Um den Verkehr in den Filesharing-Netzwerken zu messen, setzten sie Software-Agenten ein. Obwohl sich diese nicht am Up- und Download von Files beteiligten, erhielten sie rund 400 Verwarnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.
Selbst drei Laserjet-Drucker, die in das Setting einbezogen wurden, erhielten Abmahnungen von Rechteinhabern. Sie wurden beschuldigt, Kopien der Hollywood-Blockbuster "Iron Man" und "Indiana Jones" heruntergeladen zu haben, berichtete die "New York Times" ["NYT"].
Die Wissenschaftler warfen den Ermittlern der Unterhaltungsindustrie ungenaue Erhebungen vor. Oft würden lediglich die IP-Adressen der Teilnehmer festgestellt, ohne zu überprüfen, ob auch tatsächlich Files getauscht wurden. Es sei auch sehr einfach, IP-Adressen zu manipulieren.

Potenziell könnte so jeder Internet-Nutzer Ziel einer Abmahnung durch die Industriegruppen werden, heißt es in der Studie.
Die Studie habe gezeigt, dass die Untersuchungen der Unterhaltungsindustrieverbände mangelhaft seien, sagte Tadayoshi Kohno, Assistenzprofessor an der Universität Washington, der "NYT".
Da ist ein Drucker, der hängt in diesem Netz und lädt nichts up oder runter. Und dann bekommt er eine Verwarnung, und weil's gerade populär ist, eben für Ironman (guter Film übrigens, aber am Anfang eine unnötige Raubkopiewarnung, wenn man ins Kino geht) und Indy 4.

Falls je jemand wegen sowas vor Gericht kommt, würde ich unbedingt die Studie als Entkräftung der Ansprüche der Klägerin bringen!
Der Link ist
http://dmca.cs.washington.edu/uwcse_dmca_tr.pdf

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So, einen (zweiten) hab ich heute noch:

http://futurezone.orf.at/it/stories/283059/
Ein im Internet publiziertes internes ACTA-Diskussionspapier enthält neben zahlreichen Maßnahmen gegen Produktpiraterie eine Passage, die eine strafrechtliche Verfolgung von Tauschbörsennutzern auch dann vorsieht, wenn Copyright-geschützte Dateien ohne finanzielle Motive getauscht werden.
Eine fast identische Textpassage hatte das EU-Parlament 2007 mit großer Mehrheit aus dem Entwurf für eine EU-Richtlinie [IPRED2] zur Anwendung von Strafrecht auf nicht kommerziell motivierte Verstöße gegen geistiges Eigentumsrecht gestrichen.

Das vorliegende ACTA-Diskussionspapier enthält nun neue Ermächtigungen vor allem für Zollbehörden. Das Papier ist dabei so breit formuliert, dass auch die anlasslose Durchsuchung von Datenträgern beim Grenzübertritt locker ins Interpretationsspektrum fällt.
http://blog.kortz.at berichtete, siehe ein paar Posts weiter oben. Soweit also bekannt, aber es gibt auch Neues:
"Die EU hat seit dem 14. April ein offizielles Verhandlungsmandat, von den EU-Mitgliedsstaaten abgesegnet, welches die Grundlage bildet", heißt es dazu aus der EU-Kommission auf Anfrage von ORF.at.

Was die bisher einzige inhaltliche Quelle zum ACTA-Abkommen angeht, so wird deren Relevanz seitens der Kommission in Abrede gestellt.

"Andere Dokumente [als das schriftliche Verhandlungsmandat, Anm.], sogenannte 'Non-Papers' und 'Diskussionspapiere' unbekannter Herkunft, können nicht als die Grundlage für die Diskussionen und Verhandlungen gesehen werden", heißt es im Schreiben aus der Kommission an ORF.at.
Auf die Frage, ob die EU-Kommission mit den ACTA-Verhandlungen nicht die laufende Entscheidungsfindung in der EU präjudiziere, lautet die Antwort aus der Kommission: Man stehe noch am "Anfang der Verhandlungen, Spekulationen darüber, wie ein Abkommen aussehen könnte, sind verfrüht".

Die wenigen weiteren Auskünfte aber geben durchaus Grund zu Befürchtungen, denn zum einen solle "ACTA eine starke Grundlage schaffen, geistiges Eigentum zu schützen". Zudem sei der EU-Präsidentschaft "eine zentrale Rolle als Koordinator" zugedacht.
Eine der ersten Initiativen der konservativen Regierung unter Präsident Sarkozy war ein viel kritisierter Gesetzesentwurf, nach dem Internet-Nutzern bei der dritten Urheberrechtsverletzung der Netzzugang gekappt wird.

Der Gesetzesentwurf sieht die Schaffung einer Regierungsbehörde vor, die auf Zuruf der Medienindustrie vermeintliche Urheberrechtsverletzer verwarnt und danach sperrt.

Internet-Anbieter können weiters dazu verpflichtet werden, Filtertechnologien zu implementieren. Wenn sie Nutzern, die sich auf der schwarzen Liste befinden, Zugänge zur Verfügung stellen, stehen für die Provider Strafen an.
Frankreich wird demnächst EU Präsident und Großbritannien plant Ähnliches.
Aus Deutschland hatte der Chef des Medienriesen Sony BMG "positive Signale aus der Politik" im März für seine Forderung vermeldet, schwarze Listen über mutmaßliche Urheberrechtsverletzer anzulegen.

In Japan ist eine der französischen zum Verwechseln ähnliche Gesetzesinitiative in Vorbereitung, die ebenfalls Internet-Sperren als Sanktionen vorsieht.

All diese Staaten haben noch viel mehr gemeinsam. Sie gehören erstens zum erlesenen Kreis jener Staaten, die am ACTA-Verfahren beteiligt sind.

Zweitens ist jeder der erwähnten Staaten sowie die USA Sitz mindestens eines der großen internationalen Medienkonzerne.
Das freut uns alle, wenn ein Konzernboss "posivite Signale aus der Politik" erhält. Er soll mal hierher schauen, da kriegt er keine positiven Signale.
Zu guter Letzt hieß es seitens der EU-Kommission gegenüber ORF.at, dass es keine Verabschiedung von ACTA auf einem der nächsten G-7/G-8-Gipfel geben werde.

Aus den USA kommen gegenteilige Signale. In der Blogosphäre - von der Huffington Post angefangen bis zum Blog des auf Copyright-Fragen spezialiserten Rechtsberaters von Google, William Patry - geht man davon aus, dass der ACTA-Vertrag noch in der Amtszeit der Regierung von George W. Bush durchgezogen wird.
Es bleibt also spannend.

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Der Alchemist
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Es geht immer mehr in die von mir schon lange befürchtete Richtung. Irgendwann wird das Internet vom einstmals freiesten Medium zum am schärfsten kontrollierten. Man sieht ja auch immer wieder, wie auch diverse private Portale immer mehr zu Zensurbehörden verkommen.

Eines sei den lieben Überwachungsfanatikern allerdings ins Gedächtnis geschrieben: Unsere Generation wird irgendwann einmal die politische Führung übernehmen. Und dann habt Ihr nichts mehr zu lachen. Denn wir vergessen nicht.
Gnothi seauton. Kai genoio, hoios essi.

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Post by dejost »

Es ist zwar etwas peinlich, dass ich hier immer so oft die Fuzo zitiere, aber was soll ich machen?

http://futurezone.orf.at/it/stories/283205/
Klagen gegen Tauschbörsennutzer seien auf lange Sicht keine Lösung, meinte Scott Farrant von der schwedischen Verwertungsgesellschaft STIM gegenüber ORF.at. Im Herbst will die Verwertungsgesellschaft gemeinsam mit Internet-Anbietern ein System testen, bei dem das Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik aus Online-Tauschbörsen optional durch eine monatliche Gebühr abgegolten werden kann.
Wie viel die Lizenz zum Musiktausch für Endnutzer kosten wird, ist noch unklar. Die Preisgestaltung wolle man mit den Internet-Anbietern überlassen, sagte Farrant.
Es ist zwar noch viel unklar, etc.
Aber es ist mal ein Versuch.

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dejost
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Post by dejost »

http://www.ditech.at/itemList.do?cat=243

DiTech (die mich eher enttäuscht haben, weil sie auch keine rollbaren Tastaturen im Angebot hatten) hat auf ihrer HP bei vielen Rohlingen etc eine Angabe, wie hoch die jeweilige Urheberrechtsgebühr ist.

ZB bei einem 10er Pack DVD RW Rohlinge zum wohlfeilen Preis von 13,60 beträgt die Urheberrechtsabgabe genau 3,6.

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Der Alchemist
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Post by Der Alchemist »

Betreffend ACTA und ähnlichen US-Schweinereien:

http://futurezone.orf.at/it/stories/286097/

MMn auch eine Form von Staatsterrorismus. Dementsprechend empfinde ich für gewisse Regierungen und ihre Handlanger nur mehr blanken Hass.
Gnothi seauton. Kai genoio, hoios essi.

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dejost
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Post by dejost »

http://futurezone.orf.at/it/stories/286556/

Wie schon weiter oben berichtet, will Frankreich jetzt eine Internet- Abmahn- Behörde einrichten, die auf Zuruf der Rechteinhaber pöse Raubmordkopierer abmahnt und ihnen, wenn sie so richtig fies sind, denn Netzzugang sperren.

Dafür hören die Labels auf, ihre Produkte mit (wirkungsarmen) Kopierschutz zu verzieren.

Provider, die bösen Raubmordkopierern (also abgemahnten) Internetz geben bzw keine Filtertechnologie installieren, kriegen auch eine am Deckel.

Sie kritisieren, dass die vorgeschlagene Zentralbehörde ohne richterliche Kontrolle einfach auf Zuruf der Medienindustrie Internet-Zugänge von Bürgern kappen dürfe.
"Bisher sind nur die Ansichten der Musikkonzerne in den Entwurf eingeflossen. Alle anderen Ansichten waren tabu", so Christophe Espern, Gründer von La Quadrature du Net, am Mittwoch in einem Chat auf der Website der Pariser Tageszeitung "Le Monde". Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Musikkonzerne User anzeigen, deren Identitäten von anderen Leuten gefälscht worden sind. Es gebe "keine einzige" Bestimmung in dem ganzen Gesetz, die den Endverbrauchern zugute komme.

La Quadrature du Net äußert auch die nicht ganz unberechtigte Vermutung, dass Sarkozy während der französischen EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli beginnt, für ähnliche Maßnahmen auf europäischer Ebene werben wird. "Frankreich und die EU-Kommission versuchen, das Parlament davon zu überzeugen, das Dreistufensystem ["Three Strikes Out", Anm. d. Red.] im Telekompaket unterzubringen, das derzeit verhandelt wird", so Espern im "Le Monde"-Chat. "Es ist sinnvoll seine Europaabgeordneten daraufhin anzusprechen."
Solchartige Bestimmungen sind schon mal zu Fall gebracht worden, aber diesmal hört es sich ernst(er) an. Wenn das mal Frankreich hat, kann das Beispiel bald Schule machen...

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Der Alchemist
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Post by Der Alchemist »

Guten Morgen! Die derzeitigen Entwicklungen sind ein erschreckendes Beispiel dafür, wie sehr einige Teile der politischen Klasse sich völlig von ihren Bürgern verabschiedet haben. Überhaupt scheint mir der Korruptionslevel - dass es hier um Bestechung höchsten Ausmaßes geht, darf als unbestreitbar vorrausgesetzt werden - im Bereich Internetpolitik langsam jenen Level zu erreichen, den wir bisher bestenfalls vom Rüstungsbereich kannten. Wenn die jetzt angedachten Ideen durchgehen, dann wäre das leider ein ernsthaftes Indiz für das grundsätzliche Scheitern der Demokratie. Und auch für die Schwäche der Zivilgesellschaft. Und das Schlimmste ist halt, dass man dem als Einzelperson hilflos ausgeliefert ist, diesem Putsch von oben.
Gnothi seauton. Kai genoio, hoios essi.

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dejost
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Post by dejost »

Wie weiter oben berichtet wird jetzt der MSN Music Dienst bis 2011 weitergeführt (Quelle war, glaube ich, die fuzo).
Bis dahin hofft MSN wohl, wird das keiner benutzen. Wenn nicht wird es halt den selben Aufschrei in 3 Jahren geben.

Heise.de berichtet über ein österreichisches Urteil
Der österreichische Urheberrechtsverwerter LSG ist mit einer Klage gegen einen Bürger gescheitert, über dessen Computer urheberrechtlich geschützte Musikdateien zum Download bereitgestellt wurden. Die minderjährige Tochter des Mannes hatte ohne Wissen ihres Vaters den P2P-Client LimeWire installiert. Die LSG forderte von dem Vater unter anderem eine Unterlassungserklärung und pauschalierten Schadenersatz. Der Belangte ließ die Software löschen, zahlte aber nicht und unterschrieb auch die Unterlassungserklärung nicht. Daraufhin ging die LSG zu Gericht, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diesem Verlangen nicht stattgegeben. Die Entscheidung ist rechtskräftig, die LSG muss die Kosten des Verfahrens tragen.
http://www.heise.de/newsticker/Oesterre ... ung/109846

Aber scheinbar funktioniert in AT die Methode dass man erst anzeigt um dann trotz eingestelltem Verfahren die Daten des Geklagten in einem Zivilprozess verwenden zu können.
Da sind selbst die Deutschen schon (etwas) weiter.

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Post by dejost »

Mindshare ist eines der Schlagworte der Stunde. Google hat ihn (Stichwort: googeln), Microsoft, Sony (Walkman), Tesa (Tixo) etc etc.

Aber die Musikindustrie mittlerweile auch.

Nur so kann ich mir folgende Schlagzeile in der (selbst deklarierten?) Qualitätszeitung der Standard erklären:
90 Tage Haft für Filesharing
Das erinnert an den "Inzestfall" oder?

Falls jemand wegen Beleidigung verurteilt wird, würde der Standard schreiben "Geldstrafe wegen Redens"? Oder wenn ein Redakteur zu schnell mit dem Auto fährt "Verwaltungsstrafe wegen Autobesitz"? Wohl nicht.

Bei illegalen Weiterverbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken ist es aber anders. Da reicht das (prinzipiell legale) Filesharing aus, weil Filesharing ist böse. Wissen wir dank der Musikindustrie.

Das waren aber noch nicht alle Absonderlichkeiten, so heißt es weiter
Die Genauen Umstände will das Gericht geheim halten. Einzig bekannt ist, dass die Haft auch durch Zahlung einer Geldstrafe vergolten werden kann.
Dem Kläger nach, der lokale Musikindustrieverband Associação Fonográfica Portuguesa (AFP) soll der Fall ein Exempel statuieren und weitere Filesharer abschrecken.
Ganz spannend. Wenn die genauen Umstände geheim bleiben soll, vielleich geht's gleich um gecrackte Software für gewerbliche Zwecke? Computersabotage per P2P Netzwerke?
Hauptsache, ein Exempel um zu zeigen, dass Filesharing verboten ist.

Und hey, dass es sich dabei um eine Ersatzfreiheitsstrafe handelt, das schreiben wir - im Rahmen der kritischen Berichterstattung - nur irgenwo in einem Halbsatz.

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Post by dejost »

http://futurezone.orf.at/it/stories/289934/
Am 2. September soll im EU-Parlament über das Telekompaket abgestimmt werden. Beraten wird im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz [IMCO] und im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie [ITRE].
Wie eine detaillierte Untersuchung der Politikwissenschaftlerin Monica Horten von der Universität Westminster zeigt, will eine Koalition aus Lobbyisten der US-amerikanischen und französischen Medienindustrie über ihr nahestehende EU-Abgeordnete zahlreiche subtile Änderungen in die umfangreichen Texte der betroffenen fünf Richtlinien einfließen lassen.
http://www.laquadrature.net/wiki/images ... 008.v5.pdf
Diese Änderungen laufen darauf hinaus, dass die europäischen Internet-Provider ihren Status als neutrale Informationsübermittler verlieren und für die Inhalte verantwortlich gemacht werden, die über ihre Systeme übertragen werden.
Kommt das Telekompaket mit den Zusätzen der "medienindustriefreundlichen" Abgeordneten durch, werden die Provider dazu verpflichtet, den Verkehr im Internet permanent abzulauschen und zu kontrollieren - um nicht von der Medienindustrie systematisch geklagt zu werden.

Dabei geht es nicht einfach um Filesharer, die nicht lizenzierte Mediendateien tauschen. Der gesamte Datenverkehr im Netz soll systematisch und vollautomatisch überwacht werden.
Die französische Initiative La Quadrature du Net, die gegen das HADOPI-Gesetz kämpft, hat in den Eingaben der EU-Parlamentarier Manolis Mavrommatis [Griechenland; konservativ] und Ignasi Guardans [Spanien; liberal] wortwörtliche Übereinstimmungen mit den Vorgaben der französischen AV-Medienlobby SACD festgestellt.
Mavrommatis, so eine Analyse der Bürgerrechtler, habe sogar vorgeschlagen, die Definition von Spyware dahingehend zu ändern, dass sie nicht mehr auf Programme zuträfe, die "illegitime" Aktionen des Nutzers aufzeichnen. Solche von der Medienindustrie eingesetzte Spyware solle demnach "keinen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre" mehr darstellen. Damit wären, so die Initiative, auch Programme wie das berüchtigte Sony-Rootkit mit einem Streich in der ganzen EU legal.
La Quadrature du Net: "Diese Ergänzungen [zu den Richtlinien, Anm.] schaffen im europäischen Recht einen bisher noch nie da gewesenen Mechanismus [...]: Gesetzgeber und Gerichte werden zugunsten privater Akteure und technischer Systeme zu automatischer Überwachung und Filterung ausgeschaltet."
Vor solchen Hintergründen braucht einen die EU- Ablehnung nicht all zu sehr überraschen.

Noch ist alles im Fluss. Es hat das EP schon mal ähnliches gekippt und wird das hoffentlich wieder tun. Das Problem ist aber auch, dass das ganze viel zu sehr als Randproblem wahrgenommen wird und deswegen nur sehr wenige Leute sich Mühe deswegen machen...

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Der Alchemist
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Post by Der Alchemist »

Angesichts obiger Neuigkeiten kommt mir wiedereinmal das Speiben, wie mensch so sagt.

Kann man denn als normaler anständiger Bürger gegen diese Geld-/Korruptions-/Turbokapitalismus-/Überwachungselite gar nichts mehr unternehmen? Sind wir wirklich schon zu Sklaven degradiert?

Aber ich glaube eigentlich doch auch an die Unterstützung des EP.
Gnothi seauton. Kai genoio, hoios essi.

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Post by dejost »

Der Alchemist wrote:Aber ich glaube eigentlich doch auch an die Unterstützung des EP.
Ich auch!
Und wir hoffen nicht vergebens:

http://futurezone.orf.at/it/stories/290135/
"Höchst skeptisch, was zusätzliche Überwachungsmaßnahmen" betreffe, "die über das jetzige Strafrecht hinausgehen", zeigte sich Hannes Swoboda, Abgeordneter zum EU-Parlament [SPE].
"Die Änderungsanträge einiger französischer Abgeordneter, die nahe dem derzeit in Frankreich diskutierten 'Drei Treffer, und du bist tot'-Modell liegen, sind aus meiner Sicht jedenfalls abzulehnen", sagt Paul Rübig, stellvertretender Delegationsleiter der ÖVP im EU-Parlament, auf Anfrage von ORF.at. "Zu befürchten ist hier eine anlasslose, permanente Kontrolle des Kommunikationsverkehrs von Bürgern ohne richterliche Überwachung."
In weiterer Folge berichtet die Fuzo von 2 großen Bruchlinien, einerseits von Abgeordente aus Staaten mit großen Medienkonzernen (wie zB Frankreich) und solchen ohne (wie zB Austria). Die nächsten Bruchlinien ist zwischen den Industrie, während Medienkonzerne dafür (und für Rootkits sind, siehe 2 Posts weiter oben) sind Telekom & Co dagegen.
Die Begeisterung für eine Richtlinie, die den zentralen Ansatz von "HADOPI" enthalte, quer durch das Parlament sei "durchaus endenwollend", sagte Lichtenberger am Mittwochabend zu ORF.at. Zumindest jetzt sehe sie für das Vorhaben Sarkozys im EU-Parlament keine Mehrheit.
Es darf also gehofft werden, wie schon zuvor:
Im Frühjahr hatte eine knappe Mehrheit der Parlamentarier das Vorhaben, Benutzern den Intern-Zugang zu sperren, mit deutlichen Worten abgelehnt.
Ganz rosig ist es nicht
Laut Rübig haben sich seine Klubkollegen von der EVP mit den Sozialdemokraten, den Liberalen und den Grünen zusammengetan und einen gemeinsamen Kompromissänderungsantrag entworfen, der Provider dazu verpflichtet, den Kunden vor Vertragsabschluss darüber zu informieren, welche Websites von ihm blockiert werden.
Was das Lobbying angeht, so ist das die aussagekräftigste von jenen Storys, die man bei der Recherche in Brüsseler Abgeordnetenbüros so nebenbei erfährt, diese hier:

Ein Abgeordeter, der seine Lobby gewissermaßen im Bauchladen vor sich her trägt, hatte in größerer Runde zum Besten gegeben, dass man für die Internet-Sperren sei, gerade weil man gewöhnliche Tauschbörsenbenutzer nicht kriminalisieren wolle. Da sei die Internet-Sperre für drei Monate ein probates Mittel.

Wenn nämlich die große Schwester den kleinen Bruder verhaue, weil dank seiner "Raubkopien das Internet gesperrt" sei, dann sei man bereits am Ziel.
Zu guter Letzt besinnt sich der ORF bzw die Fuzo noch auf ihren eigenen Auftrag und erklärt, dass nicht die EU schuld ist sondern
Tatsächlich handelt es sich aber um einen Durchmarschversuch von einem halben Dutzend führender europäischer Medienkonglomerate, die vor allem in Frankreich, Deutschland, England und Italien sitzen.

Mit am Anschieben ist die Unterhaltungsindustrie jenseits des Atlantiks und eben die französische Ratspräsidentschaft.
Hier sieht man, wie weit das mit dem Lobbying schon fortgeschritten ist bei uns, wenn ein halbes Dutzend Medienkonglomerate (fast) durch demokratische Instanzen marschieren kann.

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Es gehört zwar mehr zum Thema Datenschutz, aber es geht um IP. Haha, Wortspiel, mit dem Threadtitel meine ich Intellectual Property, und hier geht es um Internet Protocol Adressen

http://futurezone.orf.at/it/stories/290410/
Ein New Yorker Bezirksgericht entschied in der Nacht auf Donnerstag, dass Google den User-Namen und die IP-Adressen jedes einzelnen Nutzers mitteilen muss, der sich ein Video auf YouTube angesehen hat. Auch der Zeitpunkt des Starts der Videos und die ID-Nummer der Clips müssen laut der Entscheidung des Gerichts an den US-Medienkonzern ausgehändigt werden.
Viacom will mit Hilfe der Daten beweisen, dass der Erfolg von YouTube vor allem auf der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Videos beruht. Dabei geht es vor allem um die von Nutzern ins Netz gestellten Musikvideos und Ausschnitte aus Fernsehshows.
Google wollte vor Gericht die Herausgabe der mehr als zwölf Terabyte umfassenden Nutzerdaten mit dem Argument verhindern, dass dadurch die Privatsphäre seiner Nutzer verletzt werde. Der Internet-Konzern widersprach damit jedoch auch seiner eigenen Argumentation in Hinblick auf den Datenschutz.

Gegenüber Datenschützern hatte Google in der Vergangenheit argumentiert, dass IP-Adressen keine persönlichen Daten seien. Der New Yorker Richter zitierte Googles Ansichten und zog daraus die Schlussfolgerung, dass Googles Datenschutzbedenken "spekulativ" seien.
Google ist mit der Anordnung des Richters noch glimpflich davongekommen. Die von Viacom geforderte Herausgabe des Quellcodes der Google-Suche sowie weitere sensible Daten des Unternehmens lehnte der Richter ab.
Google forderte Viacom auf, einer Anonymisierung der Datensätze zuzustimmen, bevor sie an den Medienkonzern übergeben werden.

Der US-Medienkonzern zeigte sich am Donnerstag um Schadensbegrenzung bemüht. Man werde die Daten ausschließlich zur Stützung der Argumentation im Urheberrechtsprozess gegen YouTube/Google verwenden und vertraulich behandeln, ließ Viacom in einer Aussendung verlauten.

Ein Viacom-Anwalt gab gegenüber der "New York Times" an, dass der Medienkonzern um eine Anonymisierung der Daten bemüht sei. Die Daten sollen im Falle von Urheberrechtsverletzungen von Nutzern beim Upload von Videos auch nicht gegen diese verwendet werden, sagte er der Zeitung.

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http://derstandard.at/?id=3404012
Japans Regierung will zum Wohle der Vollvernetzung der Gesellschaft restriktive Kopierschutzbeschränkungen durch einen pragmatischen Kompromiss lockern. Seit gestern, Freitag, dürfen Japaner insgesamt zehn Kopien digital ausgestrahlter Fernsehprogramme erstellen. "Dubbing 10" wird die neue Möglichkeit genannt. Bisher durften sie digitale Sendungen legal nur einmal von der Festplatte ihres Videorekorders auf einen anderen Datenträger übertragen. Die Datei auf der Festplatte wurde dabei gelöscht.
Der japanische Vorstoß könnte als interessante Alternative für den entgegengesetzten Trend in anderen Industrieländern dienen, das Recht auf Privatkopien auszuhöhlen. In Österreich und in Deutschland sind zum Beispiel Privatkopien grundsätzlich erlaubt.
In Deutschland nicht aus trüber Quelle, in Aut ist das strittig (mE: erlaubt) edit MIt Ende Oktober 2015 nicht mehr, Details ab hier.
Außerdem dürfen Kopierschutze nicht umgangen werden.
Durch die neuen technischen Möglichkeiten digitaler Medien haben es damit die Inhalteproduzenten allein in der Hand, über die mögliche Anzahl an Privatkopien zu entscheiden. Denn bei der Entwicklung digitalen Fernsehens kamen Sender und Gerätehersteller im Jahr 2004 auf die Idee, digitale Programme mit einem Kopierschutzcode auszusenden. Mit dem kann der Rechteinhaber die Zahl der Kopien nach Gutdünken von "Kopiere nie" bis "immer" regeln. In Japan erlaubten die Fernsehsender nur eine Kopie nach der Speicherung. In Europa ist der Konsument nur deshalb noch von ähnlichen Einschränkungen verschont, weil erstens das Digital-TV anders als in Japan noch nicht Standard ist und zweitens lange ohne Kopierschutzcode ausgestrahlt wurde.
Bei der gesetzlichen Einschränkung der Kontrollmacht der Medienhersteller geht es Japans Regierung natürlich nicht nur um das Kundenwohl. Sie will verhindern, dass allzu restriktiver Schutz die Entwicklung der vernetzten Digitalgesellschaft und damit den Verkauf vernetzbarer Geräte verhindert. Denn ohne das Recht auf Privatkopien können Kunden Filme und anderes nicht vom Videorekorder auf Handys, Notebooks oder tragbare Videoplayer übertragen.
Ursprünglich für den 2. Juni geplant, musste sie verschoben werden, weil sich Medien- und Hardwareproduzenten nicht über die Einbeziehung von Rekordern und Musikplayern in die Urheberrechtsabgabe einigen konnten. Die Inhalteproduzenten verlangen dies, weil sie sich den Kompromiss mit höheren Gebühreneinnahmen versüßen lassen wollen. Die Gerätehersteller lehnen das ab. Trotz offener Streitpunkte wurde "Dubbing 10" jetzt eingeführt. Der Grund für den Pragmatismus: Eine weitere Verschiebung hätte das vorolympische Geschäft der Elektronikindustrie geschmälert.

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http://futurezone.orf.at/it/stories/290943/
Ab 16. Juli trifft eine ganz besondere Runde von Unterhändlern wieder zusammen, um über das geplante internationale Abkommen "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" [ACTA] zu diskutieren.
http://blog.Kortz.at berichtete.
Mehr als ein Mitglied der Welthandelsorganisation [WTO] hatte gedroht - wie in Erfahrung zu bringen war -, jede Ausweitung des "TRIPS" genannten Abkommens zum "Schutz geistigen Eigentums" zu Fall zu bringen. Aus diesem Grund wurde ein neues Gremium geschaffen, dem gewisse Staaten nicht angehören.

Nicht mit am ACTA-Tisch sitzen nämlich Vertreter jener Staaten, die Mitglieder der WTO sind und denen die größten Anteile an "Produktpiraterie" zugeschrieben werden.
Wer dagegen ist, darf nicht mitspielen.
Die EU-Kommission hat bisher weder einen Text veröffentlicht, noch ist das vom Ministerrat an die Kommission erteilte Verhandlungsmandat von Inhalt oder gar Wortlaut her bekannt.
Laut Fuzo im Westen also nichts Neues, jedoch:
Angeblich existiert noch kein Dokument, was neun Monate nach der Veröffentlichung eines "Diskussionspapiers" doch einigermaßen verwunderlich ist.

ORF.at liegt immerhin eine diesbezügliche Stellungnahme des Bundes der Deutschen Industrie [BDI] von Ende Juni vor, die bisher nur intern kursieren dürfte.
"Der Anreiz, geistiges Eigentum zu brechen, der durch die momentane Sanktionenlosigkeit besteht, muss genommen werden. Das Minimum müsste die Einführung der existierenden Strafrahmen sein, welche für physischen Diebstahl gelten."
Es gibt einen einfachen legistischen Grund, wieso das nicht so ist: Es ist nämlich Schwachsinn. Um auch ein sachliches Argument zu bringen: Der Unrechtsgehalt ist ein völlig anderer das sieht auch der klischeehafte Blinde ohne Krückstock, und im Übrigen ist in unserem Sanktionensystem bei Vermögensdelikten sowieso ein viel zu hoher Strafrahmen im Vergleich zu Delikten gegen Leib und Leben.
Dazwischen steht: "Ressourcen und Weiterbildung für Zoll müssen bereitgestellt werden", wobei das "Auffinden von kopierter Ware" an erster Stelle steht, Beschlagnahmungen sollten erleichtert werden, "abschreckende Schadenersatzhöhen" seien erforderlich wie die "Einleitung von Strafverfahren von Amts wegen."
Ist nun der Fälscher von Louis-Vuitton-Taschen mindestens wie ein gewerbsmäßiger Dieb zu bestrafen, oder auch ein Urlauber, der mit einer um 50 Dollar in Hongkong erstandenen Tasche vom heimischen Zoll erwischt wird?

Soll das mehrfache Herunterladen von Copyright-geschütztem Material mindestens dem Delikt "Seriendiebstahl" gleichgestellt werden?
Seriendiebstahl ist übrigens überhaupt kein Delikt in Österreich. Entweder ist es gewerblicher Diebstahl oder schwerer. Naja. Der ORF beschäftigt sicher keinen einzigen Juristen, den man fragen könnte.
Auffällig ist nur eins: Ebenso wie das "Diskussionspapier" schließt auch der BDI-Forderungskatalog an den ACTA-Vertrag die routinemäßige Durchsuchung von Datenträgern beim Grenzübertritt keineswegs aus.

Mehr Ressourcen und Weiterbildung für Zollbeamte zum "Auffinden von kopierter Ware" und "Ex-parte"-Durchsuchungen lassen das durchwegs offen.

Es wird nirgendwo spezifiziert, wie weit der jeweilige Absatz nun auch auf nicht-physische Güter zutrifft.
Sonst ist aber der status quo weiterhin unklar.

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Zur Abwechslung mal eine gute Nachricht:

Ich war neulich im Kino, Indy 4. Der Film ist echt grottig, wesentlich schlechter als die ersten 3 und die waren ja schon B-Movie- Qualität und das Ende ist noch wesentlich schwachsinniger als das bei Indy 3 und das war ja schon bar jeder Sinnhaftigkeit.
Achja, und auch mit dem Alter heißt Archäologie für Indy immer noch, mit Messer und Steinen, Artefakte, Statuen etc kaputt zu machen.
Also, keinesfalls ansehen!

edit: Der Film hat jetzt auch, völlig zu recht, die Goldene Himbeere für das schlechteste Remake bekommen!

Wie dem auch sei, die gute Nachricht:
Es gab keine "Raubmordkopierer müssen in Deutschland 1000 Stockhiebe bekommen"- Einschaltung, die das Kinovergnügen weiter getrübt hätte. Yay!

Hoffentlich war das nicht ein einmaliger Fehler, ich werde dem Kino jedenfalls ein Fainemail deswegen schreiben.
Last edited by dejost on 22 Feb 2009, 13:45, edited 1 time in total.

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2 News in einem Post:

1. http://orf.at/080710-27166/index.html
Es geht um Sparmaßnahmen von Fluglinien, was ja teilweise auch in den Gute Umweltnachrichten Thread passt.
Da steht:
Sparen wird die Airline vor allem bei den hohen Lizengebühren an die US-Studios, für die das Filmangebot an Bord immer ein höchst lukratives Geschäft war. Abzuwarten bleibt, ob im Zuge von Sparprogrammen andere Airlines nachziehen.
Es gibt also eigene, wenig preiswerte Lizenzen für Flieger. Interessant.

2. http://futurezone.orf.at/it/stories/291913/
Die Fuzo bleibt dran.
Auf Nachfrage von ORF.at zeigt sich Othmar Karas, Obmann der ÖVP-Delegation im EU-Parlament, in Sachen Netzsperren sicher, dass die Passagen zu "Three Strikes Out" im Telekompaket den weiteren politischen Prozess nicht überleben werden.
Neben einer einheitlichen EU-Notrufnummer sieht das Paket noch ein Anzahl weiterer Regelungen vor, deren Sinnhaftigkeit nicht in Zweifel steht. Und weil man gerade dabei war, wurde auch das recht angestaubte "Wording" der drei Richtlinien - es stammt zum Teil noch aus der Zeit, als Telekommonopole allein den Markt regierten - der TCP/IP-Ära angepasst.
In Frankreich ist Sarkozys Gesetz noch auf dem langen Weg durch die Institutionen. Nun wird - wie leider üblich - über die EU versucht, dieses Vorhaben erneut anzuschieben.
Wieder so ein Fall, wo das Problem nicht das System ist, sondern die Leute, die es zum eigenen Nutzen verbiegen.
Wie diese Kontrolle technisch funktionieren soll, konnte freilich noch keiner der Befürworter erklären. Wie sie mit dem Recht auf Informationsfreiheit, dem Recht, z. B. E-Government-Anwendungen zu nützen, und dem Recht auf Datenschutz zusammengehen soll, liegt ebenfalls völlig im Dunklen.

Obwohl die radikalsten Änderungsvorschläge, die zum Teil wortident mit den Eingaben der Medienindustrie waren und teilweise sogar forderten, dass die Medienindustrie zum Schutz ihrer Inhalte Schadsoftware wie Trojaner benützen dürfe, hinausflogen, finden sich in den "Kompromissen" der beiden beteiligten Ausschüsse noch Elemente von "Loi HADOPI".
Die von ORF.at befragten Parlamentarier aller vier Fraktionen hatten durch die Bank anlasslose Überwachung oder gar Internet-Sperren abgelehnt und erklärt, für die Plenarabstimmung im September alsbald Änderungsvorschläge zu beraten.
Das spricht natürlich für unsere Abgeordneten. Zeigt aber auch, dass wir keine großen Unterhaltungskonzerne in Österreich haben, sonst würde das unter dem nicht zur Gänze wahrhaftigen Mantra "Arbeitsplätze, Arbeitsplätze" gleich total anders aussehen.

harald
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@Indy4: Fand ihn nicht schlecht, man durfte halt nicht mehr erwarten als sonst! Den Flug im Kühlschrank fand ich genial!
--Harald
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Original von rowdy007 im Nintendo- Forum

Die Polizei hat nun eine Broschüre für Jugendliche erstellt, in der darüber aufgeklärt wird, dass das illegale Herunterladen von Musik aus dem Internet über Tauschbörsen bestraft wird. Die Broschüre wurde für das "Programm polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes" herausgebracht. Um sich beim Herunterladen von Musik nicht strafbar zu machen, gibt die Polizei gleich einen Tipp, um das Urheberrecht legal zu umgehen. So wird geraten, mithilfe entsprechender Software Musikstücke einfach von Internetradios aufzuzeichnen. Durch diese Methode wird eine Lücke im Gesetz ausgenutzt, die es erlaubt, für private Anwendungen Musik von Radiosendern aufzeichnen zu können. Über solche Tipps werden sich die Rechteinhaber sicherlich nicht gerade gefreut haben.


Quelle: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=717650

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http://futurezone.orf.at/it/stories/295314/

In Großbritannien werden demnächst die Provider Warnbriefe an böse, verdächtige Raubmordkopierer - also ihre KundInnen - schreiben.

In Aut herrscht noch Vernunft:
Heimische Internet-Anbieter wollen davon nichts wissen. Kurt Einzinger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet-Anbieter ISPA hält solche Schreiben für problematisch: Die Provider könnten nicht wissen, ob die Vorwürfe der Rechteinhaber auch stimmen würden, sagte Einzinger zu ORF.at. Wenn etwas vorliege, könne die Musikindustrie ohnehin rechtliche Mittel ergreifen. Liege nichts vor, sei auch eine Warnung nicht angebracht.
Zumindest bei manchen.
Es könne nicht die alleinige Aufgabe der Musik- und Filmbranche sein, für den Schutz ihres Contents im Internet zu sorgen, meinte hingegen Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbandes der österreichischen Musikwirtschaft IPFI-Austria: "Auch die Provider tragen Verantwortung, denn sie profitieren auch wirtschaftlich davon." Die IFPI strebe daher eine "Partnerschaft zwischen Content-Wirtschaft und Provider-Wirtschaft" an, so Medwenitsch zu ORF.at.
Wenn man nicht weiß, wozu der eigene Verein gut ist, sollte man vielleicht nicht dessen Chef sein.
User dieflasche postet dazu, dann könnten ja gleich die Tankstellen die Geschwindigkeitsbeschränkungen überwachen.
Medwenitsch kann sich auch in Österreich solche Internet-Sperren "natürlich vorstellen". Die Sperre des Internet-Accounts nach drei Warnbriefen sei sinnvoller als gerichtliche Strafen, meinte der IFPI-Geschäftsführer, der auf eine freiwillige Partnerschaft mit den Providern hofft.
Der Nachweis der Urheberrechtsverletzung könne von der Content-Industrie erbracht werden, so Medwenitsch: "Wir haben in über 800 Fällen von illegalem Filesharing bewiesen, dass wir über diese Expertise verfügen."
Von denen auch genau 0 auf den obigen Vorwurf passen (Zur Verfügungstellen von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch Privatnutzer in geringem Umfang) und gerichtlich entschieden sind.
Die IFPI gehe von "einem weiten Kreis von rund 100.000 Personen und einem deutlich kleineren harten Kern notorischer Raubkopierer" aus, die in Österreich Urheberrechtsverletzungen im Netz begehen. "Statistiken zu Urheberrechtsverletzungen sind schwierig, weil es kaum jemand zugibt", sagte Medwenitsch.
Aber vielleicht gibt's doch etwas Licht am Ende des Tunnels:
Selbst eine Art Kultur-Flatrate - eine monatliche Gebühr für den Download und Tausch von Musik im Netz, die von der IFPI jahrelang vehement abgelehnt wurde - ist für Medwenitsch mittlerweile denkbar: "Tabus gibt es keine mehr."
Oh, und bevor ich's vergess:
Auch Yahoo will Lizenzserver abdrehen und gibt den selben Tipp wie zuvor Microsoft. Übrigens, auf CDs ist dann gleich nochmal Urheberrechtsabgabe drauf.

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Republikaner sind oft jene Kräfte, die für ein stringenteres IP- Recht eintreten.
Selber dran halten ist eine andere Sache.
Der republikanische Kandidat John McCain startete einen YouTube-Spot in dem er die "Liebe" der US-Medien für den Kandidaten der Demokratischen Partei, Barack Obama" aufs Korn nahm. Im Hintergrund war das Frankie-Valli-Lied "Can't Take My Eyes Off Of You" zu hören. Dummerweise hatte man "vergessen", dafür die Rechte einzuholen.
Der Wahlkampf-Spot wurde mittlerweile bei YouTube entfernt, da der Musikkonzern Warner Music Group, der die Rechte am Frankie Valli-Lied besitzt, seine rechtlichen Ansprüche anmeldete.
Und wer denkt, dies war ein einmaliger Ausrutscher:
McCain ist im Falle von Urheberrechtsfragen kein unbeschriebenes Blatt mehr: Schon im Oktober 2007 musste er sich mit dem Fernsehsender Fox auseinandersetzen, nachdem ohne Genehmigung Ausschnitte aus dem Fox-Programm in einem Wahlkampfspot verwendet wurden.
Noch so ein "Ausrutscher" und man wird ihn wohl vom Netz kappen müssen. :twisted:

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dejost
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http://futurezone.orf.at/it/stories/300120/

Larry Lessig weist in seinem Blog (lessig.org) darauf hin, dass in den USA ein wichtigs Urteil zu freien Lizenzen erging.
Konkret ging es um den Fall Jacobsen vs. Katzer. Der Programmierer Robert Jacobsen hatte eine Java-Software zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der freien Artistic License [1.0] kostenlos ins Netz gestellt. Die Artistic License verpflichtet Programmierer, die den unter ihr veröffentlichten Code weiterverwenden dazu, ihr Programm unter den gleichen Bedingungen zu verbreiten.
Die Firma Matthew Katzer and Kamind Associates, die Software für Modelleisenbahnen entwickelt, hatte Katzers Code in eines ihrer Produkte integriert und diese ohne Nennung des ursprünglichen Autors weiterverkauft, schreibt das Gericht. Das hätten sie nach den Bestimmungen der Artistic License nicht tun dürfen. Jacobsen klagte Katzer/Kamind 2006 wegen Urheberrechtsverletzung, nachdem diese ihn ihrerseits mit Klage wegen Patentverletzung gedroht hatten.
Das Gericht hat Jacobsen nun recht gegeben und damit die gegenteilige Entscheidung eines kalifornischen Bezirksgerichts aufgehoben. Katzer und Kamind hatten nach Ansicht der Richter eine Urheberrechtsverletzung begangen, als sie sich nicht an die Vorgaben der Artistic License gehalten haben. Die Richter erwähnten auch ausdrücklich die GNU General Public Licence und die Creative Commons als gleichartige Lizenzen, die nun den gleichen Schutz des Rechts genießen dürften.

Open-Source-Lizenzen seien heutzutage eine von vielen Programmierern, Wissenschaftlern und Künstlern genutzte Möglichkeit, kreative Zusammenarbeit zum Fortschritt in Kunst und Wissenschaft in einem Umfang zu fördern, wie es sich vor einiger Zeit kaum jemand hätte vorstellen können, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Und: "Copyright-Inhaber, die ihre Werke unter eine Open-Source-Lizenz stellen, haben ein Recht darauf, die Veränderungen und die Art des Vertriebs des geschützten Materials zu kontrollieren."
Gute Sache. Sollte eigentlich aber eh klar sein.

Im Übrigen, gab es nicht ein vergleichbares Urteil vor Kurzem in Deutschland?

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dejost
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Ich weiß nicht, wie es in den USA mit "Three Strikes and you're out" jetzt genau ist.
Für McCain gilt das offensichtlich nicht, er ist schon wieder mal erwischt worden.

http://derstandard.at/?id=1218534151646
Der US-Sänger Jackson Browne (59) hat den republikanischen US-Präsidentschaftskandidaten John McCain wegen Copyright-Verletzung verklagt. Nach einem Bericht der "Los Angeles Times" dreht sich der Streit um Brownes Song "Running on Empty", der in einem Wahlkampf-Werbespot des Republikaners zu hören ist. Der Sänger und Songschreiber, ein überzeugter Demokrat, reichte die Klage am Donnerstag bei einem Bezirksgericht in Los Angeles ein.
McCains Sprecher zufolge stammt die umstrittene TV-Werbung nicht von der McCain-Kampagne sondern von der Republikanischen Partei im US-Staat Ohio. Der Werbespot macht sich über den Demokraten Barack Obama lustig.
Komisch, in solchen Fällen halten RIAA und Co die Füße still.

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http://futurezone.orf.at/it/stories/301869/

Universal = Rechteinhaber von Prince' Musik verliert den Prozess gegen das tanzende Baby und Gericht rügt Universal
Ein kalifornisches Gericht hat in einem Rechtsstreit um ein tanzendes Baby in einem YouTube-Video das Recht auf fairen Gebrauch von Kulturgütern gestärkt und den Musikkonzern Universal zu mehr Sorgfalt bei Urheberrechtsstreitigkeiten ermahnt. Eine Mutter hatte ihr Kind gefilmt, während im Hintergrund der Song "Let's Go Crazy" von Prince lief.
Universal wurde am Mittwoch von dem Gericht gemaßregelt, weil es ein Video von der Online-Videoplattform YouTube hatte herunternehmen lassen. Richter Jeremy Fogel urteilte, dass Rechteinhaber das Prinzip des "fairen Gebrauchs" ["Fair Use"] bedenken müssen, bevor sie die Entfernung von Inhalten von Websites beantragen.
Universal machte in dem Prozess geltend, dass Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen nicht effektiv bekämpfen könnten, wenn sie Inhalte auf den fairen Gebrauch abklopfen müssten.

Der Richter widersprach und urteilte, dass Rechteinhaber nach dem DMCA zur Überprüfung des fairen Gebrauchs verpflichtet seien. Das Gesetz sehe eine Begutachtung der potenziell rechtswidrigen Inhalte durch die Rechteinhaber vor, bevor deren Entfernung verlangt werde. Das sei auch notwendig, um den Missbrauch der gesetzlichen Regelung zu verhindern und die Vielfalt des kulturellen Angebots im Internet zu sichern.

Der Richter gab dem Musikkonzern 20 Tage Zeit für eine Stellungnahme zu dem Urteil. Ob Universal Schadenersatz an die Mutter des tanzenden Babys zahlen muss, soll danach entschieden werden.

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Der Verband der heimischen Internet-Anbieter [ISPA] will nicht die eigenen KundInnen überwachen und vom Netz kappen, wie das die Unterhaltungsindustrie fordert (kortz.at berichtete, siehe weiter oben).

http://futurezone.orf.at/it/stories/302824/
"Ein Internet-Service-Provider hat weder das Recht noch die Möglichkeit zu überprüfen, welche Daten von seinen Kunden im Internet abgerufen oder zur Verfügung gestellt werden. Es ist, als ob man von der Post fordern würde, dass sie den Versand von Paketen mit illegal kopierten CDs unterbindet. Auch eine solche Maßnahme würde nur mit den Mitteln eines totalitären Überwachungsstaates möglich sein und die bürgerlichen Grundrechte massiv untergraben", erklärte ISPA-Vorstand Michael Eisenriegler.
"Damit soll der Internet-Provider zum Netzpolizisten und zur Zensurbehörde gemacht werden, was jedem vernünftigen Rechtsempfinden widerspricht", warnte auch der Generalsekretär des österreichischen Provider-Verbands, Kurt Einzinger.

In ihrer Aussendung fordert die ISPA die zukünftige Regierung auf, in diesen Fragen klar Stellung zu beziehen und die Grundrechte wie Datenschutz und freien Informationszugang im Internet zu verteidigen.

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Nachrichten aus Übersee

http://futurezone.orf.at/it/stories/303333/
Beamte der Bundespolizei FBI verhafteten den Mann aus Los Angeles am Mittwoch wegen des Vorwurfs des Urheberrechtsverletzung, wie die Behörden mitteilten.

Der im Internet unter dem Spitznamen "Skwerl" bekannte 27 Jahre alte Mann hatte die Lieder im Juni auf seiner Website Antiquiet.com veröffentlicht.
Das Label der Band griff mit einer Unterlassungsanordnung ein, und der Blogger entfernte die Songs. Das FBI spürte ihn dennoch auf.

Es ist nicht bekannt, wie er in den Besitz der unveröffentlichten Songs gekommen ist. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.
Um welche Band es geht, sage ich nicht. Die haben schon genung Werbemehrwert durch diese Aktion generiert.

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Der Alchemist
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Dejo wrote:Um welche Band es geht, sage ich nicht. Die haben schon genung Werbemehrwert durch diese Aktion generiert.
Noch dazu, wo's sich eh um eine seit vielen Jahren hoffnungslos überschätzte Gruppe handelt.
Gnothi seauton. Kai genoio, hoios essi.

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dejost
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http://futurezone.orf.at/it/stories/309857/
Das EU-Parlament verabschiedete mit großer Mehrheit drei verschiedene Berichte zum Telekompaket.
Der Abgordnete und ÖVP-Europaklubobmann Othmar Karas, der sich bereits vor Monaten gegen Internet-Sperren als Maßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen hatte, verwies darauf, dass "Internet-Dauerüberwachung durch das EU-Telekompaket nicht möglich" werde. Unter dem Strich würden die Rechte der Internet-Nutzer gestärkt.
Die verbraucherfreundlichen Inhalte des Telekompakets waren über den Diskussionen über Urheberrechtsverletzungen und Internet-Sperren vorübergehend in den Hintergrund getreten.

Schuld daran waren die mittlerweile sattsam bekannten Bestrebungen der französischen Ratspräsidentschaft und eine ganze Reihe von Anträgen, die selbst von Kollegen der Konservativen Fraktion gegenüber ORF.at unter der Hand als "extremistisch" eingestuft wurden.
Zu den positiven Aspekten: Unter anderem regelt das Telekompaket ganz klar, dass der Kunde bei Abschluss des Vertrags etwa informiert werden muss, wenn der Provider bestimmte Internet-Services wie etwa Skype sperrt.

Auch die Netzneutralität wird durch das Großvorhaben - insgesamt werden drei veraltete Richtlinien zum Thema gleichzeitig runderneuert - einigermaßen festgeschrieben, fixe IP-Adressen, die einer Person zugewiesen sind, gelten als persönliche Informationen, die unter Datenschutz stehen.

Dazu kommen die ebenfalls beschlossene Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde [BERT], die ebenfalls dem Konsumenten zugutekommen soll, sowie die Neuverteilung der analogen TV-Frequenzen, die im dritten Bericht abgehandelt wurde.
Der Harbour-Report lässt den Mitgliedsstaaten dezidiert offen, welche Internet-Inhalte, -Anwendungen und -Dienste als legal bzw. illegal gewertet werden und wie mit Verstößen umgegangen wird.
Die geplante Regelung a la francaise, die bei dreimaligem Verstoß gegen Urheberrechte Internet-Sperren vorsieht, ist nach Verabschiedung des Harbour-Reports europaweit genauso möglich wie gar keine Sanktionierung.

Ebenso wie bei der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet die Umsetzung des Telekompakets in dieser Form, dass es eben keine einheitliche europäische Regelung gibt.
Kurzfristig wurde noch ein weiterer Zusatz eingebracht.
Kernaussage dieses Zusatzes ist, "dass die Rechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen" [Änderungsantrag 138 zu Absatz 4].

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Von Acta habe ich nix neues gehört und auch sonst nichts hier Passendes in letzter Zeit.

Außer http://www.bigbrotherawards.at/2008/Preistraeger
Telekom-Austria: Kundendaten für die Porno-Industrie

Die in Deutschland grassierende Abmahnwelle - im letzten Jahr wurden nach übereinstimmenden Schätzungen etwa 150.000 Menschen wegen angeblicher Verletzung der Urheberrechte abgemahnt - ist im Herbst 2008 nach Österreich übergeschwappt. Auf Begehren einer Vorarlberger Anwaltskanzlei, die im Auftrag von Pornofirmen tätig wurde, gab die Telekom Austria die persönlichen Daten der Kunden von hunderten Breitbandanschlüssen weiter. In hart an der Drohung formulierten Mahnschreiben forderte man eine Pauschalgebühr von rund 800 Euro für den Download "urheberrechtsgeschützter Werke" die Rechteinhabern wie "Cazzo Film" oder "Muschi Movie" gehören. Die Telekom Austria berief sich erst auf die Rechtslage: Laut OGH-Entscheid sei man verpflichtet, bei Urheberrechtsverletzungen Stammdaten und IP-Adressen der Kunden herauszugeben. Weder der Verband der Internet-Provider [ISPA], noch die Mitbewerber der TA - also alle anderen - teilen diese Rechtsansicht, Bedingung für die Datenweitergabe ist für sie immer noch der Beschluss eines ordentlichen Gerichts. Dass man bei auch der TA von der eigenen Rechtsmeinung nicht wirklich überzeugt war, beweist der Schwenk: Nach lautstarken Protesten der Kunden wurde die Datenweitergabe abgestellt.

Zur ursprünglichen Entscheidungsfindung, also die Daten ihrer Kunden überhaupt und freiwillig weiterzugeben mag erstens beigetragen haben: Pro Anfrage im Auftrag von "Muschi Film" und Co wurde dieselbe Gebühr verrechnet, die laut Verordnung für gerichtlich angeordnete Überwachungen eingehoben wird. Das sind rund 100 Euro, bei den geforderten 800 Euro ist das ein Schnitt von 12,5 Prozent pro Fall und insgesamt ein schönes Körberlgeld, zumal der gesamte Aufwand eine simple Datenbankabfrage ist.

Warum die Telekom, zweitens, nicht gegenüber einem Medienkonzern, sondern gegenüber Porno-Winzlingsfirmen schwach geworden ist, passt ebenso ins Bild. Aus einer Unzahl von einschlägigen Betrugsfällen - Rechnungslegung ohne Leistung und andere Abzockereien - ist bekannt, dass die Betroffenen in der Regel stillschweigend bezahlen, da in Zusammenhang mit Pornos niemand seinen Namen öffentlich genannt haben will.
Jetzt wo hier so oft Porno steht, habe ich vielleicht auch mehr Suchmaschinen- Treffer.

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Nicht unerwartet hat Frankreich sein schon weiter oben ausführlich beschriebenes Modell weiter verfolgt, wie der Standard schreibt.
Mit überwältigender Mehrheit hat der Französische Senat für ein besonders umstrittenes Gesetz gestimmt, das illegalem Filesharing im Internet einen Riegel vorschieben soll. Das Anti-Piraterie-Gesetz sieht eine Dreistufen-Regelung vor, wonach beim dritten Verstoß dem "Internetpiraten" der Zugang zum Internet durch den Internet-Service-Provider (ISP) für ein Jahr untersagt wird. Die Europäische Union hält diese Strafe für unangebracht, berichtet The Register. Die Internetprovider Frankreichs haben sich bereits mehrfach gegen eine solche Regelung ausgesprochen, da sie nicht die Verantwortung für die Einhaltung von Copyright-Gesetzen tragen wollen.
Wir erinnern uns, wie auch kortz.at berichtete, wurde der Versuch, dies auf europäischer Ebene durchzusetzen abgeblockt.
In Frankreich hat der Senat das Dreistufen-Gesetz mit 297 Pro-Stimmen und nur 15 Gegenstimmen beschlossen. Verbindlich ist es jedoch noch nicht. Die Nationalversammlung muss ebenfalls noch zustimmen und kann das Gesetz zu Fall bringen. Eine mildere Version, bei der statt einer Internetsperre als dritte Stufe eine Geldstrafe vorgesehen wäre, wurde im Senat abgelehnt.
Im Detail sieht das Dreistufen-Gesetz vor, dass jemand, der beschuldigt wird, ein Internetpirat zu sein, zuerst eine Verwarnung per E-Mail bekommt. Wenn diese Person dann weiterhin Filme, Musik und Software oder Ähnliches aus dem Internet herunterlädt und dabei Urheberrechte verletzt, bekommt sie als nächsten Schritt eine Verwarnung per Post zugeschickt. Sollten diese beiden Verwarnungen keine Wirkung zeigen, muss der jeweilige Provider den Internetzugang dieser Person für ein Jahr sperren.
Es mag am Standard liegen, an der Übersetzung oder was auch immer. Aber in dieser Version reicht es, wenn man beschuldigt (und unter Generalverdacht stehen ja mittlerweile alle BreitbandbesiterInnen) ist, um eine am Deckel zu bekommen.

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Die Angst vor dem 3 Strikes aus - nach 3 mal verdächtigt werden, nicht verurteilt werden wohlgemerkt - ist noch nicht vorbei.

Ich denke aber in Österreich sind wir (noch?) recht sicher davor, sogar die Wirtschaftskammer ist dagegen.

http://futurezone.orf.at/it/stories/320225/
"So eine Maßnahme darf nicht zum Vorbild genommen und auf europäischer Ebene weitergeführt werden", zeigt sich Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ], fassungslos über das französische Vorgehen.

harald
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht schlägt bei der Vorratsdatenspeicherung wieder zu:
Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

Bundesverfassungsgericht: Karlsruher Richter verlängern Einschränkung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von gespeicherten Telefon- und Internetdaten weiter eingeschränkt. Die von Telefongesellschaften und Internetprovidern gesammelten Daten dürfen auch weiterhin nur dann an die Polizei gegeben werden, wenn eine "dringende Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" bestehe oder die Bundesrepublik Deutschland bedroht ist.

Bereits im März hatten die Karlsruher Richter das Telekommunikationsgesetz, welches die Vorratsdatenspeicherung regelt, bis zu einem endgültigen Beschluss eingeschränkt. (bbl)
http://www.chip.de/news/Karlsruhe-schra ... 60641.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 8-092.html
--Harald
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Es schreibt der Standard:
Musik, die illegal über Tauschbörsen verbreitet wird, verursacht weltweit einen Schaden von rund 69 Mrd. Dollar.
Oh nein! Wo kommt nur diese Zahl her?
Die Experten erhoben zunächst die Anzahl von Musiktiteln, die illegal über Tauschbörsen in Umlauf gebracht wurden. Dann multiplizierten sie diese Zahl mit einem von ihnen festgesetzten "fairen Preis" für ein Musikstück. Das Ergebnis waren die genannten 69 Mrd. Dollar.
Wo kommt dies Zahl her? Was heißt in Umlauf? Müsste man nicht die Häufigkeit der kompletten DLs nehmen? Und mal fairen Preis? Fair? Für Wen? Also bitte.
Laut den Erhebungen entfallen 44 Prozent des gesamten Traffics im Netz derzeit auf P2P-Daten. Das meiste davon seien Audio- und Video-Files. BitTorrent ist bei den Filesharing-Nutzern im allgemeinen das beliebteste P2P-Protokoll
Tja, 44 Prozent Traffic sagt aber NICHTS darüber aus, ob es sich um legale oder illegale Inhalte handelt. Steht dann allerdings eh auch im Artikel.

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Es schreibt der Standard (interessanterweise hat die Fuzo keine Meldung dazu):
Im Streit der deutschen Musikindustrie gegen den Heise Zeitschriften Verlag hat nun das Oberlandesgericht München eine Entscheidung getroffen, die für einige Verwunderung sorgt. Das OLG München bestätigte Link-Verbot gegen Heise auf die Webseite der Firma "Slysoft", seines Zeichens Abieter der bekannten Softwareprodukte "AnyDVD" und "CloneCD".
Besondere Kritik ruft nun allerdings die Begründung des Gerichtes hervor: Während man im bisherigen Verlauf des Verfahrens, das von der deutschen Musikindustrie angestrengt worden war, "stets von einer Mitstörerhaftung des Verlags ausgegangen worden war, sehen die Richter des OLG Heise nunmehr sogar als Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung in Form der Beihilfe an."
Hört sich nach "Überraschungsurteil" an, was bei uns ja eigentlich nicht passieren sollte - wie das in D ist, weiß ich aber nicht.
Wie es von Seiten des Gerichts weiter heißt, verstoße der Internetauftritt von Slysoft gegen § 95a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes, der die Umgehung technisch wirksamer Kopierschutzmaßnahmen verbietet. Diesen Verstoß habe nun der Verlag dadurch gefördert, dass er im Rahmen seiner redaktionellen Berichterstattung einen Link gesetzt habe und damit den LeserInnen des Artikels "den Zugang zu dem rechtswidrigen Internetauftritt von Slysoft erleichtert" habe
Man habe von Seiten der JournalistInnen bewusst und vorsätzlich gehandelt, urteilte das Gericht. Es wurde als erschwerend gewertet, dass man sich "der Rechtswidrigkeit der von ihm geförderten Handlung bewusst gewesen" sei. Dies würde sich daraus ergeben, dass sich "im streitgegenständlichen Artikel" ein Hinweis fand, dass Produkte von Slysoft inzwischen in Deutschland verboten seien. Auch das Grundrecht der Pressefreiheit würde hier nicht als Begründung ausreichen. Das Setzen des Links sei nicht erfolgt, "um die Mitteilung von Meinungen oder Tatsachen zur Meinungsbildung" zu fördern. Es sei daher abzuwägen gewesen, ob ein Link, "lediglich der Ergänzung der redaktionellen Berichterstattung" diene, oder aber die bestehende "Gefahr der massenhaften Anfertigung von Raubkopien" unterstütze.
Hier könnte man bemängeln, dass man in die Interessensabwägung ev noch aufnehmen hätte können, ob NutzerInnen die HP von skyloft nicht sowieso auch ohne Link gefunden hätten.
Wie Heise nun bekanntgab, erwägt Mitherausgeber und Chefredakteur von heise online, Christian Persson, eine Selbstanzeige. "Es ist ein absurder Vorgang, aber die Frage muss nun geklärt werden: Kann sich ein Journalist in Deutschland wirklich dadurch strafbar machen, dass er seinen Lesern den Zugang zu Originalinformationsquellen und damit die eigene Meinungsbildung erleichtert?"(
Ich werde versuchen, dran zu bleiben.

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Tada! Der hunderste Blog in diesem Thread.

Abgeschrieben vom Standard:
Die EU-Bildungs- und Kulturminister lehnen verschärfte Maßnahmen gegen private Internet-Anwender, die sich gegenseitig gratis Musik zur Verfügung stellen, ab. Ein entsprechender Vorschlag des französischen Ratsvorsitzes stieß auf wenig Gegenliebe.
Die damit erteilte Absage an die von der internationalen Musikindustrie geforderte Pflicht für Serverbetreiber, die Zugänge von Kunden zu sperren, die sich über verschiedene Tauschprogramme gratis Musik und Filme herunterladen, bekräftigt die bisherige Linie der europäischen Institutionen.

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