Erlebnisse einer Praktikantin - Recht lustig(?)

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Die Praktikantin
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Erlebnisse einer Praktikantin - Recht lustig(?)

Post by Die Praktikantin »

In diesem Topic berichte ich authentische, aber anonymisierte, Erlebnisse aus meinen zahlreichen Praktika, überwiegend waren diese bei öffentlichen Stellen.

Manche Themen kommen immer wieder zB:

Urteil anonymisieren leicht gemacht, Folge 1

"Kläger ist R* Ö*, vertreten durch die Finanzprokuratur"
Last edited by Die Praktikantin on 14 Nov 2007, 15:03, edited 1 time in total.

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Post by Die Praktikantin »

Sachverstand

Praktikant X ruft den Sachverständigen an, und fragt nach dem Gutachten.
Dieser repliziert:
"Rufen Sie in 5 Minuten an, bin grad draußen eine rauchen"

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Post by Die Praktikantin »

anwaltschaft, folge 1

es entsteht eine meinungsverschiedenheit, wieviel denn von wem an wen wann überwiesen wurde resp geschuldet wird.
die partei hebt an zu sprechen "schauen sie, herr rat..."
darauf die anwaltliche vertretung dieser partei "lassn'S des, lassn'S des, sein'S ruhig."

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Post by Die Praktikantin »

In einem Mietverfahren, wo eine Mietpartei, welche, abgesehen davon dass sie Gerümpel am Gang lagert und die anderen Parteien beleidigt und bedroht, das Nützen des lt Mietvertrags gemeinsamen (!) Gang- WC der anderen Partei, untersagt, ist ihr einziger (vorgebrachter) Grund

"Na, wollen sie mit Türken auf's Klo gehen?"

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Post by Die Praktikantin »

Richter, anläßlich einer Kirchenbeitragsstreitigkeit:

"Na, erfahrungsgemäß klagt die Kirche da nicht auf Teufel- komm- raus."

harald
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Re: Erlebnisse einer Rechtspraktikantin

Post by harald »

Die Praktikantin wrote:Urteil anonymisieren leicht gemacht, Folge 1

"Kläger ist R* Ö*, vertreten durch die Finanzprokuratur"
Urteil anonymisieren leicht gemacht, Folge 2

Der 1952 geborene Kläger (Kl) war ab 1973 bei der C AG (in der Folge immer: AG) als Croupier beschäftigt ....
--Harald
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Die Praktikantin
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Post by Die Praktikantin »

Ein RP geht durch den Metalldetektor beim Eingang.
Normalerweise piepst das Gerät immer, wenn es von ihm durchschritten wird. Heute nicht.

RP: "Oje, esse ich nicht genug Eisen?"

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Post by Die Praktikantin »

Eine neue RP erzählt, sie schreibt Diss beim ao Prof Alexander Reidinger.

Daraufhin ein RP, der selbst länger an der Uni Assistent war:
"Haha. Und ich schreib' beim Portier"

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Post by Die Praktikantin »

Todeserklärung, 1

"die am XX.XX. 1866 geborene Marta XXXX wird gebeten, sich bis zum 10. September 2006 beim Gericht zu melden, ansonsten sie für tot erklärt wird."

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Post by Die Praktikantin »

Urteil anonymisieren leicht gemacht, Folge 3

Der Beklagte war beim Verein SV W als Fußballspieler beschäftigt. Anläßlich seines Transfers vom Verein X aus Uruguay wurde im ein Darlehen in Höhe von XXX US $ gewährt. Wegen seines Wechels zu einem Verein der Bundesliga ist dieses fällig.
Seine Ladungsadresse ist ein Fussballstadium in der Zuständigkeit eines Bezirksgericht im Westen Wiens.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:36, edited 1 time in total.

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Post by Die Praktikantin »

Urteil anonymisieren leicht gemacht, Folge 4 + 5

Die Klägerin Ö* AG ist ein großes Transportunternehmen, welches einen großen Bahnhof in der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts [in Bahnhofsnähe] betreibt.
Auf diesem hat sie ein Geschäftslokal an die L* AG, eine große Schallplatten-, Buch- und neue Medienhandlung vermietet.

Weiters hat sie ein Geschäftslokal an die B* AG, eine große Parfümerie- und Drogerienkette vermietet.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:36, edited 1 time in total.

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Post by Die Praktikantin »

Ein Computer piepst.
Es ist der Computer einer RP, er piepst häufig, wiederholt, dauernd, schrill.
Es nervt alle 4 RPs im Raum.
Sie wissen nicht wieso und haben nicht mal die Zugriffsberechtigung, nachzusehen.

Jemand spricht zur Person, die dafür zuständig sein sollte.

Nach ein paar Tagen kommt jemand und schaut den Computer an.

Nach ein paar weiteren Tagen kommt jemand und bringt einen neuen Computer.
Ein RP fragt "Darf ich ihn gleich anschließen?"
Ihm wird geantwortet: "Nein, in 3 - 4 Wochen kommt jemand, der das macht."

Mehrere Tage später kommt jemand.
Er sagt, der Computer kommt wieder weg.
Aber er läßt den Computer stehen, klebt nur einen Sticker drauf.

Das ist schon mehrere Tage her.
Die Geschichte wird weitergehen.

harald
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Post by harald »

Anleitung für das e-Fax (=in Outlook integriertes Fax beim Bund, soll die Arbeit mit dem ELAK System erleichtern):
1.) Die Anbindung des E-Mailsystems an das Telefonnetz erfolgt über die Hauptnummer +43/1/0000000/Klappe.
2.) Ermittlung der eigenen Klappe:
-Wählen sie "Extras" und "Adressbuch".
-Suchen sie nach ihrem Namen und wählen sie ihn mittels Doppelklick aus.
-Wählen sie den Karteireiter "e-mail-Adressen".
Ich, nicht ganz technisch unbegabt, folge brav den Anweisungen. Nach dem Wort "FAX:" würde ich nun meine Nummer erwarten.

ABER!

Dort steht:
Jetzt frag ich mich: Was zum Henker ist das für eine Klappe???? Und vor allem, wie wählt man die auf einer Faxtastatur (die ja nur Zahlen hat)?
--Harald
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Post by Die Praktikantin »

anwaltschaft, folge 2

in einer mehrstündigen verhandlung, in einem verfahren dass sich schon über ein halbes jahr zieht und wo beklagte und zeugen tür an tür wohnen nud sich täglich besuchen, ersucht die beklagte um eine klopause, welche ihr gewährt wird.

daraufhin sprintet sofort die gegnerische anwältin ihr nach, damit sie sich nicht mit den zeugen abspricht.

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Post by Die Praktikantin »

Ein Computer piepst - Fortsetzung

Der Computer piept nicht mehr. Er geht gar nicht mehr. Vermutlich ist die Festplatte hin. Vielleicht war das Piepen ein Hilferuf.
Die Kollegin, die dort gesessen ist, ist mittlerweile in einen anderen Raum übersiedelt.

Am Freitag kommt ein Angestellter der Justiz in der Mittagspause und legt Zettel zu den Computern.
Ein RP, der gerade von einer Verhandlung kommt (sonst wäre er auch auf Mittagspause) fragt, was hier geschehe.

Die Computer werden ausgestauscht. Um 2 Uhr, wird ihm mitgeteilt.
"Wie schön, dass wir das schon eine ganze Stunde im Vorhinein erfahren"
Ob er denn das Email nicht bekommen habe, fragt man ihn.
"Nein, das habe ich nicht bekommen. Wir haben nämlich kein Email."

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Post by Die Praktikantin »

Du weißt, dass du zu lange am selben Gericht als Rechtspraktikantin bist wenn...

der Supermarktkassier schon weiß, dass du deinen Apfel und deine Semmel mit Bankomatkarte zahlen willst, bevor du es noch gesagt hast.

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Post by Die Praktikantin »

Zeugin in einer Verhandlung, wo es um Liegenschaftskauf/verkauf geht:

Ich habe die Erfharung gemacht, dass alle behaupten, mehrere höhere Angebote zu haben, un dann schließen sie doch mit uns ab.
Entweder liegt es daran, dass wir nette Menschen sind oder dass diese Behauptungen vielleicht nicht richtig sind.

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Post by Die Praktikantin »

Du weißt, dass du beim Arbeiten in der Justiz langsam alt wirst, wenn...


du von deinem Richter gefragt wirst:
"Haben Sie eigentlich schon Kinder?"

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Post by Die Praktikantin »

Ein Zeuge:

"Ich bin eine Subfirma"

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Post by Die Praktikantin »

anwaltschaft, folge 3

in einem schriftsatz des beklagten

"das vorbringen des beklagten wird zur gänze und der höhe nach bestritten"

und weiter unten:

"der kläger schrieb den brief und zeigte ihn weder dem kläger noch XXX"
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:38, edited 1 time in total.

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Post by Die Praktikantin »

Klos, insbesondere wenn sie von vielen Personen benutzt werden, riechen schlecht.
Das fällt einem normalerweise gleich auf, wenn man rein kommt.
In diesem Klo auf diesem Gericht fällt einem aber als erstes auf, dass es extrem kalt ist und dass es extrem laut ist. Dann erst merkt man, dass es auch nicht sehr gut riecht.
Und wenn man 2 Schritte weitergeht, merkt man, es ist laut und kalt, weil das Fenster offen ist. Und die Heizung läuft (im Winter) direkt unter dem offenen Fenster, das immer offen ist, auf Hochtouren.

Das dürfte aber nicht allzu sehr verwundern. In diesem Gericht hört man den Straßenlärm durch das geschlossene Fenster im dritten Stock. Von VBs bis Richter lassen alle ihre Computer, Drucker usw durchgehend, inklusive Wochende, laufen. Heizungen laufen immer auf Hochtouren, weil man die ~3,5m hohen Räume bei der Dichtung sonst niemals heizen kann.
Wieso sollte also gerade am Klo Energie gespart werden?
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:38, edited 1 time in total.

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Post by Die Praktikantin »

Urteil anonymisieren leicht gemacht, Folge 6

3Ob9/81

Bei der Verteilungstagsatzung meldete die Raiffeisenbank A
registrierte Genossenschaft mbH die ihr mit dem Abtretungsvertrag
vom ....
B-VG Art 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe [...] führen [...] berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe [...] die Verwaltung. Sie sind [...] soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an [...] Weisungen gebunden.

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Post by harald »

Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 7

GZ hab ich leider nicht aufgeschrieben, ist aber in der aktuellen Ausgabe der juristischen Blätter (2007, Heft 2) nachzulesen:
Die Klägerin ist Verlegerin von Printmedien, darunter die tägliche erscheinende Zeitung K Z.
(Aus dem Gedächtnis zitiert, eventuell falsche Wortstellungen mögen mir verziehen sein.)
--Harald
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Post by Die Praktikantin »

Ein Hofrat des OGH
Beim Reden über den Elsner- Fall kann man kein Amtsgeheimnis mehr verletzen.
Die XXX hat ein schönes Haus. Steht im Akt. Und im News.
Das News ist oft 1 zu 1 der Akt.
Oder der Akt das News?
B-VG Art 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe [...] führen [...] berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe [...] die Verwaltung. Sie sind [...] soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an [...] Weisungen gebunden.

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Post by harald »

Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 8

OGH 21.06.2006, 7Ob65/06v

In dem Fall ging es um die Auszahlung von Sparbuchgeldern direkt an einen Besachwalteten.
Maria M hatte bei der R. reg GenmbH zwei auf sie legitimierte Sparbücher, ...
Verdammt, wie viele Genossenschaftsbanken haben wir nochmal? (2?) :twisted:
--Harald
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Post by harald »

Lesenswerte Urteile, Folge 1:

6 Ob 187/03y

Kurz gefasst ging es um eine Privatstiftung mit dem Namen "Sozialdemokratische Partei OÖ - Privatstiftung" die den Namen ändern wollte (war erfolgreich), da der Name für die Erfüllung des Stiftungszwecks (Liegenschaftsvermietung) nachteilig sein könnte, da er zu erheblichen Mieteinbußen führte.

Da konnte ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen. Darauf gestoßen bin ich durch nen Artikel in der ÖJZ 2007/07.
--Harald
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Post by harald »

Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 9

OGH 22.01.2007, 15 Os 48/06g
Im Verfahren wurden aus dem Fachgebiet der Gerichtsmedizin SV Univ. - Prof. Dr. Manfred H. und Univ. Ass. Prof. Dr. Johann M GA zur Klärung der Todesursache eingeholt.
--Harald
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Post by Die Praktikantin »

anwaltschaft, folge 4


in einem verwaltungsstrafverfahren wird ein mann beschuldigt, eine vorschrift verletzt zu haben. die anwaltskanzlei legt ein schreiben vor, demzufolge ein anderer mann verantwortlicher im sinne des VStG ist.

diese anwaltskanzlei vertritt beide männer und den supermarktkonzern, der beide beschäftigt und sagt das auch bei mehreren gelegenheiten.

also wird gegen den anderen mann (auch) ein verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
der mann wird vorgeladen zu einem termin in 3 wochen, die vorladung wird ohne probleme zugestellt.

am tag des termins geht ein schreiben der anwaltskanzlei ein.

sie schreibt, sie beantragt die einvernahme des mannes.
der mann kommt aber nicht daher. er ruft auch nicht an, bittet um keinen neuen termin und läßt nichts von sich hören, trotz ladung.

weiters schreibt sie, es gebe nachweise, dass alles ganz anders war. der nachweis muss laut gesetz schriftlich sein. nein, sie legt den nachweis nicht bei (oder sagt, wer ihn hat, was er genau sein soll, wo er ist etc) und nein, er wurde auch nicht bei der einvernahme vorgelegt weil - siehe absatz darüber.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:40, edited 1 time in total.
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Post by Die Praktikantin »

Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 10

(Namen geändert)
Der Verwaltungsgerichtshof hat [...] über die Beschwerde des O Z in I, vertreten durch Mag. Othello Zarathustra jun., Rechtsanwalt in Innsbruck [...]
Wenigstens das "Senior" haben sie rausgestrichen.
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Post by Die Praktikantin »

anwaltschaft, folge 5


Auf einem Grundstück ist ein Teil unter Naturschutz. Diese Unterschutzstellung wurde per Bescheid lange vor dem (Ver-)Kauf verfügt. Per dinglichem Bescheid.
Es ist seit damals im Naturschutzbuch ersichtlich, in das jeder Einsicht nehmen kann.
Es ist seit damals im Grundbuch ersichtlich, in das jeder Einsicht nehmen kann (und bei einem Grundstücksverkauf auch sollte).
Eine Person hat vor einiger Zeit dieses Grundstück von einem öffentlichen Rechtsträger gekauft.

Der Anwalt der Partei schreibt in einem Verfahren, wo es um diesen Naturschutz geht, der Rechtsträger habe die Person "in die Irre" geführt, weil dieser Umstand weder in den Verhandlungen (läßt sich nicht mehr nachprüfen) noch im Vertrag erwähnt wird.
Den Vertrag legt er selber vor. Auf Seite 1 steht, allerdings nicht gleich als erstes

"Der Käufer (= die gegenständliche Person) übernimmt das Grundstück mit allen aus dem Grundbuch ersichtlichen Lasten und Pflichten."
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:41, edited 1 time in total.
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Post by Die Praktikantin »

Bei einer Besprechung werden diverse Beamte, Anwälte und ein Uniprofessor geladen (ok, der ist eigentlich auch Beamter).

In der linken, ziemlichen schmalen Spalte des Anwesenheitslistenblatts steht Name und Diensttitel.

Die Beamten schaffen es alle, Name, akademische Grade und Diensttitel in die schmale Spalte zu zwängen, auch für die Anwälte ist der Titel ein Teil des Namens. Einzig der Uni- Prof, der wohl die meisten und coolsten Titel hat, beschränkt sich auf seinen Nachnamen.
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Post by Die Praktikantin »

Aus einem Schreiben vom 21. Dezember 2001 an einen Sachverständigen.
Es wird gebeten, das Gutachten bis 15. Jänner 2001 zu erstellen.
Es handelte sich dabei nicht um einen Sachverständigen für Temporalphysik.
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Post by Die Praktikantin »

Und für alle, die schon immer mal wissen wollten, wo denn die kleinen Beschwerdeführer her kommen, gibt der VwGH (2005/01/0402) die Antwort
Die Drittbeschwerdeführerin reiste mit dem Erstbeschwerdeführer [...] ein, wo sie am 7. Jänner 2005 den Zweitbeschwerdeführer zur Welt brachte.
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anwaltschaft, folge 6

Aus einem Interview, dass der scheidende VfGH Präsident Korinek der ÖJZ gab:
Karl Korinek wrote:[...]aber doch immer wieder, wenden sich - von Anwälten vertretene! - Beschwerdeführer [an den Verfasssungsgerichtshof] gegen Gerichtsentscheidungen oder Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshof, was zu einer für den vertretenden Anwalt doch eher peinlichen Zurückweisung führen muss.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:42, edited 1 time in total.
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Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 11

OGH 6 Ob 57/06k
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht [...] in der Rechtssache der klagenden Partei Ernst H*****, vertreten durch[...]
Der Kläger ist der Sohn des am 14. 11. 1992 verstorbenen Fußballtrainers Ernst H[...]
Die Beklagte brachte am 17. 8. 2004 die Sonderbriefmarke mit der Aufschrift „Österreichs bester Fußballtrainer Ernst H[...]
Der OGH versucht hier gar nicht, zu anonymisieren. Er schreibt den Namen des Vaters und der Beklagten eh aus. Allerdings in der ÖJZ wird der Versuch unternommen, da steht nur "verstorbener, sehr bekannter Trainer" mit Sonderbriefmarke.
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Urteile anonymisieren für AnfängerInnen, Folge 12

4Ob3/92
"Zur Sicherung des Anspruches der klagenden Partei auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen wird der beklagten Partei ab sofort bei Exekution verboten, im geschäftlichen Verkehr zu behaupten, die klagende Partei bzw deren Geschäftsführer und Betriesbvorgänger Heinz A***** vertreibe Raubkopien von Spielkassetten für den N***** "Game Boy",
Die N***** Ltd, Japan (kurz: Firma N*****) erzeugt das Elektronikspiel "Game Boy" und die dazugehörende Spielkassette, welche von ihr selbst oder anderen Unternehmen entwickelt werden. Sie vertreibt diese Produkte in verschiedenen Ländern durch Generalvertretungen. Generalvertreterin der Fa.N***** für Österreich ist die Beklagte; sie verfügt hier über das alleinige "Vertriebsrecht" an den für den "Game Boy" produzierten Spielkassetten.
Und gleich noch eines:

4Ob11/98s
klagenden Parteien 1. S***** Gesellschaft mbH, ***** 2. N***** Co Ltd., *****
Die Zweitklägerin erzeugt und vertreibt unter der Marke "Nintendo" Videospiele; die Erstklägerin ist Generalimporteurin für Österreich. Zugunsten der Zweitklägerin ist unter der Nummer 105139 des Österreichischen Patentamtes die Wortmarke "NINTENDO" (ua) für die Klasse 9 mit Schutzdauerbeginn 9.3.1984 registriert. 1996 hat die Zweitklägerin ein neues dreidiminensionales Videospiel "Nintendo64" auf den Markt gebracht. Schon 1995 ließ sie sich für dieses Videospiel in Japan die Wortbildmarke "Nintendo64" schützen
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Urteile anonymisieren für AnfängerInnen, Folge 13

Tragisch, aber doch ein Musterbeispiel, wie ab einem gewissen Grad von Bekanntheit Anonymisierung zweckfrei wird.

4Ob170/07i
Vom 2. März 1998 bis 23. August 2006 war das abgebildete Mädchen abgängig.
In keinem der die Fotos begleitenden Artikel war die Person des Kindesentführers, der Selbstmord begangen hatte, fraglich. Lediglich in den Ausgaben vom 25. August 2006 und 1. September 2006 wurde die Frage nach möglichen Mittätern erörtert. Am 16. November 2006 beendete die Polizei die Ermittlungen, am 17. November 2006 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Freiheitsentziehung ein.
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Tut mir leid, ich erlebe in letzter Zeit halt nix mehr.
Außerdem habe ich mit Judikatur auch fast nix zu tun, daher auch keine lesenwerten, unanonymisierbaren oder sonst wie besonderen Urteile.

Aber, da auch wir Praktikantinnen im Staatsdienst dem Amtsgeheimnis unterliegen, hier ein netter Kurz- Aufsatz (2 Seiten) von Prof. Berka, wer mal kurz einen Überblick braucht:

http://www.juristenkommission.at/downlo ... _Berka.pdf
B-VG Art 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe [...] führen [...] berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe [...] die Verwaltung. Sie sind [...] soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an [...] Weisungen gebunden.

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Zu dem Thema gibts ja eigene Seiten, wie Wikileaks.
--Harald
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Es sei hier nochmal klargestellt, dass alle Erlebnisse hier von mir persönlich erlebt oder wahrgenommen wurden bzw soweit ich mich auf Akten, Urteile, Bescheide beziehe, habe ich diese selbst gelesen.
Nix wurde mir erzählt, kein Hörensagen.

Heute zB hat mir ein Kollege erzählt, ein betagter Nachbar hätte als Einwendung gegen eine Betriebsanlage vorgebracht, sie würde ihn beim ruhigen Sterben stören.
Sowas poste ich überhaupt nicht, weil eben nicht selbst erlebt.
(Wenn ich alle Geschichten, die ich nur aus glaubwürdiger Quelle erzählt bekommen habe, auch posten würde, wäre das mit Abstand der längste Thread. Im Internet).

Also, was ich heute erlebt habe, ist leider nicht anonymisierbar, aber da die betroffene Person ein Anwalt ist und eine HP hat, gehe ich davon aus, dass keine Interessen verletzt werden:

In einem Bauverfahren hieß einer der involvierten Anwälte Baurecht.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:43, edited 1 time in total.
B-VG Art 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe [...] führen [...] berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe [...] die Verwaltung. Sie sind [...] soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an [...] Weisungen gebunden.

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Post by Die Praktikantin »

Anwaltsgeschichten hätte ich wieder so manche nette, zB ein Anwalt, der ein halbes Dutzend Stellungnahmen in einem einzigen Strafverfahren schickt, trotzdem in keiner einzigen auf den eigentlichn Tatvorwurf eingeht und sich im Übrigen über jeden Tippfehler der mitinvolvierten Amtspartei echauffiert.
Die eigentlich Pointe aber ist, dass der Tatvorwurf nur auf Fahrlässigkeit gelautet hat.
Aufgrund der Formulierungen und Stellungnahmen des Anwalts jedoch war der Beschuldigte wegen Dolus eventualis für schuldig zu befinden.

Einen lustigen habe ich auch noch:

Am Ende einer Niederschrift fand ich
Die Niederschrift wird vom Verhandlungsleiter verlesen.

Auf die Verlesung der Niederschrift wird verzichtet.
Ob es mit den Vorleserqualitäten des Verhandlungsleiters zu tun hatte, konnte nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden.
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Post by Die Praktikantin »

Best Vermerk in einem Akt ever, Folge 2:

(Es geht um eine Verwaltungsstrafe. Dieser Vermerk wurde knapp vor dem Straferkenntnis gemacht).

"Rufe bei [...] an[...]
Es hätte hier ein Missverständnis gegeben und er schlägt vor, das Einvernehmen [...] zu finden.
Ich erkläre ihm einige Grundzüge des österreichischen Verwaltungsstrafverfahren"
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Post by Die Praktikantin »

In einem Betriebsanlagenverfahren besprechen der Antragsteller und ein Sachverständige, was man wie machen müsste, damit das Projekt nach der Gewerbeordnung genehmigungsfähig ist.

Das Problem ist aber, der Antragsteller kann viele Dinge nicht anders baulich machen, weil ihm das die Wiener Bauordnung aus Brandschutzgründen so vorschreibt.

Er schließt mit den Worten:
"Das nächste Mal baue ich in Niederösterreich, da brennt es anders."
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:44, edited 1 time in total.
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Post by Die Praktikantin »

Best Vermerk in einem Akt ever, Folge 3:

Die Polizei sieht einen extrem abgemagerten Hund. Sie fragt die Halterin, wieso der Hund so abgemagert ist. Die antwortet

"Das ist, weil mein Ex-Freund mit mir Schluss gemacht hat, das hat er nicht verkraftet."
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Post by Die Praktikantin »

Telephonate, die mit den Worten

"Sie haben mir da ein Straferkenntnis geschickt"

beginnen, zählen nicht zu meinen liebsten.

Immerhin, anders als andere PraktikantInnen wurde ich wenigstens noch nicht bei einer solchen Gelegenheit beschimpft.

Grundsätzlich schreibe ich auch auf alle Schreiben, die ich wegschicke meine dienstliche Telephonnummer drauf - außer auf Straferkenntnisse. Da steht sie zwar manchmal von der Vorgabe her drauf, aber ich lösche sie raus. Mit dem Straferkenntnis ist das Verfahren abgeschlossen, da gibt es mit der ersten Instanz nix mehr zu bereden, und wie man eine Berufung einbringt, steht wirklich genau drauf.

Heute hatte ich also zwei der oben erwähnten Telephonate, die besonders denkwürdig waren.


"Sie haben mir da ein Straferkenntnis geschickt [...] Meinen Sie, ich sollte dagegen berufen?"

...

Ich habe mich auf den Hinweis beschränkt, dass ich, als ich es geschrieben habe, schon eher der Meinung war, dass es schon irgendwie richtig ist, aber es ist jedenfalls sein/ihr gutes Recht, zu berufen, und ich will ihm weder dazu raten noch abraten. Hätte die erste Instanz immer recht, bräuchte es keine Berufungsmöglichkeit.
So wie immer habe ich auf die Einhaltung der Berufungsfrist hingewiesen.
Das hat aber noch nicht gereicht, und abgesehen davon dass ich das obige in anderen Worten, ausführlicher wiederholt habe, habe ich halt die weitreichenden Möglichkeiten des UVS - und was der UVS ist - erklärt. [Nachtrag für die Jüngeren: Der UVS war sozusagen der Vorläufer von den Verwaltungsgerichten.]
Immherin, schlussendlich war die anrufende Person eigentlich den Umständen entsprechend zufrieden.
Achja, die Person war anwaltlich (!) vertreten.


"Sie haben meinem Chef ein Straferkenntnis geschickt [...] Wieso haben Sie die Einwendung [Nr 1 zu diesem und jenem Punkt] nicht berücksichtigt"

"Wie ich unten auf Seite 2 und oben auf Seite 3 geschrieben habe..." und dann habe ich halt vorgelesen, was ich bei der Begründung geschrieben hatte, wieso die Einwendung ihm nicht weiter hilft, etwas gekürzt.

"Aha. Und wieso haben Sie Einwendung [Nr 2] nicht berücksichtigt"

"Wie ich im Absatz nach dem, den ich Ihnen gerade vorgelesen habe, geschrieben habe..." diesmal habe ich ihn nicht nur vorgelesen, sondern auch erklärt, wozu die konkrete Regelung gut ist.

"Aha. Danke. Wiederhören."

Es hätte auch noch eine 3. Einwendung gegeben. Die war im nächsten Absatz besprochen, aber vielleicht hat er/sie/der Chef (Lautsprecher?) mittlerweile mitgekriegt, wie das so läuft, im Verwaltungsstrafverfahren - das man nämlich den Bescheid bis zum Ende lesen sollte.
(PS: Es war beileibe nicht die erste Strafe des Chefs. Rechtsmittel hat er keines erhoben).

edit: PPS: Und auch nicht die letzte, aber anrufen lassen hat er nie wieder. Und er hat nur einmal viel später ein Rechtsmittel erhoben, solange ich dafür zuständig war.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:48, edited 1 time in total.
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Post by Die Praktikantin »

Heute bekam ich eine besonders elaborierte Berufung. Ich muss zugeben, bei so ausführlichen Berufungen habe ich nicht die Zeit, sie wirklich zu lesen. Ich bin ja nicht Praktikantin beim UVS, ich leite die Berufungen ja nur an diesen weiter, und da muss ich nur drauf schauen, ob sie von jemand ist, der dazu berechtigt ist und ob die Frist eingehalten wird.

UVS- Entscheidungen lese ich dafür genau, da steht ja unter Umständen drin, was ich falsch gemacht habe. Oder es steht drinnen, ich habe eh alles richtig gemacht, das freut mich dann auch.

Jedenfalls, in der heutigen Berufung von einem Anwalt stand sinngemäß drinnen:

"In eventu:

Sollte die Berufungsbehörde zu der unrichtigen Erkenntnis kommen dass.., dann bringen wir schon jetzt vor..."
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Post by Die Praktikantin »

Neulich bekam ich ein Schreiben eines Anwalts, der sinngemäß forderte

1. Das Verfahren ist sofort einzustellen.
2. Es sind X Zeugen zu vernehmen, und dann ist der Mandant nur zu ermahnen.
(Ok, billig, hat das "in eventu" vergessen).

Kurzweiliger ist folgendes:

Eine Beschwerdeführerin schreibt an die Behörde, und ist nicht zufrieden, dass man in zahlreichen früheren Schreiben immer auf das Amtsgeheimnis verweist.
[...]von allen Beteiligten bisher gebetsmühlenartig wiederholt [...] unterliegt jede Auskunft [zu diversen Verfahren, wo die Beschwerdeführerin keine Parteistellung hat] der Amtsverschwiegenheit[...]
Dann kommt der eigentliche Text der Beschwerde, und am Ende steht:
Im Übrigen ersuche ich höflichst um Wahrung des Amtsgeheimnisses hinsichtlich meiner Personendaten
Es kommt noch besser: Die Beschwerdeführerin ist selbst Beamtin.
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Post by Die Praktikantin »

Ok, das folgende habe ich nicht selbst erlebt, aber das Photo selbst gesehen:
Image
Ob's geholfen hat, weiß ich daher auch nicht.
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Post by Die Praktikantin »

Zunächst 3 Anwaltsgeschichten:

1.)
In einem Gesetz steht, damit allgemein X gilt, muss man A machen.
Dann gibt es ein Spezialgesetz, darin steht ua beim Bereich des Arbeitnehmerschutzes muss man noch zusätzlich B machen.

Es ging um Arbeitnehmerschutz, und der Anwalt hat gesagt
"Für X muss man lediglich A" machen. Davon ist er auch nicht runtergestiegen, als ihm die Arbeitsinspektion geschrieben hat, dass er B auch hätte machen müssen.

Im Straferkenntnis habe ich dann lang und breit erklärt, wie das so ist, wenn es verschiedene Gesetze gibt, dass es etwas gibt, was man Lex Specialis nennt, also dass die spezielleren Gesetze den allgemeinen vorgehen, wie man A richtig macht, wie man B richitg macht usw. [Also im Grunde habe ich es so erklärt, wie wenn ich mit einem Laien zu tun hätte]

In der Berufung stand dann:
Wir haben ja immer schon gesagt, dass wir A und B gemacht haben.
Und überhaupt ist gar nicht bewiesen worden, dass wir nicht B gemacht haben, weil die schriftliche Stellungnahme des Arbeitsinspektorates (wo die entsprechende Urkunde eingereicht werden muss), dass so eine nicht vorliegt und dass es überhaupt keinen Hinweis gibt, dass B je gemacht wurde, ist überhaupt kein Beweis.

2.)
Das Finanzamt schickt eine Anzeige, in der 2 Dinge vorgeworfen werden.
Allerdings schicken sie gleich den Beleg mit, dass eines der beiden Dinge nicht so passiert ist, wie sie behaupten und deswegen erlaubt ist.

Ich schicke also nur das Schreiben wegen der einen Sache, lege aber in Kopie die gesamte Anzeige bei (das ist so üblich).

Zum Termin erscheint der Anwalt, Stunden verspätet.
Der hat genau keinen Tau von der Materie, was er teilweise auch offen zugesteht, und ist überhaupt nur erschienen, um Fristverlängerung zu erbitten (was auch per Email oder Telephon möglich gewesen wäre).
Nachdem ich ihm aber doch so ungefähr erklärt habe, worum es geht, merkt er, dass ich zu seiner Überraschung absichtlich den zweiten Vorwurf nicht inkludiert habe. Ich erkläre ihm ua, wieso das rechtlich so ist. Woraufhin er mir gesteht, er hätte halt gedacht, ich hätte aus Nachlässigkeit, Inkompetenz oder wieso auch immer das nicht gemacht und sein Plan wäre gewesen, das Verfahren so lange zu verzögern, bis der Vorwurf verjährt ist. Was so cirka 11 Monate und 1 Woche gedauert hätte.

Aber weil ich meinen guten Tag hatte und weil er halt sehr freundlich und ein bissel arm war, habe ich ihm halt die wichtigsten rechtlichen Eckpunkte erklärt (zB auch die A, B und X Geschichte, weil die offensichtlich unter Anwälten nicht so bekannt zu sein scheint) und er war auch immer sehr freundlich und dankbar "Sie kennen sich so gut aus", "Wie nett, dass Sie sich Zeit nehmen und mir das erklären" etc.

Ob ich Kommentare wie "Normalerweise werden Leute ja bezahlt, wenn Sie die Grundzüge des Verfahrensrecht vortragen" oder "Das habe ich alles auf der Uni gelernt. Sollten Sie auch mal versuchen" geschoben habe oder sie mir verkniffen habe, darf der Vorstellung überlassen bleiben.

3.)
Bei mir geht es ja fast immer nur um Verwaltungsrecht. Das ist für die meisten AnwältInnen so eine "ferner liefen"- Sache, da kennen sich (offensichtlich) wenige gut aus, und stecken auch wenig Vorbereitung oder Hirnschmalz (s.o.)rein. Wahrscheinlich kann man auch kaum Geld damit verdienen.

Drum dachte ich immer, ja, im Zivilrecht, da sind die alle dafür einsame Spitze.

Nun erhielt ich ein Schreiben eines Anwalts, der den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum nicht kannte.
In einer Baurechtssache, wo der Eigentümer etwas nicht gemacht hat, schreibt der Anwalt:
Mein Mandant (=durchgehend Eigentümer) war nicht mehr Eigentümer, weil er das Gebäude vermietet hat.

Manchmal sind ja Sachen nur ungeschickt oder fehlerhaft formuliert, aber hier war kein offensichtliches Versehen, keine missverständliche Formulierung der Grund: Der hat das eindeutig, schriftlich behauptet.

Dementsprechend stand auch im Erkenntnis "Diesbezüglich konnte nicht der Rechtsansicht der Rechtsfreunde gefolgt werden, dass mit der Miete ein Eigentumsübergang verbunden ist" plus ein paar Erklärungen dazu auf Einführungsniveau, mit dem dezenten Hinweis, dass allfällige zivilrechtliche Schadensersatzansprüche im Verwaltungsstrafrecht egal sind.
Falls sich mal wer fragt, wieso Anwälte eine Haftpflichtversicherung haben müssen.


Best Vermerk in einem Akt ever, Folge 4:

Die Polizei durchsucht eine Wohnung, und findet neben jeder Menge diverser Drogen auch an die 400 illegal erworbene "Potenz-Mittel" (allgemein aus Spamemails bekannt). Sie befragt den Besitzer, wozu er die habe (die Vermutung steht im Raum, dass er illegal damit handelt). Die Antwort:
Die habe ich alle nur zum Eigengebrauch.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:53, edited 1 time in total.
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harald
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Post by harald »

@Anwaltsgeschichte 3: Sag, ich find die Geschichten ja ur lustig, aber solltest du als Behörde nicht den armen Klienten ein bisschen manuduzierend unter die Arme greifen und auf die Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Berufhaftpflichtversicherers des Anwalts hinweisen?

Auf der anderen Seite konnte der Tomandl laut einem ehemaligen Mitarbeiter auch nicht zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden, kann also den besten Juristen passieren.

@Verwaltungsrecht: Jup, dass interessiert die meisten Anwälte nicht. Geld gäbs da aber genug damit zu machen (ich sage nur Bauverfahren, Nachbarsstreitigkeiten, Vergabenachprüfungsverfahren,...).
--Harald
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Post by Die Praktikantin »

@mangelnde Anwaltsqualität und was die Behörde tun muss/kann:

Der Egmr hat ausgsprochen, wie ich jetzt eher zufällig draufgekommen bin, dass das Gericht die Verpflichtung hat, einzuschreiten, wenn der Rechtsanwalt (Anm: Gemeint ist wahrscheinlich ein Strafverteidiger) gegen die Interessen des Klienten handelt.
Darauf werde ich mich jetzt immer berufen. Muss nur noch mal das genaue Judikat nachschlagen.


Das heutige ist wieder so eine Sache, die ich nicht selbst erlebt habe, aber ich habe den Original- Schriftsatz (eingescannt), sozusagen "behördenintern" zugespielt bekommen.
Allerdings hat ihn Raketa - anonymisiert, versteht sich, sonst würde ja das Amtsgeheimnis verletzt worden sein - ebenso zugespielt bekommen, weswegen ich mir das Abtippen und Anonymisieren spare und einfach auf die verlinke:

http://www.raketa.at/index.php?id=8013&rid=260

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edit:
Das folgende hat zwar mit mir nix zu tun, aber eine Erwähnung ist es wert:
http://kaernten.orf.at/stories/400306/
Ein Pflichtverteidiger ist besoffen zum Prozess gekommen, der deswegen verschoben werden musste. Es ging um Kindesmisshandlung.
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Post by harald »

Bitte das Judikat bzw. Fundstelle posten, ich habs jetzt auf die Schnelle nicht gefunden.
--Harald
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Post by Die Praktikantin »

harald wrote:Bitte das Judikat bzw. Fundstelle posten, ich habs jetzt auf die Schnelle nicht gefunden.
EGMR ÖJZ 2007, 513
zitiert nach
Öhlinger, Rz 968
edit by Admin:
"The competent national authorities are required under Article 6 § 3 (c) to intervene only if a failure by legal-aid counsel to provide effective representation is manifest or sufficiently brought to their attention in some other way (see Kamasinski v. Austria, 19 December 1989, § 65, Series A no. 168, and Daud v. Portugal, 21 April 1998, § 38, Reports of Judgments and Decisions 1998-II)."
(SANNINO v. ITALY, 30961/03 - http://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-75213%22]})

Heute bekam ich eine Verhandlungsschrift zu lesen, auf der hin ich etwas zu veranlassen gehabt hätte, wenn nicht alles in Orndung gewesen wäre.

Jedenfalls fanden ich sich unter anderem folgende Formulierungen darinnen:
"Ort der Verhandlung: An Ort und Stelle"
(ob das auch in der Ladung stand?)

"X gibt keine Erklärung ab und nimmt das Verhandlungsergebnis zur Kenntnis" (ohne sich dabei zu erklären)

Mein Favorit ist aber
"Die Verhandlungsleiterin überzeugt sich von der Persönlichkeit der Erschienenen"
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Post by Die Praktikantin »

Heute habe ich mal wieder so ein Anwaltsschreiben bekommen, wo ich echt nicht weiß, was ich damit machen soll.
Streng genommen müsste man den Betrieb zusperren wegen des Vorbringens des Anwalts, jedoch weiß ich aufgrund meiner amtswegigen Erhebungen, dass das nicht umgehend notwendig ist.

Nur ein paar Highlights:

Obwohl die (erste) Verhandlung schon 2 Monate vorbei ist, gibt der Rechtsanwalt ein Nachbarsverzeichnis ab. Es sei angemerkt, dass es auch noch völlig falsch ist, obwohl er mit der Ladung zur letzten Verhandlung schon in der Empfängerliste das richtige bekommen hat.

Obwohl er schon eine rekordverdächtige Fristerstreckung erbeten und bekommen hat, will er noch 4 (in Worten vier) weitere Monate Fristerstreckung, um irgendwelchen Blödsinn nachzubringen, obwohl der Laden schon lange illegal betrieben wird.
usw usf


In einer Betriebsanlage, die ich kontrolliert habe, wurde per uraltem Bescheid ua vorgeschrieben, dass Klopapier am Klo unentgeltlich zur Verfügung zu stellen ist. Ich habe es mir nicht nehmen lassen, das extra im Protokoll zu vermerken, dass dieser Auflage Genüge getan wird.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:54, edited 1 time in total.
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Post by Die Praktikantin »

Da schimmelt das Amt, Folge 2:

Bei einem Kollegen steht in dessen Aufgabenbereich ua

KundInnenbeziehungsmanagement

2 Kollegen haben den selben Gedanken: "Ist das Kuppelei?"



Und ein Klassiker hier ist folgender Schreibfehler in einem Protokoll
"im Hinternteil der [...] befindet sich ein Elektroscheißgerät".

(Insbesondere der zweite Fehler kam öfter als 1x vor, da scheint jemand einen besonderen Sinn für einen Humor zu haben)
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Heute war ich in einem Bezirksgericht. Ich habe nur was hingebracht (dienstlich!), aber habe die Zeit gehabt, einen Artikel am Gang zu lesen, wo drinnen stand, dass das Gebäude 1902 erbaut wurde, welche Räume es hatte usw usf. Unter anderem hatte es 3 Dienerzimmer.

Jetzt könnt ihr 3x raten, wieviele Rechtspraktikantenzimmer das Gericht heute hat.


edit:
Anwaltschaftei

Ein Rechtsanwalt bringt lang und breit vor, dass jemand deswegen etwas tun darf, weil er gegen den Bescheid, mit dem ihm die Bewilligung dazu versagt wurde, berufen hat. (Fairerweise ist dazu zu sagen, dass dies die Rechtansicht des Mandanten ist, nicht notwendigerweise die des Anwalts. Hoffentlich).
Dann schreibt er
"Wenn die Behörde den Ausführungen nicht folgen kann"
um dann, wenige Absätze später, gleich selbst zu entscheiden
"Sohin ist das Verfahren [...] einzustellen"
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 07:55, edited 1 time in total.
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Post by Die Praktikantin »

Da schimmelt das Amt...


Zunächst habe ich heute ein Schreiben der Post AG erhalten.
Darin schreibt sie unumwunden aber ohne Schuldeingeständnis ("nach intensiver Suche") dass sie einen RSb Brief, den sie einer Partei hätte schicken sollen, einfach verloren hat - wohlgemerkt nach dem Zustellversuch.

Einen Lösungsvorschlag hat sie auch: Einfach noch mal schicken.

Normalerweise wäre im Hinblick auf das Versendedatum nächste Woche die Verhandlung oder so, aber wegen der Feiertage war dieses Mal sogar noch Zeit dafür.


Und dann bekam ich ein Schreiben von der Polizei. Darin wollten sie, dass ich ihnen "gerichtliche Anzeigedaten" schicke. Abgesehen davon, dass ich ja schon lange bei keinem Gericht mehr arbeite, hatte ich auch keine Ahnung, was das sein soll. Also rief ich an.
Es kam heraus, dass die Polizei wollte, dass ich ihnen eine Kopie der Anzeige schicke, die in meinem Akt ist. Diese Anzeige wurde - wohlgemerkt - von der Polizei gelegt wurde. (Wenigstens war es nicht die selbe Polizeiinspektion...)

A normal day at the office...
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 08:08, edited 1 time in total.
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Post by Die Praktikantin »

Ein Strafverfahren, wo das Finanzamt Parteistellung hat.

Das fängt zumeist so an: Das Finanzamt (FA) schickt eine Anzeige, da steht dann drinnen, wir waren dann und dann hier und dort und haben dort Personen X illegal/nicht angemeldet als dies und jenes für den und die arbeiten sehen.

Wenn das ganze schlüssig ist - was es meistens, aber nicht immer ist - schickt man halt raus:

Sie haben am... in... Hrn/Fr ... als ... entgegen Bestimmung so und so beschäftigt. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf? (Das nennt man dann Aufforderung zu Rechtfertigung (AZR)).

In dem Fall kam der Beschuldigte Hr A her (40--66% ignorieren die ARZ, und vom Rest äußert sich die Hälfte schriftlich bzw per Anwalt. Der Rest kommt her) und hat im Wesentlichen gesagt, die Fr B arbeite nicht bei ihm, sondern sie sei selbständig (so wie er) und sie teilen nur das Geschäftslokal, weil sie verkauft Sachen, die zu seiner Dienstleistung passen (viel konkreter will ich nicht werden, aber die Sache hat sich nicht so unschlüssig angehört, wie die anonyme Version hier).

Gut ab hier das Eigentliche

Das wurde dem FA geschickt, und die schrieben halt retour - so wie das ganz normal ist: B hat für A gearbeitet, weil dies und das. Das ganze sehr kurz, sehr sachlich, aber der Beschuldigte wurde laut Meinung des FA natürlich zu recht beschuldigt.

Ebenso Standardprozedere war, dies dem Beschuldigten (Hrn A) zu schicken, der muss ja darauf reagieren können. Der schrieb darauf zurück (die zahlreichen Typos etc habe ich ausgebessert)

"Sehr geehrte [...]
Ich komme aus gutem Elternhaus und weiß, wie man sich zu benehmen hat.

[Die zuständige Person vom FA, die die letzte, ganz normale Stellungnahme geschrieben hat] möge sich ab sofort einer ordentlichen Ausdrucksweise befleißigen. Ich [= Hr A] heiße nicht A oder B sondern Hr A und Fr B. Schriftverkehr lernt man in der 1. Handelschule.
[...]
Die [zuständige FA Person] Argumentationen sind absolut unhaltbar, unwahr, dämlich und unhöflich[...]"
Soviel zu Elternhaus und Ausdrucksweise.

Dann noch ein paar Ausführungen die es oft gibt a la ich habe so und so viel gearbeitet, ich brauche mich nicht als Verbrecher darstellen lassen, ich gehe zum Minister etc sowie ein paar Nettigkeiten, wieso man den Schwachsinn überhaupt schickt (Parteiengehör heißt das im Fachjargon) und er lasse sich nicht verarschen.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 08:10, edited 1 time in total.
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@voriger Post:
Obwohl in dem Vorbringen kaum was Neues war, habe ich das ganze an das Finanzamt geschickt. Ich konnte es mir nicht verkneifen. Bin schon auf deren Stellungnahme gespannt.



@Amtsschimmel:
Seit einiger Zeit gibt es ein neues Aktenverwaltungssystem für bestimmte Aktentypen. Das ganze funktioniert meines Erachtens nur sehr schlecht, hat einen Haufen Bugs uvm, aber das folgende Problem ist nicht die Schuld des Systems:

Jemand schreibt ein Email zu einem Akt.
Gedacht wäre, dass man dieses Email direkt in den digitalen Akt verspeichert.
Was aber gemacht wurde, es wurde zunächst über 2 Stellen weitergeleitet, dort von jemanden ausgedruckt und dann wurde von wieder jemand anderem der Ausdruck eingescannt (!) und der Scan (ohne Texterkennung und weil Bild auch noch viel größer) in das System gespeichert.

Und ich wollte jetzt den Inhalt des Emails in einen Bescheid reinkopieren, was aber eben nicht ging, weil ich es sonst abtippen hätte müssen. Nach gerade zu archäologischer Suche habe ich aber noch eine Kopie des Emails gefunden, und konnte die verwenden.

@Anwaltsqualität:
In einem Bescheid fand ich folgenden Absatz:
Keineswegs gefolgt werden kann dem Vorbringen der Rechtsfreunde, dass das Arzneiwareneinfuhrgesetz, welches bloß 13 Paragraphen umfasst „zu den für den Laien unverständlichsten österreichischen Gesetzen zählt“. Im Vergleich zu komplizierten Verwaltungsrechtsmaterien, wie beispielsweise Abfallrecht, vermag diese Aussage nicht zu bestehen, ebenso wenig im Vergleich zu anderen, „breitenwirksameren“ Rechtsvorschriften, wie zB dem ABGB, fast 100 mal so umfangreich, welches nicht nur durch ein Nebeneinander von historischen, bald 200 Jahre alten Bestimmungen und rezent – auch EU-bedingt – eingefügten, durch eine Vermischung von Institutionensystem und Pandektik usw besticht. Genausowenig ist der Regelungsinhalt des Arzneiwareneinfuhrgesetzes besonders kompliziert, komplex oder abwegig im Vergleich zu anderen Rechtsvorschriften [Kurzfassung: Medikamente kauft man nur in der Apotheke]; das ABGB zB beinhaltet Vorschriften zu Mündelsicherheit, das Verhältnis verschiedener Kodizille zueinander oder Afterverpfändung.
Auf den damit implizit gemachten Vorwurf, dass Arzneiwareneinfuhrgesetz sei mit dem rechtsstaatlichen Grundprinzip („Denksporterkenntnis“ usw) inkompatibel, braucht daher nicht näher eingegangen zu werden.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 08:12, edited 1 time in total.
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harald
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Post by harald »

Den find ich gut, den Absatz zum Arzneiwareneinfuhrgesetz! :lol:
--Harald
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Post by Die Praktikantin »

Da schimmelt's im Amt...

Neulich habe ich gelernt, dass die Dienstpost, für die es eigene Bedienstete wohl geben wird, von einer Dienststelle in Wien mit so 30 - 50 Mitarbeitern zu einer anderen Dienststelle in Wien, mit so 100 Mitarbeitern über eine Woche brauchen kann, dass das aber ganz normal und voll ok ist.


Und neue Heldentaten des Finanzamtes gibt es zu berichten:
Zunächst haben sie an die falsche Stelle (nämlich mich) geschrieben, ob das Strafverfahren gegen eine juristische Person die es laut Firmenbuch nicht gibt schon eingeleitet wurde.

In einem anderen Verfahren meinten sie, eine Person muss ein Arbeitnehmer sein, weil er hat keinen Gewerbeschein.

Und, noch besser, haben sie jemanden (= natürliche Person, die selbständig tätig ist) vorgeworfen, er habe sich selbst als unselbständiger Arbeitnehmer beschäftigt und nicht zur Versicherung angemeldet.
(Fairnesshalber sei darauf hingewiesen, dass sich auch Selbständige zur Versicherung anmelden müssen, jedoch gibt es dafür ein eigenes Gesetz, andere Voraussetzungen, man hätte anderes ermitteln müssen uvm. Vor allem aber war ich dafür nicht zuständig.)
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 08:13, edited 1 time in total.
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Post by Die Praktikantin »

Ich habe ja schon weiter oben erklärt, was ein AZR ist, aber kurz zur Auffrischung:

Im Verwaltungsstrafverfahren schickt man sowas an den Beschuldigten, damit er weiß, dass ein Verfahren anhängig ist, worum es geht, und um ihm einen Termin zu geben, wo er vorbeikommen kann, damit er sich zu den Vorwürfen äußern kann bzw eine Frist zu setzten, bis er sich rühren muss.

Wenn sich die Leute gar nicht rühren (was so die Hälfte macht), erlässt man dann einen Strafbescheid. (Das nennt man Kontumazierung, also so was wie ein Versäumungsurteil.)
Wenn sie sich rechtfertigen, kommt es halt drauf an, was sie vorbringen.

Der Beschuldigte, über den ich heute berichte, hat aber statt einer Rechtfertigung schon nach dem AZR gleich ein Ratenansuchen geschickt.

Das ist ca so, wie wenn man bei Gericht nach Zustellung der Anklage einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellt.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 08:14, edited 1 time in total.
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Post by Die Praktikantin »

In einem Verfahren, wo es um den (illegalen) Import von Medikamenten geht (da sind bis zu 3600 Euro Geldstrafe drauf), bringt der Mann der Beschuldigten auszugsweise vor:
Wir haben einmal ein Video bei einem Arzt gesehen da ging hervor dass [Medikament] gut für [!] Schlafstörungen ist
Wenn ich vom Arzt etwas bekomme dann kaufe ich es in der Apotheke und werfe das Zeug anschließend 100% wieder weg.
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Post by Die Praktikantin »

Im Zuge einer Verhandlung, wo so ein paar Sachen nicht gepasst haben (zB ein verstecktes Zimmer inkl Bett über der als Lagerraum genutzten Mitarbeitergarderobe), kommen Zweifel, ob es wirklich ein Nichtraucherlokal ist.

Hauptgrund sind die 40 Aschenbecher, die fein säuberlich gestapelt auf der Theke dem Einsatz harren und zahlenmässig auch ungefähr den Tischen entsprechen.

Der Wirt gibt an, die seien nur für die Mitarbeiter, deren es 4 gibt.

Im Laufe der Verhandlung tun die Mitarbeiter dann auch noch die Aschenbecher auf die Gästetische.
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Post by Die Praktikantin »

In einem Bescheid, wo eine Partei einen Schriftsatz mit dem Hinweis, sie hoffe auf gerechtes Urteil beendete, fand ich folgenden Satz:
Es kann hieramts nicht abschließend beurteilt werden, ob dieser Bescheid ein „gerechter“ ist, jedenfalls aber ist er gesetzmäßig, was den rechtsstaatlichen Anforderungen in einer modernen Demokratie entspricht.

Eine andere Geschichte zum Amt: (Da schimmelt's usw)
Wie allgemein bekannt verdient man in den normalen Rängen im öffentlichen Dienst nicht überdurchschnittlich viel - man kann davon leben, ob's leistungsgerecht ist, mag eine andere beurteilen. Wie dem auch sei, die wenigen, die im öffentlichen Dienst wirklich gut verdienen, tun dies entweder durch sehr hohe Positionen und/oder durch die Zulagen.

Da gibt es einen regelrechten Zulagendschungel, habe ich mir sagen lassen. Für mich gibt es genau 4 verschiedene:
1. die allgemeine Dienstzulage. Die kriegt jede und ist eigentlich Teil des normalen Gehalts, hat wohl irgendwelche buchhalterischen Gründe, dass sie überhaupt "Zulage" heißt.
2. die Leistungszulage: die kriegen alle, die für ein Jahr und darüber hinaus durchgehend eine zumindest sehr gute Leistungsbeschreibung bekommen.
3. und 4. ist dasselbe, nur in 2 verschiedenen Geschmacksrichtungen.

Wie staunte ich doch, als es plötzlich eine weitere Sorte zum Ankreuzen gab. Selbstfahrzulage oder so hieß sie. Ich war schon voll der Vorfreude, schließlich fahre ich seit Jahr und Tag mit meiner privaten Fahrkarte quer durch die Weltgeschichte, und erspare damit meinem jeweiligen Arbeitgeber in Summe ein nettes Sümmchen, weil sonst müsste er mir ja für all die vielen Dienstfahrten Tickets kaufen. (Würde ich sagen, ich habe kein Ticket mehr, würde ich Fahrscheine bekommen, die ich dann abgestempelt zurückgeben muss.)
Also frug ich die Person, von der ich dachte, sie kenne sich am besten damit aus, ob das eh so ist. Man sagte mir "Ich weiß auch nicht, wofür diese Zulage ist, aber SIE bekommen sie jedenfalls nicht"

Derart belehrt war nun mein Forscherindrang erst recht geweckt, und so vertiefte ich mich in die alchimistisch-hermeneutische Geheimwissenschaft der Nebengebühren. Und so lernte ich - mal wieder - dass ich Anspruch auf überhaupt keine anderen Zulagen habe, und auf diese schon gar nicht.
Denn wie schon erwähnt, ist sie nicht für Leute, die ihrem Arbeitgeber viel Geld sparen, weil sie mit ihren privaten Tickets fahren. Sie ist auch nicht für Leute, die ihrem Arbeitgeber noch mehr Geld und auch Zeit sparen, weil sie mit dem privaten Auto Dienstfahrten unternehmen. Diese Zulage bekommen nur Leute, die 1. ein Dienstauto haben 2. damit pro Jahr mindestens 6000km fahren und 3. das Fahren des Dienstautos nicht Teil ihrer Dienstpflicht ist (also zB ein Busfahrer kriegt sie auch nicht).
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Post by Die Praktikantin »

Nachträge:

Zu der Geschichte "Ich heiße nicht A sondern Hr A und Fr B".
Da sind noch ein paar Schreiben hin und her gegangen, aber es kam nichts Neues oder Kurzweiliges raus. Soweit ich weiß geht es gerade in die nächste Instanz.

Zur Geschichte "Die 40 Aschenbecher sind für die 4 Mitarbeiter und nicht für die Gäste"
Da gab's ein Straferkenntnis, nicht rechtskräftig.

Bei ein paar von den obigen erwähnten Verfahren habe ich nix vom UVS gehört.

Neue Anwaltsgeschichte, aber eher harmlos:
Ein Rechtsanwalt einer größeren Kanzlei ruft mich an, und lässt sich von mir ein Gesetz erklären, nach dem er eine Bewilligung für seine Mandantschaft erwirken soll. Ich hab ca 3x im Leben mit dem Gesetz zu tun gehabt und bin total unvorbereitet, kenne mich aber immer noch besser aus - bei einem Tagesgehalt was so ca dem entspricht, was er der Mandantschaft für 2h verrechnet.

Jetzt aber:
Eine Stellungnahme in einem Strafverfahren endet mit
Sollte die Behörde der Meinung sein, dass hier ein derart strafwürdiges Verhalten vorliegt, welches unbedingt ausdrücklich zu bestrafen sei [...] so möchte ich mir wenigstens die Freunde an der im Ersatzarrest bekanntermaßen guten Verpflegung nicht ganz verderben lassen.
Im Straferkenntnis stand dann:
Es ist nicht die Behörde, die ausdrücklich anordnet, dass ein Verhalten zu bestrafen ist, sondern der Bundesgesetzgeber [...] Die Behörde vollzieht lediglich das Gesetz.

Zum erwünschten Ersatzarrest ist auszuführen, dass hieramts nicht bekannt ist, wie gut das Essen im Ersatzarrest ist. Es darf aber auf Folgendes hingewiesen werden:
Der Ersatzarrest kommt nur in Frage, wenn die Geldstrafe uneinbringlich ist (§ 54b Abs 2 VStG). Ohne sich zu sehr in Details zu verlieren, ist dies nur anzunehmen wenn die Gehalts-, Pensions- oder Arbeitslosengeldpfändung erfolglos geblieben ist und der gerichtliche „Exekutor“ in der Wohnung (allenfalls nach Zwangsöffnung) keine verwertbaren Güter (zB Fernseher, Bargeld, Auto) vorgefunden hat. Die Kosten für diese vergeblichen Eintreibungsversuche sind gleichfalls vom Betroffenen zu decken (§ 11 Abs 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz). Pro Hafttag ist im Übrigen ein Geldbeitrag zu leisten (§ 54d Abs 2 VStG). Diese Beträge (Geldstrafe, Verfahrenskosten, Eintreibungskosten usw) sind im Normalfall 30 Jahre eintreibbar.
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Beim obigen Straferkenntnis ("gute Verpflegung im Arrest") ist eine (übrigens sehr gut begründete) Berufung gekommen.

Dann hatte ich eine Firma als Antragstellerin, die hat ihren Firmensitz an einer Baustelle, wo man ihr auch nicht zustellen kann. Telephonnummer gibt's auch keine. Ich habe es jetzt mal an die Privatadresse der Geschäftsführerin geschrieben.

Und dann bin ich draufgekommen, dass sich in einem Haufen Schreiben, die ich als Vorlage verwende, einen das/dass Fehler hatte. Sehr peinlich. Wenigsten bin ich draufgekommen, als ich so ein Schreiben an einen pensionierten Volksschuldirektor adressiert habe.

Irgendwer ist neu, kann aber nix arbeiten, weil der Zugang im Computer fehlt. Der zuständige EDV Beauftragte (jedenfalls kein digital native, und auch Beauftragter für so manch anderes) schaut sich das an, findet aber nix. Ich werfe laienhaft ein, dass es vielleicht daran liegt, dass man hier GROßBUCHSTABEN verwendet, aber bei allen anderen derartigen Dingen immer kleinbuchstaben verwendet werden, es könnte also ein "case sensitive" - Problem sein. Der Blick des Beauftragten war preislos, aber der Zugang fehlt immer noch.
Und Emails werden immer noch ausgedruckt und eingescannt...
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 08:18, edited 1 time in total.
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Ein Unternehmen stellt einen Antrag auf eine Bewilligung, schafft es aber dabei, den eigenen Firmennamen falsch anzugeben.

Im Zuge eines zweimonatigen Verfahrens geht der Akt durch mehrere Hände, und bei jedem Wechsel wird der Name noch etwas abgeändert.

Von der Firmenbuchnummer hat noch nie wer was gehört.

Am Schluss komme ich nur zufällig drauf, dass es so eine Firma nicht gibt und auch nie gab. Aber das gibt eine ungefähre Idee, wieviele Bewilligungen an nicht existente Personen oder Firmen ausgestellt werden.

Und bei der obigen "Case-Sensitive"-Geschichte konnte ich zwar einen "told you so"- Moment erleben, Zugang gibt es aber immer noch nicht und Emails werden weiter eingescannt...
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Post by Die Praktikantin »

Hm, ich habe es offensichtlich verpennt, die Anwaltsgeschichten weiterhin zu nummerieren.

Jedenfalls schreibe ich irgendwem, eine AZR (s.o., was das ist), weil die Polizei ihn angezeigt hat, weil er wen schwarz beschäftigt haben soll.

Darauf kommt ein Rechtsanwalt und sagt:
Die Einstellung wird beantragt, weil mein Mandat (=der, der beschäftigt hat, ohne Krankenversicherung anzumelden) war gar nicht vor Ort.

Abgesehen davon, dass es völlig wurst ist, wo der Beschuldigte war, weil die Tat ist ja, dass er etwas nicht getan hat, was er tun hätte sollen, hat der Beschuldigte selbst zur Polizei gesagt, er hat sich kurzfristig entschlossen, hinzufahren.

Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig.
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Post by Die Praktikantin »

Ab und zu sage ich es gerne dazu: Alle diese Geschichten sind selbst erlebt bzw habe ich selbst die zugehörigen Akte, Bescheide, Urteil udgl gelesen. Die erste und dritte Geschichte kenne ich nur als Leserin.

1.
In Genehmigungsbescheiden wird oft vorgeschrieben, dass bestimmte gefahrengeneigte Teile (zB Starkstromleitungen, Gasleitungen usw) in 1 bis mehrjährigen Intervallen von Spezialistinnen überprüft werden müssen.

Das vergessen die Leute manchmal, und dann schreibt man ihnen halt einen Brief, wo man sie dran erinnert.

Ein Kollege schreibt an jemand so einen Brief.
Der lässt das machen, und zwar durch eine Rauchfangkehrerin (die ist dafür halt die Fachfrau), und die Rauchfangkehrerin stellt die Rechnung auf den Kollegen persönlich aus.

Leider war sie telephonisch nicht zu erreichen. Wie es weitergegangen ist, weiß ich nicht, gezahlt hat der Kollege meines Wissens nicht.

2.
Es ergeht eine AZR (Erklärung was das ist ein paar Posts weiter oben).
Der Beschuldigte nimmt sich daraufhin einen Rechtsanwalt, und der Rechtsanwalt erhebt gegen die AZR Berufung.
Was im Verhältnis noch bemerkenswert ist: Das Vorbringen war inhaltlich eigentlich ganz gut.
(Zum Strafgerichtsvergleich: Das ist, wie wenn ich die Anklage zugestellt bekomme, und dann sage "Die Gefängnisstrafe ist ja viel zu lang")

3.
Das AMS hat diverse Ermittlungsaufgaben, ob wer zurecht Leistungen von ihnen bezieht.

Also schreibt das AMS an eine Firma, sie brauchen Unterlagen von denen.
Die schreiben zurück, sie hätten mit ihrem Rechtsanwalt gesprochen, und der sagt sie sollen die Information nicht hergeben.

Nur nach dem AlVG gibt es für die Verweigerung der Auskunft eine Geldstrafe bis zu 2000.
Das AMS war aber nett (ich wäre nicht so nett gewesen), und hat ein zweites Mal geschrieben und auf die Bestimmung hingewiesen.

Daraufhin hat die Firma gesagt, sie haben nochmal mit dem selben Rechtsanwalt gesprochen, der sagt jetzt das Gegenteil und im Anhang findet sich die gewünschte Auskunft.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 08:22, edited 1 time in total.
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Post by Die Praktikantin »

Aus einem (soll heißen: einem einzigen) Protokoll.
Es ist ein Schwabenfang installiert.[...]
Es gibt Stehkulte.
(und davon abgesehen gab es noch viele andere, aber unlustige Fehler)
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Post by Die Praktikantin »

Heute hatte ich ein paar "lustige" Erlebnisse mit der nächsten Instanz.

Kurz die Vorgeschichte:
In einer Bestimmung steht, der Amtstierarzt darf Viecher anschauen, und man darf das nicht verhindern (ich hätte mir darunter vorgestellt: ihn rausschmeißen oder gar nicht reinlassen).
Die Instanz hat gesagt, wegen Übertretung dieser Bestimmung darf man gestraft werden, wenn einem der Amtstierarzt einen RSa- Brief schreibt, wo drinnen steht "am X.Y. um Z Uhr will ich mir das Tier Q, von dem ich glaube dass Sie es haben, anschauen, ob Sie es auch gut behandeln", und man holt den Brief nicht ab und ist dann nicht zu Hause.
Ob man einen Grund hatte, den Brief nicht zu holen (zb krank) (oder überhaupt ein Tier) ist egal, dadurch dass man den Brief nicht geholt hat, verhindert man, dass der Amtstierarzt seine Arbeit macht -> Strafe

Dann hat die Instanz aber auch gesagt, im Anlassfall wird derjenige der genau das gemacht hat aber doch nicht gestraft, weil dadurch dass nachher eingestellt wurde, gilt die Einleitungshandlung nicht, und deswegen ist Einleitungsverjährung eingetreten.


Das beste aber jetzt erst:
In Wien gibt es das Wiener Baumschutzgesetz.
Da steht insbesondere drinnen, (auch eigene) Bäume (außerhalb von Wäldern, Baumschulen etc) dürfen nur mit Bewilligung gefällt werden. Solche Bestimmungen sind für den Hugo von Hofmannsthal, wenn man die Leute nicht auch straft, wenn sie dagegen verstoßen.

Wer also einen Baum in Wien ohne Bewilligung fällt, zahlt von 730 Euro aufwärts.

Aber der Wiener Gesetzgeber dachte sich, wenn einer besonders böse ist, dann ist es mit der Geldstrafe nicht getan. Also wenn einer 20 Bäume oder mehr umbringt, dann muss er ins Gefängnis. Dafür ist bekanntlich das Gericht zuständig.

Irgendein so ein Hasser der Natur hat also ~25 Bäume umgesägt, und daher hat ein Kollege den halt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Die waren etwas verwirrt, weil Nebenstrafrecht, und so habe ich - als ehemalige Gerichtspraktikantin weiß ich ja so ungefähr wie das so ist bei einem Gericht - angerufen und mit denen lang und breit das ganze diskutiert, meine Nummer dort gelassen, gesagt ich helfe gerne weiter usw usf. Es hat sich dann keiner mehr gerührt, und ich habe gedacht, die Mühlen der Justiz mahlen nun und mein Part ist erledigt.

Doch mitnichten: Neulich erreichte mich ein Schreiben.
"Das Verfahren wurde eingestellt, weil keine Gründe bestanden, wegen § 125 StGB weiterzuverfolgen."
§ 125 StGB ist übrigens Sachbeschädigung, was der Mann ja auch nicht gemacht hat, der Eigentümer der Bäume hat es ihm ja erlaubt.

Ich finde, das Beispiel sollte Schule machen:
"Das Verfahren gegen Karl Heinz Grasser wird eingestellt, weil es gibt keinen Beweis, dass er jemanden umgebracht hat"
"Das Verfahren gegen Dörfler, Petzner und Co (siehe zB hier) wird eingestellt, weil sie niemanden mit ionisierender Strahlung genötigt haben"
Und überhaupt, den Elsner sollte man sofort freilassen, weil er hat wohl kaum an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilgenommen, die darauf abzielte, eine Körperverletzung zu begehen.
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Heute landet eine Anzeige auf meinem Tisch.

Es geht um eine Verletzung des Datenschutzgesetzes.
Und in Verletzung des Amtsgeheimnis möchte der private Anzeiger auch noch wissen, was rauskommt. Die eigentliche Pointe ist aber, dass der Anzeiger, der (widerrechtlich) informiert werden möchte, die Anzeige mit einem anonymen Brief eingebracht hat.
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Nachträge:
In der Baumschutzgeschichte ist dann doch ein Gerichtsverfahren wegen der richtigen Bestimmung geführt worden. Was bzw ob schon was rausgekommen ist, weiß ich nicht (und werde es wahrscheinlich auch nicht erfahren).


Aus einem Strafbescheid, wo jemand ein Produkt namens Manhood Max eingeführt haben soll:
Er habe es auf Empfehlung von X aus Y bestellt, wo es frei erhältlich sei. Es sei ein „absolut unbedenkliches Muskelaufbau-Produkt“. Es sei für ihn und [einige] Freunde bestellt gewesen.
Dass dies ein Verstoß gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz sei, war ihm zu keiner Zeit bekannt. Die erlaubten Arzneien in Österreich seien ihm nicht bekannt. Er habe sich auf X verlassen.
Sowohl der Name des Produkts als auch Ergebnisse jeder Suchmaschine zeigen recht eindeutig, dass das Produkt nicht der Vergrößerung von Muskeln dienen soll. [...]
Verbotene Substanzen enthält das Produkt soweit das Verfahren ergeben hat, keine, sonst wäre allenfalls ein Strafgericht und nicht die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig (zB Anti-Doping-Gesetz). Das Arzneiwareneinfuhrgesetz verbietet lediglich die (versuchte) Einfuhr von (bestimmten) Arzneiwaren ohne Bewilligung.
[Gegen die einigen] Freunde wurde mangels weiterer Angaben kein Verfahren eingeleitet.
Noch nicht rechtskräftig.
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Ein Amtssachverständiger überprüft etwas. Er sagt sinngemäß, soweit er das beurteilen kann, passt alles, aber man soll noch eine Person für Fachgebiet X befragen.

Auch dafür beschäftigt der Magistrat Amtssachverständige, sohin wird die Frage an diese gestellt diese schreibt sinngemäß:

Ja, der andere Amtssachverständige hat schon recht, dass soll sich wirklich ein Fachmann für X anschauen. Wenn das gemacht wurde, wird sie sein Gutachten anschauen, ob's eh passt.
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Nachträge zu weiter oben:

@Freude am Ersatzarrest:
Soweit ich weiß wurde die Strafe vom UVS etwas herabgesetzt. Ob er gezahlt hat oder einsitzen gegangen ist, weiß ich aber nicht.

@40 Aschenbecher für 4 Mitarbeiter, nicht für Gäste:
Da ist keine Berufung gekommen, Strafe rechtskräftig.

@Manhood Max:
Er hat von einer Berufung abgesehen und auch davon die Freunde zu benennen.


Heute hat man mir weil lesenswert eine Berufung in Kopie hingelegt.

Sie begann mit "Hallo meine Damen und Herren"

Er bittet das "Hohe Gericht das Urteil noch einmal zu überdenken, und mir die Strafe zu halbieren" "denn dann müsst ich halt sechs Mal auf Sex verzichten und meine Bedürfnisse ausschwitzen und meine Kosten hätten sich ausgeglichen".
Also, dass Jusitz und Verwaltung getrennt sind, ist jetzt eigentlich schon irgendwie Pflichtschulbildung, aber so eine Verwechslung kommt öfters vor.
Den Rest verstehe ich nur sehr teilweise, und die Strafe war - im Vergleich zur Höchststrafe - auch außerordentlich mild.

Mild war sie auch, weil man ein reuiges Geständnis - offenbar im Zweifel zu Gunsten - angenommen hat. Und apropos Pflichtschulbildung:
"Ich hab's so geschrieben wie es den Tatsachen entsprich. Ich bin doch kein 'reuiger' Hund"
Pfuh, ja, Wortschatz und so. reuig/=räudig. (Bleibt zu hoffen, dass er kein Tierarzt ist, der sollte zumindest wissen, was räudig ist und auch kein Pfarrer, der sollte wissen, was reuig ist).

Dann schreibt er, er geht zu keinem Rechtsanwalt und man solle ihn mit Paragrafen verschonen, die kennt er nämlich nicht.
Abgesehen davon, dass die Paragrafen in den Erkenntnisse immer zur Gänze drinnen stehen, eben damit sie ein jeder nachlesen kann; wenn man sich nicht auskennt, auch Hilfe abzulehnen ist nicht so empfehlenswert. Außerdem würde ihm der Rechtsanwalt sagen, ein "räudiges" Geständnis zu widerrufen wenn man gleichzeitig eine niedrigere Strafe will, ist nicht so schlau.


Apropos Trennung von Justiz und Verwaltung:
Neuerlich kam ein Herr in mein Zimmer.
Er gab an, er wolle sich vermählen.
"Da gratuliere ich Ihnen herzlich, aber helfen kann ich Ihnen dabei nicht" habe ich geantwortet.
Naja, er bräuchte eine Bestätigung, dass seine Scheidung rechtskräftig sei, erklärte er.
Ich habe ihm empfohlen, ins Bezirksgericht dafür zu gehen, jedoch dachte er, er sei schon dort. (Das Bezirksgericht ist ein paar Häuser weiter). Mehr noch, er hat sich sogar das richtige Zimmer gesucht, wer dort auch immer genau dafür zuständig ist, hat dort sie selbe Zimmernummer wie ich.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 08:26, edited 1 time in total.
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Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 14
OGH 14Os108/10d wrote:Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist zur Zahl 608 St 1/08w ein Ermittlungsverfahren gegen Julius M*****, mehrere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der M*****, der M***** Ltd, der Julius M***** AG und der M***** AG und andere Beschuldigte unter anderem wegen des Verdachts des Verbrechens der Untreue nach §§ 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall, 12 StGB zum Nachteil der M***** bzw deren Zertifikatsinhaber anhängig, welches durch nicht ordnungsgemäß veröffentlichten Zertifikatsrückkauf, Ankauf eigener Zertifikate zu überhöhtem Preis, Zurverfügungstellung von Geldern an die M***** AG im Rahmen des Placement- und Market Maker Agreements und Zahlung bezughabender Gebühren sowie Beitragshandlungen dazu begangen worden sein soll.
Neulich las ich ein Schreiben eines Anwalts, der sich bedankt, dass man ihn über die Existenz eines Paragraphen informiert hat, den er offensichtlich vorher nicht kannte.

Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 15
OGH 4Ob93/10w wrote:Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung - einschließlich ihres in Rechtskraft erwachsenen Teils - wie folgt zu lauten hat:

„Einstweilige Verfügung

Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei gegen die beklagten Parteien auf Unterlassung der Veröffentlichung und/oder Verbreitung von irreführenden Ankündigungen wird den beklagten Parteien bis zur Rechtskraft des über die Klage ergehenden Urteils geboten, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr beim Verlag und/oder beim Vertrieb periodischer Druckwerke, insbesondere der Tageszeitung 'Ö*****', ein 'erstes Gesundheitshoroskop' oder ähnliche redaktionelle Inhalte auf der Titelseite anzukündigen, wenn sich diese Ankündigung als unrichtige Behauptung erweist, insbesondere wenn lediglich Horoskope zu acht von zwölf Sternzeichen abgedruckt sind.

Das darüber hinausgehende Begehren, wie insbesondere das Begehren, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Verlag und/oder beim Vertrieb periodischer Druckwerke, insbesondere der Tageszeitung 'Ö*****', redaktionelle Inhalte, insbesondere ein Exklusivinterview mit H***** F***** auf der Titelseite anzukündigen, wenn der entsprechende Bericht im Blattinneren den aufgrund der Gestaltung und/oder Formulierung der Ankündigung zu erwartenden qualitativen und/oder quantitativen Kriterien nicht entspricht, insbesondere wenn kein Interview mit H***** F***** zu lesen ist, wird abgewiesen.“
Das letzte ist zwar eine reine Abschreibübung, aber es ist einfach zu genial:
In der ÖJZ gibt's am Ende einen Artikel zu Sprache und Recht.

In der Oktoberausgabe schreibt Michael Rami (ein Rechtsanwalt) zu Stilblüten, die dadurch entstehen dass man Substantivkompositionen mit Adjektiven verbindet, die sich aber nicht auf das Grundwort beziehen, als allgemeine Beispiele nennt er "saure Gurkenzeit", "rasche Auffassungsgabe", "verregnete Feriengefahr" oder "warme Würstchenverkäufer".
Als juristische Beispiele nennt er zunächst die "verstärkte Senatsentscheidung", wobei meiner bescheidenen Meinung nach auch die Entscheidung verstärkt sein kann, nicht (nur) der Senat.

Das beste kommt jetzt aber:
Michael Rami, Sprache und Rechte - Wortgestöber - Saure Zeiten und geheime Recht in ÖJZ 2010, 882 wrote:[Man spricht] von "immateriellem Schadenersatz", und doch soll der Schuldner nur Geld geben und keine Liebe
Last edited by Die Praktikantin on 18 Aug 2011, 13:47, edited 1 time in total.
B-VG Art 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe [...] führen [...] berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe [...] die Verwaltung. Sie sind [...] soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an [...] Weisungen gebunden.

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Post by Die Praktikantin offline »

Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 16
OGH 15Os171/08y wrote:In der Strafsache des Privatanklägers Gunnar P***** gegen Michael G*****, AZ 093 Hv 21/07z des Landesgerichts für Strafsachen Wien, wurde - soweit vorliegend von Bedeutung - der Angeklagte Michael G***** mit Urteil dieses Gerichts vom 19. September 2007 (ON 18) des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und nach § 111 Abs 2 StGB zu einer zum Teil bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt.
die am 31. Dezember 2006 verstorbene Bundesministerin für Inneres Liese P*****
RIS zu diesem Fall wrote:Schlagworte
Liese P.

harald
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Post by harald »

Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 17:
Die Klägerin ist Verlegerin der österreichweit erscheinenden Tageszeitungen „Kr*****“ und „Ku*****“ und besorgt deren Produktion, Vermarktung und Vertrieb. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Ö*****“.
Fundort: OGH 31.08.2010, 4Ob132/10f
--Harald
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Post by Die Praktikantin »

Anwaltsgeschichte:

Es ist wieder so eine A und B - Sache (siehe mehrere Post weiter oben), wo man beides machen muss, damit eine Handlung "gilt", also die gewünschte rechtliche Wirkung eintritt.

"B" ist in dem Fall, dem Landeshauptmann, wo man ist, was schicken.

Eine große Firma aus dem Bundesland X hat eine große Anwaltskanzlei im Land X beauftragt, das für sie zu machen.

Die schickt also das dem Landeshauptmann. Von Bundesland G.
Es kommt noch besser, ein teilhabender Anwalt der Kanzlei ist Uniprofessor für .... öffentlches Recht.

Und nicht nur B hat nicht hingehaut, auch A klappt nicht so ganz. A besagt nämlich unter anderem, man darf nur Leute aus dem Inland heranziehen. Die Person, die aber mittels "B" hätte bekannt gegeben werden sollen, ist aus einem anderen Staat.

edit: Später habe ich herausgefunden, dass die das einfach an alle Landeshauptleute geschickt haben - kostet sicher für den Mandant nicht mehr, dass es an 8 zusätzlich geschickt wird.


Zugegeben, durch das Anonymisieren ist es weniger witzig geworden.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 08:28, edited 3 times in total.
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Post by Die Praktikantin »

Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 18:
4Ob76/11x

Partei S***** gegen Partei B*****
Die Streitteile sind die größten österreichischen Lebensmitteleinzelhändler. Die Beklagte kündigt seit Anfang Oktober 2010 eine „Bestpreisgarantie“ an.
Fundort:
wbl 2011,565/210 - wbl 2011/210 = ecolex 2011/404 S 1029 (Tonninger) - ecolex 2011,1029 (Tonninger) - Bestpreisgarantie III



Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 19:
15Os6/08h (15Os7/08f)

Antragsteller Mag. Hilmar K*****
[...]die den von Frauen und Kindern umringten Antragsteller mit einer Adjustierung zeigt, die an die nationalsozialistische Uniform der SA erinnert. Er trägt einen Leibgurt und eine mit einem auffallenden Emblem - allerdings nicht in Form des Hakenkreuzes, sondern des Grußbuchstabens „F" auf weißem Grund - versehene Krawatte. Neben dem solcherart verfremdeten Foto des Antragstellers findet sich unter der Bezeichnung F***** der in Frakturschrift gehaltene Satz „Unser Angebot: Ehre & Treue".[...]
In der Folge hätte der niederösterreichische Landesrat Ewald S***** dazu vermeint, Ehre und Treue seien „als Primärtugenden" anzusehen. Nach Landeshauptmann Jörg H***** könne es „keine schlechte Sache sein, wenn sich jemand zu Anständigkeit, Treue, Ehrlichkeit und Leistungsbewusstsein" bekenne.
Alles Humpen und Dumpen, ganz klar!

Fundstelle
MR 2008,181 = Jus-Extra OGH-St 4187 = Jus-Extra OGH-St 4189 = Jus-Extra OGH-St 4199 = Majchrzak/Wiltschek, ÖBl 2009/9 S 52 - Majchrzak/Wiltschek, ÖBl 2009,52 = RZ 2009,68 EÜ136, 137, 138 - RZ 2009 EÜ136 - RZ 2009 EÜ137 - RZ 2009 EÜ138 = SSt 2008/27 = JBl 2011,723 = Öner, JBl 2011,742
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Post by Die Praktikantin »

Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 20

OGH 17Ob1/08h
Die Beklagte vertreibt Fahrzeuge der Marke V***** in Österreich. Sie bietet seit 2006 einen Pkw unter der Bezeichnung „V***** C70" an.

ÖBl-LS 2008/123 = ÖBl-LS 2008/124 = ÖBl-LS 2008/125 = ÖBl-LS 2008/129 = wbl 2008,400/195 - wbl 2008/195 = ecolex 2008/385 S 1038 (Schumacher) - ecolex 2008,1038 (Schumacher) - Feeling Feel = jusIT 2008/99 S 212 (Thiele) - jusIT 2008,212 (Thiele) - feel.at = MR 2008,318 - FEELING/FEEL (Streit/Jung) = ÖBl 2009/14 S 83 (Gamerith) - ÖBl 2009,83 (Gamerith) - Feeling/Feel = Thiele, MR 2009,142 XPUBLEND
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Post by Die Praktikantin »

Dieses Thema passt in Wahrheit auch in andere Bereiche dieses Forums, aber weil ich es selber erlebt habe, bleibt's in meinem eigenen Thread!

Heute morgen wurde mir ausgerichtet, eine Person ersuche um Rückruf wegen Chemtrails. Wieso ich zurückrufen sollte, mag dahingestellt werden, mit Chemtrails habe ich so viel zu tun wie mit den Illuminati und den Bilderbergern, aber was soll's. Zunächst informierte ich mich, was das überhaupt sein solle, fand aber nur Falschinformation dazu (zB hier).

Derart unbeleckt konnte ich selbstredend nicht zurückrufen, und versuchte daher bei den für Luftfahrt zuständigen Kollegen nachzufragen, wer mir weiterhelfen könnte. Dort aber wimmelte man mich ab, indem man mir sagte, ich müsste erst sagen, in welchem Bezirk das stattfände. Hallo, das betrifft die ganze Welt!

Entsprechend vorsichtig rief ich bei der Austro Control an.
Die sagten, solche Anfragen gebe es halt ab und zu, und sie würden mir ihren Standardtext schicken.

Den erkannte ich sofort als Manipulationsversuch, denn er war einfach geschrieben, schlüssig, nachvollziehbar und auf physikalischem Fakten basierend - nichts stand da von geheimen Experimenten von Geheimdiensten zur Beeinflussung der Bevölkerung.

Solcherart bestätigt versuchte ich die Person zurückzurufen - doch es war schon zu spät: Es erklang nur das "Kein Anschluss unter dieser Nummer"- Tüten.
Last edited by Die Praktikantin on 07 Apr 2015, 08:29, edited 1 time in total.
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Post by Die Praktikantin »

Im Sinne der allervollsten Transparenz gleich vorweg die Wahrheit: Beim ersten Teil war ich nicht selbst dabei, das wurde mir nur berichtet.

Eine Politikerin ruft einen Sachverständigen für Naturschutz an, dass sich Leute (wohl AnrainerInnen) durch Kopulationen von menschlichen Paaren in der freien Natur gestört fühlen.

Ab da war ich dabei:
Daher unternahm der Amtssachverständige eine Kontrollfahrt, ob er Kopulationen wahrnehmen könne, was aber nicht der Fall war.


(Ich war nur zufällig dabei, weil wir halt um's Eck was anderes zu tun hatten und er halt die Gasse auch noch durchgefahren ist).
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Re: Erlebnisse einer Rechtspraktikantin

Post by Die Praktikantin »

harald wrote:Urteil anonymisieren leicht gemacht, Folge 2

Der 1952 geborene Kläger (Kl) war ab 1973 bei der C AG (in der Folge immer: AG) als Croupier beschäftigt ....
Urteile anonymisieren leicht gemacht, Folge 21
Rechtssatz zu 2Ob252/09m; 6Ob250/11z; 2Ob186/11h wrote:Der einzige mit Konzession ausgestattete Spielbankenbetreiber bzw Casinobetreiber in Österreich ist in Anbetracht dessen sowie des Umstandes, dass eine im Vergleich zum gewöhnlichen Wirtschaftstreibenden stark ausgeprägte Aufsicht durch den Bundesminister für Finanzen (§ 26 Abs 2 und § 31 Abs 2 GSpG) gegeben ist und alle wesentlichen Betriebsabläufe (auch etwa der Preis für Eintrittskarten und die besondere Art der Kontrollpflicht für Besucher gemäß § 25 GSpG aF) ausdrücklich im Konzessionsbescheid vorgegeben sind als Unternehmen iSd Art 86 EGV anzusehen.
Diese Entscheidung wird in Ecolex 2012, 393f besprochen. Die schreiben gleich:
Die Casino Austria AG (Anonymisierung unmöglich) [...]
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Post by Die Praktikantin »

1.

Eine Hausverwaltung - also jemand, der schon mal ab und zu mit Behörden zu tun hat und offensichtlich auch (schlechte) Juristen beschäftigt - beruft gegen einen Bescheid.
Per Email.

Und das Email enthält den Disclaimer:
„Der Austausch von Nachrichten mit der [ultrakompetenten Berufungswerberin bzw ihren Mitarbeiterinnen] via e-mail ist unverbindlich. Rechtsgeschäftliche Erklärungen dürfen über dieses Medium nicht ausgetauscht werden.“

2.

Disclaimer: Hier habe ich die Beschwerde selbst nur berichtet bekommen.

Ein Lokalpolitiker beschwert sich, dass eine Behörde ihm gewissen Informationen nicht gegeben hat, aber interessierten Bürgern schon.

Die interessierten Bürger haben schriftliche Anfragen nach dem UIG und AuskG gestellt. Der Lokalpolitiker hat nichts gemacht.

Die wahre Pointe ist aber, dass der Lokalpolitiker, als die Information "entstanden" ist, automatisch per Email informiert wurde, weil der halt aufgrund seiner Position bei solchen Sachen automatisch im Verteiler ist.
Das Email wurde auch nicht vergessen oder so, er hat offensichtlich nur vergessen es zu lesen.
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

Mein Thread war weg!
Und niemanden ist es aufgefallen!!


Nun gut, jetzt ist er ja wieder da.

Ich habe einen Hauskaufvertrag zu lesen bekommen.

Und da stand echt drinnen:
Eltern haften für ihre Kinder.

Den Vertrag hat irgendein Rechtsanwalt geschrieben, und der schreibt ernsthaft rein, Eltern haften für ihre Kinder.
Wirklich absurd - weswegen ich glaube, das ist ein Insiderschmäh - ist es vor allem deswegen, weil völlig unklar ist, um was für Kinder es gehen soll, der Satz steht völlig unmotiviert, nachdem dort stand die Käufer dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf die Baustelle. Wessen Kinder? Die des Verkäufers? Die der Käufer? Die von Dritten - dann hätten wir auch noch einen Vertrag zu Lasten Dritter?
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

2014 geht ein Schreiben bei der Behörde ein.

Drinnen schreibt der Schreiber, er war leider krank und konnte deswegen erst jetzt auf das (beigelegte) Schreiben der Behörde antworten. Beigelegt ist ein Schreiben aus 1998.
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

Eine Anekdote von vor ein paar Wochen habe ich vergessen zu erzählen:

Ich betrat gerade das Gericht, und wurde Zeugin, wie ein Mann den Portier fragte:
"Wo ist hier das Gericht?"
Worauf der Portier antwortete:
"Hier überall!"

(Ich weiß nicht mehr, ob er dabei die Arme hob, wie der Pfarrer in der Kirche, oder ob ich mir nur gedacht habe, dass das sehr gut passen würde.)
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

Ich erhalte ein Anwaltsschreiben:

"Ich vertrete XXXX und beziehe mich auf Bescheid YY.

Ich darf Sie ersuchen, mir höflich die Rechtskraft dieses Bescheides zu bestätigen.

Mit bestem Dank im Voraus für Ihre Bemühungen" usw.

Ich bin ja versucht, ihm besonders barsch zu antworten, andrerseits war sein Schreiben ja schon sehr taktvoll.
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by harald »

In solchen Fällen rufe ich immer an und frage, wie man auf solche Ideen kommt. Manch eine Frage hat sich nachträglich als schlecht formuliert, aber sinnvoll herausgestellt. Es könnte ja sein, dass er Hinweise auf Zustellmängel hat und dir vielleicht die Möglichkeit zur Sanierung bieten will. Vielleicht ist er auch faul und will sich Akteneinsicht ersparen.
--Harald
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

harald wrote:In solchen Fällen rufe ich immer an und frage, wie man auf solche Ideen kommt. Manch eine Frage hat sich nachträglich als schlecht formuliert, aber sinnvoll herausgestellt. Es könnte ja sein, dass er Hinweise auf Zustellmängel hat und dir vielleicht die Möglichkeit zur Sanierung bieten will. Vielleicht ist er auch faul und will sich Akteneinsicht ersparen.
Nein, nein, der wollte nur eine Rechtskraftbestätigung. (Die er auch bekommen hat. Ich war sogar höflich). Er hat sich nur bei der Formulierung vertan.

Apropos Anwälte:
So ich je selbst einen brauchen sollte, würde ich wollen, dass mich dieser vertritt:
http://www.energethiker.com/
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

Nunmehr wird die GPA mich und meine zahlreichen designierten Kolleginnen ganz genau beobachten:

http://www.watchlist-praktikum.at/
Hier einige Beispiele besonders dreister Ausschreibungen. Die Erfahrung zeigt: Ausschreibungen lassen Rückschlüsse auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen zu und sind ein erster Indikator dafür, ob Praktikantinnen und Praktikanten angemessen und rechtskonform behandelt werden.

All diese Ausschreibungen haben eines gemein, es werden Arbeitsverhältnisse ausgeschrieben, ein Ausbildungscharakter ist nicht erkennbar. Es werden zwar (hohe) Qualifikationen vorausgesetzt, es wird “Teamfähigkeit und Flexibilität” gefordert, diese soll aber nicht, oder nur mit einem Taschengeld entlohnt werden. Ein Praktikum, das sich jedoch als verstecktes Arbeitsverhältnis entpuppt, muss auch wie ein solches laut Kollektivvertrag oder zumindest laut ortsüblichen Entgelt entlohnt werden.

Wer ein solches “Praktikum” absolviert hat, hat auch noch rückwirkend die Möglichkeit das vorenthaltene Gehalt einzufordern.
Aktuelle aber auch ehemalige Praktikantinnen und Praktikanten können anonym melden, wie das Praktikum in ihrem Unternehmen abläuft oder abgelaufen ist. Die erhobenen Daten werden an die Gebietskrankenkassen weitergeleitet, die die “Schwarzen Schafe” unter den Unternehmen dann prüfen und strafen können. Die watchlist-praktikum.at gibt es, um Missbräuche durch ArbeitgeberInnen bei “Praktika” einzudämmen und zu verhindern und jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
Dass es sich bei diesen unbezahlten oder stark unterbezahlten “Praktika” in der Regel nicht um Ausbildungsverhältnisse oder Volontariate handelt, wird durch Studien wie der von FORBA “Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich -Empirische Analyse von Praktika sowie der Situation vonPraktikanten/Praktikantinnen” von 2011 bewiesen. Bei dieser wurden von 41 erhobenen Praktika von Studierenden 39 als Arbeitsverhältnis klassifiziert.

Gleichzeitig wissen wir jedoch von der “Studierenden Sozialerhebung” des Instituts für Höhere Studien, dass ca. zwei Drittel der Pflichtpraktika, bzw. ein Drittel der “sonstigen Praktika” – also Volontariate oder befristete Dienstverhältnisse, die fälschlicher Weise “Praktika” genannt werden – unbezahlt absolviert werden.

Das Problem der Rechtsdurchsetzung
Viele fragen sich wie es dazu kommt, dass junge Menschen diese unbezahlten “Praktika” weiterhin absolvieren und Unternehmen diese immer noch anbieten. Das Problem lässt sich leicht auf den Punkt bringen: Wo keinE KlägerIn, da keinE RichterIn.

Zu groß ist die Hoffnung, dass aus dem unbezahlten “Praktikum” ein fixer Arbeitsplatz entsteht, zu tief sitzt die Angst davor wegen eines schlechten Rufs in der gewünschten Branche gar nicht mehr beschäftigt zu werden.
Hier ein Inserat, welches jemand dort melden könnte:
https://songcontest.orf.at/volunteers/s ... .php?hid=8
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

Anwälte, Anwälte, Anwälte (denkt euch die Stimme von Steve Ballmer einfach dazu)

Heute musste ich etwas in einem uralten Akt nachlesen. Da waren ein paar interessante Anwaltsanträge und Behördenreaktionen drinnen.

Zunächst läuft alles halbwegs ok, die Partei ist halbwegs kooperativ und einsichtig, nimmt auch immer zu Besprechungen 2 Vertrauensleute mit (eine war vermutlich sogar Juristin).
Dann scheinbar überlegt sie es sich anders, und beauftragt einen Anwalt.

Der bestreitet als erstes ein mal alles, was bisher zugegeben wurde.
Wie sehr so plötzlich 180°-Bestreitungen glaubwürdig wirken, sei dahingestellt: Irgendwelche 2 Behördenvertreter sind mit der Partei, deren Kind und deren Vetrauensleute vor Ort, und fragt "Und das da drüben, von wann ist das?" "2006, oder 2005. Das weiß ich weil [das Kind] war damals ca soundsoalt" und dann 1 Jahr später kommt ein Brief von einem Anwalt, der vermutlich nie vor Ort war, und sagt "Das hat gar nichts mit uns zu tun. Gar nichts."

Dann kommt ein Haufen rechtliche Ausführungen, aus denen auch nicht viel gewonnen ist, entweder sind es Sachen, die eh allen klar sind, oder er versteht halt irgendwie das Gesetz falsch oder weist auf Bestimmungen hin, die damit nichts zu tun haben (obwohl schon in den bisherigen Schreiben an die Partei die richtigen Bestimmungen erwähnt wurden und deren Bedeutung erklärt wurde). Besonders deutlich wird das, als die Anwälte ausführen, dass ein Tatbestand nicht erfüllt ist, obwohl es nicht nur vom Gesetzestext eindeutig ist, sondern es auch schon einschlägige VwGH-Judikate gibt, die das bestätigen.
Dann beantragen sie Ortsaugenscheine, Sachverständigengutachten und Einvernehmen, obwohl die schon alle stattgefunden haben.

Es stand daher im Bescheid:
Die Anträge auf Einvernahme [...] verkennen, dass diese schon [2011] und [2012 stattgefunden haben], in denen [die Betroffene] auch über die Rechtslage informiert wurde, die Gutachten besprochen wurden und in denen [die bisherigen Ermittlungsergebnisse nie bestritten wurden. Im Übrigen konnte sich die Partei jederzeit äußern, was sie auch im Wege des Rechtsfreundes ausführlich gemacht hat.]
Mein Favorit aber ist:
Die Anträge auf Verlesung von Aktenteilen verkennen, dass in [solchen Verfahren] keine mündliche Verhandlung durchzuführen ist.
Im Berufungsbescheid (da seht ihr, wie alt das ist), haben die dann dasselbe nochmals vorgebracht, noch einen Haufen weiterer unsinniger Sachen.
Auf manche hat die Berufungsbehörde geantwortet, dass das Vorbringen sich widerspricht. Bei einer anderen, dass es zum Ergebnis führen würde, dass nur unmögliche Handlungen verboten sind.
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

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@Unverbindliche Berufung (siehe weiter oben):

Nachdem die darauf hingewiesen wurden, dass man nicht unverbindlich berufen kann (und sie auch keinen inhaltlichen Grund für eine Berufung haben), wurde die (unwirksame) Berufung zurückgezogen.


Zufällig ist mir heute ein alter Strafakt eingefallen. Es ist schon ein paar Jahre her, aber die Eckpunkte sind mir noch gut erinnerlich:

Irgendwo will irgendwer irgendwas bauen. Sie bekommt aber keine Baubewilligung, ob das jetzt technische, formale, rechtliche Mängel waren, weiß ich nicht mehr, ist auch egal.
Eines Tages stellt die Baupolizei fest, es steht aber trotzdem da.

Also gibt es eine Anzeige und eine Aufforderung zur Rechtfertigung. Die Betroffene schreibt, sie war das nicht, sie hat nix damit zu tun.
Im Strafbescheid stand sinngemäß
Das Vorbringen, dass Unbekannte auf dem Grundstück der Betroffenen ohne ihr Zutun das von ihr eingereichte Projekt errichtet haben, erscheint sehr wenig lebensnah
Ob die Strafe in erster oder zweiter Instanz rechtskräftig geworden ist, weiß ich nicht mehr.
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Erlebnisse einer Praktikantin - schmutzige Klos und effektive Verwaltung

Post by Die Praktikantin »

Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, wie viele öffentliche Bedienstete es braucht, um eine Frage nach schmutzigen Klos zu beantworten:

Eine Dame liest von einem konkreten Ausflugsziel, das irgendeine Privatperson betreibt. Sie überlegt, mit ihrem Kind hinzufahren und bemüht eine Suchmaschine des Vertrauens. Sie findet ein Forum (ich glaube, ich habe es auch gefunden, falls ja, ist es so ähnlich wie dieses hier) und dort schreiben andere Eltern, die dort waren, die Klos wären vor einigen Jahren nicht ordentlich geputzt gewesen und von ein paar anderen, ähnlichen Mängeln.
Sie sucht weiter, und findet ein Protokoll vom Gemeinderat, wo dieses Ausflugsziel zufällig erwähnt wird, weil es eine Art Markierungspunkt in der Nähe ist. In der zugehörigen Sitzung ging es weder um Klos noch um sonst etwas, was mit dem Rest der Geschichte (oder mit meinem Praktikum) was zu tun hat. Es entsteht auch nicht der Eindruck, als ob die Stadt irgendwas mit dem Ausflugsziel zu tun hat, außer dass es in der Stadt ist.
Auf allen Webseiten der Stadt gibt es standardmäßig unten einen Link zu einem Anfrageformular. Auf den klickt sie und schreibt einen Zweizeiler, wo wie sie eben sagt, sie hat im Internet gelesen, dort seien die Klos nicht sauber udgl, man möge ihr sagen, ob das schon behoben ist.

Diese Anfrage geht halt zu irgendeiner Abteilung, wohl zu der, die für den Gemeinderat zuständig ist.

Tage später bekomme ich das von meinen Chefitäten vorgelegt, weil von einer ganz anderen, ganz hohen Stelle der Auftrag an meine Abteilung gegangen ist, diese Anfrage zu beantworten. Wie der Weg bis dahin verlaufen ist, weiß ich nicht. Wichtig ist auch festzuhalten, dass meine Abteilung weder für Klos zuständig ist noch sonst irgendwas mit der Anfrage zu tun hat, und wie schon erwähnt das Ausflugsziel privat betrieben wird und es daher nichts mit der Stadt zu tun hat, ob dort die Klos sauber sind oder nicht.
Aber wenn so ein Auftrag von ganz oben kommt, dann gilt es, ihn zu beantworten, egal wie unzuständig man ist. Mein Erstentwurf sieht dementsprechend vor sinngemäß zu antworten: Wir können Ihnen leider nicht helfen, weil die Stadt damit nichts zu tun hat, fragen Sie die Betreiberin.
Nein, nein, so geht das nicht, wir haben ja den Auftrag von ganz oben bekommen. Ich soll noch da und dort anrufen. Weisungsgebunden wie ich bin, mache ich das auch. Nach einigem Herumtelefonieren finde ich jemanden, der kurz glaubt, er sei sogar zuständig, bis er dann draufkommt, nein doch nicht, ist ja privat betrieben.
Daher sieht mein Zweitentwurf wiederum vor: Wir können Ihnen leider nicht helfen, weil die Stadt damit nichts zu tun hat, fragen Sie die Betreiberin.
Meine Vorgesetzten waren damit nicht zufriedener, wussten aber auch nicht weiter und haben daher den Entwurf wieder an deren Vorgesetzten weitergeleitet.
Deren Antwort hat sich so lange gezogen, dass ich nicht mehr da war, deswegen hat dann letztlich wer anderer die Anfrage beantwortet, wenig überraschend mit dem Inhalt meines Erstentwurfs:
Wir können Ihnen leider nicht helfen, weil die Stadt damit nichts zu tun hat, fragen Sie die Betreiberin.
B-VG Art 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe [...] führen [...] berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe [...] die Verwaltung. Sie sind [...] soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an [...] Weisungen gebunden.

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Die Praktikantin
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

In einem ansonsten eher durchschnittlichen Genehmigungsverfahren sind beim Antrag nicht nur die üblichen Unterlagen, sondern auch einige Absätze allgemeine moralische und philosophische Ausführungen ohne erkennbaren Bezug zum Vorhaben enthalten.

In dem Verfahren wird ein Gutachten einer Amtssachverständigen angefordert. Diese schreibt darin:
"Der kategorische Imperativ ist nicht Gegenstand der amtssachverständigen Beurteilung".
B-VG Art 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe [...] führen [...] berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe [...] die Verwaltung. Sie sind [...] soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an [...] Weisungen gebunden.

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Die Praktikantin
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

Goldman Sachs verbietet Praktikantinnen Nachtschichten.
Da wird mir ja ganz warm ums Herz.
Bei der weltweit führenden Investmentbank Goldman Sachs warten dieses Jahr 2.900 Praktikantinnen und Praktikanten auf ihren Einsatz.

Weil die ehrgeizigen Studierenden während der Sommermonate einen guten Eindruck erwecken wollen, kennen viele von ihnen bei der Arbeitszeit keine Grenzen.
Bei der Bank of America wurde den Junior-Angestellten empfohlen, wenigstens vier Wochenendtage pro Monat freizunehmen, Goldman Sachs riet hingegen dazu, die Samstage immer freizuhalten.

Dieses Jahr gibt es zudem die Empfehlung, nicht zwischen Mitternacht und 7 Uhr morgens im Büro zu sein. Laut der Nachrichtenagentur Reuters ging diese Meldung an alle 2.900 Praktikanten. Bleiben also maximal 17-Stunden-Tage.
http://derstandard.at/2000017654305/Gol ... unden-Tage
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harald
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by harald »

Hm, da müssen die Manager dann doch einmal die Woche heim zu ihren Frauen, wenn die Praktikantinnen nicht mehr verfügbar sind. :tw :wink:
--Harald
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Die Praktikantin
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Re: Erlebnisse einer Praktikantin

Post by Die Praktikantin »

Was ist das zweite Feld auf österreichischen Geburtsurkunden?
"Akademische Grade/Standesbezeichnungen".

Das erste Feld ist immerhin Name.

Es könnte ja schließlich sein, dass man schon mit einem Oberveterrinärrats-Titel oder mit einem Bachelor of Icecreammaking auf die Welt kommt. Und der muss dann natürlich auf der Geburtsurkunde stehen. Vor dem Geburtstag, -ort, Vornamen und Geschlecht.
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