Zustände im Rechtsstaat

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dejost
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Zustände im Rechtsstaat

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"Aktion scharf" gegen Falschparker gestoppt
Die "Aktion scharf" gegen Falschparker in der Salzburger Altstadt wird wieder gestoppt. Anlass dafür sind massive Proteste und Einsprüche von Anrainern gegen die saftigen Strafen.
Zur Klarstellung:
Die Polizei geht durch und stellt, rechtskonform, Strafmandate aus gegen Falschparker.
Und weil diese Falschparker aber Anrainer und nicht Touristen sind, die sich halt mit der Parkplatzsuche schwer tun und protestieren, hören sie damit wieder auf.

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dejost
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Post by dejost »

auch wenn diese pressemeldung eventuell mit vorsicht zu genießen ist, völlig aus der luft gegriffen ist sie wohl eher nicht.
Presseaussendung der Rechtshilfe zur Verhaftungs- und Hausdurchsuchungswelle

Am 21. Mai 2008 stürmten WEGA-Beamte gegen ca. 7:00 Uhr mindestens 24 Wohnungen in Wien und anderen Orten. Einige der teilweise noch schlafenden BewohnerInnen wurden mit gezogenen Waffen in ihren Betten geweckt. Betroffen von den Hausdurchsuchungen waren mindestens achtzehn Menschen in Österreich. Die meisten leben in Wien und Graz, auch in Tirol wurde eine Wohnung durchsucht.

Bei mehreren Wohnungen wurden die Türen von Beamten der WEGA eingetreten. Wie in schlechten Hollywood Filmen stürmten die Beamten die Wohnungen. Erst nachdem die BewohnerInnen eingeschüchtert, "gesichert" an die Wand gestellt bzw mit Handschellen versehen wurden, machten sich Beamte der Kriminalpolizei an die Durchsuchungen.

Begründung für die Hausdurchsuchungen ist der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation gemäß §278a StGB. Gegen zwölf Personen, bei denen Hausdurchsuchungen stattgefunden haben, liegen Haftbefehle vor. Begründet werden diese mit Verdunkelungsgefahr, da die Betroffenen zb mit verschlüsselten Mails kommuniziert haben sowie Tatbegehungsgefahr, weil die Betroffenen seit langem in der Tierrechtsszene aktiv sind. Beide Argumentationsstränge stehen in eklatantem Widerspruch zur Unschuldsvermutung. Vollkommen willkürlich wird eine kriminelle Organisation konstruiert, die für sämtliche unaufgeklärte Straftaten der letzten Jahre verantwortlich gemacht wird. Die Vorwürfe werden mit keinerlei Beweisen bekräftigt, im Gegenteil: die Exekutive erhofft sich scheinbar durch die Hausdurchsuchungen Hinweise auf Bestätigung ihres Tatverdachts. Dieser, dh die Bildung einer kriminellen Organisation, kann bislang weder mit Indizien noch sonstigen vagen Vermutungen untermauert werden.

Die Betroffenen wurden aus ihrer Wohnungen direkt in das Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände überstellt und werden in den nächsten 48 Stunden der Haftrichterin vorgeführt. Bei den Hausdurchsuchungen wurde dem Großteil der Betroffenen der Anruf bei einer Vertrauensperson oder einer RechtsvertreterIn verwehrt. Auch FreundInnen, die nach dem Rechten sehen wollten, wurde ein Gespräch mit den Betroffenen verweigert.

Die Inhaftierten haben sich für Tierrechte eingesetzt. Sie organisierten Demonstrationen und Infostände in Fußgängerzonen. Diese völlig legalen Aktivitäten werden ihnen ebenfalls als Betätigung im Rahmen der "kriminellen Vereinigung" angelastet. Das muss als ein Versuch der Aushöhlung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewertet werden.

Die Verhältnismässigkeit der Amtshandlung war nicht gegeben. Das frühmorgendliche Erstürmen von Wohnungen durch vermummte WEGA-Beamte mit gezogener Waffe muss als vollkommen überzogen bezeichnet werden. Gesucht wurde nach allen Gegenständen, die dazu dienlich sein können, strafrechtlich relevante Delikte zu begehen. Neben Computern, Handys, Uniskripten oder Fotoalben wurden auch Kleidungsstücke beschlagnahmt.

Gleichzeitig bleibt offen, was der konkrete Anlass für diese Einsätze sein soll. Es gilt anzunehmen, dass Zeitpunkt und Umsetzung dieser Einsätze politische Hintergründe hat. Auf jeden Fall wird missliebiger politischer Aktionismus kriminalisiert und verunmöglicht.
Was der oder die einzelne von Tierschutz und Tierrechten hält: Darum geht es hier recht wenig. Sollte nämlich diese offensichtlich von oben verordnete Repressionswelle nicht auf breite öffentliche Ablehnung stossen, besteht die Gefahr, daß jederzeit auch andere Bereiche einer kritischen Zivilgesellschaft mundtod gemacht werden. Durch den Polizeistiefel.

Pressekontakt: 0650 / 592 67 91 oder antirep2008@gmx.at


Am Montag, 26. Mai 2008 um 10 Uhr wird eine Pressekonferenz der Rechtshilfe im Grünen Parlamentsclub (Wien I, Löwelstraße 12, 2. Stock) stattfinden.

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Der Alchemist
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Die Verhältnismäss[hier gehört eigentlich ß]igkeit der Amtshandlung war [wie so oft ...] nicht gegeben.
Wie ich stets zu sagen pflege: Mir sind Verbrecher und Polizisten gleichermaßen suspekt. Beiden Berufsgruppen mangelt es an Ritterlichkeit und sie halten sich an keine Regeln.
besteht die Gefahr, daß[hier eigentlich ss] jederzeit auch andere Bereiche einer kritischen Zivilgesellschaft mundtod gemacht werden
Ich wollte, es gäbe denn eine kritische Zivilgesellschaft ...
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Die Presse schreibt.
So sieht es eine aktuelle juristische Studie, die nun im Buch „Datenschutzrecht und E-Government. Jahrbuch 2008“ erschienen ist. Die Kernaussage der Untersuchung lautet: Die österreichische Polizei hat in den Jahren 1999 bis einschließlich 2007 Internet-Provider illegal dazu gedrängt, bekannt zu geben, welche Personen (Name, Anschrift, etc.) hinter bestimmten Internet-Kennungen von Usern (sogenannte IP-Adressen) stecken.
Brisant ist diese Auffassung auch deshalb, weil der Autor der Studie, Gerhard Kunnert, Jurist im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ist. Allerdings betont er, dass die in der Studie geäußerte Meinung seine private ist, und keinesfalls die seines Dienstgebers.
Ach wie schön, ein Beamter mit Rückgrat. Mal sehen, wie lange es den noch gibt.
Warum das Innenministerium jahrelang eine andere Meinung vertrat? Einerseits beriefen sich die Sicherheitsbehörden auf eine entsprechende (in Fachkreisen jedoch umstrittene) Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2005. Und weiter: „Unserer Interpretation nach sagen IP-Adressen nichts über die Inhalte von Internet-Kommunikation aus, sondern fallen lediglich in die Kategorie sogenannter Verkehrs- oder Verbindungsdaten“, sagt Mathias Vogl, Leiter der Rechtssektion im Innenressort.
Konsequenzen dürfte der mutmaßlich missbräuchliche Umgang mit IP-Adressen und User-Daten jedoch nicht haben
Das hamma ja auch noch nie so gemacht. Da könnt' ja jeder kommen.

Achja, mit der Novelle des SPG ist das ja jetzt legal geworden. In der Zukunft wird also dasselbe passieren, nur eben jetzt erlaubterweise.

Erinnert sie noch an den Fall, wo die IP Adressen verwechselt wurde und jemand völlig unschuldig - allerdings mit nachhaltigen Konsequenzen für sein Leben - in den Verdacht geriet, Kinderpornos zu konsumieren.

Ich schätze, es ging hier nicht um Filesharing, prinzipiell passt das aber auch in den IP- Thread.

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Im jetzt aktuellen, tragischen Fall, wo ein tschetschenischer Asylant (dank Krone hat das Wort mittlerweile einen negativen Beigeschmack) in Wien auf mehr oder weniger offener Straße ermordet wurde und die BMI Fekter zunächst sagte, er habe ja gar nicht Polizeischutz gewollt, diese Aussage aber dann wegen Nichtzutreffens zurückziehen musste, liefert Der Falter eine sehr ausführliche Darstellung der Vorgeschichte.

http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=838

So wie immer kann ich nicht überprüfen, was davon stimmt, aber wenn nur die Hälfte stimmt, ist es arg genug...

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So wie Demokratie, ein warmes Esssen zu Mittag oder die Versorgung mit elektrischem Strom ist auch der Rechtsstaat nicht selbstverständlich.

So wie vieles andere braucht der Umgang damit sorgfältige und vorausschauende Planung und die notwendigen Ressourcen.

Als vor einigen Jahren eine halbe (!) Strafprozessreform beschlossen wurde, war deren Inkrafttreten noch lange in der Zukunft. Trotzdem hat weder die ursprüngliche Regierung noch die, die ihr folgten, überlegt, wie sich das alles in der Praxis auswirken wird.

Wie es sich in der Praxis - keineswegs überraschend - auswirkt, schreibt der Standard:
Seit die Anklagebehörde im Rahmen der Strafprozessnovelle vor einem Jahr jedes angezeigte Delikt von Anfang an betreut, ist der Arbeitsaufwand enorm gestiegen. Der Personalstand ist hingegen gleich geblieben.
Pro Werktag kommen an die 1000 Anzeigen in die Einlaufstelle der Staatsanwaltschaft, pro Jahr sind das rund 210.000 Fälle. Und es werden sicher nicht weniger Delikte, denn große Gesetzesvorhaben wie neuerliche Verschärfungen gegen Kinderpornografie, gegen Kinderhandel, gegen Korruption und das geplante Gewaltschutzgesetz Nummer zwei werden eben gewollte Wirkung zeigen.
Ein Drittel der Wiener Staatsanwälte ist erst ein Jahr bei der Behörde, insgesamt sind zwei Drittel kürzer als drei Jahre im Dienst. Routine fehlt mitunter noch - mit zum Teil gravierenden Auswirkungen. "Kolleginnen und Kollegen arbeiten bis spät in die Nacht. Wir hatten bereits einen Burn-out-Ausfall."

Der Wunsch an die Politik: eine Aufstockung von 90 auf 110 Ankläger. Denn weniger wird die Arbeit nicht werden. Die Finanzmarktaufsicht hat die Zahl ihrer Ermittler erhöht. Durch die Finanzkrise und möglichen neuen Malversationen sind damit die Spezialisten für Wirtschaftskriminalität noch stärker gefordert als derzeit.
Der Polizei wurden im Regierungsübereinkommen an die 1000 Beamte mehr zugesichert. Doch hoppla, auf die Personalsituation bei der Staatsanwaltschaft haben SPÖ und ÖVP völlig vergessen. Auch die neue Staatsanwaltschaft gegen Korruption ist mit nur fünf Mitarbeitern in ihre erste Saison gestartet, weil im Finanzministerium anscheinend andere Prioritäten gelten. Es hat fast den Anschein, dass nach einer Reihe von politischen Strafverfahren in jüngerer Zeit die Staatsanwaltschaft bewusst ausgepowert werden soll.
Auch wenn die Verschwörungstheorie im letzten Absatz doch hoffentlich nichts mit der Realität zu tun hat, sollten PolitkerInnen in der Lage sein, zu erkennen, dass die Aufstockung der Polizei alleine nur beschränkten Erfolg bringt, wenn auf der anderen Seite die Justiz bzw die Anklagebehörde unterbesetzt sind.

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Der Alchemist
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Damals habe ich mich gefragt, in welchem Land wir leben, in welcher Republik und Demokratie, als ein Pfarrer ein Kind, die fünfzehnjährige Arigona, in einem Pfarrhof vor diesem Rechtsstaat verstecken musste. Damals wusste ich zum damaligen oberösterr. Bundeskanzler und jetzigen niederösterr. Arbeiterkammermitarbeiter, dem dazu nur das Wort "grauslich" eingefallen ist, nur ein Wort von Shakespeare zu sagen: "Warum bist du so tief gesunken? - Weil ich nicht tiefer konnte!" Ich bin überzeugt davon, dass Bruno Kreisky in seiner Art gesagte hätte: "Das Mädl bleibt da, und wenn ich mich zwischen die Gleise vor eine Lokomotive stellen muss!" Und selbstverständlich wollen wir dem Burschenschaftler Graf und jetzigen, von dieser Regierung gewählten, Dritten Nationalratspräsidenten glauben, dass er auf dem Klo war, als seine Rabauken, Schmissbrüder und Narbenverehrer "Bei sechs Millionen Juden fängt der Spaß erst an ..." gesungen haben. Höchstens, dass er stehend oder sitzend die Melodie mitgesummt hat, wenn überhaupt!

Jetzt höre ich, dass sich die Geschwister von Arigona Zogaj "illegal" in Österreich aufhalten sollen. Ich bin gespannt, ob sich der jetzige Ministerpräsident, der "neu regieren" versprochen hat, nicht als ein Herr Feigmann entlarven wird, und ob ihm auch die Worte und die Spucke wegbleiben werden, wenn ... Der große ungarische Dichter Péter Esterházy hat einmal gesagt: "Weißt du, mein lieber Freund, Sätze sagen, das kann ich auch!" Es ist Feuer am Dach, Herr Faymann. Die Fremdenpolizisten der röm.-kath. Innenministerin sind schon unterwegs. (Josef Winkler/DER STANDARD, Printausgabe, 14.1.2009) Zur Person: Josef Winkler ist Schriftsteller in Klagenfurt.
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Kurz zur Vorgeschichte, Thüringens Ministerpräsident Althaus hatte vor einiger Zeit einen Skiunfall am Neujahrstag in Österreich, bei dem eine slowakische Mutter ums Leben gekommen ist und Althaus selbst verletzt wurde.

Als in den Medien ein großes Brimborium um den "unerklärlichen" Unfallhergang gemacht wurde und es gar keine Zeugen gab, konnte sich der gelernte Österreich schon denken, dass Althaus - es gilt die Unschuldsvermutung - schuld war.

Der Spiegel berichtete über das Gutachten der Behörde:
Demnach ergab die Auswertung des polizeilichen Unfallberichts, des rechtsmedizinischen Befunds und einer Besichtigung des Unfallorts, dass für die Frau keine Chance bestanden habe, den Unfall "etwa durch Ausweichen" zu verhindern.
Althaus sei mit etwa 40 km/h von seiner Piste in die Panorama-Abfahrt eingebogen, wird aus dem Gutachten zitiert. Das Tempo war damit so hoch, dass er noch knapp 15 Meter bergauf fuhr. Die Frau fuhr demnach mit etwa zehn km/h und damit deutlich langsamer den Hang hinab.

Althaus habe ein Absperrnetz, das aus Sicherheitsgründen über einen Teil der Panorama-Piste gespannt sei, umkurvt und sieben Meter dahinter die Frau in einem Winkel von etwa 90 Grad getroffen, heißt es laut dem Bericht in dem zehnseitigen Gutachten.
Die Reaktion der Anklagebehörde war bis jetzt ausschließlich, dem Spiegel wegen der Veröffentlichung rechtliche Schritte anzudrohen.

Mittlerweile schreit das Ganze aber schon so zum Himmel, dass sogar der ORF schreibt (Lob dafür an dieser Stelle, so soll die 4. Gewalt arbeiten):
Thüringens Ministerpräsident Althaus braucht nach dem fatalen Skiunfall am Neujahrstag von der heimischen Staatsanwaltschaft nicht viel zu fürchten: Die Leobener Anklagebehörde will Althaus nicht einmal vernehmen und stellt ihm in Aussicht, dass am Ende auch kein Eintrag im Vorstrafenregister übrig bleiben wird. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen: Auch in weit weniger klar gelagerten Fällen als dem Sikunfall, bei dem eine 41-Jährige ums Leben kam, wurden sogar Jugendliche weit härter angefasst.
Tja, wie heißt es so schön in der Übersetzung von Animal Farm:
Manche Tiere sind halt gleicher. Auch wenn jemand zu Tode kommt.

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http://kaernten.orf.at/stories/363684/

Sowas in der Art hatten wir schon mal, s.o.:
Nach Anrainerprotesten gegen die 40-km/h-Beschränkung in der Zenswegerstraße in St. Veit an der Glan hat die Bezirkshauptmannschaft die Beschränkung aufgehoben.
Ok, wieso nicht, aber:
Nun müssen auch die 1.500 Anzeigen nicht bezahlt werden.
Das ist ja ein Grenzfall, jedoch:
Nur jene rund 30 Autofahrer, die ihre Strafe bereits bezahlt haben, bekommen ihr Geld nicht mehr zurück.
Im Übrigen darf man dort jetzt 50km/h fahren...

(PS: In meiner Diss, die immer noch nicht eingereicht ist, vermute ich ja, dass das Tabakgesetz, genauer gesagt die rezenten Strafbestimmungen, ein ähnliches Schicksal erleiden werden.)

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Es schreibt Rauscher im Standard:
Mit Spannung wird man verfolgen, wie die steuerliche Behandlung des offenbar bevorstehenden Verkaufs der 50 Prozent der WAZ an die Familie Dichand ausfällt. Ältere Zeitzeugen glauben sich noch zu erinnern, dass beim Verkauf der Krone-Hälfte von Kurt Falk an Dichand vor über 20 Jahren eine steuerlich interessante Betrachtungsweise ("Auskauf eines lästigen Partners") gefunden wurde.
Ob's stimmt, weiß ich nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Mit über einer Wochen Verspätung trag' ich mal was nach:
ORF.at wrote:Die Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger hat am Mittwoch im Zusammenhang mit dem tödlichen Schuss in einem Kremser Supermarkt den bisherigen Ermittlungsverlauf mit Nachdruck kritisiert.

In einer der APA übermittelten Presseerklärung bekundeten die Verteidiger "Unverständnis" und "Unzufriedenheit" mit "wesentlichen Aspekten der bisherigen strafprozessualen Bemühungen um Klärung des Polizeieinsatzes".

Man wolle den beiden Polizeibeamten, gegen die von der Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, weder ein Verschulden unterstellen noch diese vorverurteilen, so die Strafverteidiger. Aber "der Eindruck entsteht, als arbeiteten Strafverfolgung und Polizei Hand in Hand, um die strafrechtliche Dimension des Vorfalls herunterzuspielen".

In diese Richtung weisen nach Ansicht der Strafrechtsspezialisten die Verhängung der Untersuchungshaft über den angeschossenen 17-Jährigen, die späte Einvernahme der Polizisten und dass die Erstbefragung nicht von der Staatsanwaltschaft vorgenommen wurde.

In Bezug auf die über den Jugendlichen verhängte U-Haft ist für die Vereinigung "ein Haftgrund nicht erkennbar". Sowohl der von der Justiz angenommenen Flucht- als auch der Tatbegehungsgefahr stünden die schweren Verletzungen des unter Einbruchsverdacht inhaftierten Jugendlichen entgegen.

Die Verteidiger verweisen weiter darauf, "dass mit der Einvernahme der Polizeibeamten entgegen jeder sonstigen Übung tagelang zugewartet wurde". Das habe die Beamten in die Lage versetzt, sich über die bisherigen Ermittlungsergebnisse zu informieren und ihre Aussagen inhaltlich mit diesen abzustimmen, wobei die Strafverteidiger in diesem Kontext von einer "zumindest theoretischen Möglichkeit" sprechen.

Dass die Erstvernehmung von Organen der Polizei und nicht von der Staatsanwaltschaft vorgenommen wurde, ist für die Vereinigung völlig unverständlich: "Bei einem Verdacht der gegenständlichen Art gegen Angehörige der Polizei muss es selbstverständlich sein, dass die Staatsanwaltschaft die ihr vom Gesetzgeber zugeordnete Leitungsfunktion erkennbar ausübt und der Polizei die Ermittlung gegen ihr Angehörige nicht völlig frei überlässt."

Die Vereinigung erwarte, "dass der zukünftige Fortgang dieses Ermittlungsverfahrens deutlicher erkennbar macht, dass die Strafverfolgungsbehörden ihre gesetzliche Verpflichtung auch bei Ermittlungen gegen Polizeiangehörige ernst nehmen", heißt es in der Aussendung abschließend.

Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) nimmt in der neuen Ausgabe des Magazins "News" die Sicherheitsbeamten in Schutz: "Ich stehe zu meiner Mannschaft."

Sie könne es nicht befürworten, den Beamten die Schusswaffen abzunehmen, so Fekter. "Ich wäre aber für den verstärkten Taser-Einsatz, weil er oft das gelindere Mittel ist. Man muss dafür natürlich gezielt geschult sein, das ist derzeit nur eine Sondereinheit."

Ebenfalls in dem Magazin übt der Autor Robert Menasse heftige Kritik an Fekter und der Reaktion auf den Vorfall in Österreich: 14-Jährige, die auf KZ-Überlebende schießen, würden "mit lächelndem Verständnis als 'Lausbuben' bezeichnet", 14-jährige Einbrecher jedoch aus der Sicht vieler gerechtfertigterweise "abgeknallt", so Menasse.

"Im Grunde sagt das auch die Innenministerin", so der Autor. Damit sei in Österreich "ein Zustand erreicht, in dem es einmal 'Gnade vor Recht', dann wieder 'Gnadenlosigkeit vor Recht' heißt - so oder so aber ist das die Aufhebung des Rechtszustands". "In einer wirklich aufgeklärten Gesellschaft" wäre Fekter rücktrittsreif, so Menasse, gerade auch wegen der Empörung bürgerlicher Wähler ihrer eigenen Partei.
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http://orf.at/091001-43182/index.html
Befragungen im U-Ausschuss am Donnerstag werfen ein wenig vorteilhaftes Licht auf die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft: Staatsanwalt Walzi gestand offen ein, dass er in der Causa der 2008 veröffentlichten "Strasser-Mails" zu politisch motivierten Postenbesetzungen nicht ermittelte. Begründung: Er habe die 150 Seiten dicke Anzeige im Akt "übersehen". Die Anzeige von Ex-ÖVP-Innenminister Strasser wegen Datendiebstahls wurde dagegen umgehend bearbeitet - und zwar ganz im Sinne Strassers.
Der zuständige Staatsanwalt Christian Walzi verwies darauf, dass auch zusätzliche Ermittlungsschritte seinerseits nach damaliger Rechtslage nichts an der drohenden Verjährung (fünf Jahre nach der jeweiligen Postenbesetzung, Anm.) geändert hätten.

Allerdings räumte Walzi ein, dass er die entsprechende, 150 Seiten starke Anzeige in dem von seinem Vorgänger übernommenen Akt "übersehen" habe: "Mir ist dieses E-Mail-Konvolut entgangen bei meinen Ermittlungen."
Sehr wohl ermittelt wurde allerdings in Sachen Datendiebstahl - wobei Walzi einräumte, sich bei seinem Vorgehen weitgehend an die in der Anzeige geäußerten Wünsche Strassers gehalten zu haben. "Mein Ermittlungsauftrag hat sich mit den Anregungen des Dr. Strasser gedeckt, ja", sagte Walzi.
Strasser hatte u. a. die Beschlagnahme des Pilz zugespielten Datenträgers mit den E-Mails angeregt. In der Folge bat Walzi das mit den Ermittlungen beauftragte Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) darum, eine Beschlagnahme anzuregen.[...]Durchgeführt wurde die Beschlagnahme allerdings nie.
"Die Frage der (parlamentarischen, Anm.) Immunität des Abgeordneten Pilz ist mir natürlich gekommen", so Walzi - allerdings habe die Beschlagnahme ohnehin nicht stattgefunden.
Apostol [Walzis Nachfolger] räumte, von den Abgeordneten mit entsprechenden Fällen konfrontiert, zwar ein, dass bei Postenbesetzungen in der Polizei nach politischen Interventionen mitunter die bestgereihten Kandidaten übergangen wurden, aber: "Strafrechtlich ist das noch zu wenig."

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http://derstandard.at/1254310636445/Pol ... d-verdient
Jedes Land hat die Politiker, die es verdient, heißt es so schön.
Eine rechtskräftige Verurteilung stellt demnach ebenso wenig einen Rücktrittsgrund dar wie Upgrades in Richtung Malediven.
Es wäre freilich eine gefährliche Illusion, den Sittenverfall in dem Land auf den blau-orangen Aufstieg zurückzuführen. Vielmehr sind politisch schlampige Verhältnisse in Österreich seit jeher geduldet. Werden deutsche Minister für die Verwendung ministeriellen Briefpapiers zu privaten Zwecken aus dem Amt gejagt (der verstorbene Minister Jürgen Möllemann nahm deswegen den Hut), blieb ein ähnlich gelagerter Fall in Österreich (Helmut K[.] keilte auf Ministeriumspapier Anzeigen) folgenlos.
Auffällig [!] (wenn auch tadellos) erscheint es wiederum, wenn politisch gewollte Prozesse wie im Fall Bawag generalstabsmäßig durchgezogen werden. Andere Causen bleiben dagegen fast ein Jahrzehnt lang liegen.
Dreistein wrote:Damals [im Bezug auf ein Vorposting dazu, dass auch Androsch der Liebling der Schwiegermütter war] hat es ja genügt, dass man - bevor man Finanzminiser wurde - an einer Steuerberatungskanzlei beteiligt gewesen ist, um seinen Hut nehmen zu müssen.

Unter den Schwarzblauen ist eine solche Verflechtung geradezu die Voraussetzung.
Hier sei erwähnt, dass Androsch nach dem langen Zug durch alle Instanzen auch rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Fairerweise muss man dazu sagen, dass die entsprechenden Schritte auch nicht sofort eingeleitet wurden.
farbrauschen wrote:da [Anm: gemeint ist "heutzutage"] passiert eher den aufdeckern etwas als den zulangern.
und das auffälligste ist der völlige mangel an schlechtem gewissen. als wär der staat ein selbstbedienungsladen.
[...]
es gilt die "unschuldsvermutung".
auf der wird bestanden.
reicht auch.
unschuldig s e i n ist völlig unnötig geworden.
buckelfuenferln wrote:politische verantwortung ist einer "take the money and run"-kultur gewichen[...] ebenso die camorra-mentalitaet nur etwas zuzugeben, was auch wirklich 100% beweisbar ist(aber dann auch nur dieses detail). bei 99% ist alles abzustreiten und den beschuldigten [gemeint wohl: Beschuldigern] mit der totalen vernichtung zu drohen.

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Kurz zur Vorgeschichte:
In Tirol gibt es so ein paar, sagen wir mal, Privatfehden wegen der Wasserkraft (Tiwag). Ich weiß ziemlich wenig darüber, drum gehe ich da nicht drauf ein.

Als ein Nebeneffekt von dem Ganzen, wurde ein mp3 onlingestellt, in welchem der (damalige) Landeshauptmann van Staa den (damaligen) deutschen Außenminister Joschka Fischer ein Schwein hieß - oder auch nicht.

In erster Instanz wurde jedenfalls festgestellt, dass van Staa Schweig(e)n gesagt hat, nicht Schwein und der Betreffende wegen Übler Nachrede verurteilt. (Wer's anhören will, es soll dieses hier sein.)

Dagegen hat er berufen.
Soweit, so unauffällig. Doch jetzt kommt's:

Begründung:
Auf dem Mitschnitt habe das entscheidende Wörtchen "das" vor "Schwein" beziehungsweise "Schweigen" gefehlt.

"Dieses 'das' ist deswegen so wichtig, weil das von van Staa behauptete 'das Schweigen' an dieser Stelle der Rede überhaupt keinen Sinn ergibt. Auf 'Schweign' kann man [eher] kommen, wenn das störende 'das' herausgeschnipselt ist.
Außerdem sollen dem Gericht überhaupt verschiedene vorgelegt worden sein, aber der ursprünglich auf der HP stehende mp3- Mitschnitt nicht.

Noch nicht so dramatisch. Beweismittelfälschung ist eh strafbar, und es wurde ja sogar ermittelt.
Diese Ermittlungen wurden zwar eingestellt, allerdings räumte das für den Mitschnitt verantwortliche Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) "technische Fehler" ein.
So, festhalten, jetzt kommt's:
Beim Kopieren des Files vom USB-Stick auf CD sei dies passiert. Es habe jedoch "keine bewusste Manipulation" stattgefunden, befand die zuständige Staatsanwaltschaft Feldkirch.
Wie viel dämlicher kann eine Ausrede noch sein? Beim File-Kopieren? Da gewinnt man doch eher mehrmals im Lotto, als dass irgendein Kopierfehler genau ein ganzes, entscheidendes Wort so rauslöscht, dass keinem ein Verdacht kommt.

Und - deswegen steht es ja im Zustände im Rechtsstaat Thread - die Staatsanwaltschaft ist ja nun gerade das staatliche Organ, dass blöde Ausreden gewöhnt sein sollte, und sie vor allem nicht einfach so glauben sollte.

Achja, sicherheitshalber findet die Berufungsverhandlung nicht öffentlich statt. Man weiß ja nie.

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dejost wrote:Kurz zur Vorgeschichte:
[...]
Als ein Nebeneffekt von dem Ganzen, wurde ein mp3 onlingestellt, in welchem der (damalige) Landeshauptmann van Staa den (damaligen) deutschen Außenminister Joschka Fischer ein Schwein hieß - oder auch nicht.

In erster Instanz wurde jedenfalls festgestellt, dass van Staa Schweig(e)n gesagt hat, nicht Schwein und der Betreffende wegen Übler Nachrede verurteilt. [..]
Dagegen hat er berufen.
Soweit, so unauffällig. Doch jetzt kommt's:[...]
Beim Kopieren des Files vom USB-Stick auf CD sei dies passiert. Es habe jedoch "keine bewusste Manipulation" stattgefunden, befand die zuständige Staatsanwaltschaft Feldkirch.
Wie viel dämlicher kann eine Ausrede noch sein? Beim File-Kopieren? Da gewinnt man doch eher mehrmals im Lotto, als dass irgendein Kopierfehler genau ein ganzes, entscheidendes Wort so rauslöscht, dass keinem ein Verdacht kommt.
[...]
Achja, sicherheitshalber findet die Berufungsverhandlung nicht öffentlich statt. Man weiß ja nie.
http://derstandard.at/1259280693872/Tir ... aufgehoben
Der Schuldspruch gegen einen streitbaren Ötztaler Landwirt und Publizisten wegen übler Nachrede gegenüber Ex-Landeshauptmann Herwig van Staa (ÖVP) wegen des "Schwein-Sagers" ist vom Oberlandesgericht Innsbruck aufgehoben worden, bestätigte eine Sprecher des Gerichts am Freitag. Unter dem Vorsitz von Richterin Beatrix Kiechl sei das Urteil am 19. November an die erste Instanz zurück geschickt worden.
"Dem Umstand, ob der Artikel 'das' verwendet worden ist oder nicht, kann nämlich für die Ermittlung des entscheidungswesentlichen Wortlautes nicht von vornherein Eignung abgesprochen werden", wurde das Urteil erklärt.
Ob wegen Beweismittelfälschung auch ermittelt wird, stand dann nicht da und die erste Instanz kann ja trotzdem zum identen Ergebnis kommen, aber immerhin.

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Von Zeit zu Zeit, geradezu regelmäßig möchte man meinen, kommt eine Warnung von der Richtervereinung, weil es zu wenige Richter und -innen gibt.
Ministeriellerseits möchte man dafür gleich 167 Planstellen einsparen, schließlich liegen in der Verwaltung (das umfasst auch die Justiz) ja die "mysthischen Milliarden" begraben, mit welchen man den Staatshaushalt sanieren könnte, wenn man sie nur endlich findet.

So weit, so bekannt.

Neu ist das folgende:
http://derstandard.at/1262208958201/Ric ... das-System
Erstmals hat das Beratungsunternehmen Deloitte anhand von minutengenauen Aufzeichnungen von rund 800 Richtern und Staatsanwälten erhoben, wie hoch deren Arbeitsaufwand pro Fall ist. Und diese nach Zivilrecht, Strafrecht, Exekutionsrecht und anderen Sparten aufgesplitteten Werte wurden auf einen Planstellenbedarf umgelegt. Das Ergebnis: 180 fehlende Richter, 45 Staatsanwälte zu wenig.
Blöd gelaufen für die Ministerien, sind die Richter doch keine betonierenden Privilegienritter (zumindest nicht nur), sondern haben doch voll recht.
Vorschlag seitens Heinisch-Hosek:
Wenn rund 50 Richter im Justizministerium allein für Verwaltungsaufgaben zuständig sind und gleichzeitig bei großen Wirtschaftsprozessen, wie etwa jenem der Hypo Group Alpe Adria, richterliches Personal fehlt, dann sollen jene Richter aus dem Ministerium einfach zu den akuten Baustellen umgeschichtet werden.
Soviel zur richterlichen Unversetzbarkeit. Doch auch dafür gibt es keine Jubelrufe seitens der Richtervereinigung (RV):
Erstens seien nur acht Personen im Ministerium für Planung und Zubauten zuständig, und auch diese "sitzen ja nicht herum und tun nichts". Und zweitens: "Richter sind nicht nur weisungsfrei, sondern auch unversetzbar." [...] "Das gehört zur Unabhängigkeit der Justiz, dass sie sich selbst verwaltet. Damit wird die Macht der Politik beschränkt, weil sie sich eben nicht einfach die Mitarbeiter aussuchen kann, die im Ministerium sitzen."
Ebenso wird vorgeschlagen, Wirtschaftsjuristen nur zeitweise einzustellen, auch das begeistert die RV nicht so. Ihr wisst schon, richterliche Unabhängigkeit und so.
Wieso zeitlich beschränkte Wirtschaftsjuristen - bei den Stundenlöhnen, die die haben - billiger sein sollen, als ein paar Planstellen, bleibt dahingestellt.

Im Übrigen fällt auf, dass die Richter fast ausschließlich auf Heinisch-Hosek losgehen statt auf ihre Ex-Kollegin und nunmehrige BMJ Bandion-O.

harald
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Weil die Heinisch-Hosek einfach voll daneben ist. Beispiele:

:arrow: geplante Lohnerhöhung für öffentlich Bedienstete 2009 bei 0,5%, also unter der Inflation mit dem Argument, sind ja eh alle unkündbar! Hamma halt auf die VB vergessen, oda? Und es gibt auch schon Beamte deren Arbeitsplätze wegrationalisiert wurden (Bundesversuchsanstalten), also auch als Beamter ist man nicht mehr sicher, denn wer sagt, dass es einen gleichwertigen Arbeitsplatz gibt?

:arrow: Eine Dienstrechtsreform, die sich die öffentlich Bundesbediensteten selber finanzieren. Lage bis dato: am Anfang verdienst nix, am Ende ist es einem Akademiker würdig. Vergleiche mit den Gehältern der Privatwirtschaft treiben einem sowieso Tränen in die Augen, also lass ich es mal. Und jetzt soll man das nehmen und den Verdienst auf die Lebenszeit verteilen, Einsparungen bitte auch gleich. Gehts noch?

:arrow: Bei uns im Ressort ist es soweit, dass wir ca. jede 3. frei werdende Stelle nachbesetzen. Wissenstransfer kann es da keinen mehr geben.

:arrow: Und dann reduzieren wir die Verwaltungslasten für Bürger und Unternehmer! Schön! Und wer bitte trägt die Lasten, die diese beiden Gruppen nicht mehr haben? Verschwinden die im Nirwana? Das hat noch nie irgend jemand angesprochen. (Das erklärt auch irgendwie die lustigen Polizieanfragen, die eine andere Abteilung eher dir stellt, damit bist ja dann du mit der Beauskunftung beschäftigt und nicht die Polizei)

:arrow: Das Wort Aufgabenreform kennt niemand im Umfeld Heinisch-Hosek, irgendwer wird die hinzukommenden Aufgaben schon schupfen, ohne Überstunden natürlich, dafür gibts ja auch kein Geld mehr!
--Harald
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Post by dejost »

@H-H vs B-O:

Ich verstehe, dass der Ärger über die Erstgenannte da ist, aber konkret im Bezug auf Richter sehe ich doch eher die Zweitgenannte gefordert. Aber da habe ich natürlich zu wenig Einblick, wer da genau für was zuständig ist.


Arg wird es aber jetzt erst, Zitate von orf.at:

Anlass ist des Scheuchens angebliches Anbot an einen russischen Investor, für eine entsprechende Begleitmusik, nach oben offen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Letztinstanz ist die BMI, gegenwärtig Fr Fekter, und die sagte deswegen Folgendes:
Auf die Frage, ob Scheuchs Vorgehensweise, finanzielle Gegenleistungen einzufordern, eine übliche "Nebentangente" sei, antwortete Fekter: "Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, denn ich bin hier die Letztinstanz. Und anhand meiner Vorgangsweise, nämlich Kriterien zu erarbeiten und sehr restriktiv vorzugehen, nützt es niemandem, irgendetwas zu lukrieren, weil die ja gar nicht wissen, wie wir uns entscheiden."
Fekter räumte ein, dass es in China und auch Japan Veranstaltungen gab, auf denen das "Citizenship by investment" (Staatsbürgerschaft durch Investition) beworben wurde. Unter den beworbenen Ländern habe sich auch Österreich befunden.
Leider weiß ich nicht, wer das dort behauptet hat, also ob die ö Botschaften involviert waren. Das eigentlich Arge kommt erst:
Kritisiert wurden zuletzt die intransparenten Vergabekriterien. Diese möchte Fekter - aufgrund solcher Veranstaltungen wie in China - auch weiterhin nicht verraten: "Wir wollen nicht riskieren, dass durch eine Transparenz dieser Kriterien dann plötzlich Anträge kommen, die in Hinblick auf die Kriterien gut formuliert sind, aber die sachlichen Hintergründe andere sind."
Rechtsstaat Buh, Kabinettsjustiz ole. Kafkas Prozess mit seinem Geheimverfahren, wo der Beschuldigte nicht mal weiß, worum es geht, geschweige denn, wer, wie und warum entscheidet, lässt grüßen.
Und dass die Formulierung (!) eines Antrages allein ausschlaggebend sein soll, ist ja für sich krass genug.
Fekter glaubt auch nicht, dass in ihrer Amtszeit Parteispenden für Staatsbürgerschaften geflossen sein könnten.

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Post by dejost »

Schweigende Schweine, kopierende Ermittler und Freisprüche:

Nunmehr sind eh alle freigesprochen worden:
Der Tiwag- und Van Staa-Kritiker ist im wiederholten Prozess wegen Ehrebeleidigung freigesprochen wurden.
Beweismittelfälschung hat nie ine stattgefunden, egal was die Sachverständigen sagen, drum wurde da nicht mal wer angeklagt.
Und Van Staa hat Fischer überhaupt kein Schwein genannt, außerdem ist es schon verjährt und der Fischer ist ja sowieso eine Public Figure und Politiker schimpfen sich normalerweise ja viel schlimmer, da braucht ja keiner wehleidig zu sein.

dejost (ungecloggt)

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http://derstandard.at/1269449586248/Das ... die-Justiz
[...]Leiter des Mauthausen-Komitees [..] Willy Mernyi, hält fest, dass es bis heute keine Anklage gegen die vor einem Jahr gefassten Neonazis gebe, die eine Gedenkveranstaltung im KZ Ebensee störten; hingegen seien, hui, schnell wie der Wind, schärfste Ermittlungsmaßnahmen (Herausgabe von ORF-Material unter Androhung von Beugehaft) verhängt worden, wenn der FPÖ-Obmann Strache behauptet, er sei durch "Sieg Heil" -Skinheads provoziert worden.
Im Prozess in Wiener Neustadt [Kriminelle Vereinigung von Tierschützern] trat nun als Zeugin Chefinspektorin Bettina B[.] vom Landeskriminalamt Wien auf und erklärte, die Aktivität der Angeklagten sei dadurch gekennzeichnet, dass es kaum verwertbare Spuren - Sachbeweise wie DNA, vergessene Gegenstände, Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung - gebe.

Dies, so führte die Chefinspektorin laut Presseberichten aus, sei aber trotzdem als Hinweis auf organisiertes kriminelles Vorgehen zu werten, solange in Internetforen über Tipps zur Vermeidung von Spuren diskutiert werde.
Die Abwesenheit von Beweisen ist nur ein weiteres Zeichen für Schuld! Wenn das durchgeht, kann ich alle meine Strafverfahren beschleunigen.
Eine ähnliche Rigorosität legt die Staatsanwaltschaft Wien in der Korruptionssache Buwog (Grasser-Freunderln beziehen aus einer angeblich geschobenen Vergabe Millionen an Provisionen) nicht an den Tag.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Rauscher schreibt überhaupt nur mehr "Es gilt die U."
Die jüngste Facette zu diesem Thema ist die Tatsache, dass das Justizministerium jetzt den Informanten desFalter-Aufdeckers Florian Klenk nachspürt, der breit über bedenkliche Einstellung von Strafverfahren berichtet hatte
Klenk berichtet im neuen Falter, dass das Justizministerium seine Quellen für diese Berichte mit "einer Art Rasterfahndung" sucht. Der Mailverkehr einiger Verdächtiger sei nach den Stichworten "Klenk" und "Falter" durchsucht worden. Die Fahndung wurde durch das Gericht mit der Begründung erlaubt, durch die Veröffentlichung sei es "zu einem massiven Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Justiz" gekommen.
Ava Tar wrote:Wir haben 3 Rechtsstaaten
- einen für Reiche, Politiker, Haberer und Polizisten
- einen für's Normalvolk
- und einen für die Ausländer
Vielleicht könnten wir ersterer Gruppe die Innenstadt schenken, dort können's dann ihre Schweinereien machen, und wir bauen von neuem einen seriösen Staat auf

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http://mein.salzburg.com/blog/koller/20 ... gerin.html

Also, wenn jetzt schon der Chefredakteur der SN - und die ist ja nun wirklich keine Extremisten- Zeitung oder hat den Ruf, überdurchschnittlich aufdeckerisch zu sein - schon derart eindeutige Worte findet und schreibt, dann sollte langsam erkennbar sein, dass Feuer am Dach ist.

Und wahrscheinlich haben das auch schon genug Leute erkannt. Nur, wenn schon die Massenmedien machtlos sind, was soll denn dann überhaupt noch getan werden?

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An der Geschichte sind mehrere Dinge arg:

http://derstandard.at/1271374924201/Ein ... pensionist
Dass ein Prozess gegen fünf Polizeibeamte wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit rassistischem Verhalten überhaupt stattfindet, ist nicht ganz gewöhnlich; in dem Sinn ein gutes Zeichen. Und dass einer der Angeklagten offen zugibt, es habe eine Verschwörung stattgefunden, um einen polizeilichen Vorgang zu verfälschen - auch das ist ungewöhnlich.

Was geschehen ist: Ein Sportler mit türkischem Migrantenhintergrund hatte ein Rencontre mit einem aggressiven Autofahrer, der ihn mit einem Baseballschläger bedrohte. Der Sportler suchte Schutz und sein Recht bei einer nahegelegenen Polizeiwachstube. Dort wurde aber seine Anzeige nicht aufgenommen und, als er sich darüber aufregte, mit dem vollen Wiener Ausländerbeziehungsrepertoire belegt: "Scheißtschusch", "Kanake", "Schleich dich aus Österreich".

Einer der Beamten war vor Gericht nicht mehr bereit, das Verhalten seiner Kollegen zu decken. Warum er dann das Protokoll mit falschen Darstellungen des Vorfalls unterschrieben habe? "Es ist natürlich bei der Polizei so, dass man etwas deckt, solange es geht."

Natürlich. Das haben wir immer vermutet, aber jetzt sagt's einer. Immerhin tut der Polizist, der als der intensivste rassistische Beschimpfer vor Gericht steht, nicht mehr Polizeidienst.

Er wurde nämlich frühpensioniert. Mit 30 Jahren. Wegen psychischer Probleme, weil "mich das Ganze persönlich so reingezogen hat".
Zunächst mal, dass es 3 Jahre braucht, bis sich da irgendwas tut. Und dann auch nur, weil der gedisste Migrant semiprominent war.
Und dann, dass überhaupt keiner irgendwas drüber schreibt.

Freigeist78 wrote:Wie ich schon einmal gefordert habe: Einen Orden für den Polizisten, der nicht mehr bereit war die Schweinerei zu decken.

Wo ist die Innenministerin eigentlich bei solchen Geschichten? Frühpension mit 30? Ich dachte das Wählerklientel, das Frau Fekter bedient verabscheut "Sozialschmarotzer"?

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orf.at wrote:Ein juristischer Nebenschauplatz könnte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der BUWOG-Affäre in Bedrängnis bringen.

In einem von Grasser gegen dessen ehemaligen Mitarbeiter Michael Ramprecht angestrengten Verfahren wegen übler Nachrede wurde nun ein Antrag auf Öffnung von Grassers Bankkonten eingebracht. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner morgen erscheinenden Ausgabe.
Zu diesen ganzen - es gilt die Unschuldsvermtung - Affären sage ich jetzt gar nix. Aber wenn eine Kontoöffnung, bevor sie auch nur bewilligt ist, schon in orf.at angekündigt wird, kann man sich ja ungefähr vorstellen, was da rauskommt.

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orf.at wrote:Ein rascheres Vorgehen der Justiz in der Causa Karl-Heinz Grasser fordert der langjährige Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler. Der Fall Grasser erfordere gleich in doppelter Hinsicht schnellste Aufklärung: „Erstens, weil die Vorwürfe eine höchstrangige Persönlichkeit betreffen, nämlich einen ehemaligen Minister. Und zweitens, weil es ausschließlich um öffentliche Gelder geht“, so Fiedler in einem Interview mit den „Salzburger Nachrichten“ (SN).

Fiedler ist derzeit Österreich-Vorsitzender der Antikorruptionsinstitution Transparency International.
Die Justiz agiere in diesem Fall dermaßen langsam, dass sich in der Öffentlichkeit der Eindruck gebildet habe, „hier wird nicht mit dem nötigen Nachdruck ermittelt“, so Fiedler. Gerechtigkeit müsse nicht nur geübt, sondern auch sichtbar gemacht werden. „Das ist hier leider nicht der Fall.“

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nicht nur im Zusammenhang mit den Privatisierungen der BUWOG und der Telekom Austria, sondern will auch andere Privatisierungen in der Ära des damaligen Finanzministers Grasser durchleuchten. In die Ära Grasser fielen unter anderem die Privatisierungen von voestalpine, Böhler-Uddeholm, Austria Tabak, des Flughafens Wien und auch des Dorotheums.
Ich weiß nicht, wie lange schon angekündigt wird, jetzt werden dem KHG seine Konten geöffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Tragisch, dass dieser Text von Spectabilis Mayer eine Satire ist

http://derstandard.at/1280984230700/Kom ... -verdienen

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http://derstandard.at/1280984506140/Hyp ... lungsstopp
Für einigen Wirbel sorgt die Causa niederösterreichische Hypo Investmentbank (HIB). Die Kriminalisten, die von der Staatsanwaltschaft St. Pölten mit den Ermittlungen beauftragt wurden, dürfen auf Weisung der Staatsanwaltschaft seit 7. Juli nicht mehr ermitteln, obwohl es noch zahlreiche offene Fragen und Themenkomplexe gebe - das bestätigt nun erstmals der für die Wirtschaftscausen im Landeskriminalamt NÖ zuständige Referent Klaus Preining. Einen Abschlussbericht der Kriminalisten gibt es in der Sache daher noch nicht - trotzdem liegt bereits ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft im Justizministerium. Das Verfahren soll angeblich eingestellt werden.

Dieses Vorgehen in der politisch durchaus brisanten Causa Hypo (die Hypo gehört dem Land Niederösterreich) bezeichnet Preining als "ungewöhnlich" . Er erklärt das so: "Wir haben am 7. Juli mündlich die Weisung des Staatsanwalts bekommen, dass wir die Ermittlungen sofort und bis auf Widerruf einstellen müssen. Und zwar, obwohl es in dieser Sache noch viel zu ermitteln gäbe - wir sind nämlich erst mittendrin in unserer Arbeit und noch weit entfernt von einem Abschluss." Und, so konkretisiert er: "Es gibt auch noch offene schriftliche Ermittlungsaufträge des Staatsanwalts an uns."

In diesem Punkt ist die Polizei mit der Staatsanwaltschaft St. Pölten uneins. Deren Sprecher, Gerhard Sedlacek, auf Anfrage des Standard: "Nach Ansicht des ermittelnden Staatsanwalts gibt es keine offenen Anordnungen an die Kriminalisten."
Den Ermittlungsstopp erklärt er so: "Über Initiative des zuständigen Staatsanwalts wird einmal innegehalten bei den Ermittlungen, das vorhandene Material reicht, um eine Sichtung vorzunehmen." Dass der Aufklärungsappetit der Kriminalisten, die "die Suppe für sehr dick halten" , gestoppt wurde, bestätigt Sedlacek: "Die von der Polizei angeregten weiteren Ermittlungsschritte sind derzeit nicht aktuell."

Kurzer Rückblick: Im Hypo-Verfahren geht es um den Verdacht auf Bilanzfälschung und Untreue; ermittelt wird seit einer Anzeige der Finanzmarktaufsicht gegen Bankchef Peter Harold und seinen Ex-Kollegen Richard Juill. Sie weisen die Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Gesichtet hat die Anklagebehörde die zusammengetragenen Hypo-Akten jedenfalls ganz schnell, traf der Vorhabensbericht doch nur rund drei Wochen nach der Weisung zum Ermittlungsstopp im Ministerium ein.Davor musste er noch zur Oberstaatsanwaltschaft; sie und das Ministerium können Staatsanwälten Weisungen für den weiteren Verfahrensverlauf (Einstellung/Weiterführung) erteilen.

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Die Schlagzeile passt in sehr viele Threads halbert, so auch in diesen:

http://derstandard.at/1284594524557/Umf ... esterreich
"In Österreich ist derzeit vieles faul", haben 83 Prozent bei einer Umfrage des Linzer Meinungsforschungsinstitutes IMAS, die am Freitag veröffentlicht wurde, gesagt. Nur 17 Prozent stimmten dem nicht zu. Zugleich ist die Bevölkerung im eindeutigen Verhältnis von 45 zu sieben Prozent der Meinung, es gebe in Österreich heutzutage mehr Korruption als in früheren Zeiten.

An der Spitze einer Liste von Missständen steht mit 66 Prozent die Verschwendung von Steuergeldern, es folgen mit 63 Prozent zu hohe Gehälter von Managern und mit jeweils 61 Prozent zunehmende Gewaltbereitschaft der Jugendlichen sowie Privilegien und Vorrechte der Politiker. Sexuelle Unmoral von Priestern wird von 55 Prozent bekrittelt, mangelnde Kontrolle der Banken durch den Staat von 52 Prozent. Befragt wurden über 1.000 Personen im Zeitraum Ende August/Anfang September.

49 Prozent glauben an eine versteckte Parteienfinanzierung, 42 Prozent an eine Bevorzugung von Asylanten und Zuwanderern gegenüber der eigenen Bevölkerung. Jeweils 41 Prozent sind von der Notwendigkeit von guten Beziehungen überzeugt, wenn man im Beruf weiterkommen möchte, weiters, dass die Strafen für Bestechung und Korruption zu gering seien und das Volk zu wenig Einfluss auf politische Entscheidungen habe.

36 Prozent bezeichnen als Übelstand Ungerechtigkeit bei der Vergabe öffentlicher Ämter, 35 Prozent die Schwarzarbeit. Für 34 Prozent ist die Arbeit der Gerichte zu langsam. Mit Abstand am seltensten betrachten die Österreicher Ausländerfeindlichkeit sowie die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe von Mann und Frau als Missstand.

Trotz allem Verdruss an den Zuständen vermuten die Österreicher laut Umfrage nicht, dass hierzulande mehr Korruption und politische Unsauberkeit vorherrschen als in den meisten anderen europäischen Ländern. Für 24 Prozent geht es anderswo noch schlimmer zu. Eine Mehrheit von 49 Prozent ist der Meinung, es gebe keine Unterschiede, nur zwölf Prozent glauben an ein Übergewicht an Missständen in Österreich.

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orf.at wrote:Karl Korinek, der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), mahnt einmal mehr eine bessere Qualität der Rechtsordnung ein, auch im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform. Schlechte Gesetze verursachten Leerläufe und Kosten in der Verwaltung, sagte Korinek im APA-Interview. Für die Verwaltungsreform wäre mutigeres Vorgehen nötig - und nicht nur „Reformen dort, wo man keine Widerstände erwartet“.

Briefwahl „sehr missbrauchsanfällig“

Bei der Briefwahl hielte Korinek eine stärkere Beschränkung für geboten - z.B. für Auslandswähler oder Menschen mit Behinderung. Die Briefwahl sei „sehr missbrauchsanfällig“, wie man an den Vorfällen im Burgenland oder in Lienz sieht. Mit „zwingender Identitätskontrolle“ bei Antrag und Übergabe der Wahlkarte könnte man dies zwar eindämmen. Aber andere Gefahren bestünden weiter.

Viele Gesetze von schlechter Qualität

Der Zustand der Rechtsordnung sei „nach wie vor sehr schlecht“, stellt Korinek fest: Viele Gesetze hätten eine schlechte Qualität, die Rechtslage sei „dramatisch“ unübersichtlich. Große Probleme schaffe das Nebeneinander von EU- und nationalem Recht.

Im Zuge der Verwaltungsreform wäre die Entflechtung der Kompetenzen von Bund und Ländern dringend geboten. Der Bund sollte für Regelungen mit überregionaler Bedeutung zuständig sein, die Vollziehung aber möglichst nah bei den Menschen geschehen. „Das Problem“ bei der Verwaltungsreform seien freilich die Lobbies „in allen Gebietskörperschaften“.

Bleiberecht: „Zu viel Gnade“

Zudem fordert Kroinek eine „klare gesetzliche Regelung“ zum Bleiberecht. Er attestiert der derzeitigen Praxis „zu wenig Rechtlichkeit und zu viel Gnade“. Es sei „unangenehm, dass man zunehmend den Eindruck gewinnt, Menschen dürften in Gnadenerweisung bleiben“, konstatierte er angesichts der jüngsten Fälle, wo letztlich doch von Abschiebung abgesehen oder eine Wiedereinreise zugelassen wurde.
Nur um an den zuletzt erwähnten Fall kurz zu erinnern:
Da hat man ca 8-jährige Zwillinge zuerst gegen alle Widerstände abgeschoben, sie aber dann nachher sofort wieder einreisen lassen, als der mediale Aufschrei zu groß wurde.

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Anzeige wegen Kritik an Tierschützerprozess

http://oe1.orf.at/artikel/261089
Zwischen der Standesvertretung der Richter und den Rechtsprofessoren Österreichs ist nun ein ungewöhnlicher Konflikt ausgebrochen. Eine Universitätsprofessorin hat Kritik an der Richterin im Wiener Neustädter Tierschutz-Prozess geübt. Die Richtervertreter wittern Verleumdung und üble Nachrede und haben die Professorin der Staatsanwaltschaft gemeldet.
Einen Tag lang hörte die Professorin beim Prozess zu und zog in einer Tageszeitung folgendes Resümee: "Es war eine ungewöhnliche Verhandlung, die weit weg von einem rechtsstaatlichen Verfahren war." Und die Strafrechtsprofessorin belegte ihr Urteil im wissenschaftlichen "Journal für Strafrecht", mit einem wissenschaftlichen Aufsatz, mit sechs Textseiten, 22 Fußnoten, und dem Blick auf zahlreiche Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen nationaler und internationaler Herkunft. Kern der Kritik: Die Richterin habe Zeugen nicht zusammenhängend erzählen lassen, habe das Fragerecht der Verteidiger beschnitten.
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Wie ich der heutigen Krone entnehme, ist Barbara Stöckl nunmehr deren Ombudsfrau.

Wieso ich poste ist aber ein Fall, von dem sie in dieser Funktion berichtet:

Eine Familie, die 1995 aus dem Kosovo hierher geflüchtet ist, hat erst heute - 16 (!!!) Jahre später ihren Asylbescheid bekommen.
Der ist auch noch abschlägig, und da er vom AsylGH ist, gäbe es sogar noch weitere Instanzen.

Ohne jetzt einmal auf Details einzugehen, wie zb wie ist das mit den hier geborenen, deutschsprachigen Kindern:
16 Jahre!!!

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http://derstandard.at/1326502809812/Oef ... uszusuchen

Ein umfassender Artikel zum hiesigen Schlendrian (Anm: das ist ein Euphemismus) bei Postenausschreibungen und -besetzungen.

Lesenswert.

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http://derstandard.at/1330390577037/Ges ... esetzgeber
Der Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog) ist um ein Rätsel reicher. Nachdem die Transaktion seit längerem im Zentrum von Korruptionsermittlungen steht, bei denen neben zahlreichen anderen Personen auch Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser als Beschuldigter geführt wird, gibt es massive Kritik an der gesetzlichen Grundlage für den Verkauf der Buwog.

Das Buwog-Gesetz ging nämlich ohne Zustimmung des Bundesrats über die Bühne. Eine klare Verfassungswidrigkeit, urteilt Karl-Werner Fellner, ehemaliger Richter am Verwaltungsgerichtshof. Zwar gibt es bei der Verfügung von Bundesvermögen keine Mitwirkungsrechte der Länderkammer. Allerdings wurde in § 2 des Buwog-Gesetzes eine allgemeine Abgabenbefreiung im Zusammenhang mit der Transaktion festgelegt.

Relevant ist dabei insbesondere die Grunderwerbsteuer, die den Gemeinden zufließt. Da diese wegen der Befreiung um satte Aufkommen umfielen, war die Umgehung des Bundesrats nicht verfassungskonform, bestätigt Finanzrechtsexperte Werner Doralt. Suffisanter Nachsatz Fellners: "Dass dieses äußert sensible Bundesgesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist, haben offensichtlich weder der Bundespräsident noch seine Kanzlei bemerkt." Zuständig war der verstorbene Thomas Klestil.
Die Abgabenbefreiung hat jedenfalls große Wirkung gehabt. Das erfolgreiche Konsortium rund um die Immofinanz ersparte sich allein an Grunderwerbsteuer rund 30 Millionen Euro. Derartige Befreiungen kommen zwar bei Privatisierungen gelegentlich vor, sind aber nicht die Regel, wie Fellner anhand mehrerer Beispiele nachweist. Stutzig macht zudem die breite Definition des Gesetzes: Es wurden nämlich "alle in Zusammenhang stehende Vorgänge" steuerfrei gestellt.

Diese Formulierung hat auch Walter Meischberger auf den Plan gebracht. Nachdem aufgeflogen war, dass der Lobbyist die Provisionen aus dem Verkauf nicht versteuert hatte, berief er sich glatt auf den Passus.
Damit ist Meischberger allerdings nicht durchgekommen.
Einen schalen Beigeschmack erhält die Regelung auch aus einem anderen Grund. Die Begünstigung stellt laut Fellner nämlich eine Beihilfe dar, die nach EU-Recht grundsätzlich verboten ist. Genehmigungsfähig wäre die Subvention nur, wenn sie allen Wirtschaftsteilnehmern zugutekommen würde. Was nicht der Fall ist, weil eben nur der Buwog-Käufer privilegiert wurde, während andere Immobilientransaktionen der Steuer unterliegen.

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http://wien.orf.at/news/stories/2531749/
„In Österreich gibt es halt eine politische Weisungssucht“, so Edelbacher in dem Artikel. Politische Weisungen schließt er auch im Zusammenhang mit dem gerade erst in Wien ums Leben gekommenen libyschen Ex-Regierungschef nicht aus. Angesprochen auf den mysteriösen Tod des Libyers, dessen Leichnam eilig ausgeflogen wurde, sagte Edelbacher: „Na ja, wer weiß. Einfach nur ertrinken ist auch möglich. In Österreich ist alles möglich“.
Es habe Edelbachers Aussagen in dem Artikel zufolge auch politische Weisungen gegeben, in Wien lebende Bosse der Ost-Mafia nicht zu behelligen. „Sperrt die Hendl-Diebe ein, aber lasst die großen Sachen in Ruhe“ sei die Vorgabe von oben gewesen. Die Wiener Polizei habe daher Anführer der Ostmafia nur beobachten können, „aber nicht mithören, was sie dann im Hotel besprochen haben“, so Edelbacher. Es habe einen „geheimen Code“ gegeben, „dass, wer Ruhe gibt, auch Ruhe hat“.

Wien sei immer ein Rückzugsgebiet für Schmuggler und Verbrecher aller Art gewesen. „Immer gab es auch politische Verflechtungen und daraus entstandene Freundschaftskontakte“, so Edelbacher weiter. Das habe sich bis heute nicht verändert. Als Beispiel wird in dem Artikel etwa die Beziehung Haider-Gaddafi angeführt.
„Profil“ erinnert an einen Vorfall in der Döblinger Villa das Gadaffi-Sohns Saif al-Gaddafi im Jahr 2007. Damals sei eine ukrainische Gespielin Gaddafis vom Balkon der Villa gestürzt und habe sich dabei so schwer verletzt, dass sie für Tage ins Koma gefallen sei. Saif habe damals Österreich wenige Stunden nach dem Vorfall mit einem Privatflugzeug verlassen. „Doch die Ermittlungen wurden ohnehin sofort eingestellt“, schreibt „profil“. Edelbacher dazu: „Ja, ja. Wahrscheinlich war es ganz anders.“

Als im Juli 1989 ein iranisches Kommando in Wien den Kurdenführer Abdul Rahman Ghassemlou ermorderte, ließ man die Täter unbehelligt ausreisen. Danach deutete die österreichische Regierung an, erpresst worden zu sein. Auch hier beklagt Edelbacher die in Österreich herrschende „politische Weisungssucht“: „Siehe Kurdenmorde, wo man die Haupttäter einfach laufen ließ.“

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http://ooe.orf.at/news/stories/2553127/
Ein neu aufgestelltes Radargerät hat in Traun in den vergangenen drei Monaten zu rund 17.000 Anzeigen gegen Autofahrer geführt. Der Trauner Bürgermeister Harald Seidl (SPÖ) schlägt jetzt eine Amnestie vor.
Die zahlreichen Beschwerden der Autofahrer zeigen dennoch Wirkung: Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung soll ein Antrag formuliert werden, wonach Autofahrer, die nur geringfügig schneller als die erlaubten 30 km/h gefahren sind, ihr Geld zurückbekommen. Auch die anderen Fraktionen wollen einem derartigen Antrag zustimmen, sagt Seidl.
Ehrlicherweise muss man sagen, wenn die für alle gleich und rückwirkend die Strafbestimmung etwas entschärfen, ist das eh ok.

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Wieso? Ich schnall es nicht. Wenn man gegen die StVO verstößt, dann soll man zahlen. Wieso soll ein Kilometer zu schnell anders gehandhabt werden als 5?

Der Staat braucht sowieso immer das Geld.
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Juristen prangern Zweiklassenjustiz an
Es fange bei den Gerichtsgebühren an. Der österreichische Staat kassiere im Vergleich zu anderen europäischen Staaten das Fünffache von den Rechtssuchenden, so Schilcher. Mit den Gebühren für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Beisitzer, den Honoraren für Anwälte und den Kosten für Rechtsberatung und Beweissicherung „käme immer häufiger ein hübsches Sümmchen zusammen, das sich ein Normalsterblicher kaum mehr leisten kann“, wird Schilcher in der Wochenendausgabe der Zeitung zitiert.
Es sei vor Gericht ähnlich wie im Gesundheitsbereich. Reiche könnten sich die besseren Ärzte und die kostspieligeren Behandlungen leisten, andere nur die Grundversorgung, so Tomanek. Nur Verdächtige mit einer gut „gefüllten Kriegskasse“, wie Tomanek es nennt, könnten mehrjährige Ermittlungsverfahren durchstehen.
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Ein Überwachungsphotos eines Arztes wurde versehentlich als Fahndungsphoto für einen Tankstellenräuber an die Medien und das Internet verteilt, berichtet der Falter von gestern.

Wieso bzw wie es dazu kam, schreiben sie nicht, dh es ist unklar, ob es ein leichtes Versehen oder grobe Inkompetenz (oder Schlimmeres) ist.
es dauerte weitere zwei Tage, ehe die Polizei die Falschmeldung auf ihrer Fahndungshomepage richtigstellte.
Statt einer Entschuldigung sagte ein „präpotent auftretender Polizist“ [ihm] bloß: „Sie können uns ja klagen!“
Jetzt wird der Arzt das natürlich machen, aber was wenn es eben kein Arzt wäre, aber dass hier nicht mal von alleine eine Entschuldigung kommt - von einer Entschädigung mal abgesehen - ist unter aller Sau.

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http://tvthek.orf.at/program/Am-Schaupl ... le/7409132

Armin Wolf hat via Twitter den oben verlinkten Schauplatzbeitrag zur 2-Klassen-Justiz empfohlen, und ich bin ihm gefolgt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.

Vorne weg, gutes Thema. Wichtiges Thema. Notwendiger Beitrag.

Ein paar Anmerkungen seien daher gestattet (Es gilt die Unschuldsvermutung):

@KHG:
Ungeachtet von meinen Sympathien für KHG, mit einem hat er unstrittig recht: 4 Jahre (oder noch länger) Strafverfolgung ohne Anklage/Einstellung ist echt kein Ruhmesblatt. Wie Florian Klenk gut schildert, trägt er auch ordentlich dazu bei, aber letztlich ist es sein Recht, zu klagen, zu vertuschen, zu schleieren, und auch zu lügen usw usf.
Erwähnen muss ich aber auch, er könnte ja auch einfach von Anfang sagen "Lasst's mi anglahnt, wenn's mich anklagst, kumm ich, sonst lasst's mich in Ruh", dann könnte er natürlich sich die ganzen Verteidigungskosten - bis dahin - sparen.
Die Krux ist insbesondere, dass die Justiz nicht die Ressourcen hat, um das von Klenk geschilderte Konstrukt zeitgerecht zu dekonstruieren. Das ist ein Problem, das nicht nur diesen Fall betrifft. Klenk schildert das eh sehr eindringlich.
Es gilt die Unschuldsvermutung.

@Frau W.:
Den Fall finde ich sehr problematisch aufbereitet.
900 Euro gestohlen und in U-Haft? Später kommt raus, es gab noch weitere Delikte und ganz am Schluss, sie ist schon (mehrfach?) vorbestraft. 2 Monate fest für ein Drogendelikt nimmt man nur an, wenn man schon vorbestraft ist, und wenn bedingte Vorstrafen auch widerrufen hätte werden konnen - sie hat ja auch mit 4 Monaten gerechnet. Die Kombination von Drogensucht, Vorstrafen und Diebstahl macht die Gewerbsmäßigkeit auch nachvollziehbarer als der geschilderte Wurstdiebstahl. Mit meinem Vorwissen kann ich das besser einordnen, aber für Laien ist das nicht optimal aufbereitet, insbesondere nicht im Kontrast zu den anderen Fällen.
Gut finde ich, dass sie am Schluss sagt, wie sie ihr Leben ändern möchte.
Resozialisierung ist doch ein Hauptzweck des Strafrechtswesens.

@Heiratsschwindler:
Man hätte ihn schon auch fragen können, ob's ihm leid tut, dass er es gemacht hat. Dass er dazu steht, ist immerhin was, aber ob er bereut, anderer Menschen Vertrauen missbraucht zu haben, wäre spannend gewesen. Vor allem, wenn er schon zum wiederholten Mal einsitzt.

@Begas:
Ich find's ja lustig, dass er so viel Solarpaneele hat, als ob er der Begas nicht traut, ihn mit Strom zu beliefern.
Gut fand ich, wie auf der ganzen "zu depressiv um auszusagen" (und in Folge einzusitzen) herumgeritten wird.
Aber auch hier sollte man bedenken, dass es eigentlich für das Ermittlungsverfahren keinen Unterschied macht, ob er sagt "Ich bin zu depressiv, um auszusagen" oder "Aufgrund der EMRK muss ich überhaupt nix, also klagt's mich an oder lasst's mi anglahnt" (s.o. - inklusive der erwähnten Probleme bei transnationalen, großer Wirtschaftskriminalität). Er baut natürlich für die Haftunfähigkeit vor, aber solange ihn keiner anklagt, gibt's auch keine Haft und keine Haftunfähigkeit.
Spannend wäre auch gewesen, ob man die Schenkungen, die er laut Kuch jetzt an Freunde und Verwandte (sog. "familia suspecta" im Insolvenzrecht!) macht, anfechten kann im Falle einer Verurteilung. Ich gehe aus, dass schon, aber recherchiert habe ich es jetzt nicht.
Es gilt die Unschuldsvermutung.

KHG & Co hätte man auch sehr gut den Tierschutzdemonstranten gegenüberstellen können - KHG kann sich die Verteidigung (noch) leisten, andere konnten das nicht.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Grazer StA stellt Verfahren wegen revisionistischem Artikel mit revisionistischer Begründung ein.

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Grazer StA stellt Verfahren wegen revisionistischem Artikel mit revisionistischer Begründung ein.

http://derstandard.at/2000030539418/Aul ... der-nennen
Der grüne Parlamentarier Harald Walser hatte wegen eines Artikels mit dem Titel "Mauthausen-Befreite als Massenmörder" des Aula-Autors Manfred Duswald Anzeige erstattet. Duswald bezeichnete darin 1945 aus dem KZ Mauthausen befreite Häftlinge als "Landplage" und "Kriminelle", die "raubend und plündernd, mordend und schändend" das "unter der 'Befreiung' leidende Land" plagten.
Die Grazer Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Duswald und den Aula-Herausgeber Martin Pfeiffer nun ein. Die Begründung: Es sei "nachvollziehbar, dass die Freilassung mehrerer Tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte". Weiters heißt es, dass sich "unbestritten" unter den KZ-Häftlingen "Rechtsbrecher" befanden. Anlass für den Artikel war eine Buchrezension. Doch auch die Autorin des rezensierten Buches distanzierte sich von der Besprechung in der Aula.
Da der Fall berichtspflichtig war, wurde er auch im Justizministerium durch gewunken.
Vorne weg, Freiheit ist immer die Freiheit der anderen. Dh auch Aula und Duswald, zwei alte Bekannte aus dem Nazi-Verharmloser-und-Sympathisier-Lager, haben Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit.
Würde man die Aula lesen, würde man wahrscheinlich in jeder zweiten Ausgabe etwas derartig Schwachsinnig-Widerwärtiges finden.

Auf eine Diskussion, ob das noch erlaubt ist oder nicht oder bestraft werden soll, will ich mich hier nicht einlassen.

Das Problem ist ja primär die Begründung der StA, mit der das Verfahren eingestellt wurde - die setzt die NS-Verharmlosung ja nahtlos und undistanziert fort. Und im Ministerium (Berichtspflicht) ist das allen wurst.
Besonders menschenverachtend ist ja der Teil "dass sich "unbestritten" unter den KZ-Häftlingen "Rechtsbrecher" befanden". Haha, die Nazis haben ja einen Haufen Gesetze erlassen, nach denen ua Juden alles Mögliche verboten wurden, die haben sich ihre Rechtsbrechung schon schön zusammengebastelt, dass man jetzt 70 Jahre später, die Leute die gerade noch ein menschenverachtendes, totalitäres Massenmörder-Regime überlebt haben nun verhöhnen darf - unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft, der Anklagebehörde der Republik Österreich.

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Re: Zustände im Rechtsstaat

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Man gehe davon aus, "dass die zuständige Landesbehörde diesen Formfehler rasch beheben wird und zeitgerecht einen für uns positiven Bescheid erlassen wird".

Bei solchen Sätzen kann man eh davon ausgehen, dass die Geschichte dazu kein Ruhmesblatt für Demokratie und Rechtsstaat ist. Der Standard schildert sie relativ unprominent platziert, auf orf.at habe ich dazu gar nichts gefunden, und auch sonst erwarte ich - vom Falter abgesehen - keine große Medienaufmerksamkeit.

http://derstandard.at/2000038093912/Hoe ... esterreich
Ausgerechnet auf dem Heimatmarkt Niederösterreich wurde dem Glücksspielkonzern Novomatic nun eine schwere Niederlage vom Verwaltungsgerichtshof zugefügt. Der Zuschlag für die einzige Automatenkonzession im Jahr 2012 war laut einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil rechtswidrig. Das Land Niederösterreich hatte der Novomatic-Tochter Admiral die einzige Lizenz für das kleine Glücksspiel erteilt, obwohl laut Gesetz bis zu drei Konzessionen möglich gewesen wären und es auch vier andere Bewerber gab.
Konkret hielt es das Gericht für unzulässig, dass die Novomatic-Konkurrenten vor der Lizenzentscheidung keine Akteneinsicht bekamen. Die Behörden hatten das unter Hinweis auf den großen Verwaltungsaufwand verweigert. Damit sei aber den "Anforderungen an eine rechtmäßige Begründung nicht einmal im Ansatz" entsprochen worden, urteilten die Richter. Weiters hieß es: Durch die Verweigerung der Akteneinsicht und das "völlige Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung" im Bescheid habe die Behörde Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen, "bei deren Einhaltung sie zu einem anderen Bescheid hätte kommen können".
Keine Akteneinsicht und keine Begründung. Was soll man da noch sagen?
Trotz des eindeutigen Spruchs darf Novomatic weiterhin bis zu 1.339 Automaten in Niederösterreich betreiben. Möglich macht das die niederösterreichische Landespolitik. Sie hat nämlich in das Landesglücksspielgesetz einen Passus aufgenommen, wonach der Konzessionär auch "bei nachträglichem Wegfall des Konzessionsbescheides" bis zu 18 weitere Monate lang Glücksspiele anbieten darf.
Wozu hat man Freunde?
Novomatic rechnet offenbar nicht mit einer Neuausschreibung: Man gehe davon aus, "dass die zuständige Landesbehörde diesen Formfehler rasch beheben wird und zeitgerecht einen für uns positiven Bescheid erlassen wird", damit der Betrieb auch über die Frist hinaus fortgeführt werden könne, heißt es in einer Stellungnahme. Schon die Entscheidung durch das Land hatte jedenfalls vor vier Jahren für Diskussionen gesorgt. Aus dem 118-seitigen Bescheid ließ sich klar herauslesen, dass es die Mitbieter Novomatics von Anfang an nicht leicht hatten. "Von entscheidender Bedeutung sind daher zunächst jene Antragstellerinnen, die schon jetzt Automaten in NÖ betreiben", hieß es darin.
Ich bin wahrlich kein Freund von Sondergerichten für Konzerne, wie sie TTIP vorsieht. Und hier hat ja auch letztlich der staatliche VwGH richtig entschieden.
Aber solche Gesetze wie hier beschrieben, mit denen - jedeR darf sich's aussuchen - entweder massive Inkompetenz, weitreichende Korruption oder völlig einwandfreies Verhalten (Es gilt die Unschuldsvermutung) verschleiert werden, um andere Markteilnehmer weiter zu schädigen, würden mit solchern Sondergerichten rasch der Vergangenheit angehören.
Abgesehen davon bin ich sowieso der Meinung, dass Glücksspiel wenn überhaupt nur vom Staat betrieben werden sollte, und bestenfalls in Form von Lotterien.

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Re: Zustände im Rechtsstaat

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Liveübertragung bei Urteilsverkündung - VfGH vs § 22 Mediengesetz

Der Verfassungsgerichtshof ist rezent sehr viel in die Kritik gekommen, weil er der Wahlanfechtung der FPÖ der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl stattgegeben hat. Details dazu hier auf kortz.at/forum und in jedem sonstigen Medium. Vielleicht werde ich mich gelegentlich mit der Kritik am Urteil ausführlich auseinandersetzen, versprechen werde ich es aber nicht. Dazu kann für's erste auf diese beiden Artikel in Kurier und Standard verwiesen werden.

Die Urteilsverkündung wurde live übertragen.
§ 22 Mediengesetz lautet:
Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlungen der Gerichte sind unzulässig.

Ich frug mich schon während der Übertragung, wie das zusammenpasst.
HP Lehofer, auf dessen Blog ich mit großer Häufigkeit verweise, gibt uns die Antwort:
http://blog.lehofer.at/2016/07/kameras- ... ssaal.html
Die rechtspolitische Frage wurde damit durch den Gesetzgeber eindeutig entschieden. Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit soll durch die Möglichkeit der Teilnahme von Medienvertreter_innen an der Verhandlung ausreichend gedient sein; die Berichterstattung in den audiovisuellen Medien kann auch durch Bild- und Tonaufnahmen, die vor und nach der Verhandlung aufgenommen werden, ergänzt werden. In der Verhandlung aber sind keine Kameras zuzulassen.

Das Verbot des § 22 MedienG richtet sich vor allem an den Richter/die Richterin, der/die die Verhandlung leitet, aber auch an die Medienmitarbeiter_innen und sonstige Verfahrensbeobachter_innen, die keine Aufnahmen machen dürfen, selbst wenn es vom Gericht erlaubt würde. "Allen an der Verhandlung Beteiligten [...] - und zwar auch dem Vorsitzenden selbst - ist es nicht gestattet, Ausnahmen zuzulassen", schreibt etwa Hanusch (Kommentar zum Mediengesetz, Rz 1 zu § 22).
Jetzt stellt sich die Frage, ist die Verkündung Teil der Verhandlung? Laienantwort: Ja, eh. Meine Erstantwort: Was denn sonst?
HPL hat sich natürlich die Mühe gemacht, die Literatur zu durchsuchen und die kommt zum gleichen Ergebnis, inklusive ehemaligen Justizministern. Die erläuternden Bemerkungen sind unergiebig.
Da der Gesetzgeber sich gegen eine von den Richter_innen vorzunehmende Einzelfallabwägung entschieden hat, kommt es daher auch hier nicht darauf an, ob im Einzellfall etwa Erwägungen des Persönlichkeitsschutzes zum Tragen kommen.
Irgendwelche schriftlichen Äußerungen dazu, wie der VfGH es begründet hat HPL noch keine gefunden (und ich selbst habe daher gar nicht zu suchen begonnen).
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes über eine Wahlanfechtung unterscheidet sich wesentlich von jenen Fällen, die dem Gesetzgeber bei der Schaffung des § 22 MedienG besonders vor Augen standen: Strafsachen, in denen über Schuld und Strafe von Einzelnen entschieden wird. Im Verfahren über die Wahlanfechtung gibt es zwar auch Verfahrensparteien, deren Persönlichkeitsrechte aber - jedenfalls bei der Bundespräsidentenwahl - nur sehr eingeschränkt geschützt werden müssen. Der Verfahrensausgang betrifft über die Verfahrensparteien hinaus alle Wahlberechtigten[...] Es mag sein, dass für die Zulassung der TV-Übertragung im Hintergrund auch verfassungsrechtliche Überlegungen maßgebend waren: so könnte ein Verbot der Live-Übertragung der Verkündung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen im Lichte des Art 10 EMRK als bedenklich beurteilt und § 22 MedienG dementsprechend eingeschränkt interpretiert worden sein.
HPL führt auch dazu aus, dass es in Zeiten der schnelllebigen, elektronischen Kommunikation quasi eine Notwendigkeit ist, die Verkündung live zu übertragen, um die Deutungshoheit zu behalten. Das mag ein gutes Argument sein, um das Gesetz zu ändern, aber aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist damit nichts gewonnen.

In Deutschland, schreibt HPL, gibt es extra eine Ausnahme für die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts. Bei uns wie erwähnt nicht, und so schließt HPL:
Der Verfassungsgerichtshof hat [sich eine solche Ausnahme] - wohl durch entsprechende einschränkende Auslegung des § 22 MedienG - de facto selbst geschaffen.
Um nicht nur andere Leute zu zitieren bzw zusammenzufassen, sollte ich wohl auch meine Meinung zum Besten geben:

Als Vorbemerkung sei angegeben, dass das ein Thema ist, dass von einer Handvoll Interessierten abgesehen kein Schwein interessiert.
Wo kein Anzeigeleger, da kein Richter. Insbesondere aber, sollte da jemals irgendwer von Konsequenz einen Fehler darin erblicken, würden (zumindest die Live-)Medien sofort für den VfGH in die Bresche springen, und sich von irgendwelchen juristischen Spitzfindigkeiten auch bei dieser Gelegenheit nicht abhalten lassen.

Den rechtspolitischen Ausführungen von HPL, wieso eine derartige Regelung sinnvoll wäre, kann ich zwar vollinhaltlich zustimmen, bezweifle aber, dass die Liveübertragung da so viel Beitrag leistet, unzutreffenden Spin zu verhindern - gerade der Anlassfall zeigte das ja eindrücklich.
Wenn sollte man doch etwas gegen die permanente Überschleunigung der Welt unternehmen und ihr nicht auch noch Vorschub leisten.

Mir persönlich fällt es leichter, die verkündete Entscheidung inhaltlich zu verteidigen, das bringe ich rechtsdogmatisch - teilweise mit einiger Anstrengung, aber immer noch - durch, wieso der VfGH (!) sich nicht durch den vom Wortlaut eindeutigen § 22 Mediengesetz gebunden fühlt, kann ich hingegen nicht für mich selbst überzeugend verteidigen.

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Re: Zustände im Rechtsstaat

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LPD Graz "verliert" 102 Anzeigen, LPD Wien lässt 374 einfach verjähren.

https://www.dossier.at/dossiers/oesterr ... en-laesst/
http://derstandard.at/2000044486648/Anz ... -den-Akten

Alexander Kaimberger hat für seine Abschlussarbeit zum Thema Schleichwerbung Medienbeobachtung gemacht. Wenig überraschend hat er zahlreiche mutmaßliche Verstöße gegen § 26 Mediengesetz gefunden und die bei den zuständigen Landespolizeidirektionen eingebracht. Für Details darf auf die Links verwiesen werden, sie waren wenig kooperativ, haben rechtswidrig keine Auskünfte erteilt und haben ihm das Einbringen erschwert.

In Graz sind die Anzeigen verloren gegangen, auf Anfrage des Standards schob man die Schuld auf einen Zivildiener. In Wien sind die Strafen allesamt verjährt, und war sich nicht zu blöd zu sagen, es sind alle verjährt, weil es so viele waren.

Um der bitteren Note den letzten Schliff zu verleihen: Dem Staat ist natürlich viel Geld entgangen, weil es wurde ja keine einzige Strafe verhängt. Für den mutmaßlichen Amtsmissbrauch gibt es für niemanden Konsequenzen, und interessieren tut die Thematik auch wenige Leute.

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