Unerwartete Ereignisse, die einen Umbruch bedeuten könnten

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dejost
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Unerwartete Ereignisse, die einen Umbruch bedeuten könnten

Post by dejost »

Revolution - BPräs verweigert Unterschrift wegen Inhalts

UHBP Heinz Fischer unterschrieb lt Präsidentschaftskanzlei eine Novelle zur GewO nicht, weil sie eine rückwirkende Strafbestimmung enthielt, was (inhaltlich) verfassungswidrig ist.

Also nicht aus formellen, sondern aus inhaltlichen Gründen verweigerte er die Unterschrift (mit der Anmerkung, wenn man das ändert, unterschreibt er's natürlich).

Shocking, dass das so wenig Beachtung findet!
Naja, vielleicht in einem Vierteljahr, wenn die nächsten Ausgaben der div jurist Fachzeitschriften erscheinen.

Quelle:
http://derstandard.at/?id=3182945
Last edited by dejost on 19 May 2009, 18:28, edited 1 time in total.

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dejost
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Post by dejost »

Jetzt schreibt's auch der orf.at, inklusive Spectabilis Statement, dass das so ja nicht geht, obwohl ja angeblich schon weiland Kelsen sagte es gänge.

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Der Alchemist
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Post by Der Alchemist »

Bin froh, dass sich endlich mal ein BP "drübergetraut" hat.

Bei der Mündlichen Vf hab' ich auch die Meinung vertreten, dass, so wie schon der Kelsen/Froehlich/Merkl-Kommentar von 1922 sagt, der BP ein formelles und materielles Prüfungsrecht hat. Mein Prüfer und Vornamenskollege Professor Raschauer hat mir zugestimmt. :wink:
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dejost
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Post by dejost »

und weil's erst einen tag her ist kann man ja noch was dazu sagen. so zB Zweit- NR- Präsident Spindelegger lt http://orf.at/ticker/277202.html
Das wäre "schädlich", weil der Bundespräsident in seiner bisherigen Amtsführung repräsentativ war und "nicht operativ Dinge in die Hand" genommen habe.
Spindelegger sagte gegenüber der APA, es handle sich beim Vorgehen von Fischer schon um "mehr als nur ein kleines Tagesereignis. So etwas kennen wir ja bisher in der Art und Weise von der Handhabung durch Bundespräsidenten nicht."
Jetzt checkt's hoffentlich auch jemand.
Ich würde sagen, es ist bemerkenswert, dass ein neues Amtsverständnis des Bundespräsidenten auftritt, dass er sich auch in inhaltliche Auseinandersetzungen als ein Ersatz-Verfassungsgerichtshof einmischt.
Die anderen beiden NR Präsidentinnen finden's "eh ok".

Aber die Grünen, BZÖ und FPÖ nutzen die Gelegenheit, um die GroKo zu bashen, es sei ein "Schlag auf die Finger" (Grüne), eine "schallende Ohrfeige" (BZÖ), "hochgradige Peinlichkeit" (FPÖ) etc.

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Der Alchemist
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Post by Der Alchemist »

Als Nachtrag hier der Link zum offiziellen Statement:

http://www.hofburg.at/show_content2.php?s2id=1006

Bei der Gelegenheit auch der Link zu den Rechtsgutachten zum EU-Reformvertrag:

http://www.hofburg.at/show_content2.php?s2id=990
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dejost
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Post by dejost »

Klubgzwang im NR überwunden?

Es schreibt orf.at:
Das Budgetbegleitgesetz hat heute Abend zwar den Nationalrat passiert - allerdings scherten gleich vier Abgeordnete der ÖVP aus den Koalitionsreihen aus.

Anlass war das Krankenkassenpaket, gegen das die Länderorganisationen aus Vorarlberg und Oberösterreich Verfassungsklagen angekündigt hatten. Deshalb votierte die Vorarlbergerin Anna Franz ebenso gegen das Gesetz wie drei der oberösterreichischen Mandatare.

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dejost
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Post by dejost »

orf.at wrote:Papst Benedikt XVI. ist nach Medienberichten nicht mehr grundsätzlich gegen den Gebrauch von Präservativen. Es möge „begründete Einzelfälle“ geben, in denen ihre Benutzung etwa die Ansteckungsgefahr bei Krankheiten verringern könne, zitierte etwa die Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano“ am Samstag im Voraus aus einem nächste Woche erscheindendem Buch.
Die katholische Kirche sehe Kondome zwar weiterhin nicht als wirkliche und moralische Lösung an: „Im einen oder anderen Fall kann es in der Absicht, Ansteckungsgefahr zu verringern, jedoch ein erster Schritt sein auf dem Weg hin zu einer anders gelebten, menschlicheren Sexualität“
Bei den Äußerungen scheint es sich um einen grundlegenden Meinungswechsel im Vatikan zu handeln. Zwar haben führende katholische Geistliche bereits von der Nutzung von Kondomen zur Verhinderung von HIV und Aids gesprochen. Jedoch hat sich noch nie ein Papst derart öffentlich geäußert.
Bislang vertrat die katholische Kirche trotz massiver öffentlicher Kritik die Position, dass auch im Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Immunschwächekrankheit Aids der Einsatz von Präservativen nicht gestattet werden dürfe. Noch bei seiner Afrikareise im März vergangenen Jahres hatte Benedikt eine Zustimmung zur Nutzung von Kondomen abgelehnt.

„Man kann das Aids-Problem nicht durch die Verteilung von Kondomen regeln. Ihre Benutzung verschlimmert vielmehr das Problem“, sagte Benedikt damals und erntete dafür weltweite Kritik. Sein Vorgänger Johannes Paul II. hatte 1993 bei einer Afrika-Reise gesagt, die eheliche Treue sei das einzige Mittel, um „die tragische Wunde“ Aids zu heilen.
Ein begründeter Einzelfall für eine Ausnahme könne aber etwa der Fall sein, dass Prostituierte ein Kondom verwenden. Dies könne dann „ein erster Schritt zu einer Moralisierung“ sein und könne helfen ein Bewusstsein zu entwickeln, „dass nicht alles gestattet ist und man nicht alles tun kann, was man will“.
Das Buch „Licht der Welt“ wird am Dienstag öffentlich vorgestellt und kommt am Mittwoch in die Buchläden. Es erscheint weltweit in 18 Sprachen. Es ist das erste Mal, dass Benedikt in solch einer Interviewform als Papst Rede und Antwort stand.

Er äußerte sich in dem im Sommer geführten Gesprächen auch zu einer Reihe weiterer aktueller Fragen, etwa zum Islam. So sprach der Papst sich gegen ein generelles Burka-Verbot aus, wie es inzwischen in Frankreich Gesetz ist. „Was die Burka angeht, sehe ich keinen Grund für ein generelles Verbot“, sagte der Papst. Niemand könne damit einverstanden sein, wenn die Frauen zum Tragen gezwungen werden. „Wenn sie sie aber freiwillig tragen wollen, weiß ich nicht, warum man sie ihnen verbieten muss.“

Der Fragesteller des Buchs „Licht der Welt“, Peter Seewald, ist Papst-Biograph und führte bereits mit Joseph Ratzinger Interviews, als dieser noch Kardinal war. Er durfte den Heiligen Vater im Sommer eine Woche lang in seiner Sommerresidenz Castel Gandolfo jeweils eine Stunde am Tag befragen.
Auch ein anderes Tabuthema greift der Papst auf: Spätestens als es seinem Vorgänger Johannes Paul II. in den Monaten vor seinem Tod 2005 für alle Welt sichtbar gesundheitlich sehr schlecht ging, war diskutiert worden, ob ein Papst zurücktreten kann oder sollte. In dem Gespräch äußert Benedikt dazu ein klares Ja: Wenn ein Papst physisch, psychisch und geistig sein Amt nicht mehr erfüllen könne, habe er nicht nur das Recht, sondern unter Umständen auch die Pflicht zum Rücktritt.

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Post by dejost »

Die Verwaltungsgerichte kommen

Ich habe ja gesagt, ich glaube es erst, wenn ich das Bundesgesetzblatt sehe. Und nun ist es so weit:
Die Verwaltungsgerichtsnovelle ist im BGBl 51/2012 kundgemacht worden.

Wichtige Punkte:
11 Verwaltungsgerichte statt UVS, UFS uvm
VwGH kann (ähnlich wie OGH) Entscheidungen ablehnen.

Statt UUS Verwaltungsgericht des Bundes

Es können einfachgesetzlich zusätzliche Berufungsberechtigte festgelegt werden (zB NGOs)

Instanzenzug von Verwaltungsbehörden an ordentliche Gerichte!!!
Art 94 Abs. 2 1. Satz:
"Durch Bundes- oder Landesgesetz kann in einzelnen Angelegenheiten anstelle der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein Instanzenzug von der Verwaltungsbehörde an die ordentlichen Gerichte vorgesehen werden."

Ländern können auch via RIS ihr Rechtsvorschriften kundtun.

Art 133:
Ordentliche Gerichte können beim VwGH Anträge stellen, dass dieser über die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsentscheidungen erkennt!!! (Hierzu muss es aber noch Ausführungsgesetze geben).

Diverse Sonderbehörden, auch zB auf Wiener Gemeindebene werden abgeschafft.
Es ist aber so, dass der Instanzenzug im eigenen Wirkungsbereich nicht abgeschafft wird, die Länder können das aber machen.

Auswahlverfahren für Richter (sind jetzt auch Richter iSd Art 87 B-VG):
Vollversammlung (oder ein Ausschuss dieser inkl Präs + VP) erstattet 3er Vorschlag, aus diesen wählt LReg aus.
Bis 01.01.2014 (ab heute) kann die LReg aber ohne Vorschlag ernennen bzw ein eigenes Gesetz darüber erlassen.

Etwas in der Art wie jetzt RechtspflegerInnen wird’s auch bei den Verwaltungsgerichten geben.

Es wird wiederum Landesgesetze für die genaue Organisation geben.


Soviel zu den Dingen, die mir als erstes als wichtig in's Auge gestochen sind.

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