Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

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dejost
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Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by dejost »

In großen Organisationen, Unternehmen kann mal was schiefgehen. Das kann an der Organisation, an den Personen, an mangelnder Kommunikation liegen, was auch immer. Daran muss auch niemand konkret Schuld haben.
Fakt ist, es kann passieren.

Was dann leider aber auch oft passiert, ist dass solche Fehler zu Lasten der Konsumenten gehen. Und zumindest manchmal werden solche Fehler von den betroffenen Unternehmen nicht sogleich bereinigt - warum auch immer.
Gelegentlich lässt man es sich gefallen, es geht ja nicht um viel, um kleine Beträge, um kleine Unannehmlichkeiten.
Aber man sollte das nicht hinnehmen.

Dieser Thread ist also für genau solche Fälle, wo man es sich nicht gefallen lassen möchte.

Manchmal kann man also Konflikten nicht aus dem Weg gehen, muss langwierige Schriftsätze mit irgendeinem Unternehmen oder einer Institution austauschen, rumdiskutieren oder was auch immer, so wenig man das auch möchte.

Solche Erlebnisse sollen hier berichtet - und gelesen - werden und auch allfällige Ergebnisse.
Last edited by dejost on 27 May 2009, 17:19, edited 6 times in total.

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dejost
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Post by dejost »

Grrr Bob!

Ich bin wieder unter meiner alten Handynummer zu erreichen.
Das ging aber nicht so leicht.

Wie viele wissen, hatte ich sehr viele Scherereien beim Wechsel meines Handyproviders, die allesamt die Schuld von Bob (also der mobilkom Austria AG 1020 Wien, Obere Donaustr 29) waren. Hier also die ganze Geschichte, tw erzählt in Auszügen aus den Schriftwechseln. Die weiteren Ereignisse, Antworten, Geschehnisse und irgendwann auch einmal ein Ende des ganzen in den Folgeposts.
Vor einiger Zeit endete mein Vertrag mit Journalistentarif bei T-Mobile mit obiger Rufnummer. Nach reiflicher Überlegung [...] entschied ich mich, zur Ihrem Diskontangebot „bob“ zu wechseln. Da für mich aber die Mitnahme meiner bisherigen Rufnummer [...], die ich schon ca. 12 Jahre habe (oder genauer gesagt: hatte) kaufentscheidend war, rief ich bei Ihrer kostenpflichtigen Auskunftsnummer an, um mir das Prozedere erklären zu lassen.
Was das gekostet hat, weiß ich nicht genau, jedenfalls nicht unter 5€. Ich habe gefragt man möge mir doch genau, im Detail (!) erklären, wie das mit dem Wechseln vor sich gehe.
Dort wurde mir sinngemäß mitgeteilt, ich müsste mir von meinem alten Mobilfunkvertragspartner eine Information zur Rufnummernmitnahme [in Folge NÜVI] ausstellen lassen, diese gemeinsam mit dem Formular von der Homepage schicken und dies im Rahmen der Anmeldung auf der Homepage angeben.
Genaueres (zB Zeitpunkte, Fristen) wurde mir nicht gesagt, trotz wie gesagt Nachfrage nach dem genauen Prozedere.
Genau so machte ich es auch. Außerdem schickte ich die entsprechenden Formulare noch so weg, dass sie am 22. Jänner 2009 bei Ihnen eingingen, also noch bevor meine alte Nummer „vom Netz“ ging [das war 4 Tage später, am 26. Jänner]. Das war mir zwar nicht dazu gesagt worden, erschien mir aber nicht unzweckmäßig.
Die NÜVI kostete übrigens 19€.
Wenige Tage später erreichte mich ein SMS. Ich hoffte, es wäre die Verständigung für die erfolgte Portierung, doch mitnichten, war es die Bitte, den Portierungsauftrag „noch einmal" (sic!) zu schicken. Was ich dann auch ein weiteres Mal tat. Doch wurde meine Rufnummer nicht portiert, sondern ich erhielt das SMS noch ein weiteres Mal (und bis heute übrigens wiederholt). Ergo dessen rief ich wieder bei der kostenpflichtigen Nummer an, um nachzufragen.

Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Portierung nur hätte erfolgen können, wenn die Portierungsinformation mindestens 3 Wochen bevor die alte Nummer „vom Netz“ geht, Ihnen zugeht. Diese für mich neue Information war entsprechend überraschend.
Dieses Gespräch kostete mich übrigens 5,8575 €.

Schon in diesem ersten Schreiben sprach ich nebenbei das Problem von frustrierten Aufwendungen an.

Das Ergebnis dieses ersten Schriebs ca. 2 Wochen nach dem ich die NÜVI ein zweites Mal geschickt hatte, war, dass mich eine Mitarbeiterin anrief. Die hatte offensichtlich das Schreiben nicht genau gelesen, denn sie ließ sich alles noch mal im Detail erklären. Es kam sinngemäß heraus, dass offensichtlich ein Teil des Portierungsauftrags verloren gegangen war, weswegen die Portierung eben nicht durchgeführt werden konnte. Dann ging die Nummer vom Netz. Blöd gelaufen. Sie wisse auch nicht so recht, sie werde sich erkundigen. Eigentlich hätte die Nummer 4 - 5 Tage noch aktiv sein müssen, um portiert zu werden (4 Tage war sie auch noch aktiv gewesen, als ich die NÜVI das erste Mal schickte).

Nach über einer Woche war wiederum nichts geschehen, also schrieb ich einen zweiten Brief (Heraushebungen im Original).
Zum bisher bestehenden Unmut über den vor allem für mich sehr unerfreulichen Verlauf dieser ganzen Geschichte gesellt sich nun also noch Ärger über die lange Dauer dieser Sache, ohne dass – soweit mir das mitgeteilt wird – irgendeine Lösung in Sicht ist oder wie auch immer geartete Forschritte erzielt werden.

Das bringt mich in die lachhafte Situation, wenn mich jemand fragt, ob ich denn eine neue Nummer habe, zu antworten „Vielleicht, mein Handyprovider sagt es mir trotz Nachfragens nicht“.
Beim erstmaligen Anruf bei Ihrer kostenpflichtigen Hotline, wo ich mir erklären lassen wollte, wie denn das mit der Portierung genau funktioniert, wurde mir gesagt, ich bräuchte nur die Portierungsinfo meines alten Anbieters und das Formular von der Homepage. Ein Zeitpunkt, wann diese Ihnen zugehen müsse wurde mir – trotz expliziter Nachfrage nach dem genauen Prozedere der Portierung – nicht genannt. Nach diesem Anruf traf ich die Entscheidung, von meinem Journalistentarif bei T- Mobile für meine Privatgespräche zu Ihrem Angebot zu wechseln.
Trotz allem schickte ich die Info, das Formular von der HP etc als die Nummer noch aktiv war. Auf der Portierungsinfo steht übrigens eine Gültigkeit bis 23. März 2009.
Wie schon bekannt klappte die Portierung nicht und ich rief wieder bei der kostenpflichtigen Hotline an. Dieses Mal wurde mir erstmalig gesagt, die zu portierende, alte Rufnummer hätte noch 3 Wochen „im Netz“ sein müssen.
Beim eingangs erwähnten Telephonat [der Rückruf nach dem ersten Schreiben] jedoch wurde mir wiederum gesagt, 4- 5 Tage wären notwendig gewesen. 4 Tage wären sich nun wiederum gerade noch ausgegangen, als ich die Portierungsinfo etc zum ersten Mal schickte.
Auf der Homepage steht zu dem Thema auch nichts hinsichtlich irgendeiner Frist.
Den Eindruck, den das erweckt, können Sie sicherlich selbst beurteilen.
Bei einem späteren Gespräch hat es übrigens geheißen, 3 Tage hätten gereicht. Den Eindruck, den das Ganze machte, hat die Mobilkom eher nicht beurteilt.

Ich gewöhnte mir an, auch immer die Vorkorrespondenz mitzuschicken, damit die dauernd wechselnden Sachbearbeiter die Vorgeschichte kennen. Die NÜVI und das Formular schickte ich sicherheitshalber auch jedes Mal mit.

So rief mich wieder ein neuer Herr an. Der sagte wortwörtlich, er habe meine Schreiben genau gelesen, geholfen hatte das aber auch nichts: Auch nach einem längeren Gespräch sah er nicht genau ein, was eigentlich mein Problem sei. Jedenfalls sollte ich doch T- Mobile bitten, die Nummer als Wertkarte wieder aufzudrehen, die "müssten das tun". Ich fragte ihn nach Details, wie solle ich das machen, wieso müssten die das müssen etc. Das einzige was ich trotz mehrmaliger Nachfrage aus ihm herausbekam, war, dass ich das schriftlich tun sollte.

Als schrieb ich ein Schreiben an meinen ehemaligen Handyprovider, mit denen ich eigentlich sehr zufrieden gewesen war.
Bis vor kurzem war ich ein zufriedener Kunde [...] Leider haben Sie für mich als Wenig- Telephonierer keine attraktiven Tarife bereitgestellt, weswegen ich mich – leider – entschloss, zu BOB zu wechseln.[...]
Allerdings ging auf deren Ende etwas schief und die Portierung konnte seitens BOB nicht durchgeführt werden, bevor meine bisherige Nummer „abgeschaltet“ wurde. Und nun, so teilte man mir nach mehreren Anrufen und Schreiben mit, gehe das nicht mehr.

Der einzige Lösungsvorschlag, den ich bis jetzt seitens BOB erhielt, war mich auf diesem Wege schriftlich an Sie zu wenden.

Ich ersuche Sie daher, meine Nummer [...] wieder als Wertkarte zu aktivieren.
Einige Tage später war die Nummer wieder angeschaltet, wie gesagt als Wertkarte. Sogleich schrieb ich Bob/mobilkom wieder, damit sie endlich die Nummer portieren würden.
Die ganze Geschichte zog sich schon über einen Monat und meine Stimmung hätte besser sein können.
Nachdem ich also schriftlich bei T- Mobile zu Kreuze gekrochen bin, um einen Fehler, den ich selbst nicht verursacht habe, zu korrigieren, hatte mein „stellvertreterischer“ Canossagang (der historische erfolgte ja auch im Winter) also Erfolg:
Die alte Rufnummer [...] ist wieder verfügbar.
Wieder legte ich die Vorkorrespondenz bei, diesmal verlangte ich auch schon wesentlich deutlicher und wesentlich weniger zuvorkommend die ganzen Kosten, die mir durch die ganze Geschichte anfielen. Klagsdrohung oder Fristsetzung unterließ ich aber weiterhin, obwohl mir der völlig unnötige Anruf bei der Hotline - obwohl ich schon vorher dagegen schriftlich protestiert habe - mittlerweile abgebucht wurde (wie gesagt 5,8575 €).

Es zogen Wochen in das Land, es tat sich nichts.
Wie schon weiter oben geschrieben, galt die NÜVI nur bis 23. März 2009, also schrieb ich ca eine Woche vorher wieder ein Schreiben und diesmal versuchte ich nicht mal mehr, höflich zu sein.
In Ihrer (neuen?) Fernsehwerbung heißt es „Lass Dich nicht pflanzen“.
Nun, Sie können sich sicherlich vorstellen, was für Assoziationen diese Werbung bei mir weckt, nachdem ich Ihnen nun schon seit 2 Monaten regelmäßig Faxe schreiben muss, nur damit Sie versuchen, wie von Ihnen mehrfach zugesagt, meine alte Nummer – endlich – zu portieren, während Sie gleichzeitig Kosten, die nur Sie verursacht haben, mir abbuchen.
Ich stellte sie vor die Wahl, entweder rechtzeitige Portierung und Gutschrift der ganzen lästigen Kosten (der Anruf bei der Hotline, die Kosten für die Schreiben etc) oder alle Kosten (also inkl NÜVI) plus gesetzliche Verzugszinsen auf mein Konto binnen 2 Wochen.
Eine Entschuldigung oder ein Eingestehen Ihres Fehlers erwarte ich nicht, Sie haben schon erfolgreich demonstriert, dass Sie dazu nicht bereit sind und mir geht es nicht um’s Prinzip, sondern um Geld, Zeitaufwand und meine (alte) Handynummer.
Diesmal legte ich nur Auszüge aus der bisherigen Korrespondenz bei und nicht mehr alles, weil es einfach schon so viel war.

Dann rief mich wieder ein Mitarbeiter an. Als erster wirkte der etwas bemüht und er entschuldigte sich sogar - spät aber doch (ich meine, ich weiß natürlich, sein Fehler persönlich war es nicht, das ist schon klar, aber immerhin).

Der sagte, die Nummer wäre noch nicht portiert worden, weil auf der Wertkarte kein Guthaben drauf sei. Wieso solle da Guthaben drauf sein, fragte ich. Das konnte er mir zwar auch nicht erklären, aber es müsse so sein, für die Portierung. Ich gab an, dass mir BOB bzw die MitarbeiterInnen gesagt hatten, ich solle mir gefälligst selber diese Wertkarte organisieren, und obwohl ich nach Details gefragt hatte, hatte keiner dazu gesagt, dass ich sie auch noch aufladen müsste.
Ok, das sei nicht optimal gelaufen, gab er zu. Nun müssen wir aber schnell machen, ich sollte die Wertkarte sogleich mit 20€ aufladen, 3 Tage (s.o.) brauchte die Portierung. Dann ließ er mich kurz warten und sagte dann, er würde mir sogar die 20€ auf meine nächste Rechnung gutschreiben. Juchu. (Als ob diese 20€ sonst notwendig gewesen wären). Auf alle die anderen Forderungen verzichtete ich nicht.
Also lud ich die Wertkarte mit 20€ auf, er rief mich nochmal an, ob ich das auch wirklich gemacht hatte.
Und 5 Tage später war die Nummer portiert.

Ungefähr gleichzeitig trudelte eine Rechung von T-Mobile ein. Die Kosten für das Wider- Aktivieren der Nummer als Wertkarte kostete (nur) 22,46€. Das überraschte mich auch, bei der mobilkom hatte auch das niemand erwähnt.

Je nachdem, wieviel mir auf die nächste Rechnung gutgeschrieben wird, schuldet mir Bob bzw die mobilkom noch bis zu 30€.

Kurz gesagt, ich bin wieder unter meine alten Nummer zu erreichen und unter meiner neuen (momentan) auch.

edit:

Breaking News!!!

Die Gutschrift erfolgte nicht auf der Märzrechnung. Es wurde mir erst einige Tage vorher zugesagt, kann sein dass es sich nicht mehr ausgegangen wäre.
Die Gutschrift erfolgte aber auch nicht auf der Aprilrechnung.
Jetzt bin ich sogar noch wütender, als ich es sowieso schon war.
Jetzt wird aufgerechnet!
(Ja, richtig gelesen, aufrechnen, nicht abrechnen. Dh ich werde einfach solange keine Handyrechnung mehr zahlen, bis der nichtbezahlte Betrag ungefähr die Schulden von Bob/Telekom bei mir deckt. Mit meiner Bank bin ich schon in Kontakt getreten.)

Ich halte euch - hier weiter unten - auf dem laufenden.
Last edited by dejost on 15 Jul 2011, 20:03, edited 4 times in total.

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Der Alchemist
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Post by Der Alchemist »

Saftsäcke, elende!

By the way, sende mir mal bitte Deine alte Nummer, die hatte ich damals leider gelöscht.

PS: Das wäre übrigens eine gute Idee für ein Hit-and-Run-Game. Double Dragon in der BOB-Zentrale. Verprügle die böse Call-Center-Gang :bob-omb und rette Deine Telefonnummer. :D :P
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ABO
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Post by ABO »

Wenn ich die BOB Geschichte lese, bekomme ich große Lust meine eBay Erlebnisse zu posten.

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dejost
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Post by dejost »

ABO wrote:Wenn ich die BOB Geschichte lese, bekomme ich große Lust meine eBay Erlebnisse zu posten.
Unbedingt.
Dafür sind Foren - und dieser Thread im Speziellen - ja da.

(Bin schon gespannt, was bei dir rausgekommen ist)

harald
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Post by harald »

Meine Telering Geschichte kennt dejost eh schon, und da bei mir die Geschichte noch immer nicht abgeschlossen ist, werd ich mich hier mal nicht dazu äußern, bis sie es ist. Sieht so aus, als müsste ich wohl oder übel die Verjährungsfrist aussitzen. Frage in die Runde: Sind eh nur 3 Jahre oda?
--Harald
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harald
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Post by harald »

Ah, mir ist doch eine Geschichte eingefallen, die ich zum Besten geben kann, eine mit Happy End:

Anfang Dezember ruft mich ein TA Mitarbeiter an, ob es in meiner Familie einen Meduniwien ADSL Anschluss gibt. Ich bejahte wahrheitsgemäß. Danach teilte er mir mit, dass alle Anschlüsse bis März 2009 abgeschaltet werden. Gleichzeitig unterbreitete er mir das Angebot zum Umstieg auf die AON Weihnachtskombi um € 19,90. Ich bedankte mich und erbat Bedenkzeit. Als ich meinte, ich rufe zurück, sagte er mir, das ginge nicht, da der Provider von MuwADSL die Telekom ist und ich die €19.90 nur bekomme, wenn er mich anruft, ansonsten wären das €24,90 oder so (weil Bestandskunde). Nun gut es wurde ein Rückruftermin vereinbart.

Ich nicht ganz unfaul, rufe bei der Meduni an und frag mal nach, warum keine Info über die Abschaltung daher kommt. Antwort: Es wird nicht abgeschaltet. Langer Rede, kurzer Sinne: Die TA kann die Meduni von der Uni Wien nicht auseinander halten, der Meduni Dienst besteht im Gegensatz zur Uni Wien weiter.

Gut dachte ich mir, das Angebot ist aber trotzdem günstiger, da es weniger € für mehr Geschwindigkeit und unbegrenztes Transfervolumen sind. Also frage ich höflich nach, wie und ob ich MuwADSL kündigen muss. Antwort: Einfach den Kündigungsbutton im Webformular nach der Leitungsherstellung drücken, das wars. Zwingend ist das auch nicht, der MuwADSL Mitarbeiter bat mich aber drum, da die TA die Infos über Umstellungen an die Uni selten weitergibt. Zu einer Doppelverrechnung des Internetentgelts sollte es nicht kommen. Und ich nehm das Ergebnis in diesem Punkt vorweg: Der MuwADSL Mitarbeiter ist kompetent, die Aussagen haben mir sehr geholfen und waren allesamt richtig.

Der Rückruf kam, ich teilte mit, dass ich vom Angebot Gebrauch mache und mir wurde mitgeteilt, dass die Umstellung innerhalb von 2 Wochen erfolgt. Auf meinen Hinweis mit MuwADSL kam von der anderen Seite nur ein hörbares Schulterzucken.

Eines Freitags in diesen zwei Wochen ging dann wirklich nix mehr. Ich ruf bei der TA an, die sagen mir es wird umgestellt. Klar! Und dann will ich die Zugangsdaten haben. Antwort der TA: Kommen mit der Post. Das war das WE, an dem die Post den Streik angekündigt/durchgeführt hat! :twisted: Also bestehe ich auf telefonischer Bekanntgabe. Zuerst will mir der Mitarbeiter trotz Bekanntgabe des Kundenkennwortes die Daten nicht sagen. Als ich dann nach dem Vorgesetzten verlangt hab, war er sehr schnell kooperativ.

Mit Zugangsdaten bewaffnet, logge ich mich in meinen Router ein. Und siehe da, die Verbindung steht.

Nächste Überraschung: Bandbreite: 1 MBit down. Bei MuwADSL (gleicher Provider!) hatte ich 2 MBit down.

Also wieder zum Telefonhörer und beschweren. Der TA Mitarbeiter teilt mir mit, dass es sich bei den beworbenen 8 MBit in dem AON Anbot ja nur um "best effort" handelt. Daraufhin bin ich unter dem Gebrauch der sinngemäßen Worte "ich bin kein Wappler, kann lesen und Jurist" vll. ein wenig schroff geworden und habe ihm klar gemacht, dass schon mehr ging und zwar beim selben Provider. Der Mitarbeiter erklärte dann nur, dass er die Leitung neu provisioniert und dass er sieht dass da wesentlich mehr drin ist. Warum nicht gleich so?

Am selben Abend noch waren es 4 MBit down!

Die Freude hielt nur kurz an. 3 Tage nach dem Anruf ging gar nix, der Login schlug fehl. der Anruf dauerte keine 30 Sekunden, der TA Mitarbeiter teilte mir mit, dass die Provisionierung sich nicht abgeschaltet hat, irgendwas von Dauerschleife und aufgehängt und deshalb konnte ich mich nimma einloggen. Soll sein, er reglte das mit Knopfdruck und hurra, das Internet war wiede da.

Wer jetzt glaubt, dass dies das Ende war, der irrt! Ich nicht faul, dachte mir, wie überprüfe ich, was "best effort" ist, wenn die schon mit so nem Englisch Kauderwelsch um sich werfen. Denn Glauben ist gut, Kontrolle ist besser. Und wirklich bin ich auf die Homepage http://www.dieschmids.at/ gestoßen.

Dadurch lernte ich, dass die im Routerinterface angegeben Werte Leitungsdämpfung und Signal-Störabstand von einander abhängig sind, Schätzwerte sind und sich aufgrund dessen die Leitungsqualität und das Potential zumindest in etwa abschätzen lässt. Und das Ergebnis war klar:

Es müsste mehr gehen, nämlich 6 MBit.

Bewaffnet mit diesem Fachwissen (für TA Mitarbeiter mit Hang zu Englischen Fachwörtern: Know-How!) ging ich wieder in den Telefoninfight. Dieser dauerte allerdings nicht sehr lange, denn es wurde mir mitgeteilt, dass wenn 4 MBit eingestellt sind, halt nicht mehr geht. Ich soll damit zufrieden sein und Punkt. Wieder der Hinweis auf "best effort".

Aufgrund dieses Telefonates wurde natürlich meine querulantische Seite zu Tage befördert und ich verfasste ein schriftliches Mail an die TA mit den Routerwerten, meiner Conclusio aus diesen und dem Hinweis, dass "best effort" heißt, dass zumindest irgendein "effort" an den Tag gelegt wird. (Wiedergabe nicht wörtlich, da ich den Text nimma find)

Es kam ein äußerst zuvorkommendes Mail zurück, dass da auch aus Sicht des Technikers theoretisch mehr möglich sein müsste und eine Neuprovisionierung der Leitung durchgeführt wird. Und dann gab es noch einen Halbsatz im Sinne von "nicht alle Mitarbeiter der TA sind die Freundlichsten." :!:

Ende gut, alles gut! Am Abend waren es 6 Mbit down, und seither surfe ich zufrieden mit dieser Geschwindigkeit zum günstigeren Preis!

PS.: Ich frag mich beim Schreiben dieses Textes, warum auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Strafe verhängt wurde und der Grund nicht genannt wird. Glaubt ihr, das hat mit diesem Angebot zu tun? :mrgreen:
--Harald
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harald
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Post by harald »

@Daniel: Mir wurde von T-Mobile mitgeteilt, dass Ansprüche außerhalb des Vertrages wie Hotline-, Bankauskunftskosten, etc. nicht übernommen werden. Dies sei in den AGB ausgeschlossen, blabla. Das Problem ist echt, dass ein Betrag unter € 50 die Klage nicht wert ist, solang man keine Rechtsschutzversicherung hat, und die deckt diese Bagatellwerte meist auch nicht. Und die Mahnklage wird natürlich beeinsprucht (nona).

Sinn macht die Klage meist nur, wenn die AK oder VKI die Kostenübernahme des Verfahrens bestätigen.
--Harald
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Post by dejost »

@bedenkliche Preisauszeichnungspraktiken mancher Ketten:

Hiergibt's einen Bericht von Kamila über - sagen wir mal - gehäuft auftretende Probleme bei der Preisauszeichnung zugunsten der Ketten.


@AGB:
Die BOB AGB lassen die Aufrechnung zu, und ich habe nun wie angekündigt schriftlich die Aufrechnung erklärt.
Die Bank sagt, das kostet 5-7€ Spesen, aber sie würden das gleich BOB verrechnen. Ich habe BOB auch vorgewarnt, hier mein heutiges Schreiben in Auszügen:
In Ihrer Werbung heißt’s ja „Lass dich nicht pflanzen/nasführen/einkochen/überdentischziehen“ etc.
Mich persiflieren Sie dafür offensichtlich gerne und ausführlich, zumindest kann ich mich dieses nachhaltigen Eindrucks beim besten Willen nicht erwehren.

Wie dem auch sei, am Ende der Vorkorrespondenz rief mich ein Mitarbeiter namens F. an. Der war der erste, der sich überhaupt entschuldigte und einen Fehler auf Ihrer Seite zugab. Außerdem sagte er, ich müsste die T-Mobile-Wertkarte mit 20€ aufladen.
Diese T-Mobile-Wertkarte wurde mir in früheren Telephonaten erst eingeredet/vorgeschlagen und erklärt; dass ich sie auch hätte aufladen sollen, hat mir interessanterweise niemand zuvor gesagt.
Herr F. sprach mit seinem/er Vorgesetzten und sicherte mir zu, man würde mir zumindest diese 20€ als (teilweise) Wiedergutmachung auf meine Rechung gutschreiben. [...] Hätten Sie das auch getan, hätte ich wahrscheinlich wegen dem Restbetrag auch gar nicht weiter herumgestritten und es gelassen.

Groß war mein Erstaunen und meine Enttäuschung, als sich auf der März-Rechung keine 20€ (oder 10 oder 5€) Gutschrift fand. Aber, tröstete ich mich, vielleicht war es zu knapp, es waren ja nur wenige Tage Zeit, vielleicht in der April-Rechung…
Tja, und nun schlug meine Enttäuschung endgültig in Ärger um, denn auch im April war nichts mit der versprochenen Gutschrift.

Mein Vertrauen in eine gütliche Lösung ist damit entschwunden.
Ich erkläre hiermit die Aufrechnung meiner Forderungen (genaue Höhe zzgl. gesetzlicher Verzugszinsen siehe Vorkorrespondenz) auf das laufende Entgelt. Die AGB lassen das eindeutig zu[...]

Mit meiner Bank habe ich das schon besprochen. Die hat mir mitgeteilt, dass pro rückgebuchter Rechnung allerdings 5 – 7€ Spesen anfallen würden. Die müssten selbstverständlich Sie tragen. Wenn Sie also auf eine Abbuchung der April-Rechnung verzichten sparen Sie gleich diesen Betrag – und haben ca ein Drittel meiner Forderung beglichen.

Ich lade Sie aber zugleich zu (außergerichtlichen) Vergleichsgesprächen ein. Von meiner Seite würde ich einen Verzicht auf die gesetzlichen Zinsen und eine Art Verpflichtung des Stillschweigens anbieten.
Da Sie demonstriert haben, dass Telephonate für Sie unverbindlich sind – was sicher nicht Herrn F.s Schuld ist – bestehe ich aber auf schriftlichen Verhandlungen.

Selbstverständlich können Sie auch einfach den fällig Betrag auf mein Konto (Nr. etc siehe Vorkorrespondenz) überweisen, dann wäre die Sache für mich sofort erledigt und aus der Welt. Aber wenn Sie diesen Weg wollen würden, hätten Sie es ja schon längst getan, oder?

Wieso halte ich Herrn F. selbst im Schreiben an seinen Arbeitgeber anonym?

Das liegt an einem ähnlichen Erlebnis von vor einiger Zeit. Damals wechselten wir - so ähnlich wie Harald - zur AON Kombi. Auch damals ging einiges schief, so kappte man uns unmittelbar vor Weihnachten ohne für mich ersichtlichen Grund und vor allem ohne jede Vorwarnung vom Netz (siehe auch hier). Zuviel Geld wurde auch abgebucht.
(Da waren auch ein paar Schmankerl dabei, wenn die Sache mit Bob ausgestanden ist, werde ich das mal ausführlicher berichten).

Jedenfalls unter anderem wegen dem Geld habe ich mich aufgeregt, und dann auch ca. 3/4 des Betrags als Gutschrift bekommen, wegen dem Rest habe ich dann nicht mehr weiter gestritten.

Nachdem ich das Ganze ausgestanden glaubte, rief mich jedoch die Dame an, bei der ich das bestellt hatte. Sie war recht angefressen, weil ihr Chef hatte die ganze Affäre offensichtlich ihr gegenüber so dargestellt, als ob sie (allein) schuld wäre und als ob ich das auch behauptet hätte.
Zugegeben, einige der Probleme hätten vermieden werden können, wenn sie uns das alles beim Bestellen erklärt hätte. Nur war (und ist) sie eine Schalterbedienstete der Post, dh sie hat das Produkt nur verkauft, und wusste nur das darüber, was ihr der Chef (!) oder die Telekom erklärt hatten. Dass sie über die genauen Anschlussprozedere etc Bescheid weiß, konnte man jedenfalls nicht erwarten.

Sie blieb in ihrem Ärger nicht lange allein, ich fand es eine ziemliche Frechheit, erstens dass man ihr das so kommuniziert hatte und zweitens dass sich jetzt offensichtlich alle an ihr abputzen wollten. Ich sagte ihr, ich würde verhindern, dass man ihr da den Schwarzen Peter zuschiebe und bot an, ihrem Chef die Meinung zu geigen und persönlich vorbei zu kommen. Das nahm ihr dann ziemlich den Wind aus den Segeln, obwohl ich mehrmals forderte, sie möge ihren Chef zumindest ans Telephon holen, sprach ich mit ihm dann nicht. Ich weiß auch nicht, wie die Sache für sie ausgegangen ist, jedenfalls arbeitete sie einige Zeit später immer noch am selben Schalter.
Vorher sie allerdings meine Handynummer hatte, weiß ich auch nicht...

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Mein letztes Schreiben, die Aufrechnungserklärung und den Vorschlag von Vergleichsverhandlungen hat Bob geflissentlich ignoriert und einfach die Telephonrechung abgebucht.

Worauf ich, wie angekündigt, meine Bank mit der Rückholung beauftragt habe. Die hat das auch sofort gemacht - wer würde das nicht?

Ich bin schon gespannt, ob die mobilkom einfach weitermacht und ich mir durch Rückholen der Gebühren binnen weniger Monate das Geld wiedergeholt habe - wirklicher Gewinner wäre meine Bank, die Gebühren sind nämlich so hoch wie eine normale Telephonrechnung.
Oder ob sie mich mahnen.
Oder mir einfach das Telephon abdrehen...

Es bleibt spannend. Ich halte euch auf dem Laufenden.

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Hat irgendwer gedacht, Bob lässt es dabei entwenden äähhhh bewenden?

Klar wurde ich gemahnt - preiswert per SMS.
bob wrote:Lieber bob Kunde [wie lieb sie mich haben, ist ja schon evident geworden], bitte zahle innerhalb von 14 Tagen [ich habe ihnen schon mehr Zahlungsaufschub gegeben, allerdings nur halb freiwillig] Eur [XXX] auf Konto [XXX] ein, um eine Sperre [immerhin, sie drohen mir schon unverhohlen] zu vermeiden. Dein bob Team
Ein früherer Chef von mir hat mich mal als "wohltemperiert" beschrieben. Bob würde wohl weniger schmeichelhafte Worte für mich finden, denn ich schrieb ihnen mittlerweile ein 6. Schreiben, dass zur Abwechlung gemeinsam mit der Aufrechnungserklärung (Schreiben Nr. 5 und der Faxbestätigung dazu) per Einschreiber heute an die Zentrale ging.
ein wütender Konsument wrote:Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Bob Team!

„Nicht auf den Leim gehen“, ist eines der neuesten Werbesujets, oder?

Völlig ungeachtet dessen ereilte mich heute eine SMS, die ich nur mit Verwunderung quittieren konnte. Da stand doch glatt drinnen, ich müsste Ihnen Geld zahlen, wo es doch schon seit geraumer Zeit andersrum ist.

Da möchte ich doch fast glauben, Sie hätten mein letztes Fax, laut Faxbestätigung (die im Übrigen in Kopie beiliegt) am 30. April 2009 in ganzer zweiseitiger Pracht um 08.54 zugegangen, auch verloren. Das wäre aber ein Zufall, wenn schon wieder ein Schreiben von mir verloren gegangen wäre, oder?

Ungeachtet des Vorgeplänkels, erlauben Sie mir festzuhalten:
jetzt kommt was Langweiliges zur Aufrechungserklärung, einseitiges Gestaltungsrecht etc
Sogar wenn sich die Aufrechnungserklärung auf unerklärliche Weise vor Zugang in Luft aufgelöst hätte, jetzt ist sie jedenfalls spätestens zugegangen – siehe Beilage. Da sie rückwirkend möglich ist, könnte ich nicht nur die April-Rechung, sondern auch die für März von meiner Bank wieder holen lassen. Ich schätze, wenn ich alle meine Rechungen wieder hole, wären wir ungefähr pari.

Mittlerweile ist mein Ärger über diese ganze Sache mit höflichen Worten schon unbeschreiblich.
Zunächst hat man mich auf einer kostenpflichtigen Hotline unvollständig beraten. Nur zufällig habe ich dann überhaupt gerade noch rechtzeitig (wobei mir bis jetzt noch keine 2 Mitarbeiter die gleiche Frist für „rechtzeitig“ genannt haben) die NÜVI geschickt und sie wurde prompt verloren.
Ganze 3 Schreiben und einen weiteren Anruf bei einer kostenpflichtigen Hotline hat es gebraucht, bis Sie sich herabgelassen haben mir einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, der beinhaltet, dass ich bei Ihrer Konkurrenz zu Kreuze kriechen durfte.
Leider war auch dieser Lösungsvorschlag unvollständig erklärt, und so geschah einmal genau gar nichts. Erst nachdem ich wieder schrieb, teilte man mir die Information mit, die man mir bis jetzt vorenthalten hatte. Zwar wurde jetzt endlich die Nummer portiert, auf den nicht zu knappen Kosten die mir mittlerweile aufgelaufen waren, versuchen Sie jedoch mich sitzen zu lassen.
Mehrere Vergleichsangebote meinerseits wurden nicht mal ignoriert, an eine schon zugesicherte zumindest partielle Wiedergutmachung fühlten Sie sich offensichtlich nicht gebunden.
Und all das beim führenden Mobilfunkanbieter, einem Unternehmen mit über 3 Milliarden € Jahresumsatz und über einer halben Milliarde Betriebsergebnis, bei einem Tarif mit über einer Viertelmillion Kunden! Wie schon gesagt, höfliche Worte finde ich dafür keine mehr.

Dementsprechend werde ich auch weiterhin jede zukünftige Abbuchung von meiner Bank retour holen lassen, solange bis Ihre Schuld getilgt ist. Sie können ja den Prozess beschleunigen, indem Sie mir den Betrag überweisen, Kontonr. und genauer Betrag siehe Vorkorrespondenz – aber auch diese Aufforderung haben Sie, genauso wie die Vergleichsanbote, ja auch schon bisher im besten Nestroy’schen Sinne nicht einmal ignoriert.

Falls Sie wirklich mein Handy abdrehen – und nach den bisherigen Erfahrungen mit Ihrem „Kundendienst“ würde mich das nur peripher überraschen – werde ich selbstverständlich wegen Nichterfüllung Ihrerseits kündigen [...] Ich hoffe trotz all meiner bisherigen, doch sehr eindeutigen Erfahrungen auf eine baldige, friktionsfreie Bereinigung und zeichne hochachtungsvoll
[...]PS: Die Kosten für diesen Reko kommen selbstverständlich zu dem Betrag dazu, den Sie mir schulden, die österreichischen Gerichte sprechen das in Ihrer Spruchpraxis ja auch zu. Nur schade, dass im hiesigen Schadenersatzrecht noch kein Ersatz für vergeudete Zeit geleistet wird.
Die Mahnung hat mich ja nicht wirklich überrascht - bei der Vorgeschichte - aber was jetzt kommt, kann ich echt nicht mal vermuten. Prognosen sind halt schwierig, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

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Der Alchemist
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Dejo wrote:Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Wenn's diesmal nicht klappt, wäre der VKI-Weg angebracht.

Anyway, viel Erfolg und lass Dich nicht unterkriegen!
Gnothi seauton. Kai genoio, hoios essi.

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Bob lässt wieder von sich hören.

Gleich 3 SMS ereilten mich am 15.05.2009:
Lieber bob Kunde, wie haben Ihnen 35? Gutschrift auf Ihre nächste Serviceabrechnung gutgeschrieben für die Probleme bei Ihrer Portierung, weiters haben wir
Ihnen die Bankspesen (7?) und Mahnspesen [!] (4,36?) gutgeschrieben. Weiters möchten wir uns für die Unannehmlichkeiten nochmals entschuldigen.
Wir bitten Sie nur den offenen Rechnungsbetrag der letzten Serviceabrechnung von [...] einzubezahlen. Ihr bob Team
Abgesehen davon, dass das mit dem € Symbol nicht geklappt hat und zumindest mir jetzt nicht klar ist, ob sie mir in Summe ~46€ (das wäre ca der Betrag den sie mir schulden) oder nur 35€ (unklar, ob die ~11€ nicht schon abgebucht und jetzt nur rückgebucht werden) gutschreiben, das ist ja mal was Erfreuliches.

Ich schätze mal nicht, dass das ganze nur ein Trick war, dass ich die letzte Rechnung doch bezahlem drum habe ich das Geld überwiesen, wobei ich neben der Kundenummer aus Platzmangel bei der Überweisung nur
Weise noch mal auf die schriftl Zusicherung der Gutschrift hin. Auf Restbetrag verzichte ich NICHT.
dazugeschrieben habe.

Wie gesagt, die Onlinerechnung ist erst nach Ende der Rechnungsperiode einsehbar, vorher nur Mutmaßungen möglich.

Eine Mutmaßung drängt sich aber geradezu auf:

Obwohl ich obiges Mahnungs-SMS am 11.05.2009 mit einer 2 wöchigen Frist bekommen habe und heute erst 1 Woche vorbei ist (18.05.2009), gibt's eine neue Mahnung per SMS
Lieber bob Kunde, wie haben keine Zahlung erhalten [kann sein, dass die Bank noch einen Tag braucht]. Um die Sperre zu vermeiden, zahl den Betrag von EUR [ah, sie haben aus dem ? Problem gelernt] [X] bitte gleich ein [? vom letzten SMS her hätte ich noch eine Woche]. Danke! Dein bob Team
Entweder ist das ganze bald vorbei, oder es geht erst richtig los.

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dejost
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Die große Versöhnung

Post by dejost »

Die letzte Rechung ist zwar etwas konfus, aber in Summe, wenn ich nachrechne, habe ich tatsächlich 35€ Gutschrift bekommen.

Ich bin zu faul nachzurechnen, wie hoch die Schuld von Bob jetzt genau ist, irgendwo zwischen 40 und 55€. Wie schon erwähnt habe ich auf den Restbetrag ausdrücklich nicht verzichtet, aber der Rest ist mir das Streiten nicht wert. Vielleicht irgendwann mal, knapp bevor es verjährt oder wenn ich wieder Vertrag wechsle....

Immerhin, die Gesprächstarife sind wirklich preiswert.

harald
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Post by harald »

Derzeit noch keine Schererei aber zumindest ungut ist Folgendes:

Bob hat einen neuen Tarif. BigBob. 9,90 € mit 1000 SMS und 1000 Freiminuten in alle Netze. Und das ganze monatlich. 60/60 taktung statt 60/30 ist der einizig wirkliche Haken. Falls man über die Freiminuten hinauskommt, ist es auch kein Problem, danach zahlt man 4 Cent in alle Netze oder pro SMS.

Also bin ich natürlich gleich umgestiegen. Umsteigen ist auch kein großes Malheur, kostet einen Anruf bei der Serviceline, Kostenfaktor € 1,09 pro Minute. Die sind auch binnen 30 Sekunden fertig, sehr kompetent. Da ich noch Sekunden übrig hatte, hab ich gefragt, wie man Freiminuten respektive SMS abfragen kann, wobei ein lapidares "Internet" zurück kam.

Tja, nur gibts diese Abfrage bis jetzt nirgendwo, wie jede Menge Seiten belegen. Mich betriffts derzeit nicht wirklich, da ich sicher nicht so bald mehr telefoniere oder schreibe, aber Ungut ist das Gefühl schon. Nochmal Anrufen mag ich jetzt aber auch nicht bei der Serviceline, das würd ja wieder was kosten.

P.S.: Und für alle die einen Datentarif für E-Mail oder so brauchen, um zusätzliche € 3 gibts dazu noch 200 MB Datenvolumen, also gar nicht übel. Das Angebot gilt bis 31.07.2009!
--Harald
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harald
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Post by harald »

Tja, und kaum stellt man etwas um, wirds schlimmer. Never change a running system! Immerhin blieb mir ein weiterer Anruf seitd er Umstellung bei der 0900er Nummer bisher erspart. Ich kopier gleich mal meinen Rechnungseinspruch von heute hier rein: :(
Adressdaten

Absenderdaten

Betreff: Rechnungseinspruch gegen Rechnungsnummer XXX vom 26.06.2009

Sg. Damen und Herren!

Am 22.06.2009 telefonierte ich mit Ihrer Informationshotline 0800 680 680 um Detailinformationen zum Vertragstarif BIG BOB und zum Umstieg vom dahin bei mir bestehenden Vertragstarif BOB VIERER zu erfragen. Mir wurde mitgeteilt, dass die Umstellung mit Mitternacht erfolgt und am darauffolgenden Tag erst die Freiminuten zur Verfügung stehen. Es wurde ebenfalls dezidiert festgestellt, dass Kosten erst am Tag nach der Äußerung des Umstellungswunsches anfallen!

Somit habe ich beschlossen, erst am 23.06.2009 bei der Serviceline 0900 680 680 anzurufen und meinen Umstellungswunsch zu äußern, damit Kosten für den BIG BOB Tarif erst in der kommenden Rechnungsperiode anfallen. Wiederum wurde mir bei diesem Anrufbestätigt, dass ab 24.06.2009 die Freiminuten zur Verfügung stehen und erst ab dann Kosten anfallen.

Um XXX Uhr erhielt ich am 23.06.2009 noch folgende SMS mit der Absendernummer XXX: „Lieber bob Kunde, du telefonierst ab morgen im neuen Tarif“.

Umso erstaunter war ich, dass mir mit der im Betreff angeführten Rechnung für den Zeitraum 23.06.2009 – 23.06.2009 € XXX exkl. USt. verrechnet wurden!

Daher habe ich am 29.06.2009 um XXX Uhr nochmals die Informationshotline 0800 680 680 angerufen und mir wurde auf eine allgemeine Anfrage hin wiederum mitgeteilt, dass die Umstellung im Umstiegsfalle am nächsten Tag erfolgt, und somit Kosten wie auch Freiminuten ab dem folgenden Tag anfallen. Nunmehr angesprochen auf die Diskrepanz der Auskunft zu meiner Rechnung, wo mir Kosten für den Tag der Äußerung des Umstiegswunsches verrechnet wurden, wurde mir nur mitgeteilt, dass eine Beschwerde aufgenommen werden kann. Um die Rechtsverbindlichkeit der Beschwerde zu sichern wurde mir ein Rechnungseinspruch mittels Fax an die Nummer 0680 600 689 empfohlen.

Daher erhebe ich Einspruch gegen die Verrechnung von € XXX exkl. USt. für den Zeitraum 23.06.2009 – 23.06.2009 und ersuche um Gutschrift des Betrages inklusive USt. (= € XXX)!

Ich darf noch darauf hinweisen, dass ich am 23.06.2009 keine Telefonate außer mit der Serviceline geführt habe, da ich davon ausgegangen bin, dass mir noch jedes Telefonat einzeln verrechnet wird! Daher konnte der BIG BOB Tarif von mir aufgrund Ihrer falschen Auskunft an diesem Tag auch keinesfalls genutzt werden!

Wien, am 29.06.2009

Hochachtungsvoll,
Dafür weiß ich jetzt, dass es demnächst eine Online Freiminutenabfrage geben wird. Deadline, wann diese online geht, gibt es aber noch keine. :|
--Harald
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harald
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Post by harald »

Zuerst die unerfreuliche Nachricht: Einen Freund von mir habens auch einen Tag zu viel verrechnet. Also ist das echt eine Sauerei, die da abläuft, denn auf 1000 Kunden macht das 350 € zusätzliche ungerechtfertigte Einnahmen!

Nun die erfreuliche Nachricht: Am auf das Fax folgenden Tag wurde mir gleich telefonisch versichert, dass es sich um ein bedauerliches Mißverständnis handelt und die Gutschrift mit der nächsten Rechnung erfolgt. Sehr flott und freundlich!

Account von WCM.at hat hier keiner oder? Denn eigentlich sollte man dort auch eine Warnung hinterlassen: http://www.wcm.at/forum/showthread.php/ ... 014p6.html
--Harald
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Post by dejost »

Dank der Telekom musste ich den Offline- Thread wieder aktivieren.
dejost wrote:Ich habe mir (leider!) von der Telekom aonTV aufschwatzen lassen.

Obwohl man mir gesagt hatte, es würde binnen 7-10 Tagen nach Bestellung aktiviert werden, passierte das erst ca 3 Wochen später.

Das wäre noch nicht das eigentlich Problem, denn die Telekom (§ 1299 ABGB!) hat es geschafft, bei der Gelegenheit uns vom Internet und Telephon abzukappen. aonTV funktioniert auch nicht, aber das ist eh klar, weil die haben trotz mehrmaligem Zusichern die dafür notwendigen Pins nicht geschickt.

Seit Mittwoch haben wir also weder Internet noch Telephon. Nach mehreren Stunden in der Warteschleife und mehreren Telephonaten mit unterschiedlichen Mitarbeitern (die einem am Anfang noch einreden wollten, dass es meine Schuld wäre, und ich selbst einen Techniker zahlen muss) haben sie eingesehen, dass es an ihnen liegt und einer hat sich sogar entschuldigt. Echt, kein Schmäh, und er hat auch nicht gesagt "Tut mir leid, dass Sie sich ärgern müssen".
Wie dem auch sei, nach Urgenz kommt immerhin schon am Montag ein Techniker und schaut sich das Problem in der örtlichen Verteilzentrale (oder wie halt diese Einrichtung richtig heißt) an.

Bis dahin sind wir weder per Email, Forum, Festnetz etc zu erreichen.

Achja, und mit dem Mobilkom- Handy habe ich in meiner Wohnung meistens keinen Empfang.
Und heute habe ich auch noch Zeitausgleich...

Heute wollte ich auf die Uni gefahren um mir endlich meinen BA- Bescheid zu holen, aber heute ist die Abteilung nicht besetzt - was ich ohne Internet nicht nachschauen konnte.

Auch sonst merkt man erst, wie sehr man schon aufs Netz angewiesen ist, wenn's weg ist: ZB musste ich jetzt auf die Uni fahren, nicht nur wegen Emails und s.o. etc, sondern vor allem um mir mittels EBanking selbst Geld zu überweisen, sonst könnte ich nicht mal essen kaufen.

Tja, wenn das ganze dann wieder geht, werde ich der Telekom einen gesalzenen Brief schreiben. Es hat nämlich einer der Mitarbeiter angekündigt, die Monatsgebühr wird trotzdem abgebucht, auch wenn man 1/4 des Monats die Dienstleistungen nicht nutzen kann.

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Post by dejost »

So, jetzt also die ganze lange Leidensgeschichte, mit dem Hinweis, dass das nicht das erste derartige Erlebnis mit der Telekom ist.

Ab und an ruft mich die Telekom an, um mir irgendwelchen Müll zu verklopfen. Im Oktober wollte man mir halt aonTV verkaufen. Die ersten 4 Monate sei es gratis, und überhaupt voll super. Anders als sonst habe ich sie nicht brüsk zurückgewiesen sondern gesagt, ich überlege es mir.

So rief man mich Mitte Oktober wieder an. Diesmal nahm man es mit der Wahrheit schon genauer, keineswegs gratis sei es, sondern ~2€ pro Monat für die irgendwas Box (also das Teil, welches aus dem Signal ein Bild für die Glotze macht) würden schon anfallen, und danach halt noch zusätzlich die ~5€ für die Fernseh+Radiosender. Nach 10 Monaten könnte man dann kündigen.

7-10 Tage würde es dauern bis wir die Sachen bekämen und das ganze aktiviert werden würde, aber zahlen würden wir es eh erst ab November. Also entschied ich mich (leider) dafür; BBC, CNN, Arte, tw in HD waren dann für bloß 7€ im Monat doch zu verlockend, und ein paar sonstige Online- Spielereien sollen auch dabei sein.

Nun gut, 2 Wochen passierte mal gar nichts. Dann, Anfang November kam mal das Paket. Da waren halt drinnen zum xten mal ein Splitter, ein neues Modem, ein paar Kabel etc und die Box. Wir bauten das ganze auf, in der irrigen Vermutung, nun also Fernsehen zu können. Mitnichten, ein Anruf bei der Hotline ergab, dass das ganze doch noch nicht freigeschalten war - wie gesagt über 2 Wochen nachdem man uns gesagt hatte, das würde höchstens 10 Tage dauern.

Gut, war ja noch nicht schlimm, in Wahrheit haben wir mit sowas ja eh rechnen müssen, und das Antennenfernsehen und Internet gingen ja eh weiter.

Bis zum 11.11.2009, früher Nachmittag. Bis dahin hatten Telephon und Internet (von einem halben Tag Netzausfall im Oktober abgesehen) problemlos funktioniert, mit diesem Tag waren beide Leitungen ohne Vorwarnung tot. Wir riefen mal bei der Hotline an - vom Handy. Die Leute am anderen Ende ließen uns Kabel wechseln, Telephon ab- und anstecken usw und versuchten uns letztlich davon zu überzeugen, dass - was immer es auch war - jedenfalls unsere Schuld sei. Ergebnis brachte das keines, aber einen Techniker vorbeischicken, das wäre nur gratis, wenn es überhaupt nicht unsere Schuld sei, sonst würde das ja über 100€ kosten. Immerhin, schon eine Woche später hätte ein Techniker Zeit.

Wir waren nach längerer Recherche und Überprüfung nicht der Meinung, dass wir es geschafft haben, gleichzeitig Telephon und Splitter kaputt zu machen.

Gewappnet mit diesem Wissen rief ich nochmal dort an. Immerhin zum ersten Mal entschuldigte sich irgendjemand in dieser ganzen Geschichte. Den ganzen Monat zahlen werden wir halt trotzdem zahlen müssen, hat er uns auch gleich vorbereitet, damit der Ärger dann nicht zu groß ist.
Ich frug, da ja nun niemand von uns daheim sein musste, wann sich denn nun ein Techniker das anschauen könnte, der müsste ja nur in das von der Telekom betriebene Verteilzentrum oder wie auch immer das heißt.
Blöd, es sei schon zu spät am Abend, ich müsste am nächsten Tag in der Früh nachmal anrufen, da würde dann die Einteilung gemacht werden.

Das machte ich dann auch, und immerhin, am Montag (= heute=nach nur 5 Tagen Totalausfall) hat sich das dann wer angeschaut und offensichtlich auch einen Fehler festgestellt, was sie zu Mittag mitgeteilt haben, gemeinsam mit dem Hinweis, dass er auch gerne in die Wohnung schauen möchte, obwohl wir ihm schon gesagt hatten, dass niemand da ist.

Immerhin, das Netz und das Telephon haben funktioniert, und wir rechnete damit, dass das aonTV auch geht.

Für das braucht man aber irgendwelche Codes. Die hätten angeblich im Oktober weggeschickt worden, und dann nochmal am 9.11.2009.

Keine Codes. Aber es gibt ja so ein Telephon-Kennwort. Weil ich aber noch nicht da war, wollte er es von der Kamila hören. Damit es ihr leichter fällt, hat er auch gleich gesagt, wieviele Zeichen es hat, und welche davon Buchstaben oder Zahlen sind.
Trotzdem wusste sie es nicht, und sie hat halt mich angerufen, und ich habe mich doch dran erinnert. Dann hat sie wieder angerufen, das Passwort gesagt, und wollte die Codes haben. Komischerweise gab es diese Codes dann aber dann nicht, obwohl sie schon bis zu 2x weggeschickt werden hätten sein sollen.
Aber er versprach, in einer halben Stunde noch mal anzurufen, dann sollte das alles gehen.

Ca 2h später haben wir dann noch mal angerufen, und die Information war jetzt, dass noch gar nichts freigeschaltet worden ist und dementsprechend gibt es keine Codes. Morgen wieder.

edit/Nachtrag: Da ich diese Geschichte nie abgeschlossen habe, aber aontv (heißt jetzt wohl A1 TV) mittlerweile funktioniert, werden die Codes dann wohl spätestens ein paar Tage später verfügbar gewesen sein. Einige Zeit hatten wir dann den Service, dann aber haben wir gekündigt, weil wir wirklich wenig ferngesehen haben.
Last edited by dejost on 15 Jul 2011, 20:15, edited 2 times in total.

harald
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Die Post hat eine Sendungsverfolgung. Nix neues. Aber das zugestellte Pakete nicht da sind, das ist schon erwähnenswert.

Bei mir steht zuerst:
Empfänger nicht angetroffen - benachrichtigt - Datum - Uhrzeit
und dann steht eine Minute später:
Sendung an Ersatzabgabestelle zugestellt - Datum - Uhrzeit
Was zum Teufel? Ich habe keine Ersatzabgabestelle. Und es hat auch niemand das Paket entgegen genommen, denn es war niemand da! Verdammt wo ist mein Paket! Hab mich schon mal telefonisch beschwert, die werden jetzt den Zusteller befragen.

Warum geht in letzter Zeit so viel schief bei mir? Ein Paket kommt nicht an, eines ist unvollständig (TMC Antenne für Navi fehlte!) und bei meinem TV Gerät haben die vier Schrauben für den Standfuß gefehlt.

Die Schrauben hab ich mittlerweile, alles andere ist in Schwebe. Und das alles innerhalb von 2 Wochen!
--Harald
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harald
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Post by harald »

@zugestelltes Paket: Wie sich herausgestellt hat, wurde das Paket tatsächlich zugestellt. Denn mein Nachbar war da und hat es meiner Schwester gegeben.

Über so viel Nachbarschaftlichkeit bin ich glatt entzückt.

Dumm nur, dass ich mich vergeblich bei der Post beschwert hab, weil ich nicht gewusst hab, dass es der Nachbar hat. Ich glaub jetzt ist ein Entschuldigungsmail von mir an die Post fällig.
--Harald
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harald
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Post by harald »

Nachtrag zu meinem vorletzten Post: Die TMC Antenne kam nach Urgenz dann doch noch. Keine Versandkosten extra, das ist ok, wenns auch die zusätzlichen Reklamationen nicht rechtfertigt.
--Harald
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harald
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Post by harald »

Telering ist seit gestern endlich Geschichte! Und hier kommt letztere, anonymisiert!

Zuerst mal der Brief vom 14.08.2008:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgender Sachverhalt hat sich begeben:

Mit Fälligkeit 03.06.2008 war die Rechnung xxxxxxxxxxxx mit Datum 23.05.2008 (Beilage 1) in der Höhe von € 4x,xx zu begleichen. Diese wurde von mir mittels Originalzahlschein bezahlt. Die Abbuchung erfolgte mit Wert 02.06.2008 ordnungsgemäß von meinem Konto.

Dennoch wurde mit 24.06.2008 mein Handy gesperrt (Passivsperre). Aufgrund der Übersendung einer „einfachen“ Durchführungsbestätigung per Fax wurde mein Handy am 26.06.2008 wieder entsperrt. (Beilage 2)

Die Rechnung xxxxxxxxxxxx vom 23.06.2008 (Beilage 3) sah einen Rechnungsbetrag von € 8x,xx vor und war mit Fälligkeit 04.07.2008 zu begleichen. Von mir wurde der unstrittige Betrag von € 4x,xx beglichen. Dieser Betrag wurde mit Wert 03.07.2008 ordnungsgemäß von meinem Konto abgebucht (Beilage 4). Gegen den Restbetrag wurde Rechnungseinspruch binnen der in § 20 Abs 1 der AGB von Telering angegebenen vierwöchigen Frist erhoben (Beilage 5).

Mit 15.07.2008 erfolgte wiederum eine Sperrung (Aktivsperre). Auskunft der Hotline war, dass eine „einfache“ Durchführungsbestätigung nicht ausreichend ist, da weder die Empfängerkontonummer noch der Erlagschein sichtbar sind. Daraufhin wurde eine „detaillierte“ Durchführungsbestätigung mit sämtlichen Daten und Abbild des Zahlscheines erstellt und per Fax übermittelt (Beilage 6). Die Entsperrung erfolgte am 16.07.2008.

Mit 29.07.2008 wurden meine SIM Karten deaktiviert. Nach über einer halben Stunde üblicher Wartezeit und weiterer halber Stunde Rücksprache mit Herrn xxxxxx von der Telering Serviceline ergab sich folgendes Bild: Die Buchhaltung hatte die Zahlung einer falschen Kundennummer zugeordnet. Sie wurde von ihm auf einem Dummy Konto aufgefunden. Eine Umbuchung auf mein Kundenkonto wurde gemäß seiner Auskunft veranlasst. Er empfahl mir die umgehende Bezahlung des unstrittigen Rechnungsbetrages. Da weder die Rechnung bei der Rechnungsadresse eingelangt war noch die Möglichkeit des Online Abrufes gegeben war, da der Zugang gesperrt wurde, ließ ich mir den unstrittigen Betrag seitens Herrn xxxxxx errechnen: € 5x,xx. Dieser wurde umgehend mittels Bareinzahlung am 29.07.2008 überwiesen. Ein entsprechendes Schreiben mit dem Ersuchen um Reaktivierung wurde am 29.07.2008 an Telering gefaxt (Beilage 7). Der offene Restbetrag wurde mit diesem Fax bestritten. Das Einlangen der Zahlung wurde mir mit 30.07.2008 telefonisch bestätigt.

Mit 04.08.2008 erhielt ich ein Schreiben von Telering (Beilage 8) mit dem ich zur Zahlung von € 16x,xx aufgefordert wurde. Gutschrift sollte nur über einen Betrag von € 14x,xx erfolgen. Die Zahlung müsste bis 06.08.2008 erfolgen, da danach eine Reaktivierung technisch nicht mehr möglich ist.

Irritiert durch die um € 2x,xx niedrigere Gutschrift, nahm ich Kontakt mit der Serviceline (Frau xxxxxxxxx) auf, um zu klären, wieso der Gutschriftsbetrag niedriger sei, als der Zahlbetrag. Es wurde mir mitgeteilt, dass der Betrag von € 5x,xx, den ich zuletzt gezahlt habe, zur Bedeckung der offenen [Vor-] Rechnung xxxxxxxxxxxx primär verwendet wurde und daher noch ein Betrag von € 2x,xx von der aktuellen Rechnung offen sei. Auf die Nachfrage, wieso Herr xxxxxx von der Serviceline am 29.07.2008 mir mitteilte, dass der Betrag von € 4x,xx auf einem Dummy Konto gefunden wurde und auf mein Kundenkonto umgebucht werden sollte, teilte sie mir mit, dass eine solche Zahlung meinem Kundenkonto nicht zu entnehmen ist. Auf weitere Nachfrage teilte sie mir schließlich mit, dass Herr xxxxxx die Umbuchung veranlasst hatte, sie jedoch von der Buchhaltung nicht umgebucht wurde. Ich ersuchte um Vornahme der Umbuchung und um schriftliche Bestätigung, dass diese Umbuchung durchgeführt wurde.

Am späten Nachmittag des 4. August 2008 wurde mir dann schriftlich mitgeteilt (Beilage 9), dass der Betrag von € 5x,xx, den ich zuletzt gezahlt habe, zur Bedeckung der offenen [Vor]Rechnung xxxxxxxxxxxx verwendet wurde. Von den € 4x,xx fehlte jede Spur in der Mitteilung.

Aus diesem Grunde erfolgte die Bezahlung des von Telering mit Schreiben vom 04.08.2008 geforderten Betrages nicht.

Mit 07.08.2008 wurde mir schriftlich mitgeteilt (Beilage 10), dass eine Reaktivierung nicht mehr möglich ist. Der Saldo der Endabrechnung betrage € 81x,xx. Die Zusendung eines Kontoauszuges und ein Zahlungsstopp für einen Monat wurden zugesagt. Der Betrag von € 4x,xx wurde immer noch nicht erwähnt.

Mit 08.08.2008 wurde mir ein ähnliches, aber nicht wortgleiches, Schreiben wie jenes vom Vortag zugesandt (Beilage 11). Der Zahlungseingang von € 4x,xx wurde endlich bestätigt. Es wird eine Endabrechnung erstellt. Der Saldo beläuft sich auf € 81x,xx. Der Betrag soll eingezahlt werden, damit ich von den Rechten und Pflichten des Vertrages frei bin.

Die Rechnung xxxxxxxxxxxx vom 05.08.2008 (Beilage 12) sieht nun einen Rechnungsbetrag von € 70x,xx vor und wäre mit Fälligkeit 09.08.2008 zu begleichen. Diese Rechnung beinhaltet die Grundgebühr und eine Abschlagszahlung für die vorzeitige Kündigung.



Beschwerderegistrierung

Da seitens Telering kein Entgegenkommen aufgrund des bisherigen Sachverhaltes zu erkennen ist, sondern lediglich eine weitere Rechnung mit einem unter Umständen noch höheren Betrag zu erwarten ist, ersuche ich um Registrierung meiner Beschwerde gegen die nunmehrige Rechnung xxxxxxxxxxxx.

Ziel der Beschwerde und eines anschließenden Schlichtungsverfahrens ist die Feststellung, dass Telering gemäß § 7 Abs 5 Punkt 1 seiner AGB das Vertragsverhältnis gelöst hat, die von Telering zu vertreten sind. Ich bin meiner Verpflichtung, der Entgeltzahlung, ordnungsgemäß nachgekommen, Telering jedoch durch wiederholte Sperren und Deaktivierung meiner SIM Karten nicht!

Da die Deaktivierung mit 29.07.2008 erfolgte, der letzte Abrechnungszeitraum ab 18.07.2008 lief und die Grundentgelte monatlich im Vorhinein zu entrichten sind, wird um Feststellung ersucht, dass der entsprechende aliquote Grundentgeltanteil an mich zu refundieren ist. Es wird schließlich ersucht festzustellen, dass keine Zahlungsverpflichtung meinerseits besteht.

Dieses Schreiben wird abschriftlich an Telering übermittelt und gilt als begründeter Einspruch gegen die Rechnung xxxxxxxxxxxx und allfällige zukünftige Rechnungen, die mir noch übersandt werden.




xxxxxxxxxxxxxx, am 14.08.2008
______________________
xxxxxxxxxxxxx

P.S.: Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass meinem Auskunftsersuchen nach Datenschutzgesetz, welches ebenfalls im Schreiben vom 29.07.2008 aufgeführt ist, bis dato nicht Folge geleistet wurde. Sollte keine Reaktion auf dieses Schreiben zu diesem Punkt in Form einer umfassenden Auskunft aller Daten, die über mich verarbeitet wurden, erfolgen, wird auch ein Verfahren bei der Datenschutzkommission eingeleitet werden.
Das PS hätt ich mir sparen können, ich war zu faul da was zu tun, weil die sich so lang Zeit haben lassen.

So, das Schreiben war der erste Teil.

Die RTR meldete sich prompt:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxxxx!

Wir bestätigen den Erhalt Ihres Schreibens am 18.08.2008.

Bezüglich der Fälligkeit des in Streit stehenden Rechnungsbetrages
bestätigen wir Ihnen, dass diese gemäß § 71 Abs. 2 TKG 2003 bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens vor der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH aufgeschoben ist. Unabhängig davon kann jedoch ein Betrag, der dem Durchschnitt der drei davor liegenden Telekom-Rechnungen entspricht, sofort fällig gestellt werden.

Wie Sie unserem Informationsblatt “Informationen zum Schlichtungsverfahren” entnehmen können, überprüft die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH den Streitfall erst dann inhaltlich, wenn der Kunde alle Beschwerdemöglichkeiten beim betroffenen Telekom-Unternehmen ausgeschöpft hat.

Wir ersuchen Sie daher, zunächst das Ergebnis des Einspruchsverfahrens abzuwarten. Sollte dieses nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt worden sein, können Sie sich innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Entscheidung mit einem kurzen formlosen Schreiben an uns wenden, in welchem Sie unter Angabe der Gründe eine Überprüfung der Entscheidung des Telekom-Unternehmens im fraglichen Streitfall durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH wünschen. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Monatsfrist die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nicht mehr
möglich ist.

Die Registrierung bewirkt – wie bereits oben ausgeführt – den Aufschub der Fälligkeit des in Rechnung gestellten und bestrittenen Betrages im Sinne des § 71 Abs. 2 TKG 2003. Wir weisen Sie darauf hin, dass der entsprechende Anbieter des Telekommunikationsdienstes die Möglichkeit hat, der Registrierung zu widersprechen. Sollte ein derartiger Widerspruch erhoben werden, wird die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH die Einwände des Anbieters des Telekommunikationsdienstes prüfen und eine gesonderte
Entscheidung über die Zulässigkeit der Registrierung und damit über den Aufschub der Fälligkeit treffen.
(See attached file: xxxxxxxx.pdf)
Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxxxxxx
Telering bestätigte mir darauf hin, dass die Einmahnung der Beträge ausgesetzt wurde und vorläufig kein Entgelt verlangt werde. Immerhin!

Am 08.09.2008 hab ich mich dann mal getraut nachzufragen, ob sich was tut, denn ich hatte noch keine Rückmeldung von Telering. Auch hier war die RTR wieder prompt:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxxx!

Wir bestätigen den Erhalt Ihres Schreibens am 08.09.2008. Hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise verweisen wir auf unser Schreiben vom 18.08.2008 und ersuchen Sie das Antwortschreiben Ihres Betreibers weiterhin abzuwarten:
Wenn Sie mit der Antwort Ihres Betreibers auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, können Sie sich innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Entscheidung mit einem kurzen formlosen Schreiben an uns wenden, in welchem Sie unter Angabe der Gründe eine Überprüfung der Entscheidung Ihres Betreibers im fraglichen Streitfall durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH wünschen. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Monatsfrist die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nicht mehr möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxxxx
Gut, ich hatte die Message verstanden: ZUWARTEN! Das tat ich auch und das Warten zog sich sehr lange hin! Fortsetzung folgt!
Last edited by harald on 09 Apr 2010, 18:18, edited 2 times in total.
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Post by harald »

So prompt die ersten Antworten waren, umso länger dauerte die Geschichte selbst dann bei der RTR an!

Ein mit 19.03.2010 datiertes Schreiben der RTR erreichte mich ein paar Tage nach dem angegebenen Datum:
Betreff: Nachträgliche Einleitung des Schlichtungverfahrens!

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxxxx!

vorerst müssen wir uns bei Ihnen für die lange Bearbeitungsdauer entschuldigen. [Das hab ich kaum gewagt zu erwarten!]

Nach nochmaliger Überprüfung der vorgelegten Unterlagen [AHA! Ein belesener Mensch!] und nach mehreren Urgenzen bei der T-Mobile Austria GmbH für die Übermittlung einer Einspruchserledigung für die Rechnung vom August 2008, haben wir bereits am 3. März 2010 [<-- BOAH!] eingeleitet.

Wir warten derzeit noch auf die angeforderten Unterlagen bzw auf Stellungnahme der T-Mobile Austria GmbH. Anschließend wird der Fall vom zuständigen Sachbearbeiter der Schlichtungsstelle überprüft. Eine genaue Aussage darüber wie viel Zeit die Bearbeitung des Schlichtungsverfahrens in Anspruch nimmt, kann leider nicht getroffen werden. Aufgrund der massiven Steigerungen der Schlichtungsfälle wird das Verfahren voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxxxx [anderer Sachbearbeiter, nur bei diesem Schreiben!]
Überlastung der Schlichtungsstelle ist aber kein entschuldigender Grund laut EGMR. Das war das Einzige, was mir beim Brief durch den Kopf geschossen ist. Immerhin haben sie mich nicht ganz vergessen nach 1 1/2 Jahren!

Schon bald danach kam ein Schreiben, das mit 06.04.2010 datiert ist:
Betreff: Anbot

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxxx!

die T-Mobile Austria GmbH teilte uns Folgendes mit:

"Herr xxxxxxxxxxxxxxx [falsch geschrieben!] wurde mehrmals telefonisch informiert, dass eine Reaktivierung bei Begleichung des offenen Saldos damals noch möglich gewesen wäre, jedoch wurde dies von Herrn xxxxxxxxxxxxxxx [hier richtig geschrieben] abgelehnt. [Welch Überraschung, bei 16x,xx €]

In Kulanz und um dieses Verfahren beenden zu können haben wir uns jedoch entschlossen, den offenen Saldo auszubuchen, da dieser nur [<--SIC!] die Kündigungsgebühren beinhaltet hat. [Wenn 70x,xx € "nur" Kündigungsgebühren sind, fress ich nen Besen und das war der Betrag den ich zuletzt vorgeschrieben bekommen hab! Der entsprach zufällig dem noch offenen Grundentgelt für die Mindestvertragsdauer]
"

Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit geklärt werden konnte und stellen das gegenständliche Verfahren ohne weitere Nachricht an Sie ein, wenn Sie uns nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen etwas Entgegenstehendes mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxxxx
Die Annahme der RTR ist gewagt, denn bei Lektüre meines Anbringens kann der belesene Sachbearbeiter :wink: leicht feststellen, dass ich das vorausbezahlte Grundentgelt aliquotiert zurück haben wollte.

Die RTR schätzt mich aber richtig ein, dass ich wegen € 20 nicht noch weiter streite.

Obwohl reizen tät es mich, denn T-Mobile hat keine Unterlagen vorgelegt. Die scheinen total überfordert, alle Faxe, Mails und Anrufe, mit denen ich sie aufgrund der Probleme bombadiert hab, zusammenzutragen. Deswegen haben die glatt mal so ein paar hundert € aus "Kulanz" gestrichen! Dass die nicht zugeben können, dass sie Mist gebaut haben!

*Anmerkungen in [] in den Zitaten sind von mir!

ES IST VORBEI! Was haltet ihr davon?
--Harald
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dejost
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Post by dejost »

Arge Sache.

Leider habe ich ja ähnliche Erfahrungen gemacht, dass es große Unternehmen oft nicht schaffen, eher harmlose Fehler (eben eine versehentliche falsche Zuordnung einer Zahlung, sowas passiert doch sicher öfters) intern von alleine - und auch nicht nach mehrfachem ausdrücklichen Hinweis - auszubessern.

Und nachher ist dann niemand bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen, was meiner Meinung nach nur eine Direktive von oben sein kann, weil dem einzelnen Telephonisten fällt ja auch kein Zacken aus der Krone, wenn er sagt "Sorry, da ist den Kollegen wohl ein Fehler unterlaufen".

Mit diesen "Abschlagszahlungen" verdienen sich die Unternehmen eh noch ein schönes Körberlgeld, welches die Kosten dieser Streitereien sicher kompensiert. (ich hab ja dann überhaupt vergessen meine Telephonrechnung wegen der letzten Telekomgeschichte zu beeinspruchen.)

Dass die RTR so extrem lang braucht, ist schon arg, aber wenigstens entschuldigen sie sich dafür.
Wobei, ich kann dir aus meiner "Marktbeobachtung" erzählen, dass sie in den letzten Monaten lange (um nicht zu sagen verzweifelt) Sachbearbeiter genau dafür gesucht haben. Ich habe sogar überlegt, micht dafür zu bewerben, aber lt Ausschreibung muss man dort nur das machen, und das wäre mir dann doch etwas fad auf Dauer.

harald
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Post by harald »

Tja, die Mobilfunkbetreiber habens drauf, so auch BOB, wie du bereits berichtet hast. Ich muss aber zugeben, dass ich das BOB Team bei dem Wort "Wertkarte" auf ein falsches Gleis gelockt hab, ich hab nämlich leider fälschlicherweise Wertkarte statt Simkarte geschrieben (und dann wär die Auskunft ja halbert richtig, denn bei Wertkarten wird Armenien nicht aufgeführt, allerdings hätten sie dann nicht so verallgemeinernd antworten dürfen). Sie hätten aber alle Vertragsinfos um das abzuchecken, immerhin sind diese ja zwingend anzugeben.

Ich hatte jedenfalls die Nase voll von "der Kunde ist blöd", was man glaub ich auch in meiner Antwortmail sieht.

Mal schauen wie es weitergeht.
Liebes Bob Serbice Team!

Anscheinend kennen Sie Ihre eigene Homepage nicht. Gemäß diesem Dokument hat BOB in Armenien den Roamingpartner VivaCell! (http://www.bob.at/final/de/Media/PDFs/b ... 1-2010.pdf)

Ich habe auch nicht BOB Wertkarte sondern den Tarif xxxxxxxxx, was aus meinen Vertragsinformationen sicher leicht herauszulesen wäre!

Daher meine Frage: Wollen Sie mich verkohlen oder ist die Angabe auf Ihrer Homepage schlicht falsch.
Denn informiert habe ich mich vor der Abreise!

--xxxxxxxxxxxxxxxxxxx

PS: Wenn Fehler auf Seiten von Mobilfunkunternehmen passieren, sollten Mitarbeiter derselbigen dies auch zugeben. Denn Fehler auf die Kunden zu schieben erzeugt nur Frust bei Letzteren, wie gerade eben geschehen!

Ich ersuche deshalb auch dieses Mail der Geschäftsführung vorzulegen, damit ein entsprechender Wechsel der Einstellung der Kundenbetreuer Top Down geschehen kann! Damit in Zukunft ein oberlehrerhafter Satz à la "Informieren Sie sich ..." nicht passiert, denn Sie können nicht vorhersagen, welchen Informationsstand ich habe!
--------------------------------------------------------------------------------

From: impressum@bob.at
To: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx
Date: Fri, 28 May 2010 xxxxxxxxxxxxxxxx
Subject: AW: Roaming [Service-Ticket: xxxxxxxxxx]

Lieber bob Kunde,

Da wir in Armenien keinen Roamingpartner haben, ist es nicht möglich mit bob Wertkarte in Armenien zu telefonieren.
Unser Tipp: Informieren Sie sich am besten vor einem Auslandsaufenthalt, ob wir einen Roamingpartner Ihres Zielortes haben und welcher Netzbetreiber für Sie am günstigsten ist.

Freundliche Grüße

Ihr bob Service Team

mobilkom austria AG / Obere Donaustraße 29 / A-1020 Wien
Firmenbuch-Nr. 207022w / Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx
Gesendet: Dienstag, 18. Mai 2010 xxxxxxxxxx
Betreff: Roaming

Thema: Roaming

Vorname: xxxxxxxxxx
Nachname: xxxxxxxxx
Mobiltelefonnummer: xxxxxxxxxxxxx
Rueckrufnummer:
Rueckruftage:
Email: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx
Kundenkennwort: xxxxxxxxxxxxx

Feedback: Ich war letzte Woche in Armenien (Yerevan und Umgebung) und konnte mit meinem Nokia xxxx mit BOB Wertkarte nicht telefonieren. Egal welches Netz (VivaCell, Beeline, Orange) ich zu nutzen versuchte, es gelang nicht und wurde mit der sinngemäßen Meldung "kein Zugriff zulässig" quittiert. Das Handy wird im Dualmodus (UMTS und GSM) betrieben und die Netzwahl war grundsätzlich auf automatisch gestellt. Wie gesagt, keine Netznutzung möglich. Beim manuellen Verbindungsversuch mit den einzelnen Netzn erhielt ich immer die Nachricht "kein Zugriff zulässig". Mit einer A1 SIM Karte im selben Handy und den selben Einstellungen war das telefonieren kein Problem! Aus dieser Schilderung können sie ersehen, dass es anscheinend bei Roaming mit BOB in Armenien ein Problem geben dürfte! Daher ersuche ich nachdrücklich dem Problem auf den Grund zu gehen und es zu beheben! Hochachtungsvoll --xxxxxxxxx
--Harald
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Post by harald »

Zu Armenien hab ich keine Rückmeldung mehr bekommen.

Diesmal hab ich mir erlaubt AirBerlin zu schreiben. Stein des Anstoßes:
Der airberlin & NIKI city tour pass für alle von 18 - 27!
Flieg im Sommer zu Deinen 5 Wunschzielen in Europa - für nur 222 €*
http://www.airberlin.com/site/landingpa ... e_mapo_CTP

Ich hab sie mal aufgefordert zu erklären, wieso sie glauben, dass diese Altersdiskriminierung zulässig sei. Versicherungen dürfen ja auch nicht alles. Mal schauen, ob ich Antwort bekomme.

Habs auch gleich mal auf der Seite gemeldet: http://www.altersdiskriminierung.de/
--Harald
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Post by harald »

AirBerlin hat geantwortet:
Ihr Schreiben – xxxxxx

Sehr geehrter xxxxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.xx.2011.

Wir bedauern, dass Sie unser Angebot für den City Tour Pass nicht nutzen können. Bitte gestatten Sie uns jedoch die Anmerkung, dass die entsprechende Gestaltung von Sonderangeboten für bestimmte Personenkreise korrekt und rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Das hat mir natürlich nicht gereicht, und da ich zur Abwechslung mal nicht Richtlinen und dergleichen wälzen wollte, hab ich das ganze über Europakonsument (über das "Grenzüberschreitende Beschwerdeformular") abklären lassen. (Deeplink für das Formular, kann gleich elektronisch ausgefüllt und versandt werden: http://www.europakonsument.at/cs/util/g ... 647d369549)

Antwort kam auch bald (ca. einen Monat nach Versendung, also recht prompt!):
Sehr geehrter xxxxxx,

Vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Beschwerdeunterlagen betreffend die Firma Air Berlin.

Wir haben Ihren Fall mit einer auf Diskriminierungsfragen spezialisierten Kollegin besprochen, die wir leider erst jetzt erreichen konnten.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass im konkreten Fall keine rechtswidrige Vorgehensweise vorliegt.

Wir erklären Ihnen die Details dazu gerne, haben jedoch keine Telefonnummer von Ihnen. Daher ersuchen wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren. Sie erreichen mich direkt unter xxxxxxxx.
Freundliche Grüße,
Der Anruf wurde sofort beantwortet. Ergebnis wie schon fast erwartet:

:arrow: Grundrechtscharta bindet nur MS und deren Organe.
:arrow: Die Versicherungsentscheidung basiert auf Geschlechterdiskriminierung. Alter kann ein mittelbarer Bezugspunkt bei Geschlechterdiskriminierung sein. Bei dem Angebot bei Air Berlin gibt es aber einen solchen Bezugspunkt nicht.
:arrow: Schließlich gibt es Richtlinien hinsichtlich Altersdiskriminierung bisher nur im Bereich Arbeitsrecht (so der Kenntnisstand seitens der beiden beteiligten Bearbeiter), was hier auch nicht weiterhilft.

Ich find, das ist ein gutes Service, auch wenn ich leider nix erreicht hab.
--Harald
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Post by harald »

Manchmal ist ja Plastikgeld in Form von Kreditkarten ein Segen. Vor allem im Ausland, wenn sonst größere Summen für Theaterkarten oder ähnliches benötigt würde.

So eine Plastikkarte bringt aber auch immer AGB des jeweiligen Kartenausgebers mit sich. Und hier trifft mich eine AGB Änderung:

http://www.cardcomplete.com/agb/

Die AGB treten in 2 Monaten (heute zugestellt) in Kraft. Der Passus der mir nicht gefällt:

Wenn MasterCardSecureCode (MCSC) angeboten wird, so soll man es benutzen. Benutzt man es nicht, dann kann CardComplete (CC) zur Verwendung auffordern. Bei mehrmaligem Widerstand leisten, wird die Zahlfunktion gesperrt.

An sich wär mir das auch egal, denn durch das System soll der Zahlvorgang ja sicherer werden. Das Problem ist, dass bei Nichtabbruch des Zahlungsvorganges, wenn man eine Systembeeinflussung erkennen kann, man ein Mitverschulden aufgebrummt bekommt. Und das bei einem noch sichereren System?

Mir taugts nicht, ich fürcht jedoch, ein Widerspruch gegen die AGB führt zur Kündigung.

Vorschläge?
--Harald
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Post by dejost »

VKI oder AK oder allenfalls BM für Konsumentenschutz, Arge Daten odgl.

Das betrifft ja zigtausende Kunden, für solche Fälle gibt's imho solche Organisationen.

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Post by dejost »

http://help.orf.at/stories/1694129/

Auch andere hatten Scherereien mit Handy-Providern.
Vor gut zwei Jahren hat Herr G. ein Angebot des Mobilfunkbetreibers T-Mobile um monatlich 25 Euro mit inkludierten 2.000 Freiminuten auch ins EU-Ausland angenommen. Seit dem hat er auch durchaus einige Telefonate in andere EU-Länder geführt, allerdings immer innerhalb des Limits.
Vor kurzem wurde der Kunde von T-Mobile angerufen und man erklärte ihm, "dass ich für das Unternehmen aufgrund dieser Nutzung der Freiminuten ins Ausland nicht mehr rentable bin".

So bekam der Kunde ein Angebot, "dass ich entweder auf einen Vertrag umsteige mit wesentlich weniger Freiminuten ins Ausland, der 50 Euro kostet, oder eben von T-Mobile gekündigt werde".
Herr G. protestierte heftig, nicht zuletzt mit dem Argument, dass der Vertrag seinerzeit mit dem Slogan "ein Leben lang" beworben worden war, doch von T-Mobile hieß es lediglich, "dass es schon verständlich ist, aber ich muss natürlich auch verstehen, dass man mit so vielen Freiminuten für das Unternehmen nicht mehr rentabel ist".

Der Kunde wollte das schriftlich haben, doch ihm wurde erklärt: "Also schriftlich gibt's von T-Mobile zu diesem Thema nichts. Die Kündigung ist mündlich wirksam." Was im Widerspruch zu den T-Mobile-AGB-steht, in denen für Kündigungen explizit die Schriftform verlangt wird.

Außerdem setzte man die Kündigungsfrist mit einem Monat an – laut AGB sind es drei Monate.
Einseitig verbindliche AGB - der Traum nicht nur von T-Mobile.
"Was allerdings nicht geht, ist dieses 'Rosinen-picken': Ein Produkt anzubieten und dann die Kunden hinauszukündigen, die sozusagen ein Verhalten zeigen, dass das Produkt nicht mehr für den Betreiber attraktiv macht" - so wie es bei Herrn G. mit seinem Telefonierverhalten offenbar der Fall war.
Scheint aber ein Happy End zu haben:
Wir wollten natürlich auch von T-Mobile wissen, ob man tatsächlich Kunden kündigt, weil sie die ihnen vertraglich zugesagte Leistung auch in Anspruch nehmen und in einer E-Mail-Stellungnahme wurde uns dazu erklärt: "Die Kündigung wurde von unserer Seite widerrufen - da uns ein Fehler passiert ist. Wenn unsere Werbung sagt, ein Leben lang - dann meinen wir natürlich auch ein Leben lang und selbstverständlich befürworten wir es wenn Kunden die Services nutzen die ihnen angeboten werden."

Bemerkenswert ist, dass dieser "Fehler" offenbar konsequent mehreren T-Mobile-Mitarbeitern über mehrere Telefonate bis zur Rechtsabteilung des Unternehmens "passiert" ist.

harald
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Seltsam, dass es fast ausnahmslos T-Mobile ist. :evil:
--Harald
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Wegen kleinen Plastikteils ganze Siemens-Bosch Waschmaschine ersetzen?

Post by dejost »

Wegen kleinen Plastikteils ganze Waschmaschine ersetzen?
Erlebnisse mit dem Kundendienst von Siemens-Bosch

Wir haben vor einiger Zeit einen Toplader von Siemens (T 12 - 54) gekauft.
Da eine neue Waschmaschine doch eine Investition ist, haben wir uns nach reiflicher Überlegung für dieses Gerät entschieden, in (unberechtigtem?) Vertrauen auf die Marke und weil es beim Energieverbrauch mit "A" bewertet war, es war dementsprechend nicht ganz billig (~800 Euro).

Dabei haben wir auch eine Zusatz-Versicherung abgeschlossen, die uns aber nichts mehr hilft, weil bei Cosmos gekauft. Gewährleistungsfrist ist auch schon vorbei und Garantie gibt es für diesen Teil nicht.

Das Problem ist jetzt Folgendes:
Die Klappen an der Trommel hängen an 4 Scharnieren. Dort ist etwas Platz der mit Plastikteilen verdeckt wird, damit dort keine Wäschestücke durchrutschen. Eines dieser Plastikteile ist kaputtgegangen und ein weiteres hat einen Sprung.

Dadurch dass diese Plastikverkleidung des Scharniers kaputt ist, entsteht eine kleine Öffnung, durch die kleine Wäschestücke beim Waschvorgang aus der Trommel geschleudert werden. Die Wäsche geht dabei kaputt und für das Gerät ist das vermutlich auf Dauer auch nicht gut.

Die kaputten Wäschestücke werden in kleine Teile zerrissen die dann auch noch bei der nächsten Wäsche die Kleidung verschmutzen.

Wir haben uns also an den Kundendienst von Siemens-Bosch gewandt, mit der Bitte, sie mögen uns sagen wo wir die entsprechenden Teile kaufen können und wie die dann einzubauen wären.

Uns wurde mitgeteilt, dass dies nur durch einen völligen Trommelaustausch gehen würde. Die neue Trommel kostet für sich fast 300 Euro, und die kann man (oder zumindest ich) sicher nicht selber einbauen.

Daher stehen wir jetzt vor der Wahl, entweder bei jedem 3. Waschgang eine Socke oder Unterhose zu shreddern, die Waschmaschine für mehr Geld als sie noch wert ist reparieren zu lassen oder wegen eines fehlenden Stück Plastik eine neue Waschmaschine zu kaufen.

Zum Ärger als Konsument kommen hier noch Bedenken weger nachhaltiger Ressourcennutzung dazu, denn umweltfreundlich ist das sicher nicht.

Ich weiß jetzt auch nicht, was schlau ist. Bei den obigen Problemen (Telekom (mittlerweile A1) & die nicht portierte Nummer, Telekom (mittlerweile A1) & angeblich 2 mal verschickte Codes) war ja immer klar, was die Lösung wäre, aber bei dem weiß ich es auch nicht und bin für Tipps dankbar.

Außerdem habe ich mich an das Konsumentenschutzmagazin des ORF gewandt, vielleicht interessiert die das bzw haben die einen Tip.

edit: Das - leider nicht so erfreuliche vorläufige - Ergebnis gibt es ein paar Posts weiter unten.
Last edited by dejost on 10 Oct 2012, 14:42, edited 2 times in total.

harald
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Aber wenn der Hersteller selbst sagt, es gibt keine Ersatzteile - außer der Gesamttrommel?

Das ist mein Problem - wenn die sagen, "Ein Fachmann kann das reparieren, wir können Ihnen nur eine neue verkaufen" wäre ich schon zum http://www.rusz.at/ gegangen, aber wenn die sagen "Der nötige (!) Ersatzteil kostet 300€" (obwohl wie gesagt, nur ein Plastikteil).

edit: In Folge haben wir beim RUSZ angefragt, siehe weiter unten.
Last edited by dejost on 04 Apr 2013, 07:35, edited 1 time in total.

harald
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Die kaufen zum Teil nicht reparable Maschinen an und benutzen deren Teile als Ersatzteile. Einfach anfragen.
--Harald
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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... blaufdatum
Wer kennt das nicht: Kaum ist die Garantie eines Gerätes
abgelaufen, treten Defekte auf. Zufall? Nicht immer. Um
Enttäuschungen zu vermeiden, ist beim Kauf gute Beratung durch
Fachleute wichtig.
Nur Beratung durch unabhängige Fachleute - wo kriegt man das noch?
Geschäfte, die auch Reparaturen anbieten, haben viel Erfahrung auf diesem Gebiet.
Wichtige Fragen sind, wie lange der Hersteller Ersatzteile für das
Produkt verfügbar hat und wie lange die volle Garantie auf das
Produkt gegeben ist. Bei gut konstruierten Geräten kann ein
Hersteller auch entsprechend lange Garantiezeiten anbieten. Ist das
Produkt im Falle eines Defekts reparierbar? Verschraubte Produkte
sind besser reparierbar als verschweißte oder vernietete. Bei
Qualitätsprodukten zahlt sich im Falle eines Defekts eine Reparatur
fast immer aus!
Dass ein Gerät frühzeitig den Geist aufgibt, ist oft kein Zufall.
Manche Produkte werden absichtlich so konstruiert, dass sie ein
bestimmtes Alter nicht überschreiten. Geplante Obsoleszenz ist das
bewusste Einbauen von Schwachstellen in Produkte, um deren
Lebensdauer zu verkürzen. In Extremfällen werden extra Mechanismen
eingebaut, die ein Gerät nach einer genau festgelegten Anzahl von
Betriebsstunden außer Funktion setzen. Bei manchen Druckern wurden
zum Beispiel eingebaute Chips entdeckt, die das Gerät nach einer
bestimmten Anzahl gedruckter Seiten vorzeitig in den Ruhestand
schicken.
Immer häufiger treten bei Grafikkarten in Laptops Defekte auf, die sich durch besseren Einbau und bessere Kühlung der Grafikkarte leicht vermeiden ließen. Wenn dann die Grafikkarte auch noch so eingebaut ist, dass man sie nur mitsamt der ganzen Platine tauschen kann, ist eine wirtschaftliche Reparatur kaum mehr möglich. Bei der Konstruktion von Geräten die Reparierbarkeit nicht zu beachten, bedeutet eine bewusste Verkürzung der Produktlebensdauer.
Eine häufige Ursache dafür, dass Produkte rasch weggeworfen
werden, ist auch die rasante Beschleunigung von Produktlebenszyklen.
Ein fünf Jahre altes Handy gilt schon beinahe als museumsreif.
Fernseher, die uns vor drei Jahren noch als Geräte mit unschlagbarer
Bildqualität verkauft wurden, gelten schon kurz darauf in der Werbung
als "Dreck", den man "weghauen" müsste. Auf viele Geräte folgt nach
wenigen Monaten bereits das Nachfolgemodell. "Manchmal stellen neue
Modelle wirklich einen technischen Fortschritt dar, oft ist
allerdings bei genauem Hinschauen kein tatsächlicher Mehrnutzen im
Vergleich zu älteren Modellen gegeben. Bevor Sie ein Gerät durch ein
Neues ersetzen, sollten Sie jedenfalls gut abwägen, wie groß der
Mehrnutzen tatsächlich ist", meint Mag. Elmar Schwarzlmüller,
Ressourcenexperte von "die umweltberatung".

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Ich bin noch das vorläufige Ende unserer Geschichte mit dem kleinen Plastikteil und der Waschmaschinentrommel schuldig:

Der Kundendienst von Siemens- Bosch (BSH Hausgeräte Gesellschaft mbH) hat uns auf unser letztes Email nach sehr langer Zeit - wir hatten gar nicht mehr mit einer Antwort gerechnet - geantwortet. Im Wesentlichen stand nichts Neues drinnen, sie können neue Klappenhalterungen nicht liefern, denn diese bekommt der Kundendienst vom Werk in Deutschland nicht. (Wieso nicht, haben sie nicht gesagt.)
Ein Kulanzangebot (neue Waschmaschine verbilligt) haben sie auch in den Raum gestellt, aber wie schon erwähnt wollten wir nicht wegen eines kleinen Plastikteils eine neue Waschmaschine kaufen und haben das nicht genutzt.

In Folge habe ich mich gleich ans R.U.S.Z. gewandt, aber auch die haben gesagt, dass "eine Reparatur nicht sinnvoll gemacht werden kann".

Wir haben natürlich schon längst einen Workaround gefunden - kürzer schleudern und kleine Wäschestücke in einen Wäschesack geben - und dabei werden wir also auch weiterhin bleiben müssen, da eine Reparatur wegen eines abgebrochenen Plastikteils bei einer Markenwaschmaschine nicht auf wirtschaftliche Weise möglich ist.

Super, oder?
Kleiner Plastikteil bricht ab, und die einzige Lösung ist faktisch eine neue Waschmaschine.

edit: Das glimpfliche Ende - ohne Zutun des Herstellers - 2 Posts weiter.
Last edited by dejost on 04 Apr 2013, 07:51, edited 2 times in total.

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Und wieder mal das Thema geplante Obsoleszenz:

http://derstandard.at/1348285611424/Gep ... ll-sterben
Der Grund für "geplanten Murks" sei naheliegend, meint Öko-Test: Unternehmen wollen neue Waren absetzen. Ein Beispiel: Beim Handmixer greifen Plastikzahnräder und Bauteile aus Metall ineinander. "Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Erstere die Zähne verlieren", kritisieren die Konsumentenschützer in der Oktober-Ausgabe.
Der Einwand, die Verwendung minderwertiger Werkstoffe habe ihren Ursprung in der Geiz-Mentalität vieler Kunden, finden die Tester fadenscheinig: "Hochwertige Komponenten kosten nur wenige Cents mehr, damit würde sich fast jedes elektronische Produkt höchstens um einen Euro verteuern, aber fünf bis zehn Jahre länger halten."
Es sind aber nicht immer billige Kleinteile, die für geplante Obsoleszenz sorgen. Öko-Test nennt als weiteres Beispiel das Kultobjekt iPhone: An diesem Handy suche man vergebens die Klappe, hinter der sich der Akku verbirgt. "Er ist fest eingebaut. Damit bestimmt die Lebensdauer des Akkus die Lebensdauer des gesamten Geräts. In der Regel überstehe ein Akku 500 Ladezyklen; er hält bei einem Smartphone, das alle ein bis zwei Tage ans Netz muss, also rund zwei Jahre - so lange wie der Vertrag zum Handy." Ist man technisch nicht versiert genug, ist dann der Gang zum Fachmann angesagt, der zwischen 30 und 40 Euro für den Umtausch verlangt. Besonders bei den älteren Modellen iPhone 3G und 3GS ist der Einbau relativ aufwendig - hier kosten die Akkus allein rund zehn Euro, erfuhr die APA auf Nachfrage bei Wiener Smartphone-Reparaturgeschäften.
Digitalkameras, Staubsauger und Bücherregale, alles mutiere zu Wegwerfartikeln, in Fernost billig hergestellt, zu Niedrigstpreisen auf den Markt geworfen, nach dem absehbaren Defekt nicht mehr reparierbar. "Dabei werden bewusst Rohstoffe und Ressourcen verschwendet", so die Konsumentenschützer.
Die Politik könnte Abgaben auf den Verbrauch von Ressourcen einführen und Öko-Zölle, die nicht nachhaltig produzierte Waren verteuern würden. Anderer Ansätze wären eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist oder eine "Pflicht zur Reparatur". Ob diese rechtlich durchzusetzen wäre, sei allerdings unklar.
Oft rentiere sich aber einfach der Versuch, Produkte zu reparieren, doch. Auf Internetseiten wie ifixit.com werden im Kollektiv Anleitungen dafür zusammengetragen.
Mich regt das auf.
Last edited by dejost on 04 Apr 2013, 11:48, edited 1 time in total.

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So, und jetzt das endgültige Ende meiner Waschmaschinengeschichte:

Ich habe die Waschmaschine mit Sugru (http://www.sugru.com) repariert. Den Tipp hat mir jemand im Standardforum gegeben. (http://derstandard.at/plink/1348285611424/28382499)

Ö1 hat meinen Fall sogar in der Ö1- Konsumentenschutzsendung Help gebracht (ich hab's aber leider verpasst und es ist nicht mehr online), dort soll Siemensbosch gesagt haben, sie überlegen sich was für die Zukunft.

edit: Diese Lösung hält auch schon seit vielen Monaten, und auch wenn Sugru nach der 1000sten Wäsche nachlässt, für weniger als 20€ gibt's eine neue Packung.

Ein Film zum Thema geplante Obsoleszenz macht derzeit auch Furore http://derstandard.at/1355460171725
Last edited by dejost on 04 Apr 2013, 11:48, edited 3 times in total.

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Viele der in diesem Thread erwähnten Schererein sind mit Telekom- Firmen.

Der OGH rettet jetzt viele KonsumentInnen vor zukünftigen Scherereien:

http://derstandard.at/1356427022752/19- ... nzulaessig
Mit dem Urteil setzt der OGH der "uferlosen Zustimmungserklärung" zur Datenverwendung deutliche Schranken. Laut Datenschutzgesetz müssten Kunden nämlich bei der Erteilung der Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten Bescheid wissen, zu welchem Zweck diese verwendet werden und an wen sie übermittelt werden. Dies ginge aber nach den aktuellen Klauseln von UPC nicht hervor, weshalb UPC damit gegen das normierte Transparenzgebot verstoße.
Ein weiterer Verstoß sei dadurch gegeben, dass UPC wirksame Mitteilungen über Vertrags- und Entgeltänderungen an eine dem Kunden bei Vertragsabschluss zugeordnete E-Mail-Adresse verschickt. Die Übermittlung solcher Nachrichten sei gesetzeswidrig, da elektronische Rechnungen nicht als Standard gesehen werden können. Dem Kunden müsste das Wahlrecht zustehen, auf welchem Weg er seine Rechnung bekommen möchte. Wer eine Papierrechnung wählt, dem darf kein Entgelt dafür verrechnet werden. Über solche Vertrags- und Entgeltsänderungen müsse darüber hinaus einen Monat im Vorhinein informiert werden, wie auch über die Möglichkeit, aufgrund dieser aus dem Vertrag auszusteigen - auch bei einer Mindestvertragsdauer.
Der Rechtsweg [bei Rechnungseinspruch bzw Mahung] ist nur innerhalb eines halben Jahres zulässig. So sieht es jedenfalls eine weitere UPC-Klausel vor. Dies sei "gröblich benachteiligend", denn KonsumentInnen könnten dies auch danach gerichtlich geltend machen.
Das war nur ein Best-Of, gibt natürlich noch mehr, Rücktrittsverzichte, Belehrungsfehler uvm.

Relevant ist das nicht nur für UPC- KundInnen, sondern es sollen halt auch viele andere Unternehmen ähnliche AGB haben.

Bei sowas frage ich mich immer, was macht die Rechtsabteilung in solchen Unternehmen?
Denn das einige der Klauseln im Konsumentengeschäft unzulässig ist, sollte jedeR JuristIn erkennen - warnt die Rechtsabteilung, und wird ignoriert? Fragt man die gar nicht? Oder erzählen die der Geschäftsleitung G'schichteln?

harald
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Hab ich auch gerade gelesen. :D
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harald
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Post by harald »

Ich lieg am Boden und lach mich gerade krumm. Folgendes Mail kam vor wenigen Stunden rein:
UPC Information (no reply) wrote: Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unser Service für Sie noch effizienter wird. Denn ab sofort werden wir

Ihre UPC-Rechnung per E-Mail zustellen.

Dies entspricht nicht nur den zeitgemäßen Wünschen und Anforderungen unserer Kunden, sondern beinhaltet – unter anderem – noch folgende Vorteile:

:arrow: Online-Rechnungen schonen die Umwelt
:arrow: Sie reduzieren Ihre eigene "Papierflut"
:arrow: Rascherer Erhalt der Rechnung – keine Wartezeit durch den Postweg
:arrow: Die Einzelentgeltnachweise für Telefon- und Digital TV-Kunden sofort mit dabei
:arrow: Einfache und unkomplizierte Anwendung – anklicken, einsehen und bei Bedarf ausdrucken

Sobald eine Monatsrechnung verfügbar ist, erhalten Sie von uns Ihre Online-Rechnung sofort per E-Mail.

Für weitere Fragen oder wenn Sie die Umstellung nicht wünschen und somit Ihre UPC-Rechnung per Post erhalten möchten, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr UPC-Team

Bitte antworten Sie nicht auf dieses E-Mail. Falls Sie Fragen zu UPC oder unseren Produkten haben, finden Sie mehr unter www.upc.at. Sie können Ihre Zustimmung zum Erhalt von produktrelevanten E-Mails jederzeit online widerrufen.

Impressum
Dieses Mailing ist ein Service der UPC Telekabel Wien GmbH im Auftrag aller UPC Gesellschaften in Österreich.
Wolfganggasse 58-60, 1120 Wien. Firmenbuchnummer: 84116a, Handelsgericht Wien. Unternehmensgegenstand: TV-, Digital TV-, Breitband Internet- und Telefon-Dienstleistungen, in den Gebieten Wien, Graz, Klagenfurt, Wiener Neustadt, Region Baden sowie im Raum Purkersdorf und Reichenau an der Rax.
Wie geil! :mrgreen:
OGH 14.11.2012, 7 Ob 84/12x wrote:Dem Kunden darf vom Unternehmer nicht aufgedrängt werden, dass der Unternehmer Mitteilungen über Vertrags- und Entgeltänderungen nur mit E-Mail (etwa an eine bei Vertragsbeginn für den Kunden zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse) mitteilt.
Ich glaub der VKI wird sich bald die Hände reiben!
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harald
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Post by harald »

Also heute gegen 14:30 Uhr bei UPC angerufen und Papierrechnung verlangt.

Prompt und ohne Überredungsversuche seitens der Hotline akzeptiert.

Dann kam die nächste Überraschung:

Mail gegen 15 Uhr:
Sehr geehrter xxxx,


hiermit bestätigen wir Ihnen nochmals die Daten Ihres Einziehungsauftrages.
Bitte überprüfen Sie diese auf Ihre Richtigkeit:

Institut: XXXX
BLZ: XXXX
Kontonummer: XXXX
Kontoinhaber: XXXX xxxx

Stimmt Ihre Bankverbindung mit den oben angeführten Daten nicht überein, ersuchen wir Sie, uns zu kontaktieren. Antworten Sie einfach auf dieses Mail mit den berichtigten Angaben oder melden Sie sich telefonisch bei unserer Service Hotline unter (01) 960 60 600.

Bitte beachten Sie, dass bekannt gegebene Änderungen erst mit Ihrer nächsten Rechnung wirksam werden. Begleichen Sie bisher erhaltene Rechnungen (sofern diese noch nicht von ihrem Konto eingezogen wurden) oder Zahlungserinnerungen bitte noch mittels Zahlschein.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen unter unserer Service Hotline für Fragen und Änderungen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr UPC Team
Dumm nur, dass die Daten nicht übereinstimmen.

Daher mein Mail:
S.g. Damen und Herren!

Die Daten lauten korrekt:

Institut: XXXX
BLZ: XXXX
Kontonummer: XXXX
Kontoinhaber: XXXX yyyy

Hochachtungsvoll,
Keine Ahnung, wieso sie auf die Idee kamen yyyy gegen xxxx auszutauschen.
--Harald
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harald
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Post by harald »

Und die Antwort war jetzt prompt, gegen 15:30 Uhr. Schnell sind sie also!
Sehr geehrter xxxx,

hiermit bestätigen wir Ihnen nochmals die Daten Ihres Einziehungsauftrages.
Bitte überprüfen Sie diese auf Ihre Richtigkeit:

Institut: XXXX
BLZ: XXXX
Kontonummer: XXXX
Kontoinhaber: XXXX yyyy

Stimmt Ihre Bankverbindung mit den oben angeführten Daten nicht überein, ersuchen wir Sie, uns zu kontaktieren. Antworten Sie einfach auf dieses Mail mit den berichtigten Angaben oder melden Sie sich telefonisch bei unserer Service Hotline unter (01) 960 60 600.

Bitte beachten Sie, dass bekannt gegebene Änderungen erst mit Ihrer nächsten Rechnung wirksam werden. Begleichen Sie bisher erhaltene Rechnungen (sofern diese noch nicht von ihrem Konto eingezogen wurden) oder Zahlungserinnerungen bitte noch mittels Zahlschein.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen unter unserer Service Hotline für Fragen und Änderungen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr UPC Team
--Harald
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harald
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Post by harald »

Willkommen bei UPC
Schön, dass wir Sie bei uns begrüßen dürfen!

Sehr geehrter xxxx!

Vielen Dank, dass Sie sich für UPC entschieden haben. Wir hoffen, die Einrichtung Ihres Anschlusses ist schon erfolgt und Sie können Ihren UPC-Dienst nutzen.

Wir sind gerne für Sie da!
Für Fragen oder Informationen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Außerdem finden Sie auf unserer Website www.upc.at zahlreiche Informationen und Services:
:twisted: Na, ist der Anschluss nun schon eingerichtet oder nicht? Da hat der Subunternehmer, der den Anschluss gemacht hat, wohl nicht genau zurück gemeldet oder die eigene Kundenverwaltung versagt. Wie auch immer, lustig ist das Mail allemal!
--Harald
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harald
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Post by harald »

Heute mal ein halbes Lob nach der Schererei.

Habe die erste Monatsabrechnung von UPC bekommen. Als Erstes fällt auf, dass es durchaus von Vorteil ist, ein Studium abgeschlossen zu haben, in dem strukturiertes Denken gefragt ist.

Habe nämlich noch nie eine Rechnung gesehen, die aus 10 verschiedenen Rabatteinzelpositionen besteht. Im Vergleich dazu muten die 8 Einzelverrechnungsposten ja schon verschwindend gering an (auch wenn dieser Betrag logischerweise höher ist).

Nach Abschluss des Rechnungsstudiums musste ich dann feststellen, dass ein Rabatt fehlt. Daraufhin hab ich folgendes Mail am 20.02.2013 geschrieben:
Sg. Damen und Herren! In der Rechnung mit der Rechnungsnummer xxxx−xx fehlt der Neukunden Online Bonus in der Höhe von -€ xx,xx. Dieser wurde im Bestellmail korrekt ausgewiesen. Ich bitte um entsprechende Gutschrift im Rahmen der nächsten Rechnung! Hochachtungsvoll, xxx
Und nun das Lob! Die Antwort kam heute am 22.02.2013, also sehr zügig. Abzüge gibts in der B-Note für die Verwendung der deutschen Sprache, aber das ist hinsichtlich des erfreulichen Inhalts zu verschmerzen:
Sehr geehrter xxxx,

vielen Dank für Ihr E-Mail.

Nach Überprüfung Ihrer Verrechnung kann ich Sie darüber informieren, dass der Onlinebonus für Sie nur auf der kommenden Rechnung unter Gutschriften ersichtlich sein wird.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr UPC Serviceteam
xxxx
--Harald
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harald
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Post by harald »

Eine neue Schlichtungsstelle soll es geben.

http://www.verbraucherschlichtung.at/

Quelle: http://help.orf.at/stories/1713951/
Neue Verbraucherschlichtungsstelle beginnt Testphase

Für Verbraucherstreitigkeiten, die man nicht vor Gericht austragen will, gibt es bisher erst wenige spezifische Schlichtungsstellen - etwa für den Bahnverkehr, den Energiesektor oder die Mobilfunkbranche. Das wird sich laut Plänen der EU-Kommission bald ändern: Die Mitgliedsstaaten sollen künftig eigene außergerichtliche Streitschlichtungsstellen einrichten. Das Konsumentenschutzministerium stellt dazu nächsten Freitag ein Pilotprojekt vor.
--Harald
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dejost
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Post by dejost »

Ebay reiht sich jetzt in die Liste von Unternehmen ein, gegen dass ich mich in einer mühsamen Verbraucherstreitigkeit durchgesetzt habe.

In Vorbereitung auf den im Laufe des nächsten Jahres anstehenden Umzug habe ich einen großen Stapel an Videospielen verkauft.

2 der Käufer waren Sonderfälle, mit denen musste ich x-mal hin- und herschreiben.
ich auf Ebäy wrote:2 Käufer haben immer noch nicht gezahlt, obwohl ich beide schon mehrfach angeschrieben habe. Es wurden aber automatisch die Verkäufe gelöscht, dh ich kann über "Problem klären" die Artikelnummer gar nicht mehr auswählen oder die Adressen oder Preise nachschlagen. Vor allem der eine Käufer, der auch nur ein einziges Mal geantwortet hat, hat eine ganze Reihe von Artikeln gekauft, sodass ich die gar nicht alle mehr rekonstruieren kann, da ich auch von der unangekündigten Löschung einer noch nicht abgschlossenen Transaktion völlig überascht war. Ich wüsste nicht mal mehr, wieviel er mir schuldet. Ich würde Sie daher ersuchen, mir diese noch nicht abgeschlossenen Transaktionen wieder verfügbar machen.
45 Tage, habe ich gelernt, nach Abschluss der Transaktion ist das nicht mehr möglich.

Das Hauptproblem war, die Ebay- MitarbeiterInnen das Problem zu verstehen. Ca 5 Mal habe ich sie angeschrieben, bis sie verstanden hatten, worum es überhaupt geht.

Als sie's endlich verstanden hatten, schrieb ich:
Also müssen Sie mir nur mehr die Gebühren für die derart entfallenen Transaktionen zurücküberweisen (wenn es für Sie wesentlich weniger aufwändig ist, würde ich mich - ausnahmsweise, einmalig und ohne Präjudiz - mit einer Gutschrift abfinden lassen), und die Sache ist erledigt.
der xte Ebay-Mitarbeiter, der mir geantwortet hat wrote:Da wir Sie als eBay-Mitglied sehr schätzen, habe ich Ihnen als einmalige Kulanzleistung die Verkaufsprovisionen soeben gutgeschrieben.
Immerhin. (Ich glaube zwar, dass mir in Wahrheit ein halber Euro mehr zugestanden hätte, aber deswegen wollte ich jetzt nicht weiter streiten).

Am Wochenende habe ich neue Artikel zum Verkauf eingestellt.

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Geplante Obsoleszenz - vom kurzen Leben neuer Produkte

http://derstandard.at/1363706824856/Gep ... r-Produkte
Wie weit verbreitet dieses Konsumankurbeln mit schleißigen und verschleißenden Bauteilen tatsächlich ist, wird beispielsweise auf der deutschen Plattform "Murks? Nein Danke!" gesammelt.
Jetzt hat der Initiator dieser Plattform, Stefan Schridde von der Arge Regio, gemeinsam mit Christian Kreiß, Professor für Wirtschaftspolitik an der Hochschule Aalen, im Auftrag der deutschen Grünen eine Studie zum Thema geplante Obsoleszenz erstellt, die einen umfassenden Einblick in die Hintergründe und die unterschiedlichsten Formen der Manipulation an der Gerätelebensdauer bietet - und die wahrlich tief blicken lässt.

Denn hier findet sich nicht nur ein historischer Abriss vom einst so langlebigen und robusten "Model T" des Autoherstellers Henry Ford bis hin zur reparaturfeindlichen Verschleiß- und Wegwerfgesellschaft unserer Zeit.
Hier finden sich beispielsweise die Klassiker der geplanten Obsoleszenz - die Waschmaschinen. Wie etwa die zu schwach dimensionierten Dämpfer, die zu einer Materialermüdung im Kugellager führen. Oder Laugenbehälter, die nicht mehr wie früher aus Edelstahl, sondern aus Kunststoff gefertigt werden. Dieses Material ist weniger belastbar, was zu teuren Reparaturen und letztlich zu wirtschaftlichen Totalschäden führt.

Wir alle kennen auch den Servicemann für Waschmaschinen aus der Werbung, der einen verkalkten Heizstab in die Kamera hält. Die Heizstabreparaturen haben in den vergangenen Jahren tatsächlich zugenommen - aber vor allem wegen Materialermüdung der integrierten Schmelzsicherung. Oder auch wegen einer Korrosion des Heizkörpers - weil die Oberflächenbeschichtung in minderer Qualität ausgeführt wurde.
Auch ich (weiter oben in diesem Thread) kann zum Thema geplante Obsoleszenz und Waschmaschinen eine Geschichte erzählen.
Bekannt ist auch der Einbau von zu schwach dimensionierten Elektrolytkondensatoren in vielen Elektrogeräten wie Fernsehern, Videogeräten, Receivern. Deren Lebensdauer könnte locker um fünf bis zehn Jahre verlängert werden - wenn Kondensatoren eingebaut würden, die nur weniger als einen Cent mehr kosten würden.

Aber: Diese Elektrolytkondensatoren werden oft nahe an Bauteilen eingebaut, die Wärme abgeben - was die Lebensdauer des Kondensators erst recht verkürzt.

Weitere Fälle: Kopfhörer werden oft an der Verbindungsstelle als Drahtkopfhörer ausgeführt - sogar bei teureren Markenprodukten. Genau bei diesen Drahtteilen kommt es dann aber auch bei normaler Nutzung zu Materialermüdung und Kabelbruch.

Oder: Die Federungen hinter Ein/Aus-Schaltern von PC-Zentraleinheiten oder von Monitoren werden in Plastik ausgeführt - dieses Material ermüdet schneller.

Oder: Beim Handmixer werden die Rührbesen von einem Schneckengetriebe bewegt. Genau hier werden oft Kunststoffzahnräder eingebaut. Die Folge: Der metallene Schneckenantrieb fräst eine Spur in die Kunststoffzahnräder, sodass diese im dritten Betriebsjahr ausfallen. Ein Austausch ist nicht möglich.

Oder: Oft werden in Textilien Reißverschlüsse eingebaut, deren Zähne nicht einzeln, sondern als Längsspirale ausgeführt werden. Sie geben früher den Geist auf.
Laut der deutschen Studie sind inzwischen mehr als 150 Produkte so konstruiert, dass der Austausch des Akkus nicht oder nur sehr schwer möglich ist.

Schöne Beispiele finden sich auch unter dem Stichwort "Ersatzteilwucher" : Da geht beispielsweise die Feder in einem Eiskasten-Türgriff kaputt. Eine neue Feder würde 50 Cent bis einen Euro kosten. Aber leider gibt es nur einen kompletten neuen Griff als Ersatz teil. Und der kostet 85 Euro.

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http://derstandard.at/1369361645844/VKI ... ntergraben
"Es ist immer dieselbe Geschichte", heißt es im Magazin "Konsument" (Juni-Ausgabe): Ein neuwertiges Handy funktioniert nicht mehr, der Benutzer schickt es im Vertrauen, dass die Sache im Rahmen der Gewährleistung erledigt wird, an die Servicestelle. Dann flattert ihm eine Rechnung über 30 bis 40 Euro ins Haus, mit dem Vermerk, dass ein irreparabler Feuchtigkeitsschaden vorliege, der weder von der Gewährleistung noch von der Garantie gedeckt ist. Der Rechnungsbetrag wird als Bearbeitungsgebühr eingehoben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat von Februar 2012 bis vergangenen April rund 170 solcher Berichte von verärgerten Kunden gesammelt. Mehr als die Hälfte der Fälle waren Smartphones der Marke Samsung (überwiegend Galaxy oder Nexus), an zweiter Stelle folgten Nokia-Modelle mit einem Anteil von 13 Prozent.
Wenn das so stimmt, ist das meiner Meinung nach gewerbsmäßiger Betrug iSd § 148 ö StGB, Strafdrohung bis zu 5 Jahre.

Scheint auch nicht neu zu sein:
http://verbraucherrecht.at/cms/index.ph ... news]=1684

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http://futurezone.at/digital-life/amazo ... 54.170.082
Amazon hat sein Prime-Abo in der vergangenen Woche um die Möglichkeit erweitert, kostenlos aus einer Auswahl von mehr als 12.000 Filmen und TV-Serien zu streamen. Zusätzlich gibt es bei dem Prime-Abo, das mit 49 Euro im Jahr zu Buche schlägt, gratis Express-Lieferung am nächsten Tag sowie kostenlosen Zugang zu einer E-Book-Bibliothek. In Österreich ist dieses Angebot jedoch zum überwiegenden Teil nur theoretisch, denn weder der Versand, noch das Videostreaming sind hierzulande möglich.
Über soetwas habe ich mich übrigens selbst vor einiger Zeit bei Amazon beschwert. Habe eine nette Antwort bekommen, aber es hält sie nicht davon ab, wieder Dinge in Ö zu bewerben, die es in Ö nicht gibt.
Konsumentenschützer halten ein derartiges Vorgehen für problematisch. Daniela Zimmer, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer (AK) Wien, ortet unter Umständen sogar einen Gesetzesverstoß. Besonders schwerwiegend ist der Umstand, dass Amazon für Prime auf der eigenen Seite wirbt. “Wenn ein Anbieter in der Werbung wesentliche Einschränkungen nicht unmittelbar nennt, dann ist das intransparent und es wäre möglich, dass er damit gegen das Gesetz zu unlauterem Wettbewerb verstößt”, sagt Zimmer.

Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum wird konkreter: “Etwas so zu bewerben, und dann zwei Drittel des Angebots zu streichen, ist nicht in Ordnung, das passt rechtlich sicher nicht.” Ob es sich dabei lediglich um Irreführung oder um unlauteren Wettbewerb handle, müssten laut Schranz Gerichte bestimmen.

Hat ein Kunde das Abo abgeschlossen und den Probemonat verstreichen lassen, besteht außerdem die Möglichkeit der Anfechtung: “Hält mir ein Anbieter im Zuge der Seite, wo man mich über das Produkt aufklärt, diese wichtige Info vor, stehen die Chancen bei einer Irrtumsanfechtung des Kaufvertrages gut”, meint Zimmer.
Amazon selbst wollte trotz mehrmaliger Anfrage der futurezone keine Stellungnahme abgeben.

edit Anfang 2015: Mittlerweile gibt es Amazon Prime auch "vollständig" in Österreich.

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http://futurezone.at/b2b/telekom-darf-l ... -verteuern

Lebenslang muss lebenslang bleiben. Zumindest bei (Telephon-)Tarifen:
A1/Telekom darf einen Tarif, der mit "ein Leben lang" beworben wurde, nicht im Nachhinein durch eine Servicepauschale von 15 Euro verteuern, sagt der OGH. Wo er recht hat, hat er recht.

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http://www.wutundgut.at

Eine Seite, die ungefähr das selbe macht wie dieser Thread, nur mit mehr Mitwirkenden.

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Re: Scherereien als Konsument(in)

Post by dejost »

http://derstandard.at/1397521509135/Hae ... -Bewertung
Thomas Allrutz, ein Augsburger, hatte vergangenes Jahr ein Fliegengitter beim Onlinehändler bestellt. Das Produkt kam nicht direkt von Amazon, die Plattform diente lediglich als Zwischenhändler.
Die Lieferung erfolgte prompt, bei der Montage des Gitters hakte es jedoch. Allrutz wandte sich an den Händler, dieser reagierte jedoch unverschämt und zeigte sich nicht kooperativ, so der Kunde. Deshalb veröffentlichte Allrutz eine negative Bewertung auf Amazon, in der er sich über das Verhalten des Händlers beschwerte.
Ich habe die Bewertung gelesen, und sie ist geradezu harmlos.
Prompt folgte eine Aufforderung des Händlers, die Kritik zu löschen. Der Kunde weigerte sich und leitete das Mail an Amazon weiter. Eine Woche später kam eine Unterlassungserklärung, Allrutz sollte weiters die Anwaltskosten von 800 Euro zahlen. Der Kunde weigerte sich erneut.
Vergangenen Herbst eskalierte der Streit weiter: Der Händler verklagte Allrutz auf 70.000 Euro und erklärte, dass Amazon aufgrund von negativer Bewertung und Beschwerde sein Verkäuferkonto gesperrt hatte.

Dadurch seien ihm 39.000 Euro durch die Lappen gegangen, diesen Betrag wollte er jetzt vom Kunden erstattet. Dazu kämen "weitere Schäden", berichtet die Augsburger Allgemeine.
Im Juni soll nun der Prozess starten. Würde Allrutz verurteilt werden, hätte dies weitreichende Folgen "für das komplette System der Bewertungen im Internet", so dessen Anwalt. Amazon hat sich zu dem Fall bislang nicht geäußert.
Finde es nachlässig - und falls absichtlich schäbig - von Amazon, sich hier noch nicht eingeschaltet zu haben. Oder der Artikel ist nicht aktuell, was ja auch mal vorkommen kann.

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Re: Scherereien als Konsument(in)

Post by dejost »

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 97043.html

Die Vernunft hat gesiegt und der Kunde hat gewonnen.
Der Händler wurde wie schon erwähnt auf Amazon gesperrt.
Bekommen hat der Händler allerdings nichts: Die Klage wurde abgewiesen. Der Verkäufer hätte nämlich erst beweisen müssen, dass die Montageanleitung fehlerfrei und die Kritik des Käufers unberechtigt war. Da er das nicht konnte, sah das Gericht keine Basis für eine Forderung nach Schadenersatz.

Fazit: Kunden dürfen ihre negativen Erfahrungen weiterhin öffentlich machen. Überzogene Kritik oder unwahre Behauptungen müssen Händler und Dienstleister sich allerdings nicht gefallen lassen.

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Re: Scherereien als Konsument(in)

Post by dejost »

Schon weiter oben habe ich festgehalten, dass geplante #Obsoleszenz meiner Rechtsansicht nach gewerbsmäßiger Betrug ist.

In Frankreich will man das jetzt ins Gesetz schreiben, wie die Fuzu berichtet:
http://futurezone.at/netzpolitik/geplan ... ug-gelten/
In Frankreich soll das absichtliche vorschnelle Altern zum Beispiel von Elektrogeräten künftig als Betrug bestraft werden. Ein entsprechendes Gesetz hat bereits die erste Hürde im Parlament genommen.
Als Beispiel gelten Geräte, bei denen ein Akku nicht austauschbar ist. Die Hersteller weisen die Vorwürfe jedoch zurück.
Es muss sich ja niemand selbst belasten.
In Frankreich sollen nachgewiesene Fälle künftig als Betrug mit bis zu zwei Jahren Haft und 300.000 Euro Geldstrafe bestraft werden können. Dazu muss laut Gesetz ein Produkt bewusst so gebaut werden, dass mit dem Ziel neuen Umsatzes die Lebensdauer künstlich verkürzt wird.
Den begleitenden Lobbyistensturm würde ich gerne sehen.

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Re: Scherereien als Konsument(in)

Post by dejost »

Der orf bleibt am Thema geplante Obsoleszenz (im weiteren Sinne) dran:

http://orf.at/stories/2279776/2217728/
Früher sei es üblich gewesen, dass Produkte mit Bauplänen und Servicedokumentationen für Reparaturen ausgeliefert werden, so der Gründer des US-Reparaturnetzwerks iFixit, Kyle Wiens, gegenüber ORF.at. Doch im Laufe der Zeit habe das immer mehr abgenommen. IFixit, das sich darauf spezialisiert hat, Reparaturanleitungen und dazupassendes Reparaturwerkzeug im Netz anzubieten, müsse dabei sehr genau darauf achten, keine Dokumentationen der Hersteller online zu stellen, um nicht geklagt zu werden.
Die Praxis, Reparaturanleitungen und Schaltpläne nicht zu veröffentlichen, gebe es auch im EU-Raum, so Sepp Eisenriegler, Geschäftsführer des Reparatur- und Servicezentrums R.U.S.Z - und das, obwohl es auf Basis von EU-Gesetzen und nationalen Normen durchaus die Verpflichtung gebe, Servicedokumentationen zu publizieren. Stattdessen würden oft nur noch bestimmte Servicestätten mit Informationen versorgt.

Diese seien aber „der verlängerte Arm der Verkaufsabteilung“ und daher nur bedingt daran interessiert, Geräte auch wirklich zu reparieren, ist Eisenriegler überzeugt. Kritiker bemängeln, dass die Hersteller auf diesem Weg auch den nachgelagerten Markt für Reparaturen für sich selbst absichern beziehungsweise den Reparaturmarkt „diktieren“.
Wobei wir natürlich wissen, dass das Urheberrecht nicht auf die abstrakte Reparaturanleitung als solches, sondern auf urheberrechtlich geschützte Aspekte wie zB Bilder, den konkreten Text einer Beschreibung usw ist. Dh zumindest im harmonisierten EU-Recht kann jeder eine Anleitung selbständig (um)formulieren und in der EU veröffentlichen. Ob das in den USA anders ist, kann ich nicht beurteilen.
Reparaturwerkstätten haben laut Judikatur [der ORF schildert leider nicht, welche Judikatur das ist] durchaus ein Anrecht auch auf herstellereigene Infos wie die Bedeutung interner Fehlercodes. Mit Reparaturanleitungen und Servicedokumentationen haben sich die Gerichte bis dato noch nicht direkt beschäftigt - angesichts der aktuellen Debatte über die geplante Obsolesenz von Geräten, also die absichtliche Verringerung der Lebensdauer, bleibt abzuwarten, wie lange das so bleibt.
Zum einen ein Lob an den ORF, dass der immer wieder etwas zu diesem Thema bringt.
Zum anderen zeigt es aber auch sehr gut, wo die Macht liegt und wo nicht - mir persönlich wäre noch kein Konzern bekannt, der irgendwie offensiv-produktiv auf das Thema reagiert hat, von kleinen Exoten wie zB Fairphone oder Geekphone mal abgesehen.

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Re: Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by dejost »

Eine Studie der Arbeiterkammer zeigt, dass viele Produkte kürzer genutzt werden, als sie könnten, dass also geplante Obsoleszenz in der Praxis weniger oft zu bzw anders zu tragen kommt.

Wie ist das gemeint, bzw wieso folgere ich das aus der Studie? KonsumentInnen erwarten (zu Recht?) dass Produkte weniger lang halten als früher, und tendieren daher dazu, diese früher bzw eher zu ersetzen, bevor sie noch wirklich kaputt sind. Außerdem wird deswegen weniger repariert und eher ersetzt.

Die Studie ist eigentlich schon einige Wochen alt, aber ich habe mich noch nicht mit ihr beschäfitgt.

http://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF ... sdauer.pdf - hier der Link, wer es direkt bei der Quelle lesen wil.
Die Nutzungsdauer schwankt bei den untersuchten Produkten zwischen 2,2 Jahren für Sandalen und 10,8 Jahren für Küchenherde, wobei Kleidungsstücke am wenigsten lange genutzt werden, gefolgt von digitalen Medien, Haushaltskleingeräten, Möbeln und Haushaltsgroßgeräten.
Je höher das Alter, Haushaltseinkommen und Bildungsniveau der UmfrageteilnehmerInnen, desto
länger ist die Nutzungsdauer. Einkommensschwache Gruppen sind am stärksten von Produkten mit kurzer Lebensdauer betroffen und scheuen, aus Angst vor Fehlinvestitionen, das Risiko hochpreisige Produkte anzuschaffen.
Hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Lebensdauer von Gebrauchsgütern sind die Meinungen
gespalten. Etwa 45% der UmfrageteilnehmerInnen geben an, grundsätzlich (eher) zufrieden und
knapp 30% (eher) unzufrieden mit der Lebensdauer zu sein. Besonders unzufrieden sind Ältere und
Menschen mit hohem Bildungsabschluss. Am unzufriedensten sind die KonsumentInnen mit der
Lebensdauer von digitalen Medien. Die Zufriedenheit hat sich allerdings über die Zeit an die
Rahmenbedingungen (zB technologische Entwicklung, Mode) angepasst, weshalb KonsumentInnen
heutzutage mit einer kürzeren Lebensdauer zufrieden sind, als sie es früher waren.
KonsumentInnen wünschen sich eine deutlich höhere Lebensdauer als die Gebrauchsgegenstände
tatsächlich genutzt werden. Je nach Produkt ist die gewünschte Lebensdauer um das 1,73- bis 3,62-
fache höher als die tatsächliche Nutzungsdauer. Die gewünschte Lebensdauer hängt positiv mit dem
Alter, Einkommen und Bildungsniveau der UmfrageteilnehmerInnen zusammen.
KonsumentInnen schätzen die Lebensdauer von Gebrauchsgütern äußerst gering ein. Das liegt
nicht zuletzt an der weitverbreiteten Überzeugung, dass die „geplante Obsoleszenz“ ein
allgegenwärtiges Phänomen sei – 18 der 25 interviewten Personen waren dieser Ansicht. Die
geringen Erwartungen hinsichtlich der Lebensdauer führen dazu, dass Produkte von niedriger
Qualität und seltener gebrauchte Produkte gekauft werden, weniger repariert wird und
Gebrauchsgegenstände frühzeitig ersetzt werden.
Nur einer relativ kleinen Gruppe von KonsumentInnen ist es wichtig, auf dem neuesten Stand zu
sein. Hauptmotivationen dafür sind die Faszination für den technologischen Fortschritt und der
Wunsch nach sozialer Inklusion. Die Werbung und schnelle Produkteinführungszyklen spielen dabei
eine gewichtige Rolle, da sie den sozialen Druck, auf dem neuesten Stand zu sein, erhöhen und die
sich im Besitz befindlichen Güter kontinuierlich entwerten.
Rund 40% der UmfrageteilnehmerInnen empfanden ihr vorheriges Handy zuletzt als bereits veraltet
und jede/r Vierte kam sich damit nicht mehr zeitgemäß vor. Die meisten InterviewpartnerInnen (17
von 25) denken, dass sie Handys länger nutzen als andere Menschen. Diese (Fehl)-Einschätzung
wird durch die Werbung („andere upgraden jetzt schon jedes Jahr“) und die schnellen
Produkteinführungszyklen („in der Zwischenzeit kamen drei neue Versionen auf den Markt“) negativ
beeinflusst und führt zu häufigeren Ersatzkäufen, als es sonst der Fall wäre.
Haltbarkeit gehören für nur 9% und Robustheit/Verarbeitung für 7% der UmfrageteilnehmerInnen zu
den drei wichtigsten Aspekten bei einem Handy.
KonsumentInnen wollen das Wegwerfen von noch funktionierenden Dingen grundsätzlich vermeiden und versuchen, diese an Personen weiterzugeben, denen sie noch einen Nutzen bringen könnten. Eine Wegwerfmentalität kann daher nicht beobachtet werden. 51,4% der vorherigen Handys wurden aufbewahrt, 17,2% gespendet und 12,2% verschenkt. Nur 3,3% der Handys wurden direkt entsorgt.
Auf einer allgemeineren Ebene widerspricht die vorliegende Studie der weitläufigen Ansicht, eine Wegwerfmentalität und „geplante Obsoleszenz“ seien für die hohen Ersatzkaufraten verantwortlich. Vielmehr werden die Erwartungen der KonsumentInnen hinsichtlich der Produktlebensdauer und die Erwartungen der ProduzentInnen hinsichtlich der Nutzungsdauer als entscheidende Faktoren hervorgehoben. Die Steigerung der Ersatzkaufrate wird damit als Ergebnis eines Prozesses verstanden, in dem die Erwartungen der KonsumentInnen und ProduzentInnen kontinuierlich nach unten geschraubt werden. Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer müssen daher an den Erwartungen der KonsumentInnen und ProduzentInnen ansetzen, damit dieser Prozess verlangsamt oder rückgängig gemacht werden kann.

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Re: Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by dejost »

Einer meiner letzten Besuche in einer Bankfiliale ist mir noch gut in Erinnerung:
Es war vor vielen Jahren, als ich noch studiert habe. Um das Semesterticket für die Wiener Linien zu bekommen, musste man nachweisen, dass man auch den Studienbeitrag (den gab's damals noch) bezahlt hat. Das konnte man nur, wenn man einen Stempel vom Bankschalter hatte, denn den Selbstbedienungsstempel konnte man sich ja selber geben, auch wenn man nicht bezahlt hat. Die Volksbank wollte aber grundsätzlich, dass man's selber macht. Ich ging also zum Schalter-Angestellten und erklärte, wieso ich das jetzt bei ihm überweisen muss und seinen Stempel brauche. Er ging wortlos mit meinem Erlagschein zum Selbstbedienungsschalter und stempelte dort mit dem Selbstbedienungsstempel. Immerhin wurde ich nicht ausfällig.
Dann bin ich gezwungenermaßen zwei Wochen mit dem Fahrrad gefahren (auch ein Quell so mancher Anekdote), bis ich die Unibestätigung hatte und mir dann ein Ticket kaufen konnte.
Danach bin ich bald zur Easybank gewechselt, wo ich heute noch bin.

Kundenservice well done.

Ist zwar eine alte Geschichte, ist mir aber heute wieder eingefallen.

harald
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Re: Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by harald »

Eine Schlichtungsplattform für Onlinehandel gibt es von Seiten der EU-Kommission. Scheint ganz neu zu sein. Magst es dir mal ansehen und darüber berichten, dejost?

https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/i ... how&lng=DE
--Harald
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OGH stärkt Kreditkartenkunden: Sperre gratis, weniger Haftungsüberwälzung uvm

Post by dejost »

Die SIX Payment Services (vormals PayLife) darf für die Sperre von Kreditkarten nichts verlangen, Haftung nicht an Kunden abtreten und das Notieren von PINs nicht generell verbieten. (9 Ob 31/15x)

http://futurezone.at/digital-life/obers ... 02.431.095
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Kreditkartenfirma SIX Payment Services (ehemals PayLife) wegen zwei Dutzend Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen verurteilt. Demnach dürfen die Sperre der Kreditkarte sowie deren Austausch nichts kosten. Auch das Notieren der PIN ist in Ordnung - solange die Nummer sorgfältig geheim gehalten wird. Hohe Verzugszinsen sind dagegen erlaubt.
Die AK ist via Verbandsklage gegen PayLife, die heute unter SIX Payment Services firmiert (die Marke PayLife gibt es immer noch), vor Gericht gezogen und nun auch letztinstanzlich zum Großteil recht bekommen. Gegenstand der Verbandsklage waren die alten AGB mit Stand Jänner 2012 sowie die per Anfang April 2013 erfolgten Änderungen der AGB.
So ist das Kartenunternehmen zu einer Sperre der Karte verpflichtet, sobald der Kunde den Verlust, Diebstahl oder die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung gemeldet hat. PayLife hat dafür laut den alten AGB 17 Euro verlangt, was laut OGH nicht rechtens ist.
Lediglich die Nichtdurchführung einer Zahlung mangels Deckung, der Widerruf eines Zahlungsauftrags sowie die Wiederbeschaffung eines Geldbetrags dürfen etwas kosten.
Der Kartentausch muss, wenn die Sperre berechtigt ist, kostenlos sein.
Rechtswidrig ist auch die Bestimmung, die den Kunden ein jedwedes Notieren der PIN (Personal Identification Number) untersagt. Diese Klausel ist laut OGH überschießend. Schon in einem anderen Urteil hat das Höchstgericht ausgeführt, "dass der durchschnittliche Kunde bei den heutigen Gegebenheiten für verschiedene private und berufliche Bereiche zahlreiche weitere Codes präsent zu haben habe, mit denen einem Datenmissbrauch im Hinblick auf wirtschaftliche Interessen, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Geheimhaltungsinteressen begegnet werden solle. Damit könne aber ein schutzwürdiges Interesse nur daran zugebilligt werden, die Verwendung des Codes durch Unbefugte zu verhindern. Notiere der Kunde den Code und komme dieser aufgrund unsorgfältiger Verwahrung einem Dritten zur Kenntnis, liege ohnehin ein Verstoß gegen das (unbedenkliche) Gebot vor, den persönlichen Code geheim zu halten."
Sehr lebensnah vom OGH argumentiert.
Klauseln, wonach Zahlungen im Internet nur in Systemen erfolgen dürfen, die PayLife als "sicher" ansieht, und andernfalls der Karteninhaber haften soll, sind ebenso unzulässig.
Wenn eine Karte auch ohne Unterschrift oder PIN, also ohne personalisierte Sicherheitsmerkmale wie bei NFC oder im Internet bzw. am Telefon genutzt werden kann, trägt das Risiko solcher Zahlungsvorgänge stets das Kartenunternehmen. Laut ZaDiG haftet der Kunde nicht mehr für Schäden, die nach Anzeige eines Verlusts, Diebstahls oder des Risikos einer missbräuchlichen Verwendung bzw. aufgrund der nicht erfolgten Sperre durch das Kartenunternehmen entstehen.
Unzulässig ist auch die Bestimmung, wonach der Kunde die Monatsabrechnung dem Grunde und der Höhe nach anerkennt, wenn er nicht binnen 42 Tagen nach Zustellung der Abrechnung schriftlich widerspricht. Den Kunden trifft keine Prüfpflicht, so der OGH erneut. Er muss lediglich "nach dem tatsächlichen Feststellen der Fehlerhaftigkeit unverzüglich - das heißt ohne unnötigen Verzug - rügen."
Kosten für die Zusendung einer Papierrechnug sind grundsätzlich ok, zur Höhe gibt es aber keine Aussage. Hohe Zinsen sind per se auch nicht verboten, und dass Arbeitnehmer für die Firmenkreditkarte solidarisch haften erkennt der OGH als zulässig.

Teilweise eh nicht sehr überraschend, was der OGH hier gesprochen hat (Stichwort "erneut"), aber umso besser.

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Das Online-Streitbeilegungs-Portal der EU-Kommission

Post by dejost »

Das Online-Streitbeilegungs-Portal der EU-Kommission
webgate.ec.europa.eu/odr/main

Die Europäische Kommission betreibt seit einiger Zeit (genau weiß ich es nicht, vermute Februar oder März 2016) eine Online-Streitbeilegung für Verbrauchersachen.
Als Verbraucher/-in können Sie hier Hilfe bei Beschwerden über per Internet in der EU erworbene Waren oder Dienstleistungen erhalten, ohne vor Gericht ziehen zu müssen.

Über das Portal (Link siehe oben) können Beschwerden von VerbraucherInnen (tw auch von VerkäuferInnen) eingereicht werden, diese werden dann an die andere Seite weitergeleitet und im Idealfall einigt man sich dann auf eine der zahlreichen europäischen Streitbeilegungsstellen, die dann versucht eine außergerichtliche Lösung zwischen den Beteiligten zu finden.
Das ist eine zusätzliche und relativ niederschwellige und einfache Art und Weise Hilfe zu geben - es gibt ein Webformular, wo man eingibt, wer der Händler ist, wer man selber ist, was man gekauft bzw bestellt hat und wo das Problem ist. Dann wird das ganze weitergeleitet. Für KonsumentInnen ist das ganze immer gratis.

Zu den beteiligten Streitbeilegungsstellen in Österreich zählen zB die RTR und der Internetombudsmann.

Die Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (524/2013; http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 24&from=EN)

Es gibt zwar einen Button "Berichte und Statistiken", da steht aber nur "Seite demnächst verfügbar", dh ich habe leider keine Info, wie gut das Portal angenommen wird und ob es allgemein ein Erfolg ist. Auch eine kurze Suche mit der Suchmaschine des geringstens Misstrauens hat mich jetzt nicht viel weiter gebracht.

Ich persönlich würde als erstes prinzipiell immer den Händler direkt kontaktieren. Wenn das nach ein paar Tagen keine Antwort bzw nach 2, 3 Schriftwechseln keine Lösung bringt, erscheint mir dieses Portal aber eine gute Anlaufstelle.

PS: Mit zugegebenermaßen Verzögerung haralds Wunsch erfüllt.
harald wrote:Eine Schlichtungsplattform für Onlinehandel gibt es von Seiten der EU-Kommission. Scheint ganz neu zu sein. Magst es dir mal ansehen und darüber berichten, dejost?

https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/i ... how&lng=DE

harald
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Re: Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by harald »

Eine schöne Auflistung der Schlichtungsstellen und ihrer Erfolgsquote (zwei von drei Fällen erfolgreich geschlichtet) gibt es hier:

http://helpv2.orf.at/stories/1771751
--Harald
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Fruchtdarstellungen auf Verpackungen nicht rein symbolisch

Post by dejost »

http://help.orf.at/stories/2882283/

Die Arbeiterkammer klagte gegen die Mogelpackung mit Fruchtbild auf der Packung, aber nur 0,5% Frucht im Produkt und bekam vor Gericht recht. Produkte, die mit Fruchtfotos beworben werden, müssen auch nennenswerte Anteile der Frucht aufweisen, so das Urteil.
Der Geschmack kam von synthetischen Aromen“, so die Arbeiterkammer (AK). Für die AK war dies eindeutig eine irreführende Produktaufmachung. Der Hersteller berief sich auf ein korrektes Zutatenverzeichnis.
Es reiche nicht aus, wenn im Zutatenverzeichnis der korrekte Anteil ausgewiesen ist, so nun das Gericht. Was auf der Verpackung gezeigt wird, müsse auch in entprechendem Umfang enthalten sein.
Das anlassgebende Produkt hat zwischenzeitig entsprechend nachgebessert und enthält nunmehr Frucht und Saft.

Die AK fordert aufgrund des Anlassfalls:
Die AK fordert generell verbindliche Angaben auf Produktverpackungen: Wenn auf der Vorderseite etwa bestimmte Früchte abgebildet sind, sollte verbindlich und gleich auffällig die dazugehörige Prozentangabe angegeben sein. Soll mit der Abbildungen nur der Geschmack des Produktes gemeint sein, so müsste das mit dem Hinweis „Geschmacksrichtung“ beschrieben werden.
Ist jetzt natürlich nur ein Soundbite für den Artikel, aber wie "3%" objektiv gleich auffällig sein soll wie eine Erdbeere, weiß ich auch nicht.

Dass Produkte mit Fruchtbilder ganz ohne Frucht unzulässig ist, hat der EuGh schon mal erkannt:
viewtopic.php?f=2&t=78&p=8550#p7407

Häuslsitzer

Re: Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by Häuslsitzer »

Preisvergleiche beim Kauf von Toilettenpapier sind jedoch schwierig. Es gibt zweilagiges, dreilagiges und vierlagiges Papier sowie Packungen zu zwei, vier, acht, zehn oder mehr Rollen. Nicht jeder Hersteller gibt an, wie viel Blatt eine Packung Toilettenpapier enthält oder wie lange das Papier auf einer Rolle ist.

Der VKI unterzog 17 verschiedene dreilagige Toilettenpapiere ohne Duft mit Preisen von elf bis 27 Cent für 100 Blatt einem Test. Die Produkte wurden vermessen und im Labor auf Reißfestigkeit, Aufnahme von Feuchtigkeit und Auflösbarkeit beim Hinunterspülen untersucht. Zusätzlich bewerteten Testpersonen, ob das Papier weich, stabil und saugfähig ist und ob es sich leicht abtrennen lässt. Als Vergleich wurde ein ähnlicher Test des VKI von 1991 herangezogen.

„Der Test ist zum Ergebnis gekommen, dass Konsumenten für ihr Geld heute ein kleineres Blatt bekommen und auch weniger Blatt auf einer Rolle sind“, so Christian Undeutsch, Projektleiter beim VKI. Bei einem der teuersten Produkte, Hakle, sei die Fläche im Vergleich zum letzten Test um 18 Prozent geschrumpft, bei Produkten von Cosy und Zewa um zehn Prozent. Lediglich das Toilettenpapier von Danke sei gleich lang geblieben.
Danke, kann man da nur sagen.
„Aus unserer Sicht ist das eine versteckte Preiserhöhung“, so Undeutsch. 1991 habe eine Klopapierrolle im Durchschnitt noch 250 Blatt (35 m) enthalten, heute seien es lediglich 150 Blatt (18,6 m). Konsumenten könnten wegen der fehlenden Angaben gar nicht feststellen, ob die Preise geändert wurden.

Beim Prüfpunkt Qualität schnitten alle Produkte gut oder sehr gut ab. Testsieger war das „Toilettenpapier besonders weich & fest“ der Marke Spar/Lovely (0,19 Euro pro 100 Blatt, „Sehr gut“). Auf Platz zwei lag „Klassisch weiss“ von Hakle (0,20 Euro pro 100 Blatt, „Sehr gut“). Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erreichte „Das Bewusste“ von Müller/Soft Star (0,11 Euro pro 100 Blatt, „Sehr gut“), das im Test auf Platz drei kam.

Drei der fünf bestgereihten Produkte waren aus Recyclingpapier, darunter der Testsieger von Spar/Lovely. „Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, warum Konsumenten nicht zu einem Produkt aus Altpapier greifen sollten“, so Undeutsch.

Wer Recyclingpapier möchte, muss allerdings genau schauen. Hersteller gäben nicht immer an, dass sie Altpapier verwenden. So habe erst eine Nachfrage bei den Herstellern ergeben, dass auch Produkte von Zewa und Cosy aus Recyclingmaterial bestehen. Orientierung bieten hier Gütesiegel wie das Österreichische Umweltzeichen und der deutsche Blaue Engel.
Das ist mal was Neues - Firmen verstecken, dass sie umweltfreundlich sind.
Die überwiegende Mehrheit der Österreicher faltet das Papier vor Gebrauch oder legt es penibel Blatt für Blatt aufeinander. Nur eine kleine Minderheit folgt der angelsächsischen Methode und knüllt das Papier am stillen Örtchen zusammen.
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harald
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Re: Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by harald »

Ich würde gerne wissen, wie das Quality First Papier vom BIPA so abgeschnitten hat. Ist vor ein paar Jahren beim Merkur aus dem Sortiment rausgeflogen.
--Harald
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Re: Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by dejost »

Cold Calling - also dass man einfach so Leute anruft, und ihnen was verkauft - ist ja schon seit geraumer Zeit verboten und wird soweit ich weiß macht das in Österreich auch niemand mehr.

Nicht generell verboten ist aber, dass einen Firmen, mit denen man schon einen Vertrag hat, einen anrufen, um einem Zusatzleistungen zu verchecken.
Dies passierte mir heute.

Die Ironie war, es war A1, die mir sagten, weil ich so ein langer, treuer Kunde sei, wollten sie mir etwas schenken (wer das nicht als Treppenwitz erkennt, der hat die ersten paar Postings in diesem Topic nicht gelesen oder schon vergessen).

Ich bin ja vielleicht ein eher skeptischer Charakter, auch ohne der erwähnten Vorgeschichte.

Das Angebot war ich kriege so einen Webcube (oder wie das bei A1 heißt), also ein Teil, das mir nur Internet per Wlan macht.
Dazu haben sie mir irgendwas erzählt, dass mein jetziges Internet langsamer wird, wenn die Nachbarn nach Hause kommen (wenn's so ist, ist es mir nie aufgefallen).

Und das alles gratis (für drei Monate)! Den Techniker und die 170€ Wasauchimmergebühr hätten sie mir geschenkt.

Was es kostet, frug ich. Na, gratis sei es.
Haha. Was es nach den 3 Monaten kostet, wollte ich wissen.

Deswegen habe ich gepostet. Schon klar, es wird nicht automatisch verlängert, aber wenn man mal alle Geräte auf das neue WLan umgestellt hat (das macht nämlich der Techniker sicher), und man am Telefon nur "ja" sagen muss (die Kontodaten usw haben sie ja schon), wenn man 2mal nachfragen muss, was es kostet, wird es viele Leute geben, die da einfach umsteigen, ohne genau zu wissen, was da passiert - und darauf spekulieren ja solche Anrufe.

War auch teurer als mein jetziges Angebot, und da habe ich Festnetz noch dabei. (Außerdem kann ich reines WLan nicht brauchen).

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Re: Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by harald »

Jetzt hat's mich nach langer Zeit auch mal wieder getroffen:

Hotel Anfang April in Zell am See für eine Tagung via Expedia nicht stornierbar gebucht.

Salzburger Hotels wurden seitens des Landes Mitte März zugesperrt, mit Ablauf des 31.03.2020 war Zell am See sogar in Quarantäne.

Also ein perfektes Beispiel für Wegfall der Geschäftsgrundlage und eine volle Rückerstattung der Kosten.

Expedia war ewig nicht zu erreichen, das ist angesichts der Lage noch verständlich. Als ich sie dann kurz vor dem Aufenthaltsdatum erreicht habe, wurde mir ein Gutschein angeboten. Den hab ich abgelehnt, weil ich ihn nicht nehmen will (und nicht nehmen muss).

Man werde sich bei mir binnen 48 Stunden melden, hieß es.

Wie leicht zu erraten ist, hat sich niemand gemeldet. Gestern habe ich mal nachfragt, da hieß es, es gäbe keine Rückmeldung vom Hotel. Interessiert mich das, wenn mein Vertragspartner Expedia ist?

E-Mail-Adresse wurde übrigens mit einer Autoreply versehen, dass Mails nicht gelesen und beantwortet werden. Geil!

Meine Kreditkartenfirma hat mitgeteilt, dass die Rückholung des Geldes mangels Leistungserbringung erst mit Nachweis schriftlicher Kommunikation möglich ist. Irgendwie verständlich für mich, nur blöd, wenn E-Mail mit Expedia nicht geht.

Wenigstens habe ich einen Dienstgeber, der mir im Zweifel die Kosten zahlt, wenn ich darauf sitzen bleibe. Aber auch nur, wenn die Sache binnen 6 Monaten geklärt ist.

Expedia ist bei mir jedenfalls bei der Kommunikation vorerst unten durch, sie können bei mir nur noch was retten, wenn sie jetzt halbwegs schnell reagieren und rückerstatten.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass sie die in Deutschland angedachte Änderung des Verbraucherschutzes, dass Gutscheine statt Rückerstattung hergegeben werden können, abwarten wollten. Gut, dass die EU Kommission ein striktes Nein zum Ansinnen vertritt.
--Harald
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Re:

Post by harald »

harald wrote:
10 Mar 2013, 14:39
Eine neue Schlichtungsstelle soll es geben.

http://www.verbraucherschlichtung.at/

Quelle: http://help.orf.at/stories/1713951/
Neue Verbraucherschlichtungsstelle beginnt Testphase

Für Verbraucherstreitigkeiten, die man nicht vor Gericht austragen will, gibt es bisher erst wenige spezifische Schlichtungsstellen - etwa für den Bahnverkehr, den Energiesektor oder die Mobilfunkbranche. Das wird sich laut Plänen der EU-Kommission bald ändern: Die Mitgliedsstaaten sollen künftig eigene außergerichtliche Streitschlichtungsstellen einrichten. Das Konsumentenschutzministerium stellt dazu nächsten Freitag ein Pilotprojekt vor.
Übrigens, heute entdeckt, Dr. Irmgard Griss ist eine der Schlichterinnen!
--Harald
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Re: OGH stärkt Kreditkartenkunden: Sperre gratis, weniger Haftungsüberwälzung uvm

Post by harald »

dejost wrote:
03 Jun 2016, 08:08
Die SIX Payment Services (vormals PayLife) darf für die Sperre von Kreditkarten nichts verlangen, Haftung nicht an Kunden abtreten und das Notieren von PINs nicht generell verbieten. (9 Ob 31/15x)

http://futurezone.at/digital-life/obers ... 02.431.095
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Kreditkartenfirma SIX Payment Services (ehemals PayLife) wegen zwei Dutzend Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen verurteilt. Demnach dürfen die Sperre der Kreditkarte sowie deren Austausch nichts kosten. Auch das Notieren der PIN ist in Ordnung - solange die Nummer sorgfältig geheim gehalten wird. Hohe Verzugszinsen sind dagegen erlaubt.
Die AK ist via Verbandsklage gegen PayLife, die heute unter SIX Payment Services firmiert (die Marke PayLife gibt es immer noch), vor Gericht gezogen und nun auch letztinstanzlich zum Großteil recht bekommen. Gegenstand der Verbandsklage waren die alten AGB mit Stand Jänner 2012 sowie die per Anfang April 2013 erfolgten Änderungen der AGB.
So ist das Kartenunternehmen zu einer Sperre der Karte verpflichtet, sobald der Kunde den Verlust, Diebstahl oder die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung gemeldet hat. PayLife hat dafür laut den alten AGB 17 Euro verlangt, was laut OGH nicht rechtens ist.
Lediglich die Nichtdurchführung einer Zahlung mangels Deckung, der Widerruf eines Zahlungsauftrags sowie die Wiederbeschaffung eines Geldbetrags dürfen etwas kosten.
Der Kartentausch muss, wenn die Sperre berechtigt ist, kostenlos sein.
Rechtswidrig ist auch die Bestimmung, die den Kunden ein jedwedes Notieren der PIN (Personal Identification Number) untersagt. Diese Klausel ist laut OGH überschießend. Schon in einem anderen Urteil hat das Höchstgericht ausgeführt, "dass der durchschnittliche Kunde bei den heutigen Gegebenheiten für verschiedene private und berufliche Bereiche zahlreiche weitere Codes präsent zu haben habe, mit denen einem Datenmissbrauch im Hinblick auf wirtschaftliche Interessen, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Geheimhaltungsinteressen begegnet werden solle. Damit könne aber ein schutzwürdiges Interesse nur daran zugebilligt werden, die Verwendung des Codes durch Unbefugte zu verhindern. Notiere der Kunde den Code und komme dieser aufgrund unsorgfältiger Verwahrung einem Dritten zur Kenntnis, liege ohnehin ein Verstoß gegen das (unbedenkliche) Gebot vor, den persönlichen Code geheim zu halten."
Sehr lebensnah vom OGH argumentiert.
Klauseln, wonach Zahlungen im Internet nur in Systemen erfolgen dürfen, die PayLife als "sicher" ansieht, und andernfalls der Karteninhaber haften soll, sind ebenso unzulässig.
Wenn eine Karte auch ohne Unterschrift oder PIN, also ohne personalisierte Sicherheitsmerkmale wie bei NFC oder im Internet bzw. am Telefon genutzt werden kann, trägt das Risiko solcher Zahlungsvorgänge stets das Kartenunternehmen. Laut ZaDiG haftet der Kunde nicht mehr für Schäden, die nach Anzeige eines Verlusts, Diebstahls oder des Risikos einer missbräuchlichen Verwendung bzw. aufgrund der nicht erfolgten Sperre durch das Kartenunternehmen entstehen.
Unzulässig ist auch die Bestimmung, wonach der Kunde die Monatsabrechnung dem Grunde und der Höhe nach anerkennt, wenn er nicht binnen 42 Tagen nach Zustellung der Abrechnung schriftlich widerspricht. Den Kunden trifft keine Prüfpflicht, so der OGH erneut. Er muss lediglich "nach dem tatsächlichen Feststellen der Fehlerhaftigkeit unverzüglich - das heißt ohne unnötigen Verzug - rügen."
Kosten für die Zusendung einer Papierrechnug sind grundsätzlich ok, zur Höhe gibt es aber keine Aussage. Hohe Zinsen sind per se auch nicht verboten, und dass Arbeitnehmer für die Firmenkreditkarte solidarisch haften erkennt der OGH als zulässig.

Teilweise eh nicht sehr überraschend, was der OGH hier gesprochen hat (Stichwort "erneut"), aber umso besser.
Hier gibt's zum Thema NFC Schlussanträge des Generalanwaltes auch zu Haftungsfragen. Wird sicher spannend die EuGH Entscheidung zu lesen:

C‑287/19 vom 30.04.2020
90. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen schlage ich dem Gerichtshof vor, die Fragen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) wie folgt zu beantworten:
1. Die Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC) einer personalisierten multifunktionalen Zahlungskarte ist als Zahlungsinstrument im Sinne von Art. 4 Nr. 14 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt anzusehen.
2. Die kontaktlose Zahlung eines Kleinbetrags mit der NFC‑Funktion einer personalisierten multifunktionalen Zahlungskarte stellt eine „anonyme“ Nutzung im Sinne von Art. 63 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2015/2366 dar.
3. Ein Kreditinstitut, das eine personalisierte multifunktionale Zahlungskarte ausgegeben hat, die um die NFC‑Funktion ergänzt worden ist, kann sich auf die in Art. 63 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2015/2366 vorgesehene Ausnahmeregelung nur berufen, wenn es nachweist, dass es technisch nicht möglich ist, die Karte zu sperren oder ihre künftige Nutzung bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder nicht autorisierter Nutzung zu verhindern.
4. Die Möglichkeit einer stillschweigenden Zustimmung zu den Änderungen der Bedingungen eines Rahmenvertrags, die nach Art. 52 Nr. 6 Buchst. a der Richtlinie 2015/2366 bei Vorliegen einer Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Zahlungsdienstleister erlaubt ist, ist eng auszulegen und kann auf Änderungen der wesentlichen Bestandteile dieses Rahmenvertrags wie solche, die die Aufnahme der NFC‑Funktion in eine Zahlungskarte betreffen, nicht angewandt werden.
Quelle: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... id=5582912
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Re: Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by dejost »

Es ist nicht neu, aber dafür verbreitet es sich mehr:

https://help.orf.at/stories/3206207/
Die AK hat zwischen 9. und 20. März an sechs Erhebungstagen zeitgleich 28 Preisabfragen von den Webseiten amazon.at, booking.com, swoodoo.at, fluege.de und opodo.com durchgeführt.

Hotel- und Flugbuchungen wurden für Ende August abgefragt. Die 21 verschiedenen Endgeräte – Laptops, Notebooks, iPads, Apple McBook Air, Smartphones und iPhones – waren über sechs Bundesländer (Wien, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark und Tirol) verteilt. Pro Website wurden pro Tag zwischen drei und zehn Produkte oder Dienstleistungen abgefragt.
Preisunterschiede bis zu 55 Prozent

Ob beim Onlineshoppen bei oder Hotelbuchungen im Internet: immer öfter komme es vor, dass die Preise am Computer anders seien als etwa bei einer Buchung übers Handy. opodo.com hatte etwa für einen Flug nach Larnaka bei einem iPad in Kärnten einen um rund 55 Prozent höheren Preis angezeigt als bei zwölf anderen Geräten aller Art. Im Vorjahr betrug die größte Differenz rund 45 Prozent.
„Bei der Buchung kommt es auf das Endgerät, möglicherweise auch auf das Surfverhalten im Netz an.“ Wo sich Konsumentinnen und Konsumenten regional befinden, spiele anscheinend keine Rolle, so Zgubic.
Mehr Details im Artikel

Fairerweise muss man sagen, wer bei größeren Anschaffungen oder Urlaubsreise nicht unabhängig (!) Preisvergleichsportale bemüht oder sich ein paar unterschiedliche Angebote anschaut, ist irgendwie selbst schuld.

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Klage gegen Canon: Drucker ohne Tinte scannt nicht mehr

Post by dejost »

Klage gegen Canon: Drucker ohne Tinte scannt nicht mehr
Drucker sind ja sowieso eine der größten Sauereien - Tinte sauteuer, und wenn man mal ein paar Wochen nichts druckt, ist sie auch gleich noch eingetrocknet.

https://futurezone.at/produkte/klage-ca ... /401773575
Er wirft dem Hersteller irreführende Werbung und ungerechtfertigte Bereicherung vor. Der Grund: Das Multifunktionsgerät Pixma MG6320 kann nur scannen und faxen, wenn eine gefüllte Tintenpatrone eingelegt ist.
Laut Bleeping Computer wurde Canon deswegen auch schon von weiteren Kund*innen kontaktiert. Die Antwort des Canon-Supports war stets dieselbe: Um scannen oder faxen zu können, müsse die Tintenpatrone gefüllt sein. Einen Workaround gebe es nicht.

Der Kläger wirft Canon vor, die Funktionen einzuschränken, um den Verkauf von Ersatztintenpatronen zu steigern. Technische Gründe ein Multifunktionsgerät mit einer Tintenfüllstandserkennungsfunktion auszustatten, die dazu führe, dass der Scanner nicht mehr funktioniere, wenn die Tintenpatrone leer sei, gebe es nicht.
Das Verfahren ist noch nicht mal losgegangen, aber die meisten Druckerhersteller brauchen mal eine auf den Deckel.

Die anderen sind ja auch nicht besser:

https://futurezone.at/netzpolitik/hp-sp ... /400827587
HP sperrt fremde Tinte per Update aus:
https://futurezone.at/produkte/epson-zw ... /400149717
Epson zwingt Kunden mit Update zu Kauf von Original-Druckertinte

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Re: Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by harald »

:evil: :doh :tw
Wenig Schnitten, viel Luft: Manner verurteilt
Das Handelsgericht hat den Wiener Schnittenhersteller Manner verurteilt. Grund sind zu wenige Schnitten und zu viel Luft im Schüttelbeutel eines Produkts. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Manner im Auftrag des Sozialministeriums geklagt.
https://wien.orf.at/stories/3164348/
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Re: Scherereien als Konsument(in) - Verbraucherschutz und Negativbeispiele

Post by dejost »

Ich und A1, die xte:

Mein Festnetztelefon ist kaputt, und ich dachte, ich frage mal dort nach, bevor ich mir eines kaufe, dass nicht funktioniert. Nachdem mir die künstliche "Intelligenz" nicht weiterhelfen konnte, entspann sich folgende (hier geringfügig gekürzt wiedergebenes Gespräche):
Ich:Guten Tag. Mein Festnetztelefon ist kaputt und ich muss ein neues kaufen. Muss das irgendwelche spezifischen Vorausetzungen erfüllen oder kann ich jedes nehmen?

A1: Sie können jedes Apparat welches Ihnen gefällt aussuchen, heutzutage können alle Geräte alle Optionen die notwendig sind

Ich: Gibt es irgendwelche Zusatz/Sonderfunktionen, die ich mit einem neuen Gerät und meinem bestehenden Vertrag nutzen kann, und falls ja welche?

A1: Sie haben das neue VOIP System

Ich: Also soll es ein VOIP-kompatibles Gerät sein?

A1: genau, aber sind eigentlich alle moderne Geräte kompatible Sie können aber für Ihre Sicherheit nachfragen

Ich: Geizhals listet nur 32 VOIP kompatible Geräte, aber 200+ analoge.

Okay in dem Fall unbedingt drauf achten
ich habe dann doch irgendein simples, billiges genommen, und oh Wunder, alles kein Problem.

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