Zusammenschluss Hutchinson (Drei) und Orange

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harald
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Zusammenschluss Hutchinson (Drei) und Orange

Post by harald »

Ich mach dazu mal einen neuen Thread, da ich nix passendes find:

Hier finden sich die Infos der EK zum Stand des Verfahrens

http://ec.europa.eu/competition/elojade ... e=2_M_6497

Ich steh dem ganzen skeptisch gegenüber, und hab folgendes Mail geschickt (musste es zweimal senden, da ich es das erste Mal zu früh gesendet hab; der Text beinhaltet die Mailkommunikation, das aktuellste ist zuoberst):
Sehr geehrte xxx,

wir danken Ihnen für Ihre Email und für die erneuten Hinweise bezüglich der Wettbewerbssituation auf dem österreichischen Telekommunikationsmarkt.

Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2012 ein vertieftes Prüfungsverfahren im Fall M.6497 eingeleitet, in dem sämtliche wettbewerbsrelevanten Aspekte des Falles detailliert untersucht werden. Eine endgültige Entscheidung ist nach derzeitigem Stand spätestens am 27. November 2012 zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx
xxx

Europäische Kommission
Generaldirektion für Wettbewerb
Referat F.4 Fusionskontrolle: Verkehr, Postwesen und andere Dienstleistungen

DG COMP Website: http://ec.europa.eu/competition

DISCLAIMER: The views expressed are purely those of the writer and may not in any circumstances be regarded as stating an official position of the European Commission.
Ihre Email vom xx. Februar 2012

Sg. xxx!

Am 10.07.2012 erfolgte die Veröffentlichung der Einleitung der Ermittlungen: C 202 2012/C 202/04 Initiation of proceedings (Case COMP/M.6497 — Hutchison 3G Austria/Orange Austria).

Ich bitte daher um Berücksichtigung meiner vorgebrachten Bedenken, die im Anschluss in Kursivschrift nochmal zitiert sind!

xxx

"Vorab, ich hoffe ich habe die richtige Generaldirektionsmailadresse für mein Anbringen herausgesucht. Falls nicht ersuche ich um Weiterleitung an die zuständigen Stellen.

Laut diesem Pressenachricht muss die Kommission nur noch den Segen für den Zusammenschluss zwischen den zwei österreichischen Mobilfunkbetreibern Hutchinson ("3") und Orange erteilen, sodann steht dem Zusammenschluss nichts mehr im Wege. Ich möchte Sie auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen. Ich weiß nicht, ob dies für Ihre Prüfung relevant ist, es zeigt aber jedenfalls wie wenig marktwirtschaftlich und transparent der Telekommarkt in Österreich ist.

Zuerst lesen Sie bitte folgenden Artikel:
http://futurezone.at/digitallife/4894-s ... bzockt.php

Wie Sie sehen können, werden hier Internetpauschalen von den führenden wenigen Internetserviceprovidern, wie auch Simkartenpauschalen von den wenigen führenden Mobilfunkprovidern, eingeführt. In allen Fällen zieht die Konkurrenz fast nahtlos mit. Der im Artikel angeführte Diskonter Yesss wird voraussichtlich von A1, dem Marktführer für Mobiltelefonie, gekauft (siehe http://www.boerse-express.com/pages/1229165).

Nationale Konsumentenschutzvereinigungen haben schon wegen unlauterem Wettbewerb geklagt, wobei die Klagen aus meiner Sicht wahrscheinlich nur hinsichtlich der Transparenz der Preisangaben erfolgreich sein werden (zB http://www.wirtschaft.at/topthema/datum ... e-angeben/ , http://www.computerwelt.at/detailArticl ... 135561&n=6).

Dass hier jedoch Preise erhoben werden für Leistungen, die früher großteils gratis erbracht wurden, ohne die Option zu haben, diese abzuwählen, ist aus meiner Sicht bedenklich.

Ich ersuche Sie daher, genau zu prüfen, ob der geplante Zusammenschluss von Hutchinson ("3") und Orange denn schwachen österreichischen Wettbewerb nicht noch weiter ausdünnen könnte. Bedenken Sie, dass schon jetzt zwischen Hutchinson, T- Mobile und A1 enge Kooperationen bestehen! (siehe http://www.buero-shop.at/wordpress/?p=811)

Sollten der Kommission andere kartellrechtliche Möglichkeiten zwecks Überprüfung zur Verfügung stehen, ersuche ich diese Mittel zu verwenden. Denn national scheint gegen dieses Konglomerat ein Schutz des Marktes diffizil. Und das ist auch der Grund für mein Mail an Sie: Hier geht es nicht um spezifische Konsumenteninteressen oder kartellrechtliche bedenken, die national einfach zu lösen sind, sonst hätte ich mich an die nationalen Behörden oder Gerichte gewandt. Hier geht es um die zukünftige Kartellbildung internationaler Konzerne, deshalb wende ich mich an Sie!

Ich hoffe Sie können mit diesen Informationen etwas anfangen."
Subject: Ihre Email vom xx. Februar 2012
Date: Wed, 2 May 2012 10:27:59 +0000

Sehr geehrte xxx,

Wir danken Ihnen für Ihre Email vom xx. Februar 2012 bezüglich des angekündigten Zusammenschlusses von Hutchison 3G Austria und Orange Austria. Die Europäische Kommission kann jedoch keinerlei Kommentar zu Transaktionen abgeben, die nicht offiziell angemeldet wurden.

Falls Hutchison und Orange ihren Zusammenschluss bei der Kommission anmelden, wird dies im Amtsblatt der Europäischen Union und auf unserer Homepage veröffentlicht: http://ec.europa.eu/competition/elojade/mergers/

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

xxx
xxx

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dejost
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Post by dejost »

Dazu passt auch, dass A1 - die ja schon einen Mobildiskonter betreiben und einen großen Marktanteil haben - um Zuge dieses Deals nunmehr auch den anderen (großen) Diskonter Yessss schlucken wollen.

http://derstandard.at/1353208631422/Wir ... Yesss-Deal
In der Montagsausgabe des WirtschaftsBlatts wird berichtet, dass die Nervosität im Übernahmepoker von Yesss durch die Telekom steigt. Die Bundeswettbewerbsbehörde wurde bedroht, falls sie gegen die Entscheidung des Kartellgerichts Rekurs erhebe. "Das habe ich noch nie erlebt, dass man einer Behörde prophylaktisch mit Amtshaftungsklage droht", sagt BWB-Sprecher Stefan Keznickl.
Die Behörde wollte sich nicht dazu äußern, wer Druck auf sie ausgeübt hat. Die Telekombetreiber weisen die Schuld alle von sich. Eine Entscheidung des Kartellgerichts zur Übernahme von Yesss durch die Telekom Austria will die BWB anfechten: "Wir werden Rekurs erheben mit der Begründung, dass das Gutachten in wesentlichen Teilen falsch und unzureichend ist und im ökonometrischen Modell auch nicht schlüssig nachvollziehbar", erklärt BWB-Sprecher Keznickl. Wie der WebStandard berichtete, hatten die Wettbewerbshüter zuletzt Bedenken zur Übernahme geäußert. Eine endgültige Entscheidung wird es frühestens im Frühjahr 2013 geben.

harald
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Post by harald »

Die Entscheidung der Kommission ist da. Die wichtigsten Aussagen hab ich in Fett hervorgehoben. Nun wollen wir mal hoffen, dass da wirklich ein ernsthafte Konkurrent bei uns in den Markt eintritt, sonst wird es für uns Konsumenten duster, was die Kommission ja sogar selbst feststellt.

Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des österreichischen Mobilfunkbetreibers Orange durch H3G unter Bedingungen
Reference: IP/12/1361 Event Date: 12/12/2012

Brüssel, 12. Dezember 2012

Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des österreichischen Mobilfunkbetreibers Orange durch H3G unter Bedingungen

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Orange-Mobilfunksparte in Österreich durch Hutchison 3G (H3G) nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Genehmigung erfolgte jedoch vorbehaltlich der Umsetzung eines Pakets von Verpflichtungsangeboten, die den Eintritt neuer Marktteilnehmer in den österreichischen Mobilfunkmarkt erleichtern werden. Da in Österreich nur vier Mobilfunkbetreiber tätig sind, hatte die Kommission Bedenken, die Ausschaltung eines Wettbewerbers könnte den Wettbewerb beeinträchtigen und höhere Preise zum Nachteil der Endnutzer zur Folge haben. Um diese Bedenken auszuräumen schlug H3G Abhilfemaßnahmen vor, die insbesondere die Veräußerung von Frequenzrechten und damit verbundenen Rechten sowie die Gewährung des Zugangs zu seinem Netz auf Vorleistungsebene beinhalten. In Anbetracht dieser Verpflichtungsangebote kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme in der geänderten Form wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

„Die europäischen Verbraucher nutzen zunehmend Mobiltelefone, um Daten hochzuladen und zu übertragen. Neue mobile Datendienste sind daher ein starker Wachstumsfaktor. Allerdings sind auch die Risiken nicht zu vernachlässigen, die mit einer stärkeren Konzentration auf den nationalen Mobilfunkmärkten einhergehen. Die von H3G vorgeschlagenen Verpflichtungen bieten Gewähr dafür, dass der Wettbewerb gewahrt wird, so dass die österreichischen Verbraucher weiterhin von Innovationen und fairen Preisen profitieren können", erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Joaquín Almunia.

Der österreichische Mobilfunkmarkt ist stark konzentriert. Die geplante Übernahme würde zwei der vier Mobilfunkanbieter in Österreich zusammenführen, so dass nur Telecom Austria mit seiner Mobiltelefonmarke A1 und T-Mobile als Primärnetzbetreiber verbleiben würden und Wettbewerbsdruck auf das neuaufgestellte Unternehmen ausüben könnten.

Auf dem österreichischen Mobilfunkmarkt gibt es hohe Markteintrittsschranken für Wettbewerber und die Verhandlungsposition der Verbraucher gegenüber den Betreibern ist sehr schwach. Die ökonomische Analyse der Kommission ergab, dass die beteiligten Unternehmen aufgrund ihrer starken Position im Privatkunden- und Datendienstsegment über eine größere Marktmacht verfügen als dies angesichts ihrer Marktanteile zu vermuten wäre.

Die Kommission hatte daher Bedenken, dass die Übernahme in der ursprünglich geplanten Form höhere Preise und weniger Wettbewerb zur Folge hätte. Um diese Bedenken auszuräumen, schlug H3G die folgenden Verpflichtungen vor:

:arrow: H3G wird Frequenzrechte und zusätzliche Rechte an ein Unternehmen veräußern, das künftig auf dem österreichischen Mobilfunkmarkt tätig werden will. Der potenzielle neue Mobilfunknetzbetreiber (MNO) wird nicht nur Frequenzrechte von H3G, sondern auch zusätzliche Frequenzrechte auf einer von der österreichischen Telekomregulierungsbehörde RTR durchgeführten Versteigerung im Jahr 2013 erwerben können. Die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH wird Frequenzrechte für einen neuen Marktteilnehmer reservieren, damit dieser ein physisches Netz für Mobilfunkdienste in Österreich aufbauen kann. Ferner wird dieser Marktteilnehmer Vorzugsbedingungen für den Kauf von Sendestationen für den Aufbau seines Netzes erhalten.

:arrow: H3G wird in den kommenden zehn Jahren bis zu 16 Betreibern virtueller Mobilfunknetze (MVNO) zu vereinbarten Bedingungen Zugang zu bis zu 30 % seiner Netzkapazität auf Vorleistungsebene gewähren. Damit erhalten MVNO die Möglichkeit, Endverbrauchern in Österreich zu wettbewerbsfähigen Bedingungen Mobilfunkdienste anzubieten. MVNO müssen in der Regel mit einem Mobilfunknetzbetreiber eine Vereinbarung schließen, um für ihre Kunden Mobilfunkdienste erbringen zu können.

:arrow: Ferner wird H3G die Übernahme von Orange erst vollziehen, wenn es mit einem MVNO eine Vereinbarung über den Zugang zu seinem Netz auf Vorleistungsebene geschlossen hat.

Die Verpflichtungszusagen tragen der Vielzahl unterschiedlicher Wettbewerber und Geschäftsmodelle auf dem europäischen Mobilfunkmarkt Rechnung. Die Kombination einer strukturellen Abhilfemaßnahme – Veräußerung ausreichender Frequenzrechte und Sendestationen, um einen MNO anzuziehen – mit der den Zugang auf Vorleistungsebene betreffenden Maßnahme, durch die die Markteintrittsschranken für MVNO niedriger werden, stellt sicher, dass der Wettbewerb auf diesem Markt erhalten bleibt.

In Anbetracht dieser Verpflichtungsangebote kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme in der geänderten Form wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Sie beschloss daher, die Übernahme vorbehaltlich der Einhaltung aller Verpflichtungszusagen freizugeben.

Hintergrund

H3G meldete die geplante Übernahme von Orange im Mai 2012 bei der Kommission an. Im Juni 2012 leitete die Kommission daraufhin eine eingehende Untersuchung ein (siehe IP/12/726). Am 20. September 2012 wurde eine Mitteilung der Beschwerdepunkte angenommen, in der die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission dargelegt wurden.

Die Kommission legte den Schwerpunkt ihrer Untersuchung auf den österreichischen Markt für Mobilfunkdienste für Endkunden. Dabei arbeitete sie eng mit der österreichischen Wettbewerbsbehörde und der österreichischen Regulierungsbehörde für den Telekommunikationssektor zusammen.

Die Unternehmen

H3G (Hutchison 3G Austria GmbH) ist ein indirektes 100%iges Tochterunternehmen von Hutchison Whampoa Limited (Hongkong). Seine Angebotspalette reicht von Mobilfunkdiensten (Sprache, SMS und MMS) und mobilen Breitband- und Multimediadiensten (z. B. mobiles Fernsehen und mobile Musikdienste) bis zur Videotelefonie in Österreich.

Orange (Orange Austria Telecommunications GmbH) bietet seit 1998 (damals noch unter dem Firmennahmen „One“) Mobilfunkdienste in Österreich an. Das 2008 in Orange umfirmierte Unternehmen stellt über herkömmliche Mobilfunkdienste wie Sprachdienste, SMS und MMS hinaus auch mobile Breitbanddienste bereit.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Derzeit laufen drei weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II). Das erste betrifft die geplante Übernahme von TNT Express durch UPS in der Paketdienstbranche (IP/12/816). Die Kommission muss dieses Prüfverfahren bis zum 5. Februar zum Abschluss bringen. Im zweiten eingehenden Prüfverfahren, in dem spätestens am 27. Februar 2013 ein abschließender Beschluss ergehen muss, wird der geplante Zusammenschluss von Ryanair mit seinem Konkurrenten Aer Lingus untersucht (IP/12/921). Gegenstand der dritten eingehenden Prüfung ist die geplante Zusammenführung von Munksjö und dem europäischen „Label and Processing“-Geschäft von Ahlstrom in der Papierbranche (IP/12/1338). Dieses Verfahren muss spätestens am 29. April 2013 abgeschlossen werden.

Weitere Informationen werden unter der Nummer der Wettbewerbssache M.6497 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht.
--Harald
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